Das Thema, das im Grunde seit dem Ersten Weltkrieg beziehungsweise der Russischen Revolution viele betrifft und in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Displaced Persons, ob jüdischer oder nicht-jüdischer, osteuropäischer Herkunft, keine Seltenheit war, ist sicherlich eine gründliche Analyse wert.
Ich will aber nur kurz ein paar Einwände oder abweichende Erfahrungen zu den diversen Artikeln dieser Tage äußern, die aus meiner persönlichen Erfahrung herrühren. Anekdotische Evidenz. Manche Erfahrungen sind Jahrzehnte alt. Andere nur wenige Jahre.
Grundsätzlich muss man zwischen Staatenlosen und Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit unterscheiden. Staatenlose sind Menschen, die durch Krieg, politische Systemwechsel, Flucht, Emigration oder Ausbürgerung heimatlos geworden sind und mit der Zeit auch über kein gültiges Ausweisdokument mehr verfügen. Der französische Ausdruck Apatride, in der Regel gefolgt von einem d'origine …, das auf das Herkunftsland verweist, gefällt mir da besser als das bürokratische staatenlos. Staatenlos wird man, wenn der das ursprüngliche Ausweisdokument ausstellende Staat nicht mehr existiert. Oder wenn der Pass abgelaufen ist und nicht erneuert werden kann. Oder die Ausweispapiere verloren gegangen sind und nicht ersetzt werden können.
Für diese Menschen haben der Völkerbund und später die Vereinten Nationen einen Passersatz kreiert, einen Reiseausweis, Titre de Voyage. Der erste hieß Nansen-Pass. Namensgeber war der zuständige Hochkommissar des Völkerbundes für Flüchtlingsfragen Fridtjof Nansen. Umgangssprachlich nannte man den Ausweis aber Nonsense-Pass, weil er sich oft als wenig brauchbar herausstellte.
Staatenlos wird man aber auch durch Geburt, wenn die Eltern staatenlos sind und man in einem Land geboren ist, in welchem das ius sanguinis statt dem ius soli gilt: die Staatsangehörigkeit also durch die Abstammung, sprich Eltern oder Vorfahren übertragen wird und nicht durch den Geburtsort. Wer in Frankreich, den USA oder früher auch in Großbritannien geboren war, hatte damit automatisch Anspruch auf die Staatsbürgerschaft. Wer in Deutschland geboren wird, braucht deutsche Eltern oder Vorfahren, um Deutscher zu sein.
Meine Eltern waren als politische Flüchtlinge rumänischer Herkunft seit Ende der 1940er-Jahre bis zu ihrem Tod 1982 respektive 2019 staatenlos. Ob in Frankreich als Asylland oder später in Deutschland.
Daher war ich ab meiner Geburt 1961 bis zu meiner Einbürgerung 1983 Staatenloser.
Wir besaßen den blauen Reiseausweis nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der natürlich zu viel mehr als nur zum Reisen dient. Während in Frankreich auch Ausländer und Staatenlose einen Personalausweis erhalten, dient gerade in Deutschland der Passersatz als zentrales Ausweisdokument.
Und natürlich konnten sowohl meine Eltern als auch ich selbst als Staatenlose in Deutschland wie jeder hier lebende Ausländer Konten eröffnen, Wohnungen mieten und auch sonst ein relativ normales Leben führen, ohne Staatsbürger zu sein.
Manchmal hatte es sogar Vorteile Staatenloser und damit Ausländer zu sein. Auf der Trauerfeier für meinen Bruder Dinu erzählte ein Klassenkamerad, wie sie Ende der 1960er-Jahre, Anfang der 1970er-Jahre mit einem schrottreifen Auto ohne TÜV nach Frankreich fuhren, weil mein Bruder als Staatenloser und damit Ausländer problemlos das nötige Zollabzeichen organisieren konnte.
Und ich hätte 1980 als Staatenloser unabhängig vom Numerus Clausus jedes Fach studieren können, weil die Studienplatzverteilung für Ausländer und somit selbst Staatenlose mit bayerischem Abitur unabhängig vom Notenschnitt erfolgte.
Nur ausgerechnet beim Reisen entpuppt sich der Reiseausweis für Staatenlose oft als wertloser Nonsense-Pass. Denn die meisten Länder dieser Welt verweigern Staatenlosen die Einreise, wie mein anderer, eher spontan losreisender Bruder zigfach schmerzhaft erleben durfte. Am Zielflughafen oder Grenzübergang in Afrika oder Asien war für ihn meistens Schluss und er musste postwendend zurückkehren.
Österreich ließ uns einreisen, aber auch nur, wenn wir uns vorher im Generalkonsulat in der Ismaninger Straße ein Visum beschafft hatten, selbst wenn wir nur bei Bregenz kurz das Land Richtung Schweiz queren wollten.
Meine Staatenlosigkeit verlor ich übrigens nicht erst mit der Einbürgerung, sondern bereits ein Jahr vorher. Denn als in Deutschland geborener Staatenloser hätte ich einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung besessen. Daher wies mir die bayerische Staatsregierung nach meinem Antrag auf Einbürgerung nach, dass ich überhaupt nicht staatenlos sei, sondern nach rumänischem Recht rumänischer Staatsangehöriger. Aus dem Rechtsanspruch auf eine kostenlose Einbürgerung wurde damit ein Antrag auf eine kostenpflichtige Ermessenseinbürgerung. Nur musste ich dafür 1982 zuerst zur rumänischen Botschaft nach Köln reisen, um für rund 500 Mark beim Conducator Nicolae Ceaușescu die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Im Jahr darauf bekam ich dann von der bayerischen Staatsregierung für rund 1200 Mark die deutsche Staatsangehörigkeit.
Mal gucken, wie lange es bis zur Remigration dauert.

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