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Dienstag, 31. März 2009

Wächter aus der Anonymität – Die Schlapphüte unter den Kollegen

Die „Süddeutsche Zeitung“ tut es, der WDR tut es, immer noch gibt es Redaktionen, die bei ihren Anrufen grundsätzlich ihre Rufnummer unterdrücken. Eine ins Inkognito verliebte Schlapphutmentalität, die mich immer wieder irritiert. Tun es doch sonst gemeinhin nur Callcenter, Drückerkolonnen und andere Unsympathen.
Diesen ist es zumindest zu Werbezwecken seit letzter Woche gesetzlich untersagt, wobei Telefonterroristen wie die GfK & Co sich sicherlich wieder darauf herausreden werden, daß es sich bei Ihren Cold calls gar nicht um Werbung handle, sondern um Meinungsforschung...
Doch warum greifen die Watchmen aus den Redaktionen immer noch zu diesem Mittel? Eine kleine repräsentative Umfrage unter den öffentlich-rechtlichen Kollegen bot bislang nur die Erkenntnis, daß von allen angeschriebenen Sendern nach drei Tagen noch kein einziger dazu Stellung nehmen wollte – in zwanzig Jahren journalistischer Arbeit mit den Kollegen eine Premiere. Sprechen die sich ab, stehe ich seit meinen Blogeinträgen zum Thema Wahlprognosen auf einer schwarzen Liste oder was?
Daher ganz 2.0-mäßig meine Bitte an die Leser: Welche Redaktionen, ob Print, Rundfunk oder Online kennt Ihr, die auch konsequente Rufnummernunterdrückung praktizieren?

Updates – während des Motzbloggens kam das erste Feedback:
„Beim Saarländischen Rundfunk sind die Rufnummern ausgehender Anrufen grundsätzlich unterdrückt; die Maßnahme dient dem Rechercheschutz unserer Journalisten.“

Finde nur ich das seltsam? Laut Pressekodex dürfen Journalisten eh nicht anonym auftreten, sondern müssen sich als solche zu erkennen geben. Außerdem besteht ja durchaus die Möglichkeit, in heiklen Fällen auf anonym zu schalten, aber grundsätzlich? Und was ist mit den anderen Abteilungen des Hauses?

Beim Bayerischen Rundfunk wird zum „Informantenschutz“ und zur „verdeckten Recherche“ wahlweise die Rufnummer unterdrückt:
„Im Bayerischen Rundfunk gibt es 2 Möglichkeiten die Rufnummer zu unterdrücken.
Variante 1
Bei dieser Variante ist die Rufnummernunterdrückung permanent (intern und extern)
Variante 2
Die Variante 2 haben alle Telefone im Bayerischen Rundfunk. Die Grundeinstellung ist Rufnummernunterdrückung aus, aber durch Vorwahl von Stern und Ziffer 2 wird beim nächsten Telefongespräch die Rufnummer unterdrückt.
Diese beiden Möglichkeiten gibt es im BR schon seit 6 Jahren und sind mit dem Personalrat abgesprochen.
Noch ein Hinweis zum Sicherheit
Bei Anrufen zu Notarzt oder Feuerwehr wird automatisch die Anrufunterdrückung aufgehoben.“


„Das ZDF liefert grundsätzlich bei ausgehenden Anrufen die Rufnummern mit. Die entsprechende TK-Anlage ist seit 1993 in Betrieb.“


„Der SWR zeigt die Rufnummern nicht an, einmal zum Schutz von Informaten bei Recherchen, zum anderen aus datenschutzrechtlichen Gründen. Es ist jedoch technisch möglich, einzelne Anrufe nach draußen mit der Rufnummernübertragung zu tätigen. Dies kann jeder Beschäftigte im Einzelfall selbst entscheiden.“

Ralph Kotsch vom RBB läßt mich wissen, daß der Sender keine Rufnummern unterdrückt und wirft mir – nachvollziehbar – mangelnde Seriosität vor, da ich schließlich den Pressestellen bis Mittwoch Zeit für ihre Antwort eingeräumt hätte. Stimmt, touché!

