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Donnerstag, 16. April 2026

Wer hat an den AGB geschraubt? Oder: wie ich einmal Amazon erpresste

Zu den Gründermythen von Amazon zählt, dass man früher in den Konferenzräumen des Konzerns immer einen Stuhl freigehalten hätte. Einen symbolischen Platz für die Kundschaft. 

„From the early days of Amazon, I kept an empty chair (for the customer) in the meeting room. The reason is to create an environment where we are always thinking about what kind of opinion the customer might have, or how our decisions in the meeting will affect the customer“, so Jeff Bezos. 

Mit dem Erfolg schwand die Kundenbindung. Für einen ganzen Sitzplatz reicht es schon lange nicht mehr. Selbst wenn Amazon neu bauen lässt, wie sein maßgeschneidertes, 45.000 Quadratmeter großes neues deutsches Headquarter in der Münchner Parkstadt Schwabing, das heute von Ministerpräsident Markus Söder und dem designierten Oberbürgermeister Dominik Krause eröffnet werden soll.

Inzwischen reicht es bei Amazon im Hause gerade mal noch für ein Kissen, das die Kundschaft symbolisieren soll, wie es Rocco Bräuniger, Chef von Amazon in Österreich, Deutschland und der Schweiz, hier im Bild bei einem ersten Presserundgang in seinen neuen Räumlichkeiten in der Anni-Albers-Straße präsentierte. (Ob das gegenderte Kissen dem Ministerpräsidenten heute erspart bleibt?) 

Wenn man schon bei symbolischen Akten kneift, kann man sich vorstellen, dass es im Geschäftlichen quer durch die zahlreichen Abteilungen noch weit arger zugeht, auch wenn Amazon „das kundenorientierteste Unternehmen der Welt sein möchte“. Am bekanntesten ist wohl der Streit um die einseitige Preiserhöhung der Amazon-Prime-Abos für Bestandskunden im Jahr 2022, das ist inzwischen Gegenstand einer Verbandsklage mit mehr als 90.000 beteiligten Abonnent*innen. Am aktuellsten ist die Entscheidung des Bundeskartellsamts, die es Amazon untersagt, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace zu beeinflussen.

Dieser Marketplace ist nun ein ganz besonderes Konstrukt, weil Amazon nicht nur einer Kundenseite gegenübersitzt, sondern gleich zwei. Ginge es nicht um Amazon, könnte man es sich vielleicht sogar wie ein Mexican Standoff vorstellen. Doch Amazon verliert nie. Im Marketplace stellt es seine Verkaufsplattform einerseits Drittanbieter*innen zur Verfügung, die dort Waren einstellen. Dabei kann es sich um Neuware handeln, aber auch um Sammlerstücke und gebrauchte Artikel wie etwa antiquarische Bücher. Diese Artikel stehen laut Amazon inzwischen für mehr als die Hälfte aller bei Amazon verkauften Produkte. Auf der anderen Seite sind die diese Ware bestellenden Verbraucher*innen. Beide Seiten sind für Amazon Kund*innen, nur dass die einen etwas verkaufen und die anderen kaufen wollen. Amazon verdient an beiden.

Nun gibt es auf der Händlerseite zum einen die gewerbsmäßigen Geschäftsleute, die im großen Stil Ware über Amazon verticken. Allein in Deutschland sind das über 45.000 kleine und mittlere Unternehmen. Amazon stellt ihnen die virtuelle Verkaufsplattform zur Verfügung, erledigt das Finanzielle, indem es die Käufer*innen abkassiert und der Ertrag abzüglich einer satten Provision an die Händler*innen weiterreicht und bietet bei Bedarf auch Lagerung und Versand in seinen Logistikzentren. 

Lief das Geschäft mit einem Produkt besonders gut, bekam es Amazon natürlich mit. Und da kam es durchaus vor, dass Amazon systematisch Bestseller kopierte und als Eigenmarke selbst anbot.

Wer so denkt, ist natürlich auch anderen gegenüber besonders mißtrauisch. Ungewöhnlich erfolgreichen Händlern schickt Amazon auch schon mal die Detektei Pinkerton vorbei, die dann in der Nachbarschaft Erkundigungen einzieht und die Geschäftsräume auskundschaftet. Pinkerton, deren Detektive im Auftrage Amazons auch Gewerkschaftsmitglieder auskundschaften, ist übrigens ein Tochterunternehmen von Securitas, die auch im neuen Headquarter von Amazon in der Anni-Alber-Straße für die Sicherheit zuständig ist.

Der Marketplace ist aber auch bei nichtgewerblichen Verkäufer*innen eine beliebte Plattform für Secondhand-Artikel, ähnlich wie eBay, Momox (Bücher, CD, DVD, Kleidung), Bookbot oder Vinted (Mode, Elektronik, Möbel, Bücher, Sport- und Hobbyartikel). Auf Amazon konnte man oft einen etwas höheren Verkaufspreis erzielen, wenn man die Geduld besaß, so lange zu warten, bis eine interessierte Person das Angebot entdeckte und zugriff.

Das lässt sich Amazon gut honorieren. Wer etwa ein Buch für 4,15 Euro zuzüglich 3 Euro Versand über Amazon verkauft, erhält von den 7,15 Euro, die Amazon beim Endkunden kassiert, gerade mal 3,73 Euro ausgezahlt und muss davon auch noch das Versandporto bestreiten. Die restlichen 3,42 Euro behält Amazon als Gebühren ein. Das sind fast 48 Prozent.

Dennoch hat es sich jahrelang, vermutlich sogar jahrzehntelang für mich gelohnt, Bücher, DVDs und CDs über Amazon zu verkaufen. Wie lange ich genau dabei bin, kann ich schwer sagen, denn Amazon hat mich aus der den Marketplace verwaltenden Seller Central ausgesperrt. Oder in den Worten von Amazon: Mein Konto ist plötzlich inaktiv.

Erfahren habe ich es nur, weil über Amazon eine Bestellung eingegangen ist. Um Empfänger*in und Anschrift der Bestellung zu erfahren, musste ich mich in die Seller Central einloggen. Was aber nicht mehr ging.

Jahrelang hat meine Bankverbindung ausgereicht, um den Marketplace zu nutzen. Doch offensichtlich hat Amazon auch hier mal wieder einseitig den Deal geändert, an den AGB gedreht und postuliert, dass man eine Kreditkarte hinterlegen müsse, um über den Marketplace weiter verkaufen zu dürfen.

