Nice Bastard Blog
Disorderly conduct in Munich
Montag, 13. Juli 2026
Wochenplan
Donnerstag, 9. Juli 2026
München entsorgt seine Wertstoffmobile
Die beiden Wertstoffmobile waren in zwei alltagstauglichen Touren, Ost und West, an täglich bis zu fünf Standorten jeweils 30 bis 45 Minuten erreichbar. Insgesamt 41 Standorte, zwischen Mangfallplatz und Moosacher St. Martinsplatz, Partnachplatz und Curt-Mezger-Platz, quer durch die ganze Stadt, und somit meist einer in fußläufiger Nähe für die Münchner*innen. Dezentral und zugleich flächendeckend. Ein „Wertstoffhof vor Ort“ statt weitab in der Vorstadt.
Anfang Mai wurde das Angebot dann eher still und heimlich um die Hälfte gekürzt. Statt täglich paralleler Touren in Ost und West wechselten sich die Strecken jetzt im Turnus ab. In ungeraden Kalenderwochen war ein Wertstoffmobil auf der Tour Ost unterwegs, in geraden Kalenderwochen auf der Tour West. Auf der Webseite wurde darauf hingewiesen, wer aber nur auf die Wochentage achtete und nicht auf die diese wöchentliche Einschränkung erwähnende Präambel, wartete oft vergebens.
Und während die Stadtverwaltung sonst serviceorientiert jede kleinste Änderung in ihrer „Rathaus-Umschau“ vermeldet, wurde die radikale Eindampfung des Wertstoffmobil-Kalenders verschwiegen.
Und selbst in der richtigen Kalenderwoche gab es keine Gewähr fürs Wertstoffmobil. Aus „personellen Gründen“ fiel schon mal eine Tour oder ein Teil davon weg. wie etwa heute. Die Tour West musste vorzeitig abgebrochen werden. Die Standplätze Giesinger Bahnhof und Bad-Schachener-Straße entfielen.
Auf meine Anfrage vorgestern hinsichtlich einer Erklärung für die Reduzierung reagierte heute die Pressestelle des Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) mit einer Hammer-Antwort. Man plant, das Angebot zum Jahresende vollständig einzustellen: „Das Wertstoffmobil war von Anfang an als Pilotprojekt konzipiert. Die Auswertung des Pilotprojekts zeigt, dass dieses Angebot von den Bürger*innen nur in vergleichsweise geringem Umfang angenommen wurde. Gleichzeitig verursacht der Betrieb weiterhin einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand, der in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung steht. In die Bewertung sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch ökologische Gesichtspunkte eingeflossen. Da den Münchner*innen weiterhin flächendeckend stationäre Wertstoffhöfe und weitere Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, lässt sich der zusätzliche Ressourceneinsatz für das Wertstoffmobil insgesamt nicht mehr rechtfertigen.
Immer noch nur ein „Pilotprojekt“, selbst nach rund 15 Jahren? Statt Abfallvermeidung und Recycling gewinnt nun das Spardiktat die Oberhand. Einserseits ist der AWM gesetzlich verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Aber dieser radikale Einschnitt klingt auch nach einer Abkehr von der Ressourcen schonenden Kreislaufwirtschaft um jeden Preis und einer möglichen strategischen Neuausrichtung des AWM, jetzt, wo das alte Abfallwirtschaftskonzept ausläuft. Die Zeiten, in denen das Kommunalreferat versprach, beim Service nicht sparen zu wollen, scheinen vorbei. Die vom AWM vorgestellte Alternative ist nur eine Blendgranate:
Bürger*innen können Elektroaltgeräte problemlos im Handel abgeben. Alle Händler*innen, die Elektrogeräte verkaufen und eine bestimmte Verkaufsfläche aufweisen (400 m2 für Elektrogeräte und 800 m2 Gesamtverkaufsfläche bei Supermärkten/ Discountern, die Elektrogeräte anbieten) sind dazu verpflichtet, kleinere Elektroaltgeräte zurückzunehmen.“
Dabei bilden Elektroaltgeräte nur einen Teil des vom Wertstoffmobil verantwortungsbewusst einzusammelnden Mülls. Kunststoffschüsseln, Eimer, Gießkannen, Kochtöpfe, Pfannen, Armaturen, Beschläge für Türen und Fenster, Besteck, Metallwerkzeuge, Rohrabschnitte, Blechreste, Flaschenkorken, DVDs, CDs, Kunststoffröhren und E-Zigaretten werden wohl damit wieder ein Fall für den Restmüll – oder im Glücksfall teilweise auch für die neue gelbe Tonne.
(Foto: Benjamin Neudek)
Mittwoch, 8. Juli 2026
Wenn Ministerien halluzinieren: Am Tag nach dem Fritz-Neuland-Gedächtnispreis für besonderen Courage gegen Antisemitismus
Montag, 6. Juli 2026
Wochenplan (Updates)
(Foto: Luca Bagazzi/arte)
Montag, 29. Juni 2026
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Montag, 22. Juni 2026
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Montag, 15. Juni 2026
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Dienstag, 9. Juni 2026
Staatenlos? Ein paar ungeordnete Gedanken und persönliche Erfahrungen dazu
Das Thema, das im Grunde seit dem Ersten Weltkrieg beziehungsweise der Russischen Revolution viele betrifft und in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Displaced Persons, ob jüdischer oder nicht-jüdischer, osteuropäischer Herkunft, keine Seltenheit war, ist sicherlich eine gründliche Analyse wert.
