„Keine Frage, das deutsche Grundgesetz gilt irgendwie auch für den Bundesnachrichtendienst.“
Wolfgang Janisch in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 15. Januar 2020 anläßlich der mündlichen Verhandlung in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ vor dem Bundesverfassungsgericht.
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