Genau weiß ich es nicht, denn Amazon säuselt nur schwammig: „In einigen Amazon Stores müssen sie a) eine neue Kreditkarte hinzufügen oder b) eine vorhandene Kreditkarte aktualisieren.“ Ob, seit wann und warum ich zu den „einigen Amazon Stores“ zähle, bleibt offen.

Amazon verprellt in diesem Dreiecksverhältnis namens Marketplace die Kundschaft gleich auf beiden Seiten. Den oder die Besteller*in des Buches, der oder die vergeblich darauf wartet. Und mich, der das Buch besitzt, es gerne verschicken würde, aber von Amazon nicht erfährt, wer es bestellt hat, so lange ich nicht „zwingenderweise“ meine Kreditkarteninformationen bei Amazon hinterlege.

Und mit Kreditkarte meint Amazon auch Kreditkarten. Debitkarten, wie sie beispielsweise Paypal und Klarna gerade massiv auf den Markt werfen, akzeptierte Amazon laut dem Seller Support und aus praktischer Erfahrung für den Marketplace nicht: „Beachten Sie auch, so genannte Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert“. Obwohl es Amazon in seinen Finanzinformationen anders darstellt. (Update: Inzwischen scheinen auch Debitkarten zu funktionieren.)

Nur zur Erinnerung: Amazon ist in dem Fall nicht mein Gläubiger. Amazon ist bei jedem meiner Verkäufe über den Marketplace mein Schuldner, weil sie das Inkasso für meine Ware übernehmen und mir den Betrag, abzüglich ihrer satten Provision, überweisen müssen. Wenn ich etwas bei Amazon bestelle, genügt ihnen zur gleichen Zeit meine altbewährte Bankverbindung als Bonitätsnachweis und sie liefern mir Waren im dreistelligen Wert frei Haus. Ganz ohne hinterlegte Kreditkarteninformationen. 

Wie löst man also diese Blockade? Auf die gute jahrelange Geschäftsbeziehung setzend, indem ich mich an den Kundendienst wandte, den Amazon in der Seller Central längst nicht mehr per Mail, sondern als Chat mit dem Selling Partner Support abwickelt, der sich weniger als Partner auf Augenhöhe entpuppt, sondern als kafkaesker Albtraum.

Im neuen Amazon Headquarter in der Parkstadt Schwabing, das mich deshalb inzwischen eher an Kafkas Schloss erinnert, gibt es 2500 Arbeitsplätze. Mitarbeitende aller möglichen Abteilungen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob da auch Angehörige des Kundenchats dabei sind. Anfangs kämpft man wohl mit der – verdeckterweise eingesetzten – KI, die bei ungewöhnlichen Fragen schnell an ihre Grenzen gerät, wie Kund*innen weltweit beklagen und Amazon selbst einräumt: „Der Kundenservice-Chat lernt noch und wird Probleme wie diese bald lösen können“

Bleibt man hartnäckig dran, wechseln die Gesprächsteilnehmenden, es menschelt plötzlich, wobei sowohl die im Chat angezeigten Namen als auch der Hinweis auf Übersetzungssysteme vermuten lassen, dass sie eher nicht in München, ja noch nicht einmal in Deutschland sitzen. „Wir verwenden gelegentlich automatisierte Übersetzungen, um den Support zu verbessern.“

Die Kundenberatung ist so freundlich wie hilflos: „Damit wir das prüfen können, müssen sie das Konto reaktivieren, da wir nicht weiteren Zugriff haben als auf die Meldung, dass das Konto inaktiv ist.“ Also eine Kreditkarte hinterlegen, um zu erfahren, warum ich plötzlich eine Kreditkarte hinterlegen muss? Catch-22?

Dann ist die Kreditkarte plötzlich doch kein Thema mehr: „Ich sehe, dass sie anscheinend deaktiviert wurden, da sie ein neues Bankkonto hinzugefügt hatten und dieses unter einer Verifizierung lag. Wenn sie dies heute schon gemacht haben (die Bankdaten hochgeladen haben), werde ich sofort das dem Team melden und sehen, ob wir dies beschleunigen können. Sie werden für die Untersuchung der aktuellen Situation verantwortlich sein und Sie entsprechend informieren. Sie werden diesem Fall in Ihrem Fallprotokoll ein „Gelöst" sehen, aber das bedeutet nur, dass der Fall meine Kollegen erreicht hat und sie daran arbeiten.“

Ich hatte natürlich kein neues Konto angegeben, sondern nur die alte, seit vielen Jahren verifizierte Bankverbindung bestätigt. Mein Account blieb inaktiv, von den Kollegen habe ich nie gehört. Der Fall wurde weder gelöst noch als gelöst markiert.

Nicht nur dieses Mal wurde behauptet, das Anliegen an eine höhere zuständige Stelle weitergeleitet zu haben, die sich kümmern würde. Was nie geschah.

Chattet man werktags, zu den üblichen Bürozeiten, gerät man mit etwas Glück in einer Chatstaffette, bei der man von Pontius zu Pilatus weitergereicht wird und dann doch einmal an eine scheinbar fachkundige Person, womöglich sogar jemanden aus der Parkstadt?

Doch selbst diese Fachkraft scheint nicht willens oder in der Lage, Details preiszugeben oder gar eine Ausfertigung der AGB zur Verfügung zu stellen, auf die man mit einem inaktiven Konto offenbar keinen Zugriff hat. „Ich weigere mich nicht, Sie diese Richtlinie lesen zu lassen, es ist einfach technisch nicht möglich, da diese in den Hilfeseiten zu finden sind und Sie nicht auf diese zugreifen können, da das Konto vom System als ein inaktives eingestuft wurde.“ Was nicht ganz stimmt, weil manche Hilfeseiten, etwa für die Kunden der kostenpflichtigen Business Solutions, allgemein zugänglich sind. Nur scheinbar nicht die Hilfeseiten für nichtgewerbliche Privatkunden.

Nun wird im Marketplace seitens von Amazon viel Wert auf Höflichkeit gelegt. „Seien Sie höflich und geduldig, wenn Kunden Informationen, Warenrücksendungen oder Erstattungen anfordern“, heißt es in der Seller Central. Für die eigenen Mitarbeitenden wie beispielsweise G. scheint das bei Amazon nicht zwingend zu sein.

Ich weiß nicht, ob G. zu den glücklichen Parkstadt-Pendlern zählt, die im neuen Headquarter mit seinen zahllosen Grillterrassen, Billardtischen, Kickern und Flippern sitzen. So oder so scheint bei ihm aber die Lunte recht kurz zu sein.

