Freitag, 13. Dezember 2019

Gebrauchsanweisung für den Besuch von Stadelheim (Update)

Die Justizvollzugsanstalt München, besser bekannt als Stadelheim – oder wie wir alten Münchner euphemistisch sagen: St. Adelheim. Obergiesing at it's best, auch wenn der Haupteingang an der Stadelheimer Straße gschamig in Kellertiefe versteckt ist. Da der Navi offenbar auch die Spediteure hierher statt zum Südtor führt, stauen sich gelegentlich die Trucks an der Bushaltestelle in der Stadelheimer Straße, während die Fahrer zu Fuß verzweifelt den Eingang suchen.
Jugendarrest und Frauenabteilung sind ein paar Blöcke weiter in dem abgerundeten rötlichen Bau an der Ecke Tegernseer Landstraße.
Als ich selber einmal einen halben Tag in einer Zelle in der Ettstraße verbrachte, freuten sich die Mitinsassen riesig über die von mir mitgebrachten Zigaretten und „BILD“-Zeitung.
Diesmal war ich nur Besucher. Die Vorstellung, den Strafgefangenen nun mit Zigaretten oder Lektüre eine Freude machen zu können, verflog rasch. Im Grunde darf man nichts mitbringen außer abgezählten 1,20 Euro, 2,40 Euro oder maximal 3,60 Euro, von denen sich der Insasse nach dem Besuch dann ein, zwei oder drei Tafeln Schokolade kaufen darf. Mehr Geld kann man Strafgefangenen nur per Überweisung zukommen lassen.
Der Besuch ist telefonisch mehrere Tage vorab anzumelden, wobei man neben dem Namen auch das Geburtsdatum des Gefangenen angeben muß. (Diesen 27. Dezember 2019 sind gar keine Besuche möglich.) Und man sollte berücksichtigen, dass Strafgefangenen nur begrenzt Besuchszeiten zugestanden werden. Man sollte sich daher vorab mit ihnen und untereinander absprechen, da bei einem Besuch bis zu drei Besucher erlaubt sind. Der Klassiker: die Eltern des Strafgefangenen mit seiner Braut.
„Schlachtbänke“ heißen die Besucherzellen in Stefan Endrös' Reportage in der „Münchner Stadt-Zeitung“ vom Juli 1984. Auf über fünf Seiten berichtet er über Stadelheim und andere bayerische Anstalten, wo eine 18-Jährige, die Sehnsucht nach ihrem Freund hatte, den Knastbesuch als „kürzeste halbe Stunde meines Lebens“ bezeichnet.
Nach dem Betreten der JVA ist ein auf den Tischen im Foyer ausliegender Besucherschein auszufüllen und mit einem amtlichen Ausweisdokument, also Perso oder Reisepaß, an der Haupttorwache abzugeben. Man wird dann auch gefragt, ob es sich um einen Erstbesuch handelt und in welchem Verhältnis man zu ihm stünde (Verwandter, Freund, Arbeitskollege…) Der Ausweis verbleibt an der Pforte, im Gegenzug erhält man eine Kontrollkarte, einen Besucherbegleitschein sowie einen Schlüssel, um Handy, Schlüssel usw usf selbst in den Schrankfächern im Foyer wegzusperren. Dann geht es durch den Metalldetektor zum Besucherbereich. Vorbei an einem Innenhof, den eine Vogelskulptur ziert. Ist das noch Ironie oder schon Zynismus?
Das Merkblatt mit allen wichtigen Informationen für Freunde und Angehörige Inhaftierter fand ich dann erst innerhalb des Sicherheitsbereich, weshalb ich es hier für alle Interessierten dokumentiere. Denn wer ahnt schon, dass etwa Lippenstiftabdrücke im „Postverkehr“ mit Gefangenen tabu sind.

Justizvollzugsanstalt München

Wichtige Information für Angehörige von Gefangenen 
Stand: Mai 2019

Justizvollzugsanstalt München
Stadelheimer Straße 12
81549 Munchen
Tel. 089/69922-0 

Briefanschrift:
Justizvollzugsanstalt München
Postfach 900655
81506 München

Besuch:

Besuch von Angehörigen oder Bekannten kann nur nach rechtzeitiger telefonischer Voranmeldung (einige Tage vorher) erfolgen.