Ich will aber nur kurz ein paar Einwände oder abweichende Erfahrungen zu den diversen Artikeln dieser Tage äußern, die aus meiner persönlichen Erfahrung herrühren. Anekdotische Evidenz. Manche Erfahrungen sind Jahrzehnte alt. Andere nur wenige Jahre.
Grundsätzlich muss man zwischen Staatenlosen und Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit unterscheiden. Staatenlose sind Menschen, die durch Krieg, politische Systemwechsel, Flucht, Emigration oder Ausbürgerung heimatlos geworden sind und mit der Zeit auch über kein gültiges Ausweisdokument mehr verfügen. Der französische Ausdruck Apatride, in der Regel gefolgt von einem d'origine …, das auf das Herkunftsland verweist, gefällt mir da besser als das bürokratische staatenlos. Staatenlos wird man, wenn der das ursprüngliche Ausweisdokument ausstellende Staat nicht mehr existiert. Oder wenn der Pass abgelaufen ist und nicht erneuert werden kann. Oder die Ausweispapiere verloren gegangen sind und nicht ersetzt werden können.
Für diese Menschen haben der Völkerbund und später die Vereinten Nationen einen Passersatz kreiert, einen Reiseausweis, Titre de Voyage. Der erste hieß Nansen-Pass. Namensgeber war der zuständige Hochkommissar des Völkerbundes für Flüchtlingsfragen Fridtjof Nansen. Umgangssprachlich nannte man den Ausweis aber Nonsense-Pass, weil er sich oft als wenig brauchbar herausstellte.
Staatenlos wird man aber auch durch Geburt, wenn die Eltern staatenlos sind und man in einem Land geboren ist, in welchem das ius sanguinis statt dem ius soli gilt: die Staatsangehörigkeit also durch die Abstammung, sprich Eltern oder Vorfahren übertragen wird und nicht durch den Geburtsort. Wer in Frankreich, den USA oder früher auch in Großbritannien geboren war, hatte damit automatisch Anspruch auf die Staatsbürgerschaft. Wer in Deutschland geboren wird, braucht deutsche Eltern oder Vorfahren, um Deutscher zu sein.
Meine Eltern waren als politische Flüchtlinge rumänischer Herkunft seit Ende der 1940er-Jahre bis zu ihrem Tod 1982 respektive 2019 staatenlos. Ob in Frankreich als Asylland oder später in Deutschland.
Daher war ich ab meiner Geburt 1961 bis zu meiner Einbürgerung 1983 Staatenloser.
Wir besaßen den blauen Reiseausweis nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der natürlich zu viel mehr als nur zum Reisen dient. Während in Frankreich auch Ausländer und Staatenlose einen Personalausweis erhalten, dient gerade in Deutschland der Passersatz als zentrales Ausweisdokument.
Und natürlich konnten sowohl meine Eltern als auch ich selbst als Staatenlose in Deutschland wie jeder hier lebende Ausländer Konten eröffnen, Wohnungen mieten und auch sonst ein relativ normales Leben führen, ohne Staatsbürger zu sein.
Manchmal hatte es sogar Vorteile Staatenloser und damit Ausländer zu sein. Auf der Trauerfeier für meinen Bruder Dinu erzählte ein Klassenkamerad, wie sie Ende der 1960er-Jahre, Anfang der 1970er-Jahre mit einem schrottreifen Auto ohne TÜV nach Frankreich fuhren, weil mein Bruder als Staatenloser und damit Ausländer problemlos das nötige Zollabzeichen organisieren konnte.
Und ich hätte 1980 als Staatenloser unabhängig vom Numerus Clausus jedes Fach studieren können, weil die Studienplatzverteilung für Ausländer und somit selbst Staatenlose mit bayerischem Abitur unabhängig vom Notenschnitt erfolgte.
Nur ausgerechnet beim Reisen entpuppt sich der Reiseausweis für Staatenlose oft als wertloser Nonsense-Pass. Denn die meisten Länder dieser Welt verweigern Staatenlosen die Einreise, wie mein anderer, eher spontan losreisender Bruder zigfach schmerzhaft erleben durfte. Am Zielflughafen oder Grenzübergang in Afrika oder Asien war für ihn meistens Schluss und er musste postwendend zurückkehren.
Österreich ließ uns einreisen, aber auch nur, wenn wir uns vorher im Generalkonsulat in der Ismaninger Straße ein Visum beschafft hatten, selbst wenn wir nur bei Bregenz kurz das Land Richtung Schweiz queren wollten.
Meine Staatenlosigkeit verlor ich übrigens nicht erst mit der Einbürgerung, sondern bereits ein Jahr vorher. Denn als in Deutschland geborener Staatenloser hätte ich einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung besessen. Daher wies mir die bayerische Staatsregierung nach meinem Antrag auf Einbürgerung nach, dass ich überhaupt nicht staatenlos sei, sondern nach rumänischem Recht rumänischer Staatsangehöriger. Aus dem Rechtsanspruch auf eine kostenlose Einbürgerung wurde damit ein Antrag auf eine kostenpflichtige Ermessenseinbürgerung. Nur musste ich dafür 1982 zuerst zur rumänischen Botschaft nach Köln reisen, um für rund 500 Mark beim Conducator Nicolae Ceaușescu die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Im Jahr darauf bekam ich dann von der bayerischen Staatsregierung für rund 1200 Mark die deutsche Staatsangehörigkeit.
Mal gucken, wie lange es bis zur Remigration dauert.
Montag, 8. Juni 2026
Wochenplan (Updates)
(Foto: Sebastian Bolesch/Szene Salzburg)













