Montag, 21. Juli 2025

Wie Münchner Banken bei der Echtzeitüberweisung tricksen und trödeln

Es mag ein zutiefst menschlicher Zug sein, dass man sich von Geld schwer trennt. Und bei Banken sogar die Neigung, sich von fremdem Geld nur möglichst zögerlich zu trennen. Dem ihrer Kunden. 

An Geldautomaten sind die Beträge, die man ziehen kann, oft weit stärker gedeckelt als die Summen, die man einzahlen kann. An sein Erspartes kommt man bei größeren Guthaben oft nur nach Fristen ran. Und bei den Überweisungen war es traditionell ein Geduldsspiel, wann sie, selbst bei gedecktem Konto, ausgeführt werden würden. Irgendwann zwischen heute und dem übernächsten Geschäftstag.

Dabei kann es spätestens seit der Einführung von Online-Konten und Apps so einfach sein: Als die HypoVereinsbank vor rund acht Jahren die Echtzeitüberweisung einführte, blieb es den Kunden überlassen, ob sie by default oder je nach Bedarf auf Standard oder Echtzeit setzen. Ohne Zusatzkosten.

Acht Jahre später, seit Juni 2025 hat man nun auch schon an den SB-Terminals der HypoVereinsbank die Wahl zwischen Standard und Echtzeit. Im Vorgriff auf die von der EU verpflichtend vorgeschriebene Gleichstellung beider Überweisungsformen ab Oktober.

Doch am SB-Terminal, den erfahrungsgemäß eher die älteren Semester benutzen, empfangen die Kundschaft zwei Hürden: By default, also standardmäßig ist die Standardüberweisung eingestellt. Wer eine Echtzeitüberweisung wünscht, muss ein Extrakästchen anklicken. Macht man das, blinkt ein Warnhinweis auf: „Für Echtzeitüberweisungen belastet die HypoVereinsbank je nach Kontomodell Ihrem Konto ein Entgelt.“

Das ist nun nicht falsch. Tatsächlich kann die Überweisung am SB-Terminal je nach Kontomodell etwas kosten, aber eben völlig unabhängig davon, ob es sich um eine Standard- oder Echtzeitüberweisung handelt. Der rot geränderte Warnhinweis erscheint aber, Überraschung!, ausschließlich bei dem Wunsch, in Echtzeit zu überweisen. Aber nie, wenn man sich für die Standardüberweisung entscheidet.

Laut der Pressestelle der HypoVereinsbank ist diese Ungleichbehandlung der am SB-Terminal erst eben neu eingeführten Variante geschuldet und soll bereinigt werden. Nicht etwa nächstmöglich. Sondern bis Oktober! Warum auch beeilen?

Die Stadtsparkasse München bietet an ihren SB-Terminals erst gar keine Echtzeitüberweisung an. Schließlich hat man ja noch bis Oktober Zeit, bevor es EU-weit verpflichtend ist.

Beim Online-Banking dagegen bietet die Stadtsparkasse die Echtzeitüberweisung immerhin schon seit 2018 an. Aber bis vor kurzem war – soweit ich mich erinnere –  noch die Standardüberweisung voreingestellt und man musste, ähnlich wie bei den SB-Terminals der HypoVereinsbank, ein Extrafeld anklicken, um zur Echtzeitüberweisung zu kommen. Die Pressestelle der Stadtsparkasse behauptet dagegen: „Die Einstellung, dass Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse die Auswahl haben, existiert in dieser Form schon seit 2018.“ Möglicherweise täusche ich mich also.

Unstrittig ist, dass die Stadtsparkasse im Online-Banking heutzutage jedenfalls beide Überweisungsarten scheinbar gleichberechtigt anbietet. Doch auch hier wird nur bei der Echtzeitüberweisung gewarnt: „Bitte beachten Sie die geltenden Preis- und Leistungsverzeichnisse.“ Als ob die Echtzeitüberweisung teurer zu Buche schlage als die Standardüberweisung. „Dieser Warnhinweis ist noch aus der Zeit, als Echtzeitüberweisungen anders bepreist waren. Er wird in den kommenden Monaten abgeschaltet werden.“ Und nicht etwa nächstmöglich. Die mißverständliche Formulierung bleibt also wohl noch länger bestehen.

So erwecken beide Münchner Banken den Eindruck, man müsse bei der Echtzeitüberweisung mit im Preisverzeichnis versteckten Kosten rechnen. Was viele dazu bringen könnte, der Einfachheit halber doch die Standardüberweisung zu wählen und sich in Geduld zu üben.

Bei der EU-Kommission ist dieses Verhalten auch schon aufgefallen und man wird sich mir gegenüber vielleicht noch dazu offiziell äußern.*

Sowohl die Stadtsparkasse als auch die HypoVereinsbank fragte ich übrigens naiverweise, welchen Vorteil denn das Kreditinstitut davon hätte, wenn die Kundschaft die langsame Standardüberweisung der in Echtzeit vorzöge. Und beide ignorierten die Fragen und wiesen auf den Vorteil für die Auftraggebenden hin: Bei der Standardüberweisung gäbe es genug Zeit, den Vorgang wieder zu stornieren.

Die Banken sind so selbstlos und denken immer nur an die Interessen ihrer Kundschaft. 

*Updates: Ein Sprecher der EU-Kommission auf meinen Hinweis, dass die Banken den Eindruck erwecken, eine Echtzeitüberweisung wäre im Unterschied zur Standardüberweisung kostenrelevant:
„Gemäß der Verordnung über Sofortzahlungen (Verordnung (EU) 2024/886) müssen Zahlungsdienstleister sicherstellen, dass die Entgelte für das Senden und Empfangen von Sofortüberweisungen in Euro die Entgelte für regelmäßige Überweisungen vergleichbarer Art in Euro nicht übersteigen. „Vergleichbare Art“ bezieht sich auf Kriterien wie Zahlungsauslösekanal und Kundenstatus (Verbraucher, Unternehmen). Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen diese Verpflichtung ab dem 9. Januar 2025 erfüllen, da sie bereits in Kraft ist.“

Kaum lobe ich mal die Stadtsparkasse München, schon verderben sie es wieder. Im Online-Banking haben sie die angeblich schon seit 2018 bestehende, weiter oben abgebildete Gleichwertigkeit von verzögerten Standardüberweisungen und Sofortzahlungen beendet und die Echtzeitüberweisung jetzt in einem Drop-Down-Menü versteckt. 

Man muss schon von der Existenz der Echtzeitüberweisungen wissen, um versuchsweise draufzuklicken und dann die Möglichkeit zu entdecken.
 
Immerhin hat man in der App noch die offensichtliche Auswahl zwischen Standard- und Echtzeitüberweisung. Es sei denn, sie lesen jetzt hier davon und bauen da das Frontend auch noch zu unserem Nachteil um.



2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Seit wann können denn Überweisungen storniert werden? Die verhalten sich doch wie Bargeld: Aus der Hand isses weg.

Dorin hat gesagt…

Um die Pressestelle der Stadtsparkasse zu zitieren: „Bei Standardüberweisungen hat der Kunde/die Kundin, der/die die Überweisung getätigt hat, mehr Zeit diese zurückzurufen, wenn ihm/ihr ein Fehler unterlaufen ist.
Die Wahrscheinlichkeit, das Geld wieder zurück zu erhalten, ist hierbei recht hoch.“