Telefonische Voranmeldung 089/699 22-250

Anmeldezeiten: 
Montag bis Donnerstag (nicht an Feiertagen) von 09.00-11.30 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag (nicht an Feiertagen) von 09.00-12.00 Uhr

Einlass: 
Montag bis Donnerstag (nicht an Feiertagen) von 07.30-10.00 Uhr und 12.30-14.30 Uhr
Freitag (nicht an Feiertagen) von 07.30 -10.30 Uhr
Jeden 3. Samstag (auch an Feiertagen), vor allem für Berufstätige, von 07.30-10.00 Uhr und 12.00-14.15 Uhr

Teilnehmer:
Maximal 3 Personen für einen Besuch. Beim Besuch eines Gefangenen muss ein gültiger amtlicher Ausweis oder Reisepass vorgelegt werden, der eine Identitätsfeststellung ermöglicht. Führerscheine, Fahrzeugpapiere, ablaufende oder nicht als Ausweisersatz wertende aufenthaltsrechtliche Papiere und unkenntliche Ausweise genügen nicht.

Genehmigung:

Erwachsene Strafgefangene 
2 x 30 Minuten oder 1 Stunde pro Monat.
Justizvollzugsanstalt München
(Besuchsbeamte Zimmer-Nr. 013) 
A-K  089/69922-257
L-Z  089/69922-259

Junge Strafgefangene 
4 x 60 Minuten pro Monat. Maximal 4 Stunden pro Monat.
Justizvollzugsanstalt Mlinchen
(Besuchsbeamte Zimmer-Nr. 013) 
A-K  089/69922-257
L-Z  089/69922-259

Erwachsene Untersuchungsgefangen
2 x 60 Minuten pro Monat
Jeweils zuständiger Richter oder Staatsanwalt (Einzel- oder Dauersprechschein) 

Junge Untersuchungsgefangene
4 x 60 Minuten pro Monat
Jeweils zuständiger Richter oder Staatsanwalt (Einzel- oder Dauersprechschein) 

Übergabe von Gegenständen 
Abgezähltes Münzgeld 1.20 Euro, 2.40 Euro oder 3.60 Euro für Schokolade. Die Übergabe von Nahrungs- und Genussmitteln oder sonstigen Gegenständen ist nicht erlaubt.

Kasse:

Überweisungen für Gefangene (Bareinzahlungen sind nicht möglich)

Kontodaten für Überweisungen 

Name und Geburtsdatum des Gefangenen
Landesjustizkasse Bamberg
Bayerische Landesbank
BLZ 700 500 00, Kto.-Nr.: 24919
IBAN: DE 3470 0500 0000 0002 4919

Überweisungen aus dem Ausland 
IBAN: DE 3470 0500 0000 0002 4919
BIC (Swift-Code): BYLADEMM

Wäsche & Pakete:

Die Annahme von Wäsche und Paketen erfolgt ausschließlich am Südtor (Stettnerstraße) der Justizvollzugsanstalt München.

Annahmezeiten:

Montag bis Donnerstag (nicht an Feiertagen) 08.00-15.45 Uhr

Freitag (nicht an Feiertagen) 08.00-14.00 Uhr

Jeden 3. Samstag (auch an Feiertagen) 08.00-11.00 Uhr und 11.30-15.45 Uhr

Für die Zufahrt über das Südtor folgen Sie bitte der gepunkteten Linie.

Wäsche
Wäsche für Untersuchungsgefangene kann nur am Südtor, Stettnerstr. abgegeben werden. Sie muss in Plastiktüten verpackt sein. Wäsche kann auch auf dem Postweg an die Anstalt geschickt werden. Gebrauchte Wäsche kann nur an der Haupttorwache, Stadelheimer Straße 12 zur Reinigung abgeholt werden.

Pakete
Die Zusendung oder Abgabe von Paketen (Adresse: Südtor, Stettnerstr.) ist nur mit einer Paketmarke möglich, die der Gefangene auf Antrag erhalt. Die Zusendung von Nahrungs- und Genussmittel ist nicht erlaubt.

Postverkehr
Gefangene dürfen Briefe schreiben, absenden und empfangen. Ein- und ausgehende Post der Untersuchungsgefangenen läuft oft über den zuständigen Richter oder Staatsanwalt, deshalb sind Verzögerungen möglich. Post für Gefangene kann in den Briefkasten am Südtor, Stettnerstr. geworfen werden. Gefütterte Umschlage sind nicht erlaubt. Die Briefe dürfen keine Aufkleber, Lippenstiftabdrücke oder sonstige Anhaftungen, Bargeld oder Wertgegenstände enthalten. Ohne Genehmigung der Anstalt dürfen Schreiben auch keine Einlagen wie z.B. Schreibmaterial, Zeitungen oder Zeitschriften enthalten. Die Zusendung von Briefmarken ist bis zu einem Wert von 30
Euro gestattet.

Zeitungen
Zeitungen und Zeitschriften können nur direkt vom Verlag im Abonnement zugestellt werden.

Radio-und Fernsehgeräte
Falls der Gefangene über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann er Radio- und Fernsehgeräte mieten, in besonderen Fällen auch kaufen.

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