Auf meinen Hinweis, dass ich mich an höherer Stelle schlau machen muss, wenn der Kundendienst keine Antworten hat, entgegnet G.: „Wenn Sie meinen mich mit diesen Hinweisen erpressen zu wollen, um dann keine Kreditkarte hinterlegen zu müssen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass dies dennoch nichts an der Tatsache ändern wird, dass Sie eine Kreditkarte hinterlegen müssen.“

Laut eines Sprechers der EU-Kommission kann diese die einseitige Änderung der AGB durch Amazon noch nicht kommentieren. „Wir bewerten sie derzeit.“

Mittwoch, 18. März 2026

Halluzinieren Amazons Fahrer oder KI?

Manchmal schlägt die Bequemlichkeit die Moral. Und dann bestelle ich eben doch eine neue Handy-Hülle bei Amazon. Von mehreren Angeboten diverser Anbieter auf der Amazon-Plattform entschied ich mich für ein Modell, das zwar etwas teurer war, dafür aber von Amazon direkt angeboten und auch geliefert wurde. 

Donnerstag bestellt, Lieferung am nächsten Tag. Klang überzeugend.

Am Freitagvormittag dann per Mail die Ankündigung, dass Amazon das Päckchen zwischen 15.15 und 18.15 Uhr zustellen würde. Perfekt.

Nur dass eben keine Sendung eintraf. Und auch keine weitere Mail. Also kurz die Sendungsnachverfolgung aufgerufen. Und da steht der wundersame Satz: „15.02 Uhr: Auf Kundenwunsch erfolgt die Zustellung zu einem späteren Zeitpunkt.“

Das war mir neu. Mit mir hatte niemand gesprochen. Und im Trackingbereich existieren zwar drölfzig Möglichkeiten, einen Ablagestandort für die Sendung individuell festzulegen und sogar den Sicherheits-PIN für die Türanlage zu kommunizieren. Nur die Option, eine Sendung zu einem späteren Termin geliefert zu bekommen, kann ich nicht entdecken.

Anders formuliert: Irgendjemand behauptet, ich als Kunde hätte die vereinbarte Zustellung storniert und um einen späteren Zeitpunkt gebeten. Das ist aber gelogen. Nur wer hat sich das ausgedacht? Ein Fahrer – mit dem man als Kunde gar nicht kommunizieren kann, es sei denn, er steht vor der Tür, um die Sendung abzuliefern? Und dann soll ich ihn wieder weggeschickt haben? 

Oder denkt sich die KI diesen Unsinn aus? 

Dass sich Sendungen verspäten, kommt immer wieder vor. Damit kann ich auch gut leben. Ärgerlich ist es, wenn man keinen neuen Zustelltermin genannt bekommt. Und für mich inakzeptabel ist es, wenn mich der Händler anlügt.

Nachdem auch am Samstag keine Zustellung erfolgte und sich Amazon hinsichtlich des Lieferstatus stumm stellte, wandte ich mich am Sonntag an den Kundendienst. Über den sogenannten Kundenchat.

Das ist anfangs immer eine KI, und sagen wir es so, ihr fehlte für mein moralisches Dilemma jegliches Verständnis.

Die KI versicherte mir, dass die Sendung „voraussichtlich“ bis Montagabend zugestellt werden würde. Und behauptete, ich könnte „eine Rückerstattung oder einen Ersatz beantragen“, falls das Paket bis Mittwochnacht nicht einträfe.

Was wieder eine Lüge war, denn da es sich um ein von Amazon selbst verkauftes und geliefertes Produkt handelt, konnte ich jederzeit, auch während des Zustellvorgangs, meine Bestellung stornieren.

Aber ich wollte ja klären, wer sich den Unfug ausgedacht hatte, dass ich eine spätere Zustellung gewünscht hätte.

Also im Kundenchat hartnäckig geblieben und von der KI an einen wohl menschlichen Mitarbeiter übergeben worden. Auch von ihm wollte ich wissen, wie denn Amazon dazu käme, zu schreiben, dass auf meinen Wunsch die Zustellung verschoben werden musste. Und so langsam kam ich mir wie der Troll vor, obwohl es eher umgekehrt war.

Der Mann hat dann „die Fachabteilung“ (für Kundenbeschwerden, verspätete Zustellungen, Trolle?) kontaktiert und eine Rückmeldung innerhalb von zwei Tagen versprochen. 

Ich habe dann doch lieber die Bestellung storniert und woanders zu einem deutlich günstigeren Preis bestellt.

Und Amazon verabschiedete sich im Tracking mit einer letzten Lüge von mir: „Der Kunde hat die Zustellung verweigert. Die Bestellung war zuvor storniert worden.“ Der erste Satz ist erfunden, denn wann hätte ich die Zustellung denn verweigert?

Dienstag, 20. Mai 2025

Für mehr Existenz als Minimum: Ermäßigungen und Gebührenbefreiungen bei Bezug von Grundsicherung

Ob Sozialhilfe, Hartz IV, ALG 2, Bürgergeld oder Grundsicherung: die Begriffe wechseln, die Armut bleibt. Und der Regelsatz ist alles andere als üppig. Darin enthalten sind derzeit gerade mal 54,92 Euro für einen Monat lang Freizeit, Unterhaltung und Kultur. Monatlich 2,03 Euro für Bildung. Monatlich 14,70 Euro, wenn man in einem Lokal oder via Lieferdienst etwas essen oder trinken will. Monatlich 50,49 Euro für Verkehr (das Deutschlandticket etwa kostet allein 58 Euro, wobei es für die Münchner Metropolregion auch ein monatliches MVV-Sozialticket ab 31,50 Euro gibt, das aber mit jeder Zone teurer wird). Oder monatlich 44,93 Euro für andere Waren und Dienstleistungen. Mehr Minimum als Existenz.

Es gibt für diese Menschen, ob beispielsweise Alleinerziehende, Arbeitslose, Kranke, Aufstocker, Asylbewerber, Senioren mit Grundsicherung oder Freiwilligendienstleistende aber auch gezielte Vergünstigungen, die die Teilhabe am Leben nachhaltig erleichtern. Manchmal sogar freien Eintritt, was etwa das Lenbachhaus oder das Jüdische Museum zu Dritten Orten macht. 

Die bekannteste Vergünstigung für Einkommensschwache ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, weil der entsprechende Antrag automatisch dem Leistungsbescheid angehängt ist. Andere Ermäßigungen oder gar Gebührenbefreiungen sind dagegen weniger bekannt. Daher lege ich hier eine Liste an, die laufend ergänzt werden wird. 

Der Schwerpunkt liegt auf München, das Menschen in prekären Verhältnissen besonders teuer kommt. In der Landeshauptstadt sind derzeit etwa 60.000 München-Pässe im Umlauf, im Landkreis München 2.369. Aber in ganz Bayern beziehen beispielsweise rund 450.000 Menschen Bürgergeld, wobei das nur ein Teil der berechtigten Nutzer*innen von Stadt- oder Landkreispässen wäre. Wie viele dieser Sozialpässe im gesamten Freistaat nun ausgegeben wurden, bleibt offen. Das Bayerische Sozialministerium erhebt dazu keine Zahlen, da es eine kommunale Angelegenheit wäre. Die Bayerischen Gemeinde-, Städte- und Landkreistage konnten auch keine Zahlen nennen. Der von mir angefragte Wohlfahrtsverband der Münchner Caritas betrachtet sich in dieser Frage überhaupt nicht als zuständig, obwohl beispielsweise im Landkreis Haßberge die dortige Caritas mit der Haßberg-Card den Landkreispass ausgibt. Laut dem Sozialverband VdK existiert keine landesweite Statistik der ausgegebenen Stadt- und Landkreispässe: „Sie sind von Kommune zu Kommune auch höchst unterschiedlich ausgestaltet (welche Leistungen? wer hat Anspruch?) bzw. werden auch nicht überall angeboten.“ Daher habe ich jetzt angefangen, eine Übersicht anzulegen, welchen bayerischen Gemeinden wie viele Sozialpässe ausgegeben haben. 

Aber nehmen wir allein die 62.369 Pässe in und um München. Demgegenüber stehen 24 Leute, die in der laufenden Spielzeit im Gärtnerplatztheater mit einem kommunalen Sozialpass eine ermäßigte Eintrittskarte bekamen, 219 im Nationaltheater, um die 72 im Residenztheater und ganze drei bei der Theaterakademie August Everding. Die städtischen Kammerspiele, die auch mit München-Pass einen Vorverkauf gewähren, haben an diese Zielgruppe in der laufenden Spielzeit 373 ermäßigte Eintrittskarten verkauft, das städtische Volkstheater 223 Eintrittskarten.

Die Diskrepanz zwischen Berechtigten und tatsächlich das Angebot Nutzenden liegt bei den Münchner Staatstheatern sicher auch an den weiter unten unter Theater aufgeführten Einschränkungen, um überhaupt zum Zuge zu kommen. Denn das ist mit einem Städte- oder Landkreis-Pass am National-, Residenz- oder Gärtnerplatztheater nur unmittelbar vor den Vorstellungen an den Abendkassen möglich ist. Die städtischen Münchner Bühnen wie auch die Staatstheater in Augsburg, Nürnberg und Regensburg bieten dagegen Eintrittskarten für Einkommensschwache auch im Vorverkauf an.

Der Artikel wird laufend aktualisiert. Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich diesen Beitrag auch um Angebote im ganzen Bundesgebiet ergänzen. Für Ergänzungen und Korrekturen via Kommentar bin ich dankbar. Insbesondere da bei der Recherche für diese Liste auffällt, dass die zuständigen Pressestellen der Behörden und Institutionen sehr zurückhaltend scheinen, selbst einfachste Anfragen zu dem Thema zu beantworten. 

Amazon Prime

Analog der Gebührenbefreiung beim Rundfunkbeitrag bietet Amazon seit dem Jahr 2021 ein zumindest ermäßigtes Abomodell an. Statt 8,99 Euro monatlich (oder 89,90 Euro im Jahr) zahlt man bei Bezug von Grundsicherung nur 4,49 Euro monatlich.  

Arzneimittel

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben. Nach ärztlicher Rücksprache läßt man sich ein sogenanntes Grünes Rezept oder Privatrezept ausstellen. In einer der an dem Projekt Medikamentenhilfe teilnehmenden Apotheken legt mensch dann das Rezept sowie den München-Pass vor. Daraufhin gibt es das verschreibungsfreie Medikament zu einem vergünstigten Preis.

Banken

Die Stadtsparkasse München bietet bei Vorlage des München-Passes ihr München-Giro Premium für 4,95 Euro statt 11,95 Euro an. Es gäbe mit dem München-Giro zwar noch ein günstigeres Kontomodell für 2,95 Euro, das aber durch gesondert zu zahlende Buchungsposten (Gutschriften, Lastschriften, Daueraufträge, Zahlungen mit der Sparkassen-Card über zehn Euro …) à 0,49 Euro bzw. 0,50 Euro (Kontoauszüge am SB-Terminal) schnell sehr viel teurer ausfallen kann. Im Giro Premium ist alles inklusive.

Computer

Münchner*innen über 60, die Sozialleistungen beziehen und einen München-Pass besitzen, können sich den Kauf eines Computers, Laptops oder Tablets mit 250 Euro bezuschussen lassen.

Frauen*-Nacht-Taxi

Ab September 2025 werden neue Gutscheine im Wert von zehn Euro an Inhaberinnen des München-Passes ausgegeben. Dies schließt trans* Frauen und Frauen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ beziehungsweise non-binäre Frauen ein. 

Die Ausgabe erfolgt im Bürgerbüro, das jeweils Anfang des Monats ein begrenztes Kontingent erhält. Pro Vorsprache ist ein Gutschein erhältlich. Für die Gleichstellungsstelle für Frauen im Rathaus steht ein Notkontingent zur Verfügung. Auch sollen im Rahmen der Aktion „Sichere Wiesn“ am Oktoberfest und beim Rathaus-Clubbing „18.jetzt“ Gutscheine ausgegeben werden. Die neuen Gutscheine tragen das Gültigkeitsdatum 31. Dezember 2025 und bekommen eine neue Farbe. Die bisherigen grünen Gutscheine sind mit der Einführung des neuen Angebots ungültig. Taxiunternehmen werden über die Fristen für die Einreichung bereits genutzter Gutscheine entsprechend informiert. 

Mit dem Frauen*-Nacht-Taxi bietet die Stadt Frauen sowie mitfahrenden minderjährigen Kindern die Möglichkeit, bei Bedarf zwischen 22 und 6 Uhr vergünstigt auf eine sichere Fahrgelegenheit zurückzugreifen. 

Taxifahrer*innen rechnen die Gutscheine eigenständig oder über die jeweilige Taxi-Innung mit der Stadt ab. Für den Fall, dass Fahrer*innen den Gutschein nicht annehmen, können Nutzer*innen diesen zusammen mit der Taxiquittung selbst beim Kreisverwaltungsreferat einreichen.

Führungszeugnis

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat verzichtet auf die Gebühr in Höhe von 13 Euro für die Bestellung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz. Auf der Webseite des KVR ist das etwas versteckt und verklausuliert formuliert: „Bei mittellosen oder ehrenamtlich tätigen Personen kann im Einzelfall bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Befreiung von der Gebühr beantragt werden.“ Faktisch reicht es, beim Termin im Bürgerbüro am Schalter darauf hinzuweisen und zu belegen, dass man Grundsicherung bezieht. Der Leistungsbescheid wird dabei gegenüber dem München-Pass als Nachweis bevorzugt. Laut KVR-Pressestelle ist sogar „die Vorlage des München Passes in der Regel nicht ausreichend“

Diese Gebührenbefreiung gilt bundesweit, denn das „Bundesamt für Justiz kann gemäß § 10 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) auf Antrag ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen (Mittellosigkeit) oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint (besonderer Verwendungszweck), die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Die Mittellosigkeit wird bei Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfängern angenommen, sodass die Gebührenbefreiung gewährt wird. Die Gebührenbefreiung für Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger gilt damit bei allen Antragsstellungen – sei es über die Kommune oder über das Online-Antragsformular des Bundesamts für Justiz. “

Welche weiteren Leistungen im Kreisverwaltungsreferat bei Bezug der Grundsicherung ermäßigt oder gebührenfrei sind, wollte das KVR auf Anfrage  nicht detailliert verraten und verwies nur allgemein auf die jeweiligen Gesetze, denen das zu entnehmen sei.

Kino

Im ABC und den Leopold-Kinos zahlt man mit München-Pass zehn statt zwölf Euro Eintritt.

Mit dem München-Pass zahlt man im ArenaMonopol-Kino, Neuen Maxim und Rio-Palast nur 9,50 Eintritt statt 11,50 bzw. 12,50 Euro sowie im Lichtspielhaus Fürstenfeldbruck neun statt elf Euro.

Das Studio im Isabella ermäßigt bei München-Pass-Inhaber*innen den regulären Eintrittspreis von elf Euro auf 9,50 Euro.

Im Neuen Rottmann und im Kino Solln erhält man als Arbeitsloser bzw. mit dem München-Pass einen Euro Rabatt.

Im Theatiner zahlen Arbeitslose und Inhaber*innen des München-Passes sechs statt zehn bzw. elf Euro.

Konzerte

Für Konzerte des BR-Klangkörpers (Chor und Symphonieorchester) erhalten Münchner*innen gegen Vorlage des München-Passes ermäßigte Eintrittskarten zu zehn Euro im Vorverkauf (auch möglich im Webshop nach erfolgreicher Registrierung).

Mit dem München-Pass gibt es für Auftritte der Münchner Philharmoniker ermäßigte Eintrittskarten zu elf Euro im Vorverkauf.

Museen

Erwerbslose zahlen im BMW-Museum acht statt 14 Euro Eintritt.

Im Deutschen Museum zahlt mensch mit München- oder Landkreis-Pass acht statt 15 Euro Eintritt. 

Im Haus der Kunst zahlt mensch mit dem München-Pass fünf Euro Eintritt statt neun bis 15 Euro. An jedem letzten Freitag im Monat ist Open Haus mit freiem Eintritt von 16 bis 22 Uhr.

Im Jüdischen Museum hat mensch mit München-Pass freien Eintritt.

In der Kunsthalle zahlen Arbeitslose acht statt 18 Euro Eintritt.

Freier Eintritt mit dem München-Pass im Lenbachhaus.

Die staatlichen Häuser wie die Pinakotheken, das Museum Brandhorst, das Bayerische Nationalmuseum oder das Deutsche Theatermuseum führen zwar auf einer langen Liste detailliert auf, wer alles kostenlos rein darf, vom Diplomaten bis zum Ordensträger, von Studierenden der bildenden Kunst bis zu Lehrkräften, aber für die Inhaber*innen von Städte- oder Landkreis-Pässen gibt es nicht einmal einen ermäßigten Eintritt. Es gibt aber sonntags für alle Besucher*innen einen ermäßigten Eintritt für einen Euro.

Schwimmbäder

Mit dem München-Pass zahlt mensch in den Hallenbädern der Stadtwerke München zwischen 3,90 und 5,80 Euro Eintritt je nach Schwimmbad. In den Freibädern gilt freier Eintritt.

Stadtbibliothek

Sozialhilfeempfänger zahlen bei der Münchner Stadtbibliothek statt jährlich 20 Euro oder sieben Euro im Vierteljahr nur zehn bzw. vier Euro. Über das digitale Angebot kann mensch so auch die „Süddeutsche Zeitung“, „Abendzeitung“ und viele weitere Zeitungen und Zeitschriften aus aller Welt lesen.

Theater

In München zeigt sich bei den Ermäßigungen eine deutliche Diskrepanz zwischen städtischen Bühnen und den staatlichen Häusern. In den städtischen Kammerspielen kostet der Eintritt bei Besitz des München-Passes acht Euro – auch im Vorverkauf. Online kann man bei Verfügbarkeit zu dem Preis auch einen Platz in der ersten Reihe buchen. 

Im städtischen Münchner Volkstheater zahlen Arbeitslose und Inhaber*innen des München-Passes gegen Vorlage des jeweiligen Berechtigungsausweises für eine Karte im Vorverkauf 8,50 Euro und an der Abendkasse sechs Euro (ausgenommen Fremdveranstaltungen wie Lesungen oder Konzerte). „Die Platzierung der Karten legt das Theater fest“, aber bestellt man online, kann man sich eine ermäßigte Karte zu 8,50 Euro auch in der ersten Reihe aussuchen, soweit der Platz verfügbar ist.

