Wer noch keine amtliche Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten hat, sollte sich lieber nicht darauf verlassen, daß es reicht, sich am Sonntag auszuweisen, um dann in seinem Wahlbezirk abzustimmen. Denn manchmal geschehen merkwürdige Dinge. Ein Nachbar aus der Schellingstraße durfte etwa bei der Europawahl vom Vorsteher seines Wahlbezirks in der Türkengrundschule erfahren, daß er „von Amts wegen“ abgemeldet worden war und damit dort nicht mehr wahlberechtigt. Wieso und von wem läßt sich dann am Wahltag nicht klären, weshalb es jedem, der noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, dringend zu empfehlen ist, bis Freitag beim Wahlamt nachzufassen. (In München unter der Hotline 233 - 96233).
Doch nicht nur Wahlbenachrichtigungen können verloren gehen. Nachdem ich diesen Sonntag aus beruflichen Gründen nicht mehr Wahlhelfer spielen will, hatte ich die Bezirksinspektion Mitte und das Wahlamt wiederholt gebeten, mich von dem Ehrenamt zu entbinden. Leider wurden meine Mails und Briefe drei Wochen lang scheinbar ignoriert, weshalb ich diese Woche als Kläger vors Bayerische Verwaltungsgericht zog und eine einstweilige Verfügung beantragte. Dem Gericht gegenüber behauptet die Stadt nun einerseits, meine Klage wäre „verfrüht“, und andererseits, sie hätte mich bereits am 17. September per Mail von der Verpflichtung entbunden. Nur seltsam, daß dieses Schreiben nie ankam. Der Vorgang wird noch zu kären sein, da davon abhängt, wer die Gerichtskosten in Höhe von 363 Euro tragen darf.
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