„Als Medienunternehmen ist der NDR verpflichtet, sensibel und achtsam mit personenbezogenen Daten umzugehen. Die heutige Technik ermöglicht, dass jede Person, die Zugang zu handelsüblichen Telefonen hat, geführte Telefonate anhand der gesendeten Rufnummern erfassen kann. Durch diese Anruflisten könnten zudem auch Dritte die geführten Gespräche nachvollziehen. Um das zu verhindern, hat der Norddeutsche Rundfunk seine Telekommunikationssysteme konsequent abgesichert, d. h. an den Schnittstellen ins öffentliche Netz hat der NDR die Übermittlung von abgehenden Rufnummern deaktiviert. Diese Maßnahme gilt sowohl dem Recherche- als auch dem Datenschutz.“

„Bei abgehenden Anrufen aus dem WDR werden die Nummern der WDR-Anschlüsse grundsätzlich unterdrückt. Dies geschieht zum Schutz von Informanten. Wie das aktuelle Beispiel der Deutschen Bahn zeigt, wo der Telefonverkehr von Tausenden Mitarbeitern aufgezeichnet wurde, ist eine Gefährdung von Informanten durch Anrufe nicht von der Hand zu weisen. Eine selektive Unterdrückung, etwa nur von Redaktionsnummern, ist technisch nicht möglich. An eine Änderung ist aktuell nicht gedacht. Unsere Praxis ist keinesfalls mit dem Vorgehen von Callcentern oder telefonischen Drückerkolonen zu vergleichen. Schließlich ist es unser Ziel, Informationen zu bekommen, ohne Informanten zu gefährden.“


„Aus rundfunkrechtlichen Gründen fühlt sich Radio Bremen dem Informantenschutz verpflichtet und überträgt keine Telefonnummern.“



(Foto: Watchmen – Die Wächter)

Dienstag, 3. Februar 2009

GfK: Telefonterror aus dem Zufallsgenerator

Nichts gegen Marktforschung. In der Fußgängerzone stehe ich immer gern Rede und Antwort, im Internet gehöre ich dem einen oder anderen Verbraucherpanel an und immer, wenn meiner Lieblingslektüre ein Fragebogen beiliegt, fülle ich ihn gerne aus. Man tut was man kann, um die Konsumprodukte angeboten zu bekommen, die einen richtig befriedigen.
Das gilt aber nicht für die unverlangten Anrufe, die womöglich auch noch mit unterdrückter Rufnummer erfolgen. An einem Sonntag klingelte beispielsweise morgens mein Telefon und ein junger Mann wünschte mich zu Zwecken der Marktforschung zu befragen. Als ich ablehnte und ihn darum bat, meine Nummer aus seiner Datei zu löschen, gab er sich nicht etwa geschlagen, sondern wollte mir eine Rechtfertigung abpressen, warum ich dies denn wünsche.
Doch wie kommt der junge Mann von der Enigma-GfK überhaupt dazu mich anzurufen? Hatte ich womöglich bei dem einen oder anderen Gewinnspiel oder Panel dem zugestimmt? Also flugs das Institut angeschrieben und zur Antwort bekommen, daß sie mich tatsächlich ohne jede vorherige Einwilligung meinerseits telefonisch belästigt haben:
„Bei telefonischen Umfragen setzen wir ein Verfahren ein, das als Gabler-Häder-Verfahren bezeichnet wird. Dabei stellt der ADM allen seinen Mitgliedsunternehmen einmal im Jahr einen Pool von mehreren Millionen Telefonnummern zur Verfügung. Die Generierung des Pools erfolgt, indem zunächst alle eingetragenen Telefonnummern herangezogen werden.
Im nächsten Schritt werden die 2 Endziffern aller dieser Nummern sozusagen abgeschnitten und mit den Ziffern 00 bis 99 wieder ergänzt. So entstehen aus einer eingetragenen Nummer 100 neue. Im dritten Schritt werden alle mehrfach generierten Nummern, die sich durch dieses System ergeben bereinigt, so dass jede Nummer nur einmal im Pool vorhanden ist.
Aufgrund des beschriebenen Systems der Zufallsgenerierung sowie der computergestützten Anwahl dieser Nummern enthält der Nummernpool aber *keinerlei* weitere Informationen wie Name oder Adresse, so dass die Anonymität der Befragten auf jeden Fall gewährleistet ist.
Der ADM hat eine Sperrdatei eingerichtet, in welche sämtliche Telefonnummern von Befragten eingetragen werden, die erklärt haben nicht mehr zu Zwecken der Marktforschung kontaktiert werden zu wollen.
Jedes Mitglied des ADM (und wir sind Mitglied) gleicht vor Beginn einer neuen Studie seinen für die Erhebung zu verwendenden Nummernpool mit dieser Liste ab und nimmt alle heraus, die auf dieser Liste zu finden sind.“