Die Münchner Staatstheater sind dagegen weitaus restriktiver. Man könnte fast glauben, der Staatsminister will kein prekäres Publikum in seinen Häusern haben. Die veröffentlichten Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bei den Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater sehen erst einmal keine Benachteiligung von Einkommensschwachen vor, sondern behandeln sie wie etwa Jugendliche, Azubis, Schüler*innen, Studierende oder Behinderte. Das Staatstheater Augsburg setzt das im Vorverkauf (30 Prozent Ermäßigung) oder bei seinen Standby-Tickets für neun Euro am Vortag auch entsprechend um. Das Staatstheater Nürnberg bietet den Inhaber*innen des Nürnberg-Passes sogar 50 Prozent Ermäßigung im Vorverkauf. Beim – künftig staatlichen – Theater Regensburg erhalten Stadtpass- und Landkreispass-Inhaber*innen 50 Prozent Nachlass im Freiverkauf und Last-Minute-Tickets zu sechs Euro an der Abendkasse.  

In der Auslegung der Münchner Staatstheater wird dagegen recht scharf zwischen allgemeinen Ermäßigungen und Einkommensschwachen unterschieden. Was wohl an einer internen Verordnung des Kunstministeriums liegt. Auf meine schriftliche Anfrage nach dieser Verordnung antwortet mir das Ministerium hinsichtlich der ermäßigten Tickets für Besitzer*innen von Städte- oder Landkreispässen: „Sie können in der Regel 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse Karten erwerben. Die Regelung zur Abendkasse gilt generell bayernweit für alle Staatstheater. In der Praxis gibt es beispielsweise durch besondere lokale Gegebenheiten oder die Größe der Theater Unterschiede in der Umsetzung und den spezifischen Ermäßigungen.“

Zum Vergleich: das Nationaltheater hat 2101 Sitzplätze und das Residenztheater 881 Sitzplätze. Regensburg 520, Augsburg 945, und Nürnberg 1421 Plätze in der Oper und 537 Plätze im Schauspielhaus. Die größeren Häuser in München sind also gegenüber Einkommensschwachen strenger als die kleineren in Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Zumal Augsburg auch noch ein wesentlich günstigeres Kultursozialticket für einen Euro in seinem Staatstheater anbietet.

Das prekäre Publikum wird in München wie Kurzentschlossene behandelt und kann nur darauf hoffen, unmittelbar vor Beginn der Vorstellung an der Abendkasse vielleicht noch eine Restkarte zu ergattern oder unverrichteter Dinge wieder heimfahren zu müssen. Wenn man Glück hat, bekommt man so aber auch sehr gute Plätze, die reserviert waren und nicht abgeholt wurden.

Die drastische Unterscheidung zwischen Einkommensschwachen und anderen Ermäßigungskategorien ist besonders kurios, wenn man bedenkt, dass Freiwilligendienstleistende auch Anspruch auf Städte- oder Landkreispässe haben. Aber nur als BFDler oder FSJler können sie beispielsweise am Residenztheater oder in der Theaterakademie im Unterschied zu den anderen Pass-Nutzer*innen bereits im Vorverkauf zugreifen. Mit dem Städte- oder Landkreispass dagegen erst an der Abendkasse. 

Die Vorstellung, dass Besitzer*innen von Städte- oder Landkreispässen wie in Augsburg, Nürnberg und Regensburg auch an Münchner Staatstheatern im Vorverkauf an die Reihe kommen beziehungsweise meine Recherche zu dem Thema wird in einem Münchner Haus ausdrücklich als überzogenes „Anspruchsdenken“ kritisiert. 

Nach Erscheinen der ersten Versionen dieses Blogbeitrags hat sich die Landtagsabgeordnete Katja Weitzel (SPD) in einer kleinen Anfrage (Drucksache Nr. 19/7276 vom 23. Juni 2025) an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nach der Preispolitik bei den Ermäßigungen der staatlichen Bühnen erkundigt. In seiner schriftlichen Antwort hat das Ministerium wieder die Diskrepanz zwischen den unterschiedlichen Ermäßigungskategorien unterstrichen. Denn in der Antwort wurden die Inhaber*innen von Städte- oder Landkreispässen trotz der ihnen zustehenden Ermäßigungen gar nicht erwähnt: „Ermäßigungen werden gemäß Ziffer 4.4 der Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 30. Januar 2025, BayMBl. Nr. 79, u.a. für Studierende unter 30 Jahren, Auszubildende und Senioren (im Rahmen der Besucherorganisationen) gewährt.“ Die Städte- und Landkreispässe fallen also unter den Tisch beziehungsweise werden als „u.a.“ versteckt.

Spannend ist in diesem Kontext aber, dass das Ministerium in seiner Antwort auf die kleine Anfrage darauf hinweist, dass die staatlichen Bühnen durchaus eigenmächtig Ermäßigungen gewähren könnten: „Die Ermäßigungsregelungen werden durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst näher bestimmt, wobei jedes Staatstheater zusätzlich eigene Ermäßigungen (z.B. Familienrabatte) und kurzfristige Rabattaktionen durchführen kann.“ In meinen Gesprächen und Mails mit den betroffenen Häusern wurde seitens der Intendanzen und Pressestellen immer so getan, als sei allein das Staatsministerium Herr des Handelns und die Bühnen blieben nur Erfüllungsgehilfen.

In einem anderen Kontext sind einkommensschwache Menschen plötzlich doch willkommen. Die „unsichtbare Barriere bei klassischen Kulturinstitutionen“ war Thema einer Pressekonferenz am 27. Mai 2025, bei der Max Wagner, der Geschäftsführer der Beisheim-Stiftung, ein Pilotprojekt vorstellte, mit dem man Hiercharchien bei der Nutzung Münchner Kultureinrichtungen abbauen und einen niedrigschwelligen Zugang fördern will. Die nächsten drei Jahre erhalten drei Institutionen einen insgesamt siebenstelligen Betrag, um ihre Häuser als Dritte Orte weiter zu öffnen.

