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Montag, 26. Mai 2025

Rewe to go: In München zur rechten Zeit falsch unterwegs

Die Stachus-Passagen sind ein Hochfrequenzstandort, wobei ich mich manchmal frage, ob der Ausdruck hier für das hohe Kundenaufkommen steht oder den raschen Wechsel der gewerblichen Mieter. Nun wagt es also Rewe to go, diesen Sommer eine 220 Quadratmeter große Filiale in der Unterführung am Karlsplatz zu eröffnen.

Sonst kennt man die von der Konzerntochter Lekkerland betriebene Kette als Experten für Unterwegs-Konsum und Convenience-Food an Aral-Tankstellen und Bahnhöfen. Spezialität: Täglich rund um die Uhr geöffnet zu sein. Im Grunde ein Späti.

In München gab es bereits einmal den Versuch, einen Rewe to go an einem normalen Standort zu etablieren: am Kurfüstenplatz. Es müßte 2017 gewesen sein. An der Ecke Belgrad- / Hohenzollernstraße, in dem Neubau, wo früher das legendäre Zum-Zum-Haus stand. Doch während an Tankstellen, Bahnhöfen und Flughäfen Ausnahmen vom Ladenschlussgesetz erlaubt sind, galten am Kurfürstenplatz die strengen Vorgaben der allgemeinen Ladenschlusszeiten: Kein Kundenverkehr zwischen 20 und 6 Uhr oder sonn- und feiertags.

Rewe probierte es mit einem Kniff und bezeichnete seine To-go-Filiale im Herzen Schwabings als gastronomische Einrichtung. Und damit befreit von den Gängelungen des  Ladenschlussgesetzes. Das Kreisverwaltungsreferat sah es damals aber noch recht engstirnig: „Für die betreffende Filiale lag keine gaststättenrechtliche Hauptnutzung vor, die es ermöglicht hätte, das angebotene Warensortiment nach Ladenschluss über die Straße abzugeben. Das Gaststättengesetz, das eine Abweichung von den Ladenschlusszeiten für Schank- und Speisewirtschaften im Einzelfall zulässt, war hier nicht anwendbar.“ Entsprechend „informierte“ man Rewe von Amts wegen und die Filiale ward bald Geschichte.

Acht Jahre später hat München eine neue Kreisverwaltungsreferentin und auch bei der Anwendung des Ladenschlussgesetzes geschah Erstaunliches, wovon die über hundert neuen Spätis zeugen. Um dem Gaststätten- statt Ladenschlussgesetz zu unterliegen und damit nachts oder sonntags öffnen zu dürfen, reicht es für ein Geschäft längst, Getränke oder Speisen irgendwie auch zum Verzehr vor Ort anzubieten und sei es nur auf einem winzigen „Verzehrbrett“.

Der künftige Rewe to go am Stachus bietet weit mehr als nur ein Brett: die „Snacks, Speisen und Kaffeespezialitäten“ wird man nicht nur mitnehmen, sondern im Laden genießen können: „Die Verkaufsfläche von rund 220 Quadratmetern bietet uns am Stachus die Möglichkeit, einen gemütlichen Sitzbereich zu integrieren, in dem Speisen, Snacks und Getränke verzehrt werden können.“

Schließlich lautet der Markenkern von Rewe to go auch: „Schnelle Mahlzeiten oder spontane Besorgungen, die einfach immer und überall dazwischen passen. Auf dem Weg zur Arbeit. In der Mittagspause. Freitag nach Feierabend oder Sonntag vor dem Frühstück.“

Also High Life für die zahllosen Touristen, Kinogänger und Nachtschwärmer, die die Stachus-Passagen nicht nur werktagsüber, sondern gerade auch sonntags, abends und bis in die Nacht hinein bevölkern? Von wegen. Seinen künftigen Rewe to go am Karlsplatz plant Lekkerland als herkömmliches Geschäft. Er wird von Montag bis Samstag nur zwischen 6 und 20 Uhr aufsperren. Man verzichtet auf das Schlupfloch des Gaststättengesetzes.

Also doch kein Gamechanger in der Unterführung, sondern höchstens für die Kette, die sonst an nahezu allen anderen Standorten in der Regel täglich rund um die Uhr auf hat – oder halt so lange, wie die beherbergende Tanke selbst geöffnet ist. 

Das Vorbild für München scheint die deutlich kleinere Rewe-to-go-Filiale in der Düsseldorfer Innenstadt zu sein. Auch sie beugt sich den allgemeinen Ladenschlusszeiten, nur dass die Geschäfte in Nordrhein-Westfalen eben bis 22 Uhr auf haben und nicht bereits um 20 Uhr zusperren müssen. Der Rewe to go in der Frankfurter Kaiserstraße dagegen hat auch sonntags geöffnet. Wobei die Kaiserstraße der Szene am Stachus wohl auch eher entspräche. Aber von so einem Flagship Rewe to go können wir Münchner nur weiter träumen.

Dienstag, 20. Mai 2025

Für mehr Existenz als Minimum: Ermäßigungen und Gebührenbefreiungen bei Bezug von Grundsicherung

Ob Sozialhilfe, Hartz IV, ALG 2, Bürgergeld oder Grundsicherung: die Begriffe wechseln, die Armut bleibt. Und der Regelsatz ist alles andere als üppig. Darin enthalten sind derzeit gerade mal 54,92 Euro für einen Monat lang Freizeit, Unterhaltung und Kultur. Monatlich 2,03 Euro für Bildung. Monatlich 14,70 Euro, wenn man in einem Lokal oder via Lieferdienst etwas essen oder trinken will. Monatlich 50,49 Euro für Verkehr (das Deutschlandticket etwa kostet allein 58 Euro, wobei es für die Münchner Metropolregion auch ein monatliches MVV-Sozialticket ab 31,50 Euro gibt, das aber mit jeder Zone teurer wird). Oder monatlich 44,93 Euro für andere Waren und Dienstleistungen. Mehr Minimum als Existenz.

Es gibt für diese Menschen, ob beispielsweise Alleinerziehende, Arbeitslose, Kranke, Aufstocker oder Freiwilligendienstleistende aber auch gezielte Vergünstigungen, die die Teilhabe am Leben nachhaltig erleichtern. Manchmal sogar freien Eintritt, was etwa das Lenbachhaus oder das Jüdische Museum zu Dritten Orten macht. 

Die bekannteste Vergünstigung für Einkommensschwache ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, weil der entsprechende Antrag automatisch dem Leistungsbescheid angehängt ist. Andere Ermäßigungen oder gar Gebührenbefreiungen sind dagegen weniger bekannt. Daher lege ich hier eine Liste an, die laufend ergänzt werden wird. 

Der Schwerpunkt liegt auf München, das Menschen in prekären Verhältnissen besonders teuer kommt. In der Landeshauptstadt sind derzeit etwa 60.000 München-Pässe im Umlauf, im Landkreis München 2.369. Aber in ganz Bayern beziehen beispielsweise rund 450.000 Menschen Bürgergeld, wobei das nur ein Teil der berechtigten Nutzer*innen von Stadt- oder Landkreis-Pässen wäre. Wie viele Stadt- und Landkreis-Pässe im gesamten Freistaat nun ausgegeben wurden, bleibt offen. Das Bayerische Sozialministerium erhebt dazu keine Zahlen, da es eine kommunale Angelegenheit wäre. Der Bayerische Gemeindetag ließ zwei schriftliche Anfragen dazu unbeantwortet. Der von mir angefragte Wohlfahrtsverband der Caritas betrachtet sich in dieser Frage überhaupt nicht als zuständig. Laut dem Sozialverband VdK existiert keine landesweite Statistik der ausgegebenen Stadt- und Landkreis-Pässe: „Sie sind von Kommune zu Kommune auch höchst unterschiedlich ausgestaltet (welche Leistungen? wer hat Anspruch?) bzw. werden auch nicht überall angeboten.“

Aber nehmen wir allein die 62.369 Pässe in und um München. Demgegenüber stehen 24 Leute, die in der laufenden Spielzeit im Gärtnerplatztheater mit einem kommunalen Sozial-Pass eine ermäßigte Eintrittskarte bekamen, 219 im Nationaltheater, um die 72 im Residenztheater und ganze drei bei der Theaterakademie August Everding. Die städtischen Kammerspiele, die auch mit München-Pass einen Vorverkauf gewähren, haben an diese Zielgruppe in der laufenden Spielzeit 373 ermäßigte Eintrittskarten verkauft, das städtische Volkstheater 223 Eintrittskarten.

Die Diskrepanz zwischen Berechtigten und tatsächlich das Angebot Nutzenden liegt bei den Münchner Staatstheatern sicher auch an den weiter unten unter Theater aufgeführten Einschränkungen, um überhaupt zum Zuge zu kommen. Denn das ist mit einem Städte- oder Landkreis-Pass am National-, Residenz- oder Gärtnerplatztheater nur unmittelbar vor den Vorstellungen an den Abendkassen möglich ist. Die städtischen Münchner Bühnen wie auch die Staatstheater in Augsburg, Nürnberg und Regensburg bieten dagegen Eintrittskarten für Einkommensschwache auch im Vorverkauf an.

Der Artikel wird laufend aktualisiert. Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich diesen Beitrag auch um Angebote im ganzen Bundesgebiet ergänzen. Für Ergänzungen und Korrekturen via Kommentar bin ich dankbar. Insbesondere da bei der Recherche für diese Liste auffällt, dass die zuständigen Pressestellen der Behörden und Institutionen sehr zurückhaltend scheinen, selbst einfachste Anfragen zu dem Thema zu beantworten. 

Amazon Prime

Analog der Gebührenbefreiung beim Rundfunkbeitrag bietet Amazon seit dem Jahr 2021 ein zumindest ermäßigtes Abomodell an. Statt 8,99 Euro monatlich (oder 89,90 Euro im Jahr) zahlt man bei Bezug von Grundsicherung nur 4,49 Euro monatlich.  

Arzneimittel

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben. Nach ärztlicher Rücksprache läßt man sich ein sogenanntes Grünes Rezept oder Privatrezept ausstellen. In einer der an dem Projekt Medikamentenhilfe teilnehmenden Apotheken legt mensch dann das Rezept sowie den München-Pass vor. Daraufhin gibt es das verschreibungsfreie Medikament zu einem vergünstigten Preis.

