„Sie sind schwanger und arbeiten in einem Bereich mit erhöhtem Parteiverkehr bzw. sind Führungskraft und beschäftigen eine werdende Mutter? Aufgrund der aktuellen Entwicklung von Corona SARS-CoV-2 dürfen ab sofort alle schwangeren Mitarbeiterinnen nicht mehr in Bereichen eingesetzt werden, in denen ein erhöhter Parteiverkehr mit direktem Kontakt aufkommt.“
Und während im hier zitierten obigen Screenshot des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) angesichts seiner Aufgaben nur die Regelung für Einsätze mit erhöhtem Kundenverkehr berücksichtigt wird, aber die Vorgabe zur Kinderbetreuung unterschlagen wird, wies beispielweise das Baureferat in den mir vorliegenden Auskünften seine Mitarbeitenden auf beide Aspekte hin.
In manchen Referate und Eigenbetrieben sollen „alle Führungskräfte“ verständigt worden sein, in anderen liegt der Verdacht nahe, dass nur Führungskräfte eingeweiht wurden, deren Mitarbeitenden im Publikumsverkehr oder bei der Kinderbetreuung zum Einsatz kommen, während andere Führungskräfte überhaupt erst durch meine Anfrage von dem Vorgang erfuhren.
Ebenso wurden die Informationen je nach Referat und Eigenbetrieb sehr unterschiedlich gestreut, mal per Mail, mal auf den eigenen Seiten im städtischen Intranet WILMA.
Die offenbar uneinheitliche Handhabung war aber nicht abschließend zu klären, da alle von mir angeschriebenen Referate und Eigenbetriebe wie auch das Presseamt der Landeshauptstadt unisono auf das POR verwiesen und eigene Angaben zum Vorgang verweigerten oder erst gar nicht antworteten.
So blieb es nur bei einer allgemeinen Stellungnahme des POR mir gegenüber: „Arbeitgeber sind verpflichtet, schwangere Mitarbeiterinnen besonders zu schützen. Bei sich abzeichnenden Krankheitswellen in Bezug auf das Stadtgebiet München, wie z.B. SARS-CoV-2 und Influenza, spricht die Landeshauptstadt München als Arbeitgeber gemäß Mutterschutzgesetz ein befristetes betriebliches Beschäftigungsverbot aus, um werdende Mütter vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
Grundlage hierfür ist immer eine Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes. Die Geschäftsleitungen der Referate und Eigenbetriebe werden in solchen Fällen durch das Personal- und Organisationsreferat per Rundschreiben informiert, die jeweiligen Einheiten geben diese Information dann an ihre Beschäftigten weiter. Werdende Mütter sind für die Zeit des befristeten betrieblichen Beschäftigungsverbotes vorübergehend in einem anderen Bereich ohne Kontakt zu Kindern und ohne starken Publikumsverkehr einzusetzen oder, wenn das nicht möglich ist, freizustellen.
Wie viele städtische Beschäftigte aktuell zur Zielgruppe gehören, wird nicht zentral erfasst.“
Die „Abendzeitung“ vom 25. Oktober greift das Thema auf und schenkt mir online sogar einen Link.