Mit dabei ist auch das Nationaltheater mit Staatsoper und Staatsballett. Staatsintendant Serge Dorny betonte bei dem Pressetermin zu den Dritten Orten, dass man mit Hilfe dieser Gelder und der Öffnung der Apollon Foyers tagsüber als Aufenthaltsort für Münchner*innen auch ein Publikum für die Aufführungen im Nationaltheater gewinnen wolle, „das Angst vor dem ersten Schritt“ habe. Man wolle nicht mehr nur gelegentlich Oper für alle umsonst und draußen oder im Stream, sondern wolle das Nationaltheater selbst als „Utopie für alle“ öffnen und allen Menschen auf Augenhöhe begegnen. Klingt gut, wenn man damit Fördergelder erhält. Was sich nicht ändert, sind die viele ausschließenden Regeln beim Vorverkauf für Vorstellungen im Haus:   

Während Kinder und Erwachsene unter 30 ermäßigte Karten für die Bayerische Staatsoper und das Staatsballett im Nationaltheater vorab kaufen können, haben die Inhaber*innen von Sozialpässen aller bayerischen Gemeinden nur an der Abendkasse eine Stunde vor Vorstellungsbeginn die Möglichkeit, eine Restkarte ab zehn Euro zu erwerben. Bei den vergünstigten Karten ist keine freie Platzwahl möglich, die ermäßigten Karten werden automatisch zugeteilt. In der laufenden Spielzeit haben 219 Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Ähnlich im Staatstheater am Gärtnerplatz. Inhaber*innen des München-Passes erhalten an der Abendkasse eine Stunde vor Vorstellungsbeginn ermäßigte Restkarten für zehn Euro. In der laufenden Spielzeit haben 24 Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Weit strenger geht es im Residenztheater zu: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhalten ermäßigte Karten für zehn Euro im Vorverkauf. Wer etwa auf Grundsicherung oder andere Sozialleistungen angewiesen ist, hat dagegen nur an der Abendkasse eine Chance. Diese öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die ermäßigten Karten zu zehn Euro für Inhaber*innen des München-Passes kommen aber laut Webseite des Staatsschauspiels erst „ab ca. 30 Minuten“ vor Beginn der Vorstellung nach Verfügbarkeit in den Verkauf, wie auf einer Resterampe.
Während der Pressekonferenz am 22. Mai 2025 zur kommenden Spielzeit streifte Intendant Andreas Beck das Dilemma zwischen Besucherauslastung und Ticketeinnahmen, das ihm stetes Unbehagen bereite. So würde man mehr Schülerkarten als im Vorjahr verkaufen, sei aber umgekehrt dazu angehalten möglichst viele Tickets zum Volltarif zu verkaufen. Jede*r Besucher*in mit einer ermäßigten Eitrittskarte trüge zwar zur Auslastung bei, sei aber auch etwas Negatives, weil nicht der volle Ertrag erzielt werde.
Die Kommunikationsdirektorin und stellvertretende Intendantin Ingrid Trobitz verwahrte sich bei der Gelegenheit mir gegenüber entschieden gegen den von mir erweckten Eindruck, am Residenztheater seien Einkommensschwache nicht willkommen. Man würde Inhaber*innen des München-Passes auch nicht als prekär wahrnehmen. Das ganze inhaltliche Programm des Staatsschauspiels wie auch die vielfältigen, inklusiven Angebote würden vom Gegenteil zeugen. Man wäre aber gerade beim Umgang mit dem München-Pass an die Verordnung des Kunstministeriums gebunden, die auch fürs Nationaltheater und die Theaterakademie verbindlich sei. Meinem Einwand, dass aber trotz des gemeinsamen Ticketsystems, dem Zentralen Dienst der Bayerischen Staatstheater, selbst zwischen diesen Bühnen unterschiedliche Zeitvorgaben an der Abendkasse online kommuniziert würden, will man nachgehen und versprach Besserung. 
Das Residenztheater wollte mehrere schriftliche Anfragen zu Details nur teilweise mündlich beantworten und das auch nur bei zufälligen Begegnungen mit der Kommunikationsdirektorin im Haus. 
Wenn ich mich an das Gespräch richtig erinnere, haben in der laufenden Spielzeit rund 72 Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Gegenüber den 30 Minuten des Residenztheaters schien die Bayerische Theaterakademie August Everding im Prinzregententheater sogar noch einen draufzulegen. Auch da alle anderen üblichen Ermäßigungen im Vorverkauf (außer bei Fremdveranstaltungen). Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Aber die Inhaber*innen des München-Passes würden laut Webseite erst „15 Minuten“ vor Vorstellungsbeginn mit Eintrittskarten zu acht Euro bedient. 





Tatsächlich, so die Pressestelle der Akademie auf Nachfrage, könne mensch aber bereits mit Öffnung der Abendkasse, also eine Stunde vor Vorstellungsbeginn, ermäßigte Karten mit dem München-Pass erwerben. In der laufenden Spielzeit haben drei Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Die vielerseits mir gegenüber bestrittenen 15 Minuten sind übrigens die Vorgabe des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in seiner internen Verordnung und werden so auch auf der Webseite des Zentralen Dienstes der bayerischen Staatstheater kommuniziert.

Neben der Ermäßigung mit Hilfe des München-Passes an der Abendkasse gibt es noch einen weiteren Weg. Mehrere staatliche Bühnen verweisen ausdrücklich auf den KulturRaum, der Freikarten, natürlich auch städtischer Theater, für Menschen mit geringem Einkommen und ihre Begleitung anbietet. Bei aller Liebe für das Engagement des KulturRaums, deren Gründerin ich bereits vor über zehn Jahren porträtiert habe, besteht meines Erachtens aber ein wesentlicher Unterschied, ob man bei einer Bühne mit dem Städte- oder Landkreispreis unmittelbar einen Anspruch auf eine Ermäßigung hat, selbstständig Eintrittskarten kaufen darf und etwas Würde wahrt oder gnadenhalber Freikarten erbittet, die über eine Vermittlerin gestreut werden und in der Menge gedeckelt sind. 
Eigenartig ist auch, dass seitens der Staatstheater bei meiner Frage nach ermäßigten Karten für Besitzer*innen der Landkreis- und Städte-Pässe stets das Argument kommt, man müsse als subventioniertes Haus auf die Erträge achten. Daher sei es unzumutbar, oder eben ein „Anspruchsdenken“, dass Einkommensschwache bereits im Vorverkauf von Ermäßigungen profitierten. Zugleich wird aber betont, dass man jährlich Hunderte von Eintrittskarten kostenlos über den KulturRaum an eben diese Zielgruppe in der Regel mindestens zwei Wochen vorab und nicht eben erst kurz vor Beginn der Vorstellung verteile. Da spielen dann entgangene Erlöse keine Rolle mehr. 

Das Deutsche Theater München bietet München-Pass-Inhaber*innen jeweils 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn Restkarten für zehn Euro an der Theaterkasse an. 

Zentraltheater: „Wenn ihr euch Karten für unsere Veranstaltung nicht leisten könnt, schreibt einfach 'ne E-Mail an: info@zentraltheater.de und wir finden einen Weg.“

Tierpark

In Hellabrunn kostet die Tageskarte mit München-Pass 15 statt 20 Euro und die Jahreskarte 56 statt 69 Euro.

