Gleiche Rechte für Blogger und Journalisten in den USA, wurde Mitte Mai verkündet, Blogger genießen Quellenschutz, hieß es. Im Justizausschuß des US-Kongresses haben Demokraten und Republikaner diesem Free Flow of Information Act aber am 1. August einen entscheidenden Stempel aufgedrückt: Die Pressefreiheit gilt zwar unabhängig vom Medium, ob nun Zeitung, Radiosender oder Blog, in ihren Genuß kommen aber nur Journalisten oder Blogger, die durch diese Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten oder Gewinn („financial gain or livelihood“) erzielen. (Womit mir als derzeit arbeitsloser Journalist und werbefreier Blogger beispielsweise kein Informantenschutz zustünde.)
Ausgerechnet ein Vertreter der old media springt den Bloggern hier bei. Tim Rutten von der „L.A. Times“ führt heute nachhaltig aus, daß kein Bundesgericht die Grundrechte des Ersten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten (First Amendment) vom Einkommen abhängig machen würde. Vor allem betont er aber, daß heutzutage niemand diese Grundrechte so sehr im Sinne der Verfassungsväter ausübe wie die Blogger.
Gegen Blogger und Onlinemedien zielt auch ein kalifornischer Gesetzentwurf, der vom Verlegerverband kritisiert, auch schon als „Paris Hilton and Mel Gibson Protection Act“ stigmatisiert wurde und es Polizeibeamten und Gerichtsmitarbeitern verbieten soll, Informationen und Bilder an die Medien zu verkaufen. Hier versteht Rutten zurecht nicht die ganze Aufregung. Schließlich bleibe es jedem frei, Journalisten und Blogger zu informieren – nur sollten Staatsdiener damit kein Geschäft machen.
4 Kommentare:
Zu der Meinung, die Verfassung würde Reportern in den USA Quellenschutz garantieren, kann ich nur Walter Dellingers five minute crash course to constitutional law zitieren: >>As for the First Amendment's so-called "reporter's privilege" to protect confidential sources, you can skip that—it's taught with reverence in journalism schools, but judges never heard of it.<< Der ganze Text ist überhaupt super, witzig und sehr intelligent geschrieben, und man lernt was über die amerikanische Verfassung.
Danke für den Link, so habe ich eine Lektüre zu meinem zweiten Cappuccio im 61er...
@ David, heute bin ich aber zufällig auf ein Urteil gestoßen, in dem der California 6th District Court of Appeal 2006 Bloggern Informantenschutz aufgrund des First Amendment gewährt hat. Kläger war übrigens ausgerechnet Apple.
Quellen: Buzzmachine, New York Times,
Ah, das ist interessant. Aber ich vermute mal, dass es einen großen Unterschied macht, ob der Kläger eine Privatfirma ist, oder der Staat, bei dem es dann um "top secret" Sachen geht. Ich glaube die ganze Valery Plame Geschichte hat deutlich gezeigt, dass man sich da nicht allgemein Schutz von der Verfassung erhoffen darf, und soweit ich weiß haben die Anwälte der Journalisten da ja sogar versucht, das Ding bis zum Supreme Court zu bringen, aber der hat die Sache abgelehnt.
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