Nun zeigt ein kurzer Check bei Wikipedia, daß solche Anrufe ohne vorherige Einwilligung in der Marktforschung verboten sind (während politische Meinugsforschungsinstitute es dürfen) und das OLG Köln hat im Dezember bestätigt, daß selbst telefonische Befragungen von Kunden – nicht Wildfremden –, auch zum Zwecke der Marktforschung, unzulässige Werbung wären (via Damm).
Von mir auf diese Rechtslage – und meine Tätigkeit als Journalist – hingewiesen, analysierte man vom Enigma-GfK-Server aus erst einmal meinen Blog und gab den Vorgang dann an das Mutterhaus ab: Abteilung Legal Services and Transactions.
Die GfK-Justiziarin Nina Gellichsheimer meint, daß die telefonische Befragung „ein unerlässliches Instrument der Datenbeschaffung“ sei, auf welches nicht verzichtet werden könne und „welches bereits seit mindestens Anfang der 60er Jahre praktiziert wird.“
„Etliche Gerichte stützen mit ihren Urteilen daher auch den Standpunkt der deutschen Marktforschungsinstitute, das Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken nichts mit solchen (verbotenen) zu Verkaufszwecken zu tun haben.“
„Das in jüngster Vergangenheit nun gegen die Marktforschung ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch kein letztinstanzliches und weist zudem nach Auffassung der deutschen Marktforscher sowie der Berufsverbände ADM und BVM erhebliche Begründungsschwächen auf.“

Da bin ich mal gespannt, ob die Richter der nächsten Instanz auch schwächeln... Meine Mitgliedschaft in allen GfK-Panels habe ich gekündigt. Aber da hätte ich wohl als Journalist auch nie mitmachen dürfen.

Update: Nachdem die GfK behauptete, das Hamburger Urteil sei noch nicht rechtskräftig, habe ich bei Anwalt Hans U. Geisler nachgefragt, der mir antwortete: „Unsinn. Nach inzwischen bundesweiter, einheitlicher Rechtsprechung sind solche Anrufe unzweifelhaft rechtswidrig, es besteht ein Unterlassungsanspruch. Hervorgetan hat sich dazu insbesondere das Kammergericht Berlin.“ Die Marktforscher hätten „bis heute nie wirklich verstanden, daß es gar nicht um Wettbewerbsrecht geht, sondern einfach um die Belästigung Dritter, also um schlichtes allgemeines Privatrecht, das hat mit dem UWG nichts zu tun.“

Auf diesen Widerspruch von mir angesprochen, hat die GfK bislang nicht reagiert.

„Der unerbetene Anruf eines Marktforschungsinstituts ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn Auftraggeber des Instituts ein Gewerbetreibender ist.“

Entscheidung des LG Berlin, 15. Zivilkammer, vom 6.Februar 2007, Aktenzeichen: 15 S 1/06