Verhütungsmittel

Die Landeshauptstadt übernimmt bei München-Pass-Inhaberinnen, die 22 oder älter sind, die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Pille, die Pille danach, Verhütungspflaster oder Spirale.

Freitag, 8. Januar 2016

Amazon und das Wirrwarr um Hitlers „Mein Kampf“

Amazon spende die Erlöse aus dem Verkauf von Adolf Hitlers „Mein Kampf“, hieß es in den letzten Wochen in verschiedenen Medien. Das ist nicht die ganze Wahrheit. Denn diese Erklärung bezieht sich auf den Verkauf der heute veröffentlichten kritischen Edition des Münchner Instituts für Zeitgeschichte bei amazon.de.
Ursprünglich hatte man auf der Bestellseite für das Buch konkret versprochen: „Die Erlöse aus dem Verkauf dieses Buches über www.amazon.de gehen an die Stiftung 'Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘ (EVZ) zur Erinnerung an die Opfer nationalsozialistischen Unrechts.“ Und verlinkte auf deren Stiftungs-Seite.
Heute heißt es dagegen weit allgemeiner: „Die Erlöse aus dem Verkauf dieses Buches über www.amazon.de gehen an eine Organisation, die sich zu Gunsten von Opfern des Nationalsozialismus engagiert“. Scheut die EVZ nun nur das Rampenlicht oder hat sie sich von dem Deal gänzlich zurückgezogen und wer bekommt dann gegebenenfalls stattdessen die Erlöse?
Und zwar die Erlöse der Deutschen. Denn Amazon ist nun nicht gleich Amazon. So praktiziert das britische Amazon eine andere Preispolitik als die deutsche Niederlassung, weshalb man als deutscher Kunde beispielsweise englischsprachige DVDs bei amazon.co.uk weit günstiger bestellen kann als bei amazon.de. Und von Hitlers „Mein Kampf“ werden von den Briten, aber auch von Amazon in Frankreich, Italien oder den USA beispielsweise verschiedenste Ausgaben gelistet („Bestseller“), auch deutschsprachige, ob die Eher-Ausgabe oder die kritische Neuedition des IfZ, bei denen allesamt der Onlinehändler aber offenbar wie selbstverständlich die Erlöse für sich zu behalten scheint.
Umgekehrt konnte man bis Silvester bei Amazon Deutschland auch noch Hitlers „Mein Kampf“ auf Italienisch oder Spanisch als Kindle Edition bestellen bzw. vorbestellen. Ohne daß eine Spende vorgesehen gewesen wäre. Diese Angebote sind inzwischen im deutschen Amazon-Angebot spurlos verschwunden, ohne daß sich der Händler bisher mir gegenüber dazu erklären wollte.

Montag, 21. Januar 2008

DVD-Flatrate

Die beste News beim gestrigen Bloggertreffen war, daß es bei Amazon jetzt eine DVD-Flatrate gibt. Deren Einführung muß ich während der 100 Tage Bücher irgendwie verschwitzt haben. Anstatt wie bislang 8,99 Euro für drei DVDs im Monat zu bezahlen, kann ich jetzt für einen Euro mehr unbegrenzt viele DVDs ausleihen, wenn auch mit der Einschränkung, daß es den neuen Film jeweils erst gibt, wenn ich den letzten zurückgeschickt habe. Aber mit der Flatrate kann ich sicherlich auf acht bis zehn Filme im Monat, inklusive aller Portokosten, kommen.

Montag, 14. Januar 2008

Signatur Sex

„Hier ächzt Geschichte, hier hallt der ewig junge Schrei der Lust. Das reizvolle Knistern zwischen den beiden kommt von der unerschöpflichen Phantasiefülle im Darstellen einer im Grund immer gleichen Sache.“ Joseph Hanimann in der heutigen „Süddeutschen Zeitung“ über „L'enfer de la bibliothèque – Eros au secret“, eine offenbar sehenswerte Präsentation der erotischen Bestände der französischen Nationalbibliothek (Pressedossier, Katalog bei der BNF – oder billiger via Amazon).

Update:
die „New York Times“ über die Ausstellung.

Montag, 17. September 2007

Amazon präsentiert Wunschzettel und andere Widgets

Die meisten neuen Widgets, die Amazon heute vorgestellt hat, sind ziemlich werblich und vielleicht gerade mal eine optische Bereicherung für die Teilnehmer des Associates Program. Aber beim Wunschzettel hat man wenigstens außer der Provision auch noch zusätzlich etwas davon... (Vielleicht verrät jemand bei Gelegenheit der Pressestelle von amazon.com, daß die deutsche Website nicht unter www.amazon.co.de erreichbar ist, sondern unter www.amazon.de.)

Mittwoch, 6. Juni 2007

Libri macht eBay und Amazon Konkurrenz

Libri, als Barsortimenter Lieferant vieler Buchhandlungen, bietet jetzt im Endverbrauchergeschäft auch gebrauchte Bücher an. Das Prozedere ist noch recht umständlich: Auf der Startseite findet man verschiedene Genres aufgelistet. Klickt man drauf, wird einem erst einmal eine Übersicht verschiedener Bücher angeboten. Unter dem Originalpreis ist jeweils vermerkt, ob und gegebenenfalls ab welchem Preis man den gleichen Titel gebraucht erwerben kann.
Alternativ kann man auch auf gut Glück über die allgemeine Suchmaske einsteigen und das Ergebnis auf gebrauchte, sprich: preisreduzierte Titel beschränken. Ein kleiner, sicherlich nicht repräsentativer Test führte aber dort zu keinem einzigen positiven Ergebnis.
Die Kurzbeschreibungen der Bücher lassen mich vermuten, daß es sich bei den „gebrauchten“ Titeln um beschädigte oder beschmutzte Lagerbestände oder Remittenden handelt. Das Gebraucht-Label dient dann vor allem der Aufhebung der Ladenpreisbindung.

Montag, 26. Februar 2007

Amazon mit User-Tags

Während Amapedia noch beta ist, bietet amazon. com seinen Usern bereits die Möglichkeit, die Produkte mit eigenen Tags zu versehen und so anderen Usern die Suche zu erleichtern. Und das offenbar schon seit letztem Sommer...denn Amazon nennt auch Datum und Username des ersten Taggers. Ist mir nur nie aufgefallen, obwohl ich da ständig bestelle.