Banken

Die Stadtsparkasse München bietet bei Vorlage des München-Passes ihr München-Giro Premium für 4,95 Euro statt 11,95 Euro an. Es gäbe mit dem München-Giro zwar noch ein günstigeres Kontomodell für 2,95 Euro, das aber durch gesondert zu zahlende Buchungsposten (Gutschriften, Lastschriften, Daueraufträge, Zahlungen mit der Sparkassen-Card über zehn Euro …) à 0,49 Euro bzw. 0,50 Euro (Kontoauszüge am SB-Terminal) schnell sehr viel teurer ausfallen kann. Im Giro Premium ist alles inklusive.

Computer

Münchner*innen über 60, die Sozialleistungen beziehen und einen München-Pass besitzen, können sich den Kauf eines Computers, Laptops oder Tablets mit 250 Euro bezuschussen lassen.

Führungszeugnis

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat verzichtet auf die Gebühr in Höhe von 13 Euro für die Bestellung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz. Auf der Webseite des KVR ist das etwas versteckt und verklausuliert formuliert: „Bei mittellosen oder ehrenamtlich tätigen Personen kann im Einzelfall bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Befreiung von der Gebühr beantragt werden.“ Faktisch reicht es, beim Termin im Bürgerbüro am Schalter darauf hinzuweisen und zu belegen, dass man Grundsicherung bezieht. Der Leistungsbescheid wird dabei gegenüber dem München-Pass als Nachweis bevorzugt. Laut KVR-Pressestelle ist sogar „die Vorlage des München Passes in der Regel nicht ausreichend“

Diese Gebührenbefreiung gilt bundesweit, denn das „Bundesamt für Justiz kann gemäß § 10 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) auf Antrag ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen (Mittellosigkeit) oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint (besonderer Verwendungszweck), die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Die Mittellosigkeit wird bei Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfängern angenommen, sodass die Gebührenbefreiung gewährt wird. Die Gebührenbefreiung für Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger gilt damit bei allen Antragsstellungen – sei es über die Kommune oder über das Online-Antragsformular des Bundesamts für Justiz. “

Welche weiteren Leistungen im Kreisverwaltungsreferat bei Bezug der Grundsicherung ermäßigt oder gebührenfrei sind, wollte das KVR auf Anfrage  nicht detailliert verraten und verwies nur allgemein auf die jeweiligen Gesetze, denen das zu entnehmen sei.

Kino

Im ABC und den Leopold-Kinos zahlt man mit München-Pass zehn statt zwölf Euro Eintritt.

Mit dem München-Pass zahlt man im ArenaMonopol-Kino, Neuen Maxim und Rio-Palast nur 9,50 Eintritt statt 11,50 bzw. 12,50 Euro sowie im Lichtspielhaus Fürstenfeldbruck neun statt elf Euro.

Das Studio im Isabella ermäßigt bei München-Pass-Inhaber*innen den regulären Eintrittspreis von elf Euro auf 9,50 Euro.

Im Neuen Rottmann und im Kino Solln erhält man als Arbeitsloser bzw. mit dem München-Pass einen Euro Rabatt.

Im Theatiner zahlen Arbeitslose und Inhaber*innen des München-Passes sechs statt zehn bzw. elf Euro.

Konzerte

Für Konzerte des BR-Klangkörpers (Chor und Symphonieorchester) erhalten Münchner*innen gegen Vorlage des München-Passes ermäßigte Eintrittskarten zu zehn Euro im Vorverkauf (auch möglich im Webshop nach erfolgreicher Registrierung).

Mit dem München-Pass gibt es für Auftritte der Münchner Philharmoniker ermäßigte Eintrittskarten zu elf Euro im Vorverkauf.

Museen

Erwerbslose zahlen im BMW-Museum acht statt 14 Euro Eintritt.

Im Deutschen Museum zahlt mensch mit München- oder Landkreis-Pass acht statt 15 Euro Eintritt. 

Im Haus der Kunst zahlt mensch mit dem München-Pass fünf Euro Eintritt statt neun bis 15 Euro. An jedem letzten Freitag im Monat ist Open Haus mit freiem Eintritt von 16 bis 22 Uhr.

Im Jüdischen Museum hat mensch mit München-Pass freien Eintritt.

In der Kunsthalle zahlen Arbeitslose acht statt 18 Euro Eintritt.

Freier Eintritt mit dem München-Pass im Lenbachhaus.

Die staatlichen Häuser wie die Pinakotheken, das Museum Brandhorst, das Bayerische Nationalmuseum oder das Deutsche Theatermuseum führen zwar auf einer langen Liste detailliert auf, wer alles kostenlos rein darf, vom Diplomaten bis zum Ordensträger, von Studierenden der bildenden Kunst bis zu Lehrkräften, aber für die Inhaber*innen von Städte- oder Landkreis-Pässen gibt es nicht einmal einen ermäßigten Eintritt. Es gibt aber sonntags für alle Besucher*innen einen ermäßigten Eintritt für einen Euro.

Schwimmbäder

Mit dem München-Pass zahlt mensch in den Hallenbädern der Stadtwerke München zwischen 3,90 und 5,80 Euro Eintritt je nach Schwimmbad. In den Freibädern gilt freier Eintritt.

Stadtbibliothek

Sozialhilfeempfänger zahlen bei der Münchner Stadtbibliothek statt jährlich 20 Euro oder sieben Euro im Vierteljahr nur zehn bzw. vier Euro. Über das digitale Angebot kann mensch so auch die „Süddeutsche Zeitung“, „Abendzeitung“ und viele weitere Zeitungen und Zeitschriften aus aller Welt lesen.

Theater

In München zeigt sich bei den Ermäßigungen eine deutliche Diskrepanz zwischen städtischen Bühnen und den staatlichen Häusern. In den städtischen Kammerspielen kostet der Eintritt bei Besitz des München-Passes acht Euro – auch im Vorverkauf. Online kann man bei Verfügbarkeit zu dem Preis auch einen Platz in der ersten Reihe buchen. 

Im städtischen Münchner Volkstheater zahlen Arbeitslose und Inhaber*innen des München-Passes gegen Vorlage des jeweiligen Berechtigungsausweises für eine Karte im Vorverkauf 8,50 Euro und an der Abendkasse sechs Euro (ausgenommen Fremdveranstaltungen wie Lesungen oder Konzerte). „Die Platzierung der Karten legt das Theater fest“, aber bestellt man online, kann man sich eine ermäßigte Karte zu 8,50 Euro auch in der ersten Reihe aussuchen, soweit der Platz verfügbar ist.

Die Münchner Staatstheater sind dagegen weitaus restriktiver. Man könnte fast glauben, der Staatsminister will kein prekäres Publikum in seinen Häusern haben. Die veröffentlichten Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bei den Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater sehen erst einmal keine Benachteiligung von Einkommensschwachen vor, sondern behandeln sie wie etwa Jugendliche, Azubis, Schüler*innen, Studierende oder Behinderte. Das Staatstheater Augsburg setzt das im Vorverkauf (30 Prozent Ermäßigung) oder bei seinen Standby-Tickets für neun Euro am Vortag auch entsprechend um. Das Staatstheater Nürnberg bietet den Inhaber*innen des Nürnberg-Passes sogar 50 Prozent Ermäßigung im Vorverkauf. Beim – künftig staatlichen – Theater Regensburg erhalten Stadtpass- und Landkreispass-Inhaber*innen 50 Prozent Nachlass im Freiverkauf und Last-Minute-Tickets zu sechs Euro an der Abendkasse.  

In der Auslegung der Münchner Staatstheater wird dagegen recht scharf zwischen allgemeinen Ermäßigungen und Einkommensschwachen unterschieden. Was wohl an einer internen Verordnung des Kunstministeriums liegt. Auf meine schriftliche Anfrage nach dieser Verordnung antwortet mir das Ministerium hinsichtlich der ermäßigten Tickets für Besitzer*innen von Städte- oder Landkreis-Pässen: „Sie können in der Regel 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse Karten erwerben. Die Regelung zur Abendkasse gilt generell bayernweit für alle Staatstheater. In der Praxis gibt es beispielsweise durch besondere lokale Gegebenheiten oder die Größe der Theater Unterschiede in der Umsetzung und den spezifischen Ermäßigungen.“

Zum Vergleich: das Nationaltheater hat 2101 Sitzplätze und das Residenztheater 881 Sitzplätze. Regensburg 520, Augsburg 945, und Nürnberg 1421 Plätze in der Oper und 537 Plätze im Schauspielhaus. Die größeren Häuser in München sind also gegenüber Einkommensschwachen strenger als die kleineren in Augsburg, Nürnberg und Regensburg. 

Das prekäre Publikum wird in München wie Kurzentschlossene behandelt und kann nur darauf hoffen, unmittelbar vor Beginn der Vorstellung an der Abendkasse vielleicht noch eine Restkarte zu ergattern oder unverrichteter Dinge wieder heimfahren zu müssen. Wenn man Glück hat, bekommt man so aber auch sehr gute Plätze, die reserviert waren und nicht abgeholt wurden.

Die drastische Unterscheidung zwischen Einkommensschwachen und anderen Ermäßigungskategorien ist besonders kurios, wenn man bedenkt, dass Freiwilligendienstleistende auch Anspruch auf Städte- oder Landkreis-Pässe haben. Aber nur als BFDler oder FSJler können sie beispielsweise am Residenztheater oder in der Theaterakademie im Unterschied zu den anderen Pass-Nutzer*innen bereits im Vorverkauf zugreifen. Mit dem Städte- oder Landkreis-Pass dagegen erst an der Abendkasse. 

Die Vorstellung, dass Besitzer*innen von Städte- oder Landkreis-Pässen wie in Augsburg, Nürnberg und Regensburg auch an Münchner Staatstheatern im Vorverkauf an die Reihe kommen beziehungsweise meine Recherche zu dem Thema wird in einem Münchner Haus ausdrücklich als überzogenes „Anspruchsdenken“ kritisiert. 

