Dienstag, 3. Februar 2009

GfK: Telefonterror aus dem Zufallsgenerator

Nichts gegen Marktforschung. In der Fußgängerzone stehe ich immer gern Rede und Antwort, im Internet gehöre ich dem einen oder anderen Verbraucherpanel an und immer, wenn meiner Lieblingslektüre ein Fragebogen beiliegt, fülle ich ihn gerne aus. Man tut was man kann, um die Konsumprodukte angeboten zu bekommen, die einen richtig befriedigen.
Das gilt aber nicht für die unverlangten Anrufe, die womöglich auch noch mit unterdrückter Rufnummer erfolgen. An einem Sonntag klingelte beispielsweise morgens mein Telefon und ein junger Mann wünschte mich zu Zwecken der Marktforschung zu befragen. Als ich ablehnte und ihn darum bat, meine Nummer aus seiner Datei zu löschen, gab er sich nicht etwa geschlagen, sondern wollte mir eine Rechtfertigung abpressen, warum ich dies denn wünsche.
Doch wie kommt der junge Mann von der Enigma-GfK überhaupt dazu mich anzurufen? Hatte ich womöglich bei dem einen oder anderen Gewinnspiel oder Panel dem zugestimmt? Also flugs das Institut angeschrieben und zur Antwort bekommen, daß sie mich tatsächlich ohne jede vorherige Einwilligung meinerseits telefonisch belästigt haben:
„Bei telefonischen Umfragen setzen wir ein Verfahren ein, das als Gabler-Häder-Verfahren bezeichnet wird. Dabei stellt der ADM allen seinen Mitgliedsunternehmen einmal im Jahr einen Pool von mehreren Millionen Telefonnummern zur Verfügung. Die Generierung des Pools erfolgt, indem zunächst alle eingetragenen Telefonnummern herangezogen werden.
Im nächsten Schritt werden die 2 Endziffern aller dieser Nummern sozusagen abgeschnitten und mit den Ziffern 00 bis 99 wieder ergänzt. So entstehen aus einer eingetragenen Nummer 100 neue. Im dritten Schritt werden alle mehrfach generierten Nummern, die sich durch dieses System ergeben bereinigt, so dass jede Nummer nur einmal im Pool vorhanden ist.
Aufgrund des beschriebenen Systems der Zufallsgenerierung sowie der computergestützten Anwahl dieser Nummern enthält der Nummernpool aber *keinerlei* weitere Informationen wie Name oder Adresse, so dass die Anonymität der Befragten auf jeden Fall gewährleistet ist.
Der ADM hat eine Sperrdatei eingerichtet, in welche sämtliche Telefonnummern von Befragten eingetragen werden, die erklärt haben nicht mehr zu Zwecken der Marktforschung kontaktiert werden zu wollen.
Jedes Mitglied des ADM (und wir sind Mitglied) gleicht vor Beginn einer neuen Studie seinen für die Erhebung zu verwendenden Nummernpool mit dieser Liste ab und nimmt alle heraus, die auf dieser Liste zu finden sind.“

Nun zeigt ein kurzer Check bei Wikipedia, daß solche Anrufe ohne vorherige Einwilligung in der Marktforschung verboten sind (während politische Meinugsforschungsinstitute es dürfen) und das OLG Köln hat im Dezember bestätigt, daß selbst telefonische Befragungen von Kunden – nicht Wildfremden –, auch zum Zwecke der Marktforschung, unzulässige Werbung wären (via Damm).
Von mir auf diese Rechtslage – und meine Tätigkeit als Journalist – hingewiesen, analysierte man vom Enigma-GfK-Server aus erst einmal meinen Blog und gab den Vorgang dann an das Mutterhaus ab: Abteilung Legal Services and Transactions.
Die GfK-Justiziarin Nina Gellichsheimer meint, daß die telefonische Befragung „ein unerlässliches Instrument der Datenbeschaffung“ sei, auf welches nicht verzichtet werden könne und „welches bereits seit mindestens Anfang der 60er Jahre praktiziert wird.“
„Etliche Gerichte stützen mit ihren Urteilen daher auch den Standpunkt der deutschen Marktforschungsinstitute, das Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken nichts mit solchen (verbotenen) zu Verkaufszwecken zu tun haben.“
„Das in jüngster Vergangenheit nun gegen die Marktforschung ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch kein letztinstanzliches und weist zudem nach Auffassung der deutschen Marktforscher sowie der Berufsverbände ADM und BVM erhebliche Begründungsschwächen auf.“

Da bin ich mal gespannt, ob die Richter der nächsten Instanz auch schwächeln... Meine Mitgliedschaft in allen GfK-Panels habe ich gekündigt. Aber da hätte ich wohl als Journalist auch nie mitmachen dürfen.

Update: Nachdem die GfK behauptete, das Hamburger Urteil sei noch nicht rechtskräftig, habe ich bei Anwalt Hans U. Geisler nachgefragt, der mir antwortete: „Unsinn. Nach inzwischen bundesweiter, einheitlicher Rechtsprechung sind solche Anrufe unzweifelhaft rechtswidrig, es besteht ein Unterlassungsanspruch. Hervorgetan hat sich dazu insbesondere das Kammergericht Berlin.“ Die Marktforscher hätten „bis heute nie wirklich verstanden, daß es gar nicht um Wettbewerbsrecht geht, sondern einfach um die Belästigung Dritter, also um schlichtes allgemeines Privatrecht, das hat mit dem UWG nichts zu tun.“

Auf diesen Widerspruch von mir angesprochen, hat die GfK bislang nicht reagiert.

„Der unerbetene Anruf eines Marktforschungsinstituts ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn Auftraggeber des Instituts ein Gewerbetreibender ist.“

Entscheidung des LG Berlin, 15. Zivilkammer, vom 6.Februar 2007, Aktenzeichen: 15 S 1/06


Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr guter Artikel und klärt gut auf. Hiermit meine volle moralische Unterstützung.

Anonym hat gesagt…

mich haben die auch genervt.
Habe folgende eMail cc an die Bundesnetzagentur gesendet. Vielleicht nervt die Gfk einfach die:


--


gfk@gfk.com
info@bnetza.de

Betreff: Anruf von 0911-88185819

Guten Tag,

ich habe mehrere Anrufe von der Nummer im Betreff erhalten.
Diese ist nach Rückruf einen Roboter der Gfk zugeordnet.
Meine Nummer: xxx

Bitte streichen Sie diese Nummer und rufen SIE NIE MEHR AN!
Diese Art von Belästigung ist unseriös und sollte verboten werden (wenn dies noch nicht der Fall ist)

Diese eMail geht auch an die Bundesnetzagentur.
Vielleicht interessiert sich ja dort jemand für Ihre Umfragen und Sie können den Roboter hier anrufen lassen:
Telefon
0228 - 14 0

Anonym hat gesagt…

Die Anrufe der Markt- und Meinungsforschungsinstitute sind keine sog. Hot Calls und somit legal, da dort keine Werbung gemacht und nichts verkauft wird.
Ich selbst arbeite in einem Telefonstudio von TNS Infratest und TNS Emnid.
Sicherlich gibt es in dieser Branche auch schwarze Schafe, jedoch arbeiten die beiden Institute wirklich seriös, sind stets freundlich und kompetent. Selbst die öffentlich-rechtlichen Sender arbeiten mit den Umfrageergebnissen dieser beiden Institute.
Ich würde euch bitten, eure Meinung nochmals zu überdenken. Wenn man sich nicht sicher ist, wie seriös das Institut ist das anruft fragt nach der Gewährleistung der Anonymität u.Ä.
Die meisten Menschen die dort arbeiten sind Studenten, die sich ihr Studium finanzieren oder ältere Mitmenschen, die ihre Rente aufbessern müssen.
Selbst wenn ihr wirklich nicht mitmachen möchtet, tut den Interviewern bitte einen Gefallen und bleibt freundlich, denn der Job macht so keinen Spaß.

Dorin Popa hat gesagt…

Es geht nicht darum, ob das Institut dem Angerufenen etwas verkaufen will, sondern daß es ihn in seiner Privatsphäre stört.

Das ist nach herrschender Meinung hinnehmbar, wenn es um Auskünfte von öffentlichem Interesse geht, etwa Wahlprognosen.

Es ist aber durchaus problematisch, wenn Meinungsforschungsinstitute anrufen, sich in der Einleitung darauf berufen („Sie kennen uns von den Wahlprognosen“), es dann aber in den Fragen um ganz andere Themen geht, die erkennbar von einem Unternehmen in Auftrag gegeben wurden, also der reinen Marktforschung dienen.

Anonym hat gesagt…

Bei uns haben die auch angerufen, wollten wissen welche und wieviele Haustiere wir haben. Selbst ob wir einen HD- Ready oder Full-HD Fernseher im Haus haben. Geht das nicht etwas zu weit?