Sonntag, 29. Januar 2023

Nur ein Stern – Vom Türsteher (5)

Als Türsteher ist man nie everybody's darling. Es liegt in der Natur der Jobbeschreibung, eher für die unangenehmen Dinge zuständig zu sein, wenn man nicht gerade Feuer gibt oder eine Zigarette spendiert. Manche Gäste hadern aber mit mir als Spaßbremse so sehr, dass sie, kaum aus dem Lokal, den Laden auf Google oder TripAdvisor abwerten. Nun könnte man die Bar loben, mich als Türsteher schmähen und in der Summer nur einen Stern abziehen und der Location insgesamt dann eben drei oder vier Sterne gönnen. Aber offenbar bin ich so wichtig, dass es unterm Strich oftmals gerade mal für einen Stern insgesamt reicht …

Tolle Cocktails aber sehr unhöflicher Türsteher. 

Speisen und Getränke gut, Preis passt auch. ABER eines geht gar nicht: wenn man sich vor der Bar, oder auf der Straße, oder gegenüber normal unterhält kommt bereits der Türsteher und schnaubt einen an, dass man leise sein soll, weil Anwohner sonst gleich die Polizei rufen. Auch auf dem gemütlichen Heimweg läuft er noch nach und maßregelt einen (war NUR meine Schwester und ich, in leisem Gespräch). Empfinde ich als sehr unangenehm und übergriffig.

Update vom 7. Februar 2023: 
Nachvollziehbarer, aber zugleich primitiver ist es, wenn von mir gar nicht erst eingelassene Gäste sich nach der Abweisung an der Tür noch vor meinen Augen wutschnaubend mit einer 1-Stern-Bewertung rächen. Ob die Situation als Inanspruchnahme und somit legitime Bewertung gilt?
OLG Köln, Teilurteil vom 23.12.2022 - 6 U 83/22: Die Bewertung eines Mitbewerbers mit einem von fünf möglichen Sternen bei Google ohne erkennbaren Grund (hier lediglich beruflicher Kontakt) kann ein pauschal herabsetzendes Werturteil i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG darstellen. (via „MIR Medien Internet und Recht“)

(Foto: Sebastian Weidenbach)

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