In einem anderen Kontext sind einkommensschwache Menschen plötzlich doch willkommen. Die „unsichtbare Barriere bei klassischen Kulturinstitutionen“ war Thema einer Pressekonferenz am 27. Mai 2025, bei der Max Wagner, der Geschäftsführer der Beisheim-Stiftung, ein Pilotprojekt vorstellte, mit dem man Hiercharchien bei der Nutzung Münchner Kultureinrichtungen abbauen und einen niedrigschwelligen Zugang fördern will. Die nächsten drei Jahre erhalten drei Institutionen einen insgesamt siebenstelligen Betrag, um ihre Häuser als Dritte Orte weiter zu öffnen.

Mit dabei ist auch das Nationaltheater mit Staatsoper und Staatsballett. Staatsintendant Serge Dorny betonte bei dem Pressetermin zu den Dritten Orten, dass man mit Hilfe dieser Gelder und der Öffnung der Apollon Foyers tagsüber als Aufenthaltsort für Münchner*innen auch ein Publikum für die Aufführungen im Nationaltheater gewinnen wolle, „das Angst vor dem ersten Schritt“ habe. Man wolle nicht mehr nur gelegentlich Oper für alle umsonst und draußen oder im Stream, sondern wolle das Nationaltheater selbst als „Utopie für alle“ öffnen und allen Menschen auf Augenhöhe begegnen. Klingt gut, wenn man damit Fördergelder erhält. Was sich nicht ändert, sind die viele ausschließenden Regeln beim Vorverkauf für Vorstellungen im Haus:   

Während Kinder und Erwachsene unter 30 ermäßigte Karten für die Bayerische Staatsoper und das Staatsballett im Nationaltheater vorab kaufen können, haben die Inhaber*innen von Sozial-Pässen aller bayerischen Städte nur an der Abendkasse eine Stunde vor Vorstellungsbeginn die Möglichkeit, eine Restkarte ab zehn Euro zu erwerben. Bei den vergünstigten Karten ist keine freie Platzwahl möglich, die ermäßigten Karten werden automatisch zugeteilt. In der laufenden Spielzeit haben 219 Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Ähnlich im Staatstheater am Gärtnerplatz. Inhaber*innen des München-Passes erhalten an der Abendkasse eine Stunde vor Vorstellungsbeginn ermäßigte Restkarten für zehn Euro. In der laufenden Spielzeit haben 24 Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Weit strenger geht es im Residenztheater zu: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhalten ermäßigte Karten für zehn Euro im Vorverkauf. Wer etwa auf Grundsicherung oder andere Sozialleistungen angewiesen ist, hat dagegen nur an der Abendkasse eine Chance. Diese öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die ermäßigten Karten zu zehn Euro für Inhaber*innen des München-Passes kommen aber laut Webseite des Staatsschauspiels erst „ab ca. 30 Minuten“ vor Beginn der Vorstellung nach Verfügbarkeit in den Verkauf, wie auf einer Resterampe.
Während der Pressekonferenz am 22. Mai 2025 zur kommenden Spielzeit streifte Intendant Andreas Beck das Dilemma zwischen Besucherauslastung und Ticketeinnahmen, das ihm stetes Unbehagen bereite. So würde man mehr Schülerkarten als im Vorjahr verkaufen, sei aber umgekehrt dazu angehalten möglichst viele Tickets zum Volltarif zu verkaufen. Jede*r Besucher*in mit einer ermäßigten Eitrittskarte trüge zwar zur Auslastung bei, sei aber auch etwas Negatives, weil nicht der volle Ertrag erzielt werde.
Die Kommunikationsdirektorin und stellvertretende Intendantin Ingrid Trobitz verwahrte sich bei der Gelegenheit mir gegenüber entschieden gegen den von mir erweckten Eindruck, am Residenztheater seien Einkommensschwache nicht willkommen. Man würde Inhaber*innen des München-Passes auch nicht als prekär wahrnehmen. Das ganze inhaltliche Programm des Staatsschauspiels wie auch die vielfältigen, inklusiven Angebote würden vom Gegenteil zeugen. Man wäre aber gerade beim Umgang mit dem München-Pass an die Verordnung des Kunstministeriums gebunden, die auch fürs Nationaltheater und die Theaterakademie verbindlich sei. Meinem Einwand, dass aber trotz des gemeinsamen Ticketsystems, dem Zentralen Dienst der Bayerischen Staatstheater, selbst zwischen diesen Bühnen unterschiedliche Zeitvorgaben an der Abendkasse online kommuniziert würden, will man nachgehen und versprach Besserung. 
Das Residenztheater wollte mehrere schriftliche Anfragen zu Details nur teilweise mündlich beantworten und das auch nur bei zufälligen Begegnungen mit der Kommunikationsdirektorin im Haus. 
Wenn ich mich an das Gespräch richtig erinnere, haben in der laufenden Spielzeit rund 72 Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Gegenüber den 30 Minuten des Residenztheaters schien die Bayerische Theaterakademie August Everding im Prinzregententheater sogar noch einen draufzulegen. Auch da alle anderen üblichen Ermäßigungen im Vorverkauf (außer bei Fremdveranstaltungen). Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Aber die Inhaber*innen des München-Passes würden laut Webseite erst „15 Minuten“ vor Vorstellungsbeginn mit Eintrittskarten zu acht Euro bedient. 





Tatsächlich, so die Pressestelle der Akademie auf Nachfrage, könne mensch aber bereits mit Öffnung der Abendkasse, also eine Stunde vor Vorstellungsbeginn, ermäßigte Karten mit dem München-Pass erwerben. In der laufenden Spielzeit haben drei Menschen das Angebot an der Abendkasse genutzt.

Die vielerseits mir gegenüber bestrittenen 15 Minuten sind übrigens die Vorgabe des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in seiner internen Verordnung und werden so auch auf der Webseite des Zentralen Dienstes der bayerischen Staatstheater kommuniziert.

Neben der Ermäßigung mit Hilfe des München-Passes an der Abendkasse gibt es noch einen weiteren Weg. Mehrere staatliche Bühnen verweisen ausdrücklich auf den KulturRaum, der Freikarten, natürlich auch städtischer Theater, für Menschen mit geringem Einkommen und ihre Begleitung anbietet. Bei aller Liebe für das Engagement des KulturRaums, deren Gründerin ich bereits vor über zehn Jahren porträtiert habe, besteht meines Erachtens aber ein wesentlicher Unterschied, ob man bei einer Bühne mit dem Städte- oder Landkreispreis unmittelbar einen Anspruch auf eine Ermäßigung hat, selbstständig Eintrittskarten kaufen darf und etwas Würde wahrt oder gnadenhalber Freikarten erbittet, die über eine Vermittlerin gestreut werden und in der Menge gedeckelt sind. 
Eigenartig ist auch, dass seitens der Staatstheater bei meiner Frage nach ermäßigten Karten für Besitzer*innen der Landkreis- und Städte-Pässe stets das Argument kommt, man müsse als subventioniertes Haus auf die Erträge achten. Daher sei es unzumutbar, oder eben ein „Anspruchsdenken“, dass Einkommensschwache bereits im Vorverkauf von Ermäßigungen profitierten. Zugleich wird aber betont, dass man jährlich Hunderte von Eintrittskarten kostenlos über den KulturRaum an eben diese Zielgruppe in der Regel mindestens zwei Wochen vorab und nicht eben erst kurz vor Beginn der Vorstellung verteile. Da spielen dann entgangene Erlöse keine Rolle mehr. 

Das Deutsche Theater München bietet München-Pass-Inhaber*innen jeweils 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn Restkarten für zehn Euro an der Theaterkasse an. 

Zentraltheater: „Wenn ihr euch Karten für unsere Veranstaltung nicht leisten könnt, schreibt einfach 'ne E-Mail an: info@zentraltheater.de und wir finden einen Weg.“

Tierpark

In Hellabrunn kostet die Tageskarte mit München-Pass 15 statt 20 Euro und die Jahreskarte 56 statt 69 Euro.

Verhütungsmittel

Die Landeshauptstadt übernimmt bei München-Pass-Inhaberinnen, die 22 oder älter sind, die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Pille, die Pille danach, Verhütungspflaster oder Spirale.

Mittwoch, 16. April 2025

Kann denn Tennis Sünde sein? Die BMW Open am Karfreitag

Katholiken ist Bigotterie nicht unbedingt fremd. Und so verteidigen Freistaat, Stadt und Kirche mit unerschütterlichem Glauben das Feiertagsgesetz (FTG) mit seinem Tanzverbot. 
Doch regeln die strengen Vorschriften keinesfalls nur Lustbarkeiten wie Tanz und Livemusik. Auch der Sport findet seinen Niederschlag im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage. 
Und das ist nun besonders interessant, weil am Karsamstag der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, den BMW Open beim MTTC Iphitos im Englischen Garten seine Aufwartung machen will. Das Einzel-Halbfinale des „traditionsreichen Tennisturniers“, so Herrmanns Pressestelle, steht an. Der Minister, der seinen tiefen Glauben gern wie eine Monstranz vor sich her trägt, wird nun ausgerechnet an einem stillen Feiertag im Center Court einer Veranstaltung beiwohnen, bei der aufpeitschende Popsongs in den Spielpausen das Publikum im Center Court aufheizen sollen, während der Geruch von Bratwürsten wie Weihrauch durch die Reihen schwebt. 
„An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.“ Aber ein internationales Tennisturnier ist schließlich kein Entertainment, sondern eine ernstzunehmende Sportveranstaltung. Deren Viertelfinale am Tag vorher steigt. So wird es eine Karfreitagsprozession der ungewöhnlicheren Art in München geben, wenn die Zuschauer vom U-Bahnhof Studentenstadt zum Vereinsgelände pilgern.
Das Merkwürdige daran ist nur, dass der Karfreitag unter den stillen Tagen ein besonders strenger ist: Sportveranstaltungen sind an diesen Feiertagen erlaubt, „ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. (…) Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den Verboten der Art. 2, 3 und 4 Befreiung erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag.“ So Artikel 5 FTG.
Nun weiß man, dass die Landeshauptstadt schnell einknickt, wenn ein Großkonzern mit drei Buchstaben sich über das Feiertagsgesetz hinwegsetzen will. So erlaubte man MTV im Jahr 2007, ausgerechnet an Allerheiligen die European Music Awards in der Olympiahalle abzuhalten. Sex & Drugs & Rock 'n' Roll. Und das, obwohl das Erzbistum Einspruch gegen den Tanz um den goldenen Award erhob. Und das Bayerische Innenministerium wunderte sich damals noch öffentlichkeitswirksam, „warum die Stadt eine Befreiung vom Gesetz erteilt hat – und wie sie diese begründet. Wirtschaftliche Interessen reichen niemals aus.“
Auf einer laut „Süddeutscher Zeitung“ „eilig einberufenen Pressekonferenz“ erklärte das Kreisverwaltungsreferat damals, „dass es keinen Ärger mit der Kirche wünsche. Man habe sich die Angelegenheit wohl überlegt: 'Das Feiertagsgesetz ist ein sehr wichtiges Gesetz, darüber sind wir uns einig mit der Kirche, wir ziehen an einem Strang', so Horst Reif als stellvertretender Kreisverwaltungsreferent. ' Richtig ist aber auch, dass Artikel 5 die Regelung vorsieht, Ausnahmen zuzulassen.' Eine internationale Veranstaltung dieser Größenordnung sei vergleichbar mit der Weltmeisterschaft oder der Olympiade.“
Nun sind die BMW Open weder eine WM noch die Olympiade, sondern gerade mal ein Tennisturnier der ATP-500-Klasse und bei einigen Partien dieser Tage schien es, dass die 500 für die Anzahl der Zuschauer*innen im Center Court steht.
Das Kreisverwaltungsreferat sieht das nun anders und hält seinen schützenden Schirm über die Veranstaltung. Es hat trotz Artikel 5 des Feiertagsgesetzes „den Veranstaltenden der BMW Open für den Karfreitag eine Befreiung vom Verbot von Sportveranstaltungen erteilt. Bei der BWM Open 2025 (109. Internationale Tennismeisterschaften von Bayern) handelt es sich um ein ATP-Turnier, das 2025 erstmalig die 500-er Kategorie erhält und somit zu den wichtigsten Turnieren weltweit aufsteigt. Zudem liegt die Tennisanlage am nördlichen Ende des Englischen Gartens und südlich des Föhringer Rings räumlich abgelegen von größeren Wohnbebauungen.“

Updates:
Die benachbarte Wohnbebauung wird von den BMW Open immerhin so weit tangiert, dass man die Besucherströme auszusperren versucht.

Parallel zu meinem Beitrag hier erschien auch ein längerer Bericht der dpa zur Frage, warum die BMW Open am Karfreitag stattfinden, während das WTA-Turnier in Stuttgart aufgrund des stillen Feiertags pausieren muss. 
„Es klingt schon sonderbar. In München darf an Karfreitag Tennis gespielt werden, in Stuttgart nicht. Beide Weltklasse-Turniere laufen in dieser Karwoche. Aber am Karfreitag ist beim ATP-Event der Herren in München eben alles komplett anders als beim WTA-Turnier der Damen in Stuttgart. 
In der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ruht der Spielbetrieb. Am gesetzlichen Feiertag ist wie vorgeschrieben Pause – so wie auch in der Fußball-Bundesliga oder in den anderen deutschen Ligen. In der bayrischen Landeshauptstadt München geht das Turnier normal weiter. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Sportveranstaltungen am Karfreitag verboten sind. 
Einen bayerischen Gesetzesartikel, wonach an Karfreitag eigentlich keine Ausnahmen möglich sind, hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 für unvereinbar und nichtig erklärt. Eine Sonderregelung war in Baden-Württemberg dagegen kein Thema. Eine Ausnahme für öffentliche Sportveranstaltungen ist laut Gesetzestext für den Karfreitag nicht vorgesehen, wie das zuständige Kultusministerium unterstrich.“
Das Urteil (1 BvR 458/10) der Karlsruher Verfassungsrichter hatten Münchner Freigeister des Bundes für Geistesfreiheit erwirkt, deren Heidenspaß-Party im Rahmen eines atheistischen Abends im Jahr 2007 von den Behörden untersagt worden war. Interessanterweise bezieht sich das Urteil also überhaupt nicht auf Sportveranstaltungen, sondern auf die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit oder der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit anderer.

Kommentar von Thomas Cloer auf Bluesky: „Carfreitag“.

Montag, 5. August 2024

Nicole Kidman, Harry Kane, AC/DC & Co.: Selbst die Stars müssen im KVR vorsprechen

Auf dem Sommerfest des Oberbürgermeisters Anfang Juli trug Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüler-Gradl mit das glamouröseste Outfit. Eine seltene Gelegenheit, im Hof des Münchner Stadtmuseums modisch zu glänzen. Sonst ist der berufliche Alltag der Verwaltungsjuristin naturgemäß eher grau in grau.

Doch selbst in dem eher häßlichen Behördenriegel des KVR an der Ruppertstraße, wo sonst höchstens das Standesamt mit seinen Hochzeiten etwas Flair kreiert, gibt es immer wieder mal hochkarätige Star-Auftritte, bei denen Münchens Klatschkolumnist*innen gern dabei wären.

Ausgerechnet die Ausländerbehörde, dieses gefürchtete bürokratische Nadelöhr für Expats, Flüchtlinge oder Leiharbeiter, rollt zumindest ideell den roten Teppich aus, wenn millionenschwere Stars ihrer Dienste bedürfen.

Die generelle Umbenennung der Ausländerbehörde in Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung mag der Stadtrat gerade mal vor einem Monat beschlossen haben. Und irgendwann schlägt sich das vielleicht auch im öffentlichen Auftritt des KVR nieder. 

Aber wenn Hollywoodstars, Altrocker oder Ballkünstler eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung für Dreharbeiten, Konzerttourneen oder den FC Bayern brauchten, bot das Kreisverwaltungsreferat schon längst exquisiten Service. Die Pressestelle beharrt auf Nachfrage zwar darauf, dass selbst für Stars und VIPs das „Standardprozedere“ gelte und auch „Künstler*innen, so wie jeder andere Kunde der Ausländerbehörde auch, persönlich vorsprechen“ müssten, „um die Biometriedaten (Fingerabdrücke und biometrisches Foto)“ abzugeben. Aber manche Standardprozeduren sind gleicher als andere. Was die Pressestelle nicht verrät, aber im Haus durchaus bekannt ist: Für Stars gibt es „individuelle Lösungen“, sogar „außerhalb der regulären Öffnungszeiten“. Und das will bei städtischen Angestellten etwas heißen.

Da muss man keine Nummern ziehen oder Schlange stehen. Da ist die Willkommenskultur auf Grand-Hotel-Niveau. Ob Harry Kane, Nicole Kidman oder Angus Young von AC/DC. Sie alle mussten vorsprechen, wurden aber dabei angemessen gepampert.

Doch quid pro quo. Wenn man schon die Weltprominenz im Hinterzimmer empfängt, muss natürlich auch etwas für die städtischen Bediensteten abfallen. Ruhm und Ehre in Wilma, dem Intranet der Landeshauptstadt. Da posieren die Sachbearbeiter*innen oder Stadtdirektoren mit der Prominenz. Und selbst Hanna Sammüller-Gradl lässt sich so etwas manchmal nicht entgehen.

Die Behauptung der Kreisverwaltungsreferats, dass es sich in der Szene einen so guten Ruf erarbeitet hätte, dass Künstler*innen und Bands deswegen gezielt einen Zwischenstopp in München einlegten, mag man bezweifeln, wenn man sieht, dass viele Gastspiele in Deutschland sich auf Berlin, Hamburg und Köln beschränken.

Update vom 12. August: Im Rahmen meiner Recherchen für diesen Beitrag hatte ich am 5. August auch die Pressestelle des IT-Referats angemailt. Ich wollte wissen, ob es korrekt wäre, Wilma als städtisches Intranet zu bezeichnen und wie viele Nutzer*innen Wilma hat. Die Antwort, für die das IT-Referat eine ganze Woche brauchte: „Können Sie uns bitte noch den Kontext Ihrer Recherche mitteilen, damit wir Ihre Anfrage richtig einordnen und adäquat beantworten können?“
Nun die erste Frage habe ich anderweitig klären können. Laut Dienstanweisung IT der Landeshauptstadt (DA-IT) „ist jede aktive Dienstkraft zur Nutzung des städtischen Intranets (WILMA) angehalten, soweit dies zum Rahmen der dienstlichen Tätigkeit gehört (Informationsbeschaffung und -bereitstellung). Dies soll die übergreifende Zusammenarbeit verbessern und vor allem einen beschleunigten Informationstransfer ermöglichen.“
Und inzwischen hat auch die Pressestelle des IT-Referats geantwortet. Wilma hätte rund 44.500 Nutzer*innen. Dem widerspricht ein*e Insider*in. Die Landeshauptstadt hätte vermutlich aktuell so viele Mitarbeiter*innen, aber nur die Hälfte davon hätte Zugang zum internen Verwaltungsnetz. Wilma sei zwar in der Cloud, aber aktuell noch nur über dieses Netz zugänglich. Erziehungs- und Lehrpersonal etwa ohne Zugang zum Verwaltungsnetz könnte Wilma nicht nutzen.
Stadträtin Anne Hübner weist aber darauf hin, dass Lehrer*innen „aber wohl inzwischen nahezu alle einen sogenannten Yubikey und damit Zugang“ hätten. „Aber es gibt sicher sehr viele inaktive Zugangsberechtigte.“
Dazu meint eine Quelle wiederum, dass Lehrkräfte Yubikeys für städtische Mails nutzten. Man könne damit zwar auch Wilma aufrufen, müsste dafür aber einen virtuellen Desktop öffnen, was „mega umständlich“ sei.   

Sonntag, 24. Dezember 2023

Einkaufen nach Ladenschluss (1): Kioske, Spätis und Geschäfte für Reisebedarf in München

 

Einer der hartnäckigeren Vorwürfe gegen München war stets die Behauptung, es gäbe hier keine Spätis, also die Möglichkeit auch nach Ladenschluss einzukaufen. 

Seitdem der längst legendäre Kiosk an der Reichenbachbrücke existiert, heißt es nun abgemildert, es gäbe kaum welche, wobei immer die Späti-Dichte in Berlin als Maßstab dient.

Aber selbst das scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, nachdem sich neuerdings plötzlich in ganz München die Spätis explosionsartig auszubreiten scheinen und teils in Augenweite einander Konkurrenz machen.

Doch schon in den 1960er-Jahren gab es während meiner Kindheit durchaus die Möglichkeit, auch abends oder sonn- und feiertags einzukaufen. In den traditionellen Münchner Kiosken. Mein Stammkiosk – oder wie wir ihn daheim auf Rumänisch mit einem Lehnwort bezeichneten: die bude – war in der Waisenhausstraße, unweit der Klugstraße. (Und die Entscheidung zwischen dem Kiosk an der Klugstraße und der Konkurrenz am Dantebad war für uns Gerner in etwa so bedeutend wie die zwischen Sechzig und Bayern, Puma und Adidas oder Geha und Pelikan.)

Für meinen Vater holte ich dort Zigaretten, erst P&S, später stieg er auf Marlboro um. Ich selbst versorgte mich dort mit Eis am Stil, frönte aber vor allem meiner Lust an Zeitschriften: „Das Tier“, „Zack“, „Pardon“, „Konkret“ …

Der Inhaber, der den Laden mit seiner Tochter betrieb, hieß meines Erachtens Paluch. Aber nach 50 Jahren würde ich das nicht beschwören. Mit Sicherheit weiß ich jedoch, dass ich bei ihm zum ersten Mal in meinem Leben eine eintätowierte KZ-Nummer sah. Er war ein Rom.

Der Behelfsbau an der Waisenhausstraße ist längst abgerissen, doch ich gehe auch als Erwachsener immer noch gern nach Ladenschluss einkaufen. Und die Möglichkeiten dazu werden immer vielfältiger, auch wenn mein Lieblingsspäti im Schwabinger Drugstore leider nicht mehr existiert. Hier eine kleine, laufend aktualisierte Auswahl. Für Korrekturen und weitere Tipps bin ich sehr dankbar. 

Um Grenzen zu setzen, habe ich die Sonntag vormittags geöffneten Bäcker und Blumenläden, die sonntags und nachts geöffneten Tankstellen mit ihren Shops à la Rewe to go oder angeschlossenen Getränkemärkten (Allguth), Dönerbuden, Schnellpizzerien und Lieferdienste sowie das Standardangebot an den Bahnhöfen wie Yorma nicht aufgelistet, da ich sie als allgemein bekannt voraussetze.

Die Öffnungszeiten sind ohne Gewähr, da sie oftmals – je nach Nachfrage – sehr volatil gehandhabt werden und selbst Mitarbeiter*innen nicht immer verläßlich Auskunft geben können.

Update vom 3. Januar 2024: Angesichts des Schwalls an neuen Spätis habe ich beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat nachgefragt, ob möglicherweise neue gesetzliche Regelungen oder Erleichterungen bei deren Auslegung mit ein Grund wären. Das KVR verneinte: „Eine massive Welle von neu eröffneten Spätis können wir nicht verzeichnen. Es gibt immer wieder Anfragen, die aber meist an den nach wie vor bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den Ladenschlussbestimmungen, scheitern.“

Update vom 25. Januar 2024: Gegenüber der „tz“, die heute mit einem ganzseitigen Lokalaufmacher zu Münchner Spätis und Automaten erschienen ist, war das Kreisverwaltungsreferat gesprächiger. „Der Kniff: Betriebe, die nicht unters Ladenschlussgesetz, sondern unters Gaststättengesetz fallen. Denn Gaststätten dürfen auch während der Ladenschlusszeiten Getränke und zubereitete Speisen abgeben. Genauso wie Flaschenbier, Tabak und Süßwaren. Dabei gibt es aber eine Hürde: Nach Gaststättengesetz betreibt jemand ein Gaststättengewerbe, wenn Getränke oder zubereitete Speisen ,zum Verzehr an Ort und Stelle' verabreicht werden. Bei klassischen Spätis wäre das eher selten der Fall. Die Begründung des KVR, warum die Einordnung trotzdem möglich ist: Solange ,wenigstens ein Verzehrbrett' - eine Möglichkeit, um Speisen oder Getränke abzulegen - vorhanden ist, sei das Kriterium ,an Ort und Stelle' erfüllt.“

Update vom 26. Mai 2025: Rewe to go versuchte den Trick über das Gaststättengesetz übrigens bereits 2017 am Kurfürstenplatz und scheiterte damals noch unter dem alten Kreisverwaltungsreferenten.

Und wenn selbst die unten genannten Spätis schließen, bleiben die unter diesem Link aufgelisteten Automaten.

  • Agnesstraße 8, Bebanco Kiosk, Mo–Fr 7.30–22 Uhr, Sa 8–22 Uhr, So 12–20 Uhr (DHL & DPD Paketshop, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Albert-Roßhaupter-Straße 52, Bagdad-Kiosk, täglich von 8 bis 24 Uhr (Getränke, Lebensmittel, Snacks, Tabak) 
  • Amalienstraße 55, Amalienkiosk, Mo–Do 8–24 Uhr, Fr 8–1 Uhr, Sa 9–1 Uhr, So ab 10 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Sandwiches, Tabak)
  • Amalienstraße 57, 24/7 Bites & Delights (Getränke, Knabberzeugs, ausgewählte Supermarktartikel wie Miracoli, Spülmittel, Zahnpasta, Milch- bzw. Milchersatzprodukte)
  • Arnulfstraße 16–18, Sabhan Callshop, täglich von 9 bis 23.30 Uhr (Drogerieartikel, Getränke, Knabberzeugs, Kopien, Tabak)
  • Augustenstraße 45, Collector's Corner, Mo–Do 7–24 Uhr, Fr/Sa 7–1 Uhr, sonn- und feiertags 9–24 Uhr (Ansichtskarten, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen)
  • Augustenstraße 96, Sabri-Kiosk, (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Barer Straße 45, Cafékiosk, Mo–Do 6–24 Uhr, Fr 6–2 Uhr, Sa 8–2 Uhr, So 8–24 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen)
  • Barer Straße 72, Call-Shop, Mo–Sa 9–21 Uhr, sonn- und feiertags 10–21 Uhr (Getränke, Internet, Kopien, Tabak) 
  • Bayerstraße 15 (Eingang Zweigstraße), Fedk-Kiosk. (Getränke, Knabberzeugs)
  • Bayerstraße 43, Bollywood, täglich von 8 oder 9 Uhr bis Mitternacht (Accessoires, Getränke, Halstücher, Kleinelektro, Knabberzeugs, Kopfbedeckungen, Schmuck, Tabak, Uhren)
  • Belgradstraße 8, täglich geöffnet (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Belgradstraße 11a, 87 Kiosk 2, täglich 9–23 Uhr (dpd-Pickup, Getränke, Hermes-Paketshop, Knabberzeugs, Tabak) 
  • Berg-am-Laim-Straße 73, Kiosk & Getränkemarkt, täglich 9–23 Uhr (Backwaren, Batterien, DPD-Paketshop, Getränke, Knabberzeugs, Ladekabel, Tabak)
  • Berg-am-Laim-Straße 99, Telecenter, Mo–Fr 8–23 Uhr, Sa 9–23 Uhr, So 10–23 Uhr (Briefmarken, Computermäuse, Controller, DHL, Drogerieartikel, Eis, Getränke, Handys, Kleinelektro, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen & Zeitschriften) 
  • Brudermühlstraße 3, Alwin-Kiosk, Mo–Fr 7.30–22 Uhr, Sa/So 8–24 Uhr (DHL-Shop, Butterbrezn, Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Snacks, Tabak)  
  • Dantestraße 2 / Ecke Hohenlohestraße, Kiosk Nürnberger am Dantebad, Mi–Fr 7.30–17.30 Uhr, Sa/So 8–17.30 Uhr (Eis, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen & Zeitschriften)
  • Denninger Straße 4, Bro's Getränke, Mo–Fr 7–22 Uhr, Sa 9–22 Uhr, So 12–20 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Ebenauer Straße 2 / Ecke Dachauer Straße, 7 Days Kiosk, täglich 9–24 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Ehrwalder Straße 30, Krüner Kiosk, Di–Sa 10–23 Uhr, So/Mo 10–18 Uhr (Gastro-Angebot)
  • Eintrachtstraße 6a, Mina-Shop, täglich von 9 bis 2 Uhr geöffnet (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Elsenheimerstraße 4a, City-Kiosk, Mo–Fr 8–23 Uhr, Sa 9–23 Uhr (Getränke, Hermes Paketshop, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Engelbertstraße 2, 87 Kiosk, So–Fr 9–23 Uhr, Sa 9–24 Uhr (Batterien, Eis, Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Englischer Garten 6, Kiosk am See-Einlauf, Mo–Fr 10.30 bis 18 Uhr, Sa/So 10.30–18.30 Uhr (Eis, Gastronomie, Knabberzeugs, Kuchen)
  • Flauchersteg, Susi & Günther's Hexenhäusel, wechselnde Öffnungszeiten (Getränke, kleine Speisen)
  • Flughafen München
    Edeka, Terminal 2, täglich von 5.30 bis 23 Uhr 
    Rewe Markt, Munich Airport Center (MAC), Ebene 3, ab dem 27. Juni, täglich von 5.30 bis 22 Uhr
  • Franzstraße 1, Café Leo, So–Do 11–22 Uhr, Fr/Sa 11–24 Uhr, ab September 2024 ab 8 Uhr geöffnet (Backwaren, Eis, Getränke, Knabberzeugs, kleine Speisen, Spielautomaten)
  • Fraunhoferstraße 7, Bebanco-Kiosk, täglich geöffnet, sonntags je nach Bedarf bis maximal 22 Uhr (Ansichtskarten, Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Fraunhoferstraße 22, Fraunhofer-Kiosk, Mo–Do 8–23 Uhr, Fr 8–1 Uhr, Sa 9–1 Uhr, So 12–18.30 Uht (Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak) 
  • Fraunhoferstraße 46, Kiosk an der Reichenbachbrücke, täglich von 6 bis 5 Uhr geöffnet (Briefmarken, Eis, Getränke, Hygieneartikel, Knabberzeugs, Snacks & Speisen, Tiefkühlpizzen, Würfeleis, Zeitungen & Zeitschriften)
  • Gabelsbergerstraße 54, Welt-Kiosk, Mo–Sa 10–23 Uhr, So 12.30–23 Uhr (DHL-Paketshop, Eis, Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Snacks, Tabak)
  • Goethestraße 17, Eurocallshop, (Frischhaltefolie, Getränke, Handyzubehör, Hermes-Paketshop, Kaffeepulver, Knabberzeugs, Rasierklingen, Speiseöl, Tabak, Zahnbürsten und -pasta, Zucker)
  • Gollierstraße 28, Äthiopischer Imbiss, Mo–Sa 11–14 und 17–22 Uhr, So 12–15 Uhr und 17–21 Uhr (Gastronomie, Getränkemarkt, Tabak)
  • Gotthardstraße 57, Laimer Kiosk, Mo–Fr 8–20 Uhr, Sa 9–20 Uhr, So 11–19 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Gunezrainerstraße 6, Fräulein Müller Kiosk, Mi–So 10–18 Uhr, bei schönem Wetter länger (Getränke, kleine Speisen, Kuchen)
  • Gyßlingstraße 10, Tivoli-Pavillon, täglich 10–19 Uhr (Getränke, kleine Speisen)  
  • Hauptbahnhof
    biokultur, Mo–Sa 7–21 Uhr, So 8–21 Uhr 
    Edeka, Mo–Fr 7–23 Uhr, Sa/So 8–23 Uhr
    Hofpfisterei, Mo–Fr 6.30–20 Uhr, Sa 7.30–20 Uhr, So 8.30–18 Uhr 
    Kiko Cosmetics, täglich 9.30 bis 20 Uhr
    Rewe to go, rund um die Uhr geöffnet
    Vinzenzmurr, Mo–Fr 7–20 Uhr, Sa/So 11–20 Uhr
  • Herzogstraße 93, Herzog 93 Kiosk, Mo–Do 8–24 Uhr, Fr/Sa 8–1 Uhr, So 9–24 Uhr (Backwaren, belegte Brote, Getränke, Hermes-Paketshop, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen)
  • Hohenzollernplatz 5, Z&D, täglich 8–21 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen & Zeitschriften) 
  • Hohenzollernstraße 61, Schwabinger Kiosk, Mo–Do 6–24 Uhr, Fr 6–1 Uhr, Sa 7–1 Uhr, So 8–24 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak, Tageszeitungen) 
  • Hohenzollernstraße 90, Mina-Shop, täglich von 7 bis 2 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Hohenzollernstraße 154, Lotto am Nordbad, Mo–Do 8–22 Uhr, Fr/Sa 8–23 Uhr, So 12–22 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Kopien, Lotto, Schreibwaren, Tabak, Zeitungen) 
  • Holzapfelstraße 7, Kiracs Handytankstelle, Mo–Sa 10.30–23 Uhr, sonn- und feiertags 12–23 Uhr (Drogerieartikel, Getränke, Knabberzeugs, Kopien, Olivenöl, Tabak)
  • Humboldtstraße 8, Kiosk, Mo–Sa 9–23 Uhr, So 10–23 Uhr (Getränke, Handyzubehör, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Humboldtstraße 30, Gold n' Kiosk, Di–Fr 9–22 Uhr, Sa 10–22 Uhr, So/Mo 12–20 Uhr (Batteriewechsel, DHL-Paketshop, Getränke, Goldankauf, Handyzubehör, Knabberzeugs, Kopien, Tabak)
  • Implerstraße 16, Hala Madrid, ttäglich bis mindestens 22 Uhr (Getränke, Hermes-Paketshop, Knabberzeugs, Tabak) 
  • Implerstraße 53, Dogat Internetcafé, (Batterien, Getränke, Knabberzeugs, Ladekabel, Tabak) 
  • Isarauen 2, Schinderstadl, Mo–Fr 12–18 Uhr, Sa/So 11–18 Uhr (Getränke, kleine Gerichte) 
  • Jahnstraße 3, Call Shop Internetcenter, Mo–Fr 10–22 Uhr, Sa/So/feiertags 11–22 Uhr (Batterien, Getränke, Kabel, Knabberzeugs, Ladekabel, Laptops, Tabak, Tablets, Telefone, Uhren) 
  • Johann-Clanze-Straße 27/Passauerstraße, Corner Kiosk, Mo–Sa 8–23 Uhr, So 12–23 Uhr (DHL-Paketshop, Getränke, Glückwunschkarten, Lotto, Knabberzeugs, Tabak, Zeitungen)
  • Keferloherstraße 103, Milbertshofener Kiosk, Mo–Sa 7–23 Uhr, So 8–23 Uhr (Eis, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, MVV-Tickets, Tabak, Zeitungen)
  • Klenzestraße 30, Gärti-Späti, Mo–Do 18–24 Uhr, Fr/Sa ab 18 Uhr, So 12–24 Uhr (Getränke, Tabak)
  • Knorrstraße 41–43, täglich 9–23 Uhr (Getränke, Handyzubehör, Hülsenfrüchte, Kleinelektro, Knabberzeugs, Lebensmittelkonserven, Nudeln, Tabak, Tiefkühlkost, Western Union)
  • Kreittmayrstraße 47 / Ecke Sandstraße, Corner Bites & Drinks, täglich 11–1 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Handyzubehör, Hermes-Paketshop, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Kurfürstenstraße 8, Kurfürstenstüberl, täglich 10–2 Uhr (Getränke)
  • Landsberger Straße 299, Bro's Getränke, Mo–Fr 8–23 Uhr, Sa 9–23 Uhr, So 12–23 Uhr (Backwaren, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Landwehrstraße 17, Habibi-Kiosk, täglich 8–22 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Lautensackstraße 2, 87 Kiosk 5, täglich von 9 bis 23 Uhr (Eis, Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Leonrodstraße 4, 5S-Kiosk, Mo–Sa 8–23 Uhr, So 9–22 Uhr (DPD-Paketshop, Getränke, Knabberzeugs, Snacks, Tabak)
  • Leonrodstraße 16, Callshop, Mo–Sa 10–21 Uhr, So 11–21 Uhr (Eis, Getränke, Internet, Kopien, Tabak)
  • Leopoldstraße 33, Leopolder Kiosk, Mo–Fr 8–24 Uhr, Sa/So 9–24 Uhr (Eis, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Leopoldstraße 68, Leo-Kiosk, täglich 9–22 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak) 
  • Leopoldstraße 134–136, Potsdamer Kiosk, Mo–Fr 9–23 Uhr, Sa/So 12–23 Uhr (Eis, Getränke, Handy-Zubehör, Knabberzeugs, Tabak) 
  • Lerchenfeldstraße 1a, Fräulein Grüneis, Mo–Fr von 8 Uhr bis kurz nach Dunkelheit, Sa/So von 10 Uhr bis kurz nach Dunkelheit (Gastronomie)
  • Lindwurmstraße 21, Kiosk 21, täglich 10.30–21 Uhr (Bubble Tea, Gastronomie, Getränke, Knabberzeugs)
  • Lindwurmstraße 99, Madlen Bowls & More, Mo–Do 7–24 Uhr, Fr/Sa 7–2 Uhr, So 8–23 Uhr  (DPD-, GLS- & UPS-Paketshop, Geschenkartikel, Getränke, Knabberzeugs, Tabak; voraussichtlich ab Februar auch Backshop und Minipizzen) 
  • Lindwurmstraße 133, Madlen-Kiosk, Mo–Do 7–24 Uhr, Fr/Sa 7–2 Uhr, So 8–23 Uhr (DPD-Paketshop, Getränke, Knabberzeugs, Kopien, Schmuck, Tabak)
  • Lindwurmstraße 147, Moon Callshop, täglich 11–23 Uhr (Batterien, Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Kopien, Tabak) 
  • Martin-Luther-King-Weg 8, Olympia-Alm, täglich 10–23 Uhr (Getränke, warme Speisen)
  • Milchstraße 14, Smiley der Kiosk, täglich von 12 bis 22 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Kuchen, Sandwiches und „alles von Kaviar bis Klopapier“)
  • Münchner Freiheit 7, 24-Stunden-Kiosk, rund um die Uhr geöffnet (Butter, Getränke, Hundefutter, Käse, Knabberzeugs, Milch, Sandwiches, Tabak, Zeitungen & Zeitschriften)
  • Neuherbergstraße 117 / Eingang Schleißheimer Straße, Kiosk Rabbit Harthof 84, Mo–Do 9–23 Uhr, Fr/Sa 9–3 Uhr, So 10–22 Uhr (DPD Packetshop, Getränke,Kleinelektro, Knabberzeugs, Tabak)
  • Am Nockherberg 15, Der blaue Kiosk, Mo/Di 14.30–20 Uhr,  Mi 12.30–23.30 Uhr, Do/Fr 13.30–23.30 Uhr, Sa 10–23.30 Uhr, So 10–18.30 Uhr, während des Starkbierfestes täglich abends länger (Getränke, Knabberzeugs)
  • Nymphenburger Straße 156, Kulti-Kiosk, Fr–Sa 7–23 Uhr, So 9–23 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak, Zeitungen) 
  • Nymphenburger Straße 200, Cinque Panini Kiosk, Mo–Fr 7–21.30 Uhr, Sa/So 10–21.30 Uhr (Gastronomie, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak) 
  • Nymphenburger Straße 216, Eremitage im Grünwaldpark, Do/Fr 13–19 Uhr, Sa/So 11–19 Uhr (Gastronomie)
  • Ohmstraße 12, Mo–Do 8–24 Uhr, Fr/Sa 8–2 Uhr, So 9–24 Uhr (Blumen, Eis, Getränke, GLS Paketshop, Hermes Paketshop, Pizza, Obst & Gemüse)
  • U-Bahnhof Olympiazentrum (Ausgang zur BMW-Welt), Kiosk Stadler, Mo–Fr 4–20 Uhr, Sa/So 8–20 Uhr geöffnet (Eis, Getränke, Imbiss, Knabberzeugs, Lotto, MVV-Tickets, Tabak, Zeitungen)
  • U-Bahnhof Olympiazentrum (Ausgang zum Olympiadorf), Nördlicher Kiosk, täglich „ziemlich lang“ geöffnet (Getränke, Knabberzeugs, MVV-Tickets, Tabak – keine Kartenzahlung)
  • Orleansstraße 38 (Ostbahnhof), täglich 9–22 Uhr (DPD-/Hermes-Paketshop, Getränke. Handys, Kleinelektro, Knabberzeugs, Tabak)
  • Ostbahnhof
    DM, täglich 6.30–23 Uhr
    Edeka, Mo–Fr 7–23 Uhr, Sa/So 8–23 Uhr
  • Parkstraße 25, Kiosk-Bar, täglich von 8 bis 1 Uhr (Getränke)
  • Pfeuferstraße 14, Bro's Getränke,  Mo–Fr 9–23 Uhr, Sa 9–24 Uhr, So 12–23 Uhr (Getränke, Hermes-Paketshop, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Planegger Straße 16, 87 Kiosk, täglich 9–23 Uhr (DHL-Shop, Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Plinganserstraße 19, Harras Call Shop, Mo–Fr 9–22 Uhr, Sa/So 10–22 Uhr (Eis, Getränke, Knabberzeugs, Kopien, Lotto, Tabak)
  • Poccistraße 2, Erotixx, Mo–Sa 10–24 Uhr, So 14–24 Uhr (Batterien, Eis, Getränke, Kondome, Sextoys)
  • Reichenbachstraße 25, Café Kiosk am Gärtnerplatz, Mo–Do 7–24 Uhr, Fr 7–2 Uhr, Sa 8–2 Uhr, So 8–24 Uhr (Eis, Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Romanplatz 1, Quick Shop, Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 9–22 Uhr, So 11–22 Uhr (Bürobedarf, DHL-Shop, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)  
  • Rosenheimer Straße 8, Späti am Gasteig, Mo–Fr 10–24 Uhr, Sa/So 9–24 Uhr (Eis, Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Rosenheimer Straße 62, Internet & Call Shop, (Getränke, Handys, Handyzubehör, Knabberzeugs, Kopien, Tabak) 
  • Rosenheimer Straße 72, Jundi International Kiosk, täglich 8.30–23.30 Uhr (Getränke, Kleinelektro, Knabberzeugs, Ladekabel, Tabak) 
  • Rosenheimer Straße 81, Erotixx, Mo–Sa 10–22 Uhr, So 14–22 Uhr  (Batterien, Eis, Getränke, Kondome, Sextoys)
  • Rosenheimer Straße 108, Alwin-Kiosk, Mo–Fr 6–24 Uhr, Sa/So 6–23.30 Uhr (Backwaren, Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Ruppertstraße 34, 2 Friends-Kiosk, Mo–Fr 7.30–23 Uhr, Sa 11–24 Uhr. So 11–22 Uhr (Getränke, Handyzubehör, Knabberzeugs, Kopien, Lotto, Schreibwaren, Tabak) 
  • Schellingstraße 10, Telnet-Kiosk, täglich von 9 bis 22 Uhr (Fax, Getränke, Handyreparaturen, Knabberzeugs, Kopien, Tabak)
  • Schellingstraße 16, 24/7 Bites & Delights (Getränke, Knabberzeugs, ausgewählte Supermarktartikel wie Miracoli, Spülmittel, Zahnpasta, Milch- bzw. Milchersatzprodukte)
  • Schellingstraße 36, Mina-Shop, täglich 7–2 Uhr (Bio-Eier, Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Schellingstraße 45, Cafékiosk, täglich laut eigener Aussage Tag und Nacht, auf Nachfrage dann wohl bis 2 Uhr geöffnet (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Schellingstraße 54, Schelling-Salon, Mo 10–0.30 Uhr, Di/Mi geschlossen, Do–Sa 10–1 Uhr, So 10–24 Uhr (Kühlregal mit Eiern und Milchprodukten)
  • Schillerstraße 13, Happy Kiosk Backshop, täglich 9–3 Uhr (Backwaren, Getränke, Handyzubehör, Knabberzeugs, orientalische Gewürze, Lebensmittelkonserven und Teigwaren, Sandwiches, Tabak)
  • Schillerstraße 18, Afghan Star Telishop, 9.30–23 Uhr (Drogerieartikel, Getränke, Knabberzeugs, Kleinelektro, Tabak) 
  • Schillerstraße 18, Seemüller Computer, (DHL Paketshop, Getränke, Knabberzeugs, Kleinelektro, Tabak) 
  • Schillerstraße 21, Medyan Markt, Mo–Sa 8–22 Uhr, So 9–22 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Kopien, Lebensmittel, Tabak) 
  • Schillerstraße 22, AlNawras-Kiosk, (Eier, Getränke, Knabberzeugs, Kleinelektro, Lebensmittelkonserven, Tabak) 
  • Schillerstraße 30, Welt-Kiosk, am Wochenende bis 2 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Tabak)
  • Schleißheimer Straße 69, Presseshop Maxvorstadt, Mo–Fr 6–24 Uhr, Sa/So 8–24 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak, Zeitungen)
  • Schleißheimer Straße 181a. Ackermann Kiosk & Getränkemarkt, täglich bis 23 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Tabak)
  • Schleißheimer Straße 182-184, Guru-Kiosk, Mo–Fr 8.30–22 Uhr, Sa/So 9–22 Uhr (DPD-/GLS-/UPS-Paketshop, Fax, Getränke, indische Lebensmittel, Knabberzeugs, Kopien, Tabak) 
  • Schwanthalerstraße 1, Prince-Kiosk, täglich von 9 bis 23 Uhr (Backwaren und belegte Brote, Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Souvenirartikel, Tabak)
  • Schwanthalerstraße 25, Prince-Kiosk, täglich von 9 bis 23 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Souvenirartikel, Tabak)
  • Schwanthalerstraße 45, Daily Kiosk, Mo–Sa 9–24 Uhr (Getränke, Handyzubehör, Knabberzeugs, Schreibwaren, Snacks, Tabak)
  • Schwanthalerstraße 154, King Butt Food 'n' Trendshop, täglich von 18 bis 2 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Pizza, Snacks)
  • Schyrenplatz 1, Kiosk Isarwahn, Mo–Do 16–21 Uhr, Fr 16–22 Uhr, Sa 14–22 Uhr, So 12–20 Uhr (Currywurst, Eis, Getränke, kleine Speisen) 
  • Schyrenplatz 2, Kiosk an der Wittelsbacher Brücke, Mo–Do 14–22 Uhr, Fr–So 12–22 Uhr (Getränke)
  • Sendlinger-Tor-Platz 7, Pir Karim Kiosk, täglich 6–23 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen & Zeitschriften)
  • Siegesstraße 24, Super Kiosk Münchner Callshop, Mo–Do 7–23 Uhr, Fr/Sa 7–24 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Kopien, SIM-Karten, Tabak)
  • Tegernseer Landstraße 44, täglich geöffnet (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Tegernseer Landstraße 104, Kiosk am Grünspitz, Mo–Fr 11–22 Uhr,  Sa 13.30–22 Uhr, So 12–22 Uhr (Gastroangebot)
  • Teutoburger Straße 11, Kiosk an der Braunauer Eisenbahnbrücke, Mo–Fr 11–21 Uhr, Sa/So 10–21 Uhr (Gastronomie, Getränke)
  • Theresienstraße 112, Schlürfi-Kiosk, Mo–Fr 7–23 Uhr, Sa–So 8–23 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Tabak, Tageszeitungen) 
  • Theresienstraße 130, Erotixx, Mo–Sa 12–20 Uhr, So 14–20 Uhr (Batterien, Eis, Getränke, Kondome, Sextoys)
  • Tierparkstraße 2, Kiosk 1917, täglich von 10 bis 18 Uhr (Gastronomie)
  • Tierparkstraße 37, Kiosk am Tierpark, täglich von 11 bis 17 Uhr (Getränke, Imbiss, Knabberzeugs, Tabak)
  • Trappentreustraße 17, Madlen-Kiosk, Mo–Do 7–24 Uhr, Fr/Sa 7–1 Uhr, So 8–24 Uhr (Büroartikel, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak, Zeitungen & Zeitschriften)
  • Trogerstraße 25, Madlen-Kiosk, Mo–Fr 7–24 Uhr, Sa 9–24 Uhr, So 10–23 Uhr (DHL-Paketshop, Eis, Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Lotto, Tabak) 
  • Türkenstraße 71, Sindbad-Kiosk, täglich 8–2 Uhr (Getränke, Glückwunschkarten, Knabberzeugs, Tabak)
  • Veterinärstraße 16, Milchhäusl im Englischen Garten, täglich 10–22 Uhr (Gastronomie)
  • Wedekindplatz/Occamstraße 1, 089 Kiosk, laut eigener Aussage täglich ungefähr ab 12 Uhr, laut Google ab 9 Uhr, bis Mitternacht, am Wochenende bis 2 Uhr (Getränke, Knabberzeugs, Tabak)
  • Weitlstraße 115, Hasenbergl-Kiosk, Mo–Fr 7–24 Uhr, Sa 8–24 Uhr, So 9–24 Uhr (DHL- und Hermes-Paketshop, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Tabak)
  • Wörthstraße 37/Bordeauxplatz, Haidhauser Kiosk, täglich 8–24 Uhr (Drogerieartikel, Eis, Getränke, GLS- & Hermes-Paketshop, Knabberzeugs, Tabak)
  • Zenettistraße 43, Bierkiste, Mo–Do 10–24 Uhr, Fr/Sa 10–1 Uhr, So 10–22 Uhr (Getränke)
  • Zentralländstraße 35, Flaucherstandl, bei gutem Wetter im Winter Sa/So 12–20 Uhr, sonst bei gutem Wetter täglich 12–20 Uhr (Eis, Getränke, kleine Speisen)
  • ZOB (Busbahnhof an der Hackerbrücke), U-Store, Mo–Fr 6–21 Uhr, Sa/So 6–22 Uhr (Eis, Gastronomie, Getränke, Knabberzeugs, Lotto, Powerbank-Verleih, Stadtpläne und Reiseführer, Tabak, Zeitungen)
Außerhalb Münchens
  • Weßling: Ciao Mausi, Bahnhofstraße 11a, Di–Sa 12–24 Uhr

Mittwoch, 15. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl (7): Immer auf die Kleinen

Neulich stand eine alte Bekannte vor der Bartür, eine kluge, vielseitig interessierte Politikertochter, die sich – selbst auf Partys – in klassischen wie sozialen Medien auf dem laufenden hält. Und sie hatte keine Ahnung, dass kleine Wahlverbindungen oder Parteien wie MUT Bayern erst einmal jede Menge Unterstützungsunterschriften brauchen, um überhaupt zur Kommunalwahl zugelassen zu werden. In München beispielsweise 1.000 für die Wahl des Münchner Stadtrats.
Und als ich über diese nächtliche Begegnung twitterte, antwortete der nicht weniger politische interessierte Ben Neudek: „Ich bedauere immer das sporadische Wissen über die Kommunalwahl. Dabei hat man bei ihr am meisten Gestaltungsspielraum. Dass man nur für eine Liste unterschreiben kann, habe ich erst im Rathaus erfahren.“
Dabei ist man auch dort oder im KVR nicht unbedingt besser informiert. Dass es am 17. Dezember, unmittelbar nach Öffnung der Eintragungsräume zu Pannen kam? Geschenkt! Aber Wochen später, Anfang Januar, kam es immer noch vor, dass jemand für die DiB*Piraten unterschreiben wollte und daraufhin erst einmal mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das nicht möglich sei. Da unnötig, weil die Piraten doch seit 2014 bereits im Stadtrat säßen. Nicht ganz falsch. Nur wechselte Thomas Ranft von den Piraten in der Legislaturperiode zur FDP. Und der müßige Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften entfällt beispielsweise nur, wenn eine Partei oder Wählergruppe über die gesamte Legislaturperiode bereits im Stadtrat saß.
„Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen benötigen die zusätzliche Unterstützung von Wahlberechtigten“, schreibt das Wahlamt. Wobei neu sich nicht auf das Datum der Partei- oder Listengründung bezieht, sondern eher ein mandatsbezogenes Senioritätsprinzip meint.
„Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Art. 24 (1) BayGLKr
Parteien, die im Landtag, Bundestag oder Europaparlament sitzen, dürfen bei der Kommunalwahl auch ohne Unterschriftensammlung antreten, weil die nötige Verankerung in der Gesellschaft damit belegt sei. Vorausgesetzt, sie nehmen eine zusätzliche Hürde, denn das Mandat allein reicht bei weitem nicht.
„Neue Wahlvorschlagsträger benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.“ Art. 27 (1) BayGLKr
Pech für „Die Partei“, die trotz ihrer beiden MdEP, Martin Sonneborn und Nico Semsrott, offenbar nicht ausreichend in der der honorigen Gesellschaft verankert ist und 1.000 Unterschriften in der Unterstützungsliste sammeln muß, um bei der Kommunalwahl am 15. März für den Münchner Stadtrat antreten zu dürfen. Persönlich habe ich noch keine Wahlwerber der „Partei“ erlebt, aber dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen vor dem Kreisverwaltungsreferat wie am Marienplatz gesehen, um Passanten und Behördenbesucher anzusprechen und zu einer Unterschrift zu bewegen.
Am Kreisverwaltungsreferat sind nahezu jeden Vormittag auch Mitglieder der DiB*Piraten vor Ort, um Flyer zu verteilen, die die Münchner für eine Unterschrift gleich vor Ort gewinnen sollen.
Die bunteste Mischung findet man aber vor der Stadtinformation im Rathaus, wo etwa Vertreter der Tierschutzpartei, München-Liste oder Wahlliste ZuBa – Zusammen Bayern (nicht im Bild) recht einvernehmlich nebeneinander um Unterstützer buhlen.

Vom Kreisverwaltungsreferat und dem Wahlamt als neutrale Ausrichter der Kommunalwahl oder der Fachstelle Demokratie als Wahlwerber würde man erwarten, dass sie sich neutral verhalten oder gar aktiv ihrer Aufklärungspflicht nachkämen. Bei MUT Bayern hat man die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um die 1.000 Unterschriften zu erreichen, setzen die Politiker*innen um Claudia Stamm und Stephanie Dilba auf eine Plakatkampagne für die seit 17. Dezember laufende Unterschriftensammlung. Doch kamen die Wahlplakate erst dieser Tage mit Verspätung zum Einsatz, weil – wie man hört – das Kreisverwaltungsreferat sich bei der Genehmigung Zeit gelassen hätte…

Update vom 17. Januar 2020
Inzwischen hängen auch Plakate, mit denen „Die Partei“ in München um Unterstützungsunterschriften bittet.

Update vom 20. Januar 2020
Marion Ellen aka BayernDrache in einem Facebook-Beitrag ausführlich über die bürokratischen Erschwernisse beim Sammeln der bis zu 1.000 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zur Kommunalwahl überhaupt erst zu erlangen…
Update vom 26. Januar 2020
Volt, die seit Dezember weitflächig in München ihre Standardplakate verbreitet haben, als ob ihre Zulassung zur Kommunalwahl schon feststünde, haben sich inzwischen besonnen und angefangen, darauf hinzuweisen, dass man doch bitte für sie unterschreiben solle…

Donnerstag, 9. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl (6): Freunde, wir müssen reden

Am 15. März sind in Bayern Kommunalwahlen, und auf der gemeinsamen Liste der Demokratie in Bewegung und Piratenpartei Deutschland könnte ich für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, es finden sich in den kommenden Tagen 1000 Münchner, die mit ihrer Unterschrift die DiB*Piraten unterstützen. Denn nur dann würden wir auch zu den Wahlen überhaupt erst zugelassen werden.
Im Augenblick sind wir davon noch sehr weit entfernt. Wenn Ihr mich also wählen wollt oder auch nur anderen die Möglichkeit einräumen wollt, für mich zu stimmen, oder Euch vielleicht auch nur wünscht, dass ich über den 3. Februar hinaus für Unruhe im Wahlamt sorge, dann müßt Ihr Euch aufraffen und zur Stadtinformation im Rathaus, ins KVR oder eine der Bezirksinspektionen (Hanauer Straße 56; Implerstraße 9; Landsberger Straße 486; Tal 31; Trausnitzstraße 33) hinbemühen.
Unterschreiben dürfen alle Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens seit zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.
Und falls es hilft, können wir uns auch gern vor oder nach dem Unterschreiben auf einen Kaffee oder ein Bier treffen, damit Ihr einen Grund mehr habt, nicht wie sonst nur ein digitales Like abzugeben, sondern Euch im Real Life aufzuraffen.
Und falls Ihr mich nicht leiden könnt, dann unterschreibt vielleicht für MUT Bayern, wo unter anderem Stephanie Dilba, Claudia Stamm oder Nicole Britz Hervorragendes leisten. Denn die stehen vor derselben Hürde. (Tragischerweise darf man zwar bei der Kommunalwahl panaschieren, aber bei der Unterstützungsunterschrift nicht auch für mehrere Listen stimmen, sondern nur für eine einzige. Dagegen klagen wir gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.)

Die Öffnungszeiten der Bezirksinspektionen und des Kreisverwaltungsreferats:
Montag 7.30-16 Uhr
Dienstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 7.30-16 Uhr
Donnerstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 7.30-13 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Dienstag, 28. Januar 2020 8.30-13 Uhr und 14-20 Uhr
Samstag, 1. Februar 2020 9-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr 

Die Öffnungszeiten der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz:
Montag 9.30-19.30 Uhr
Dienstag 9.30-19.30 Uhr
Mittwoch 9.30-19.30 Uhr
Donnerstag 9.30-19.30 Uhr
Freitag 9.30-13.30 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Samstag, 1. Februar 2020 9.30-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr

Mittwoch, 8. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (5): Wahlhinderungsgrund Mitbestimmung

„Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.“ Ich bin ein großer Fan dieses Gewerkschaftsslogan. Und in letzter Zeit beschlich mich das Gefühl, dass vielleicht auch das Münchner Wahlamt gelegentlich dieser Allmachtsfantasie anhängt. Wahrscheinlich machen die Mitarbeiter im Kreisverwaltungsreferat aber auch einfach nur ihren Job, der nunmal gewisse Pingeligkeit erfordert. Schließlich handelt es sich ja nicht nur darum, einen Parkschein auszustellen, sondern um die Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen. Mit das höchste Gut.
Und gelegentlich kann man dann sogar auf dem Weg dahin miteinander reden, weshalb mir das Wahlamt gestern nun mitteilen ließ, daß ich sie von meiner Tätigkeit als Türsteher überzeugt hätte und daher bei der Kommunalwahl unter dieser Berufsbezeichnung antreten dürfte.
Nur um mir im nächsten Satz die Freude darüber gleich wieder zu vermiesen. Denn jetzt stören sie sich nicht mehr nur an einer Berufsbezeichnung, diesmal zogen sie in Zweifel, ob ich überhaupt befähigt sei, ein Stadtratsmandat auszuüben:
„Herr Popa hat sich am 03.01.2020 an die AZ München gewandt. In diesem Artikel gibt Herr Popa unter anderem an, Betriebsrat beim MVV zu sein. Die Position als Betriebsrat beim MVV setzt ein Beschäftigungsverhältnis beim MVV voraus. Die Position als Betriebsrat in einem städtischen Eigenbetrieb kann aufgrund von Interessenkonflikten ein Amtsantrittshinderungsgrund für den Stadtrat sein.“
Nun verwechselt sonst auch nahezu jeder die MVG Münchner Verkehrsgesellschaft mbH („Partner im MVV“) mit der MVV GmbH. Erstere ist tatsächlich ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, letztere dagegen nur eine Beteiligungsgesellschaