Mittwoch, 19. September 2007

Münchner Sonderweg zur Ahndung der Schäublone

Nachdem die Münchner Polizei und Staatsanwaltschaft die von Dirk Adler entworfene Schäublone offenbar für strafwürdig halten, kann ich nur empfehlen, sie massenhaft weiterzuverbreiten. (Die Blogosphäre dazu.)
Update: Die Zeitrafferin weist unter Berufung auf den AK Vorratsdatenspeicherung darauf hin, daß Beleidigung kein Offizialdelikt ist, das Ermittlungsverfahren demnach eines Antrages Schäubles bedurft hätte.

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