Mittwoch, 16. April 2025

Kann denn Tennis Sünde sein? Die BMW Open am Karfreitag

Katholiken ist Bigotterie nicht unbedingt fremd. Und so verteidigen Freistaat, Stadt und Kirche mit unerschütterlichem Glauben das Feiertagsgesetz (FTG) mit seinem Tanzverbot. 
Doch regeln die strengen Vorschriften keinesfalls nur Lustbarkeiten wie Tanz und Livemusik. Auch der Sport findet seinen Niederschlag im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage. 
Und das ist nun besonders interessant, weil am Karsamstag der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, den BMW Open beim MTTC Iphitos im Englischen Garten seine Aufwartung machen will. Das Einzel-Halbfinale des „traditionsreichen Tennisturniers“, so Herrmanns Pressestelle, steht an. Der Minister, der seinen tiefen Glauben gern wie eine Monstranz vor sich her trägt, wird nun ausgerechnet an einem stillen Feiertag im Center Court einer Veranstaltung beiwohnen, bei der aufpeitschende Popsongs in den Spielpausen das Publikum im Center Court aufheizen sollen, während der Geruch von Bratwürsten wie Weihrauch durch die Reihen schwebt. 
„An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.“ Aber ein internationales Tennisturnier ist schließlich kein Entertainment, sondern eine ernstzunehmende Sportveranstaltung. Deren Viertelfinale am Tag vorher steigt. So wird es eine Karfreitagsprozession der ungewöhnlicheren Art in München geben, wenn die Zuschauer vom U-Bahnhof Studentenstadt zum Vereinsgelände pilgern.
Das Merkwürdige daran ist nur, dass der Karfreitag unter den stillen Tagen ein besonders strenger ist: Sportveranstaltungen sind an diesen Feiertagen erlaubt, „ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. (…) Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den Verboten der Art. 2, 3 und 4 Befreiung erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag.“ So Artikel 5 FTG.
Nun weiß man, dass die Landeshauptstadt schnell einknickt, wenn ein Großkonzern mit drei Buchstaben sich über das Feiertagsgesetz hinwegsetzen will. So erlaubte man MTV im Jahr 2007, ausgerechnet an Allerheiligen die European Music Awards in der Olympiahalle abzuhalten. Sex & Drugs & Rock 'n' Roll. Und das, obwohl das Erzbistum Einspruch gegen den Tanz um den goldenen Award erhob. Und das Bayerische Innenministerium wunderte sich damals noch öffentlichkeitswirksam, „warum die Stadt eine Befreiung vom Gesetz erteilt hat – und wie sie diese begründet. Wirtschaftliche Interessen reichen niemals aus.“
Auf einer laut „Süddeutscher Zeitung“ „eilig einberufenen Pressekonferenz“ erklärte das Kreisverwaltungsreferat damals, „dass es keinen Ärger mit der Kirche wünsche. Man habe sich die Angelegenheit wohl überlegt: 'Das Feiertagsgesetz ist ein sehr wichtiges Gesetz, darüber sind wir uns einig mit der Kirche, wir ziehen an einem Strang', so Horst Reif als stellvertretender Kreisverwaltungsreferent. ' Richtig ist aber auch, dass Artikel 5 die Regelung vorsieht, Ausnahmen zuzulassen.' Eine internationale Veranstaltung dieser Größenordnung sei vergleichbar mit der Weltmeisterschaft oder der Olympiade.“
Nun sind die BMW Open weder eine WM noch die Olympiade, sondern gerade mal ein Tennisturnier der ATP-500-Klasse und bei einigen Partien dieser Tage schien es, dass die 500 für die Anzahl der Zuschauer*innen im Center Court steht.
Das Kreisverwaltungsreferat sieht das nun anders und hält seinen schützenden Schirm über die Veranstaltung. Es hat trotz Artikel 5 des Feiertagsgesetzes „den Veranstaltenden der BMW Open für den Karfreitag eine Befreiung vom Verbot von Sportveranstaltungen erteilt. Bei der BWM Open 2025 (109. Internationale Tennismeisterschaften von Bayern) handelt es sich um ein ATP-Turnier, das 2025 erstmalig die 500-er Kategorie erhält und somit zu den wichtigsten Turnieren weltweit aufsteigt. Zudem liegt die Tennisanlage am nördlichen Ende des Englischen Gartens und südlich des Föhringer Rings räumlich abgelegen von größeren Wohnbebauungen.“

Updates:
Die benachbarte Wohnbebauung wird von den BMW Open immerhin so weit tangiert, dass man die Besucherströme auszusperren versucht.

Parallel zu meinem Beitrag hier erschien auch ein längerer Bericht der dpa zur Frage, warum die BMW Open am Karfreitag stattfinden, während das WTA-Turnier in Stuttgart aufgrund des stillen Feiertags pausieren muss. 
„Es klingt schon sonderbar. In München darf an Karfreitag Tennis gespielt werden, in Stuttgart nicht. Beide Weltklasse-Turniere laufen in dieser Karwoche. Aber am Karfreitag ist beim ATP-Event der Herren in München eben alles komplett anders als beim WTA-Turnier der Damen in Stuttgart. 
In der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ruht der Spielbetrieb. Am gesetzlichen Feiertag ist wie vorgeschrieben Pause – so wie auch in der Fußball-Bundesliga oder in den anderen deutschen Ligen. In der bayrischen Landeshauptstadt München geht das Turnier normal weiter. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Sportveranstaltungen am Karfreitag verboten sind. 
Einen bayerischen Gesetzesartikel, wonach an Karfreitag eigentlich keine Ausnahmen möglich sind, hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 für unvereinbar und nichtig erklärt. Eine Sonderregelung war in Baden-Württemberg dagegen kein Thema. Eine Ausnahme für öffentliche Sportveranstaltungen ist laut Gesetzestext für den Karfreitag nicht vorgesehen, wie das zuständige Kultusministerium unterstrich.“
Das Urteil (1 BvR 458/10) der Karlsruher Verfassungsrichter hatten Münchner Freigeister des Bundes für Geistesfreiheit erwirkt, deren Heidenspaß-Party im Rahmen eines atheistischen Abends im Jahr 2007 von den Behörden untersagt worden war. Interessanterweise bezieht sich das Urteil also überhaupt nicht auf Sportveranstaltungen, sondern auf die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit oder der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit anderer.

Kommentar von Thomas Cloer auf Bluesky: „Carfreitag“.

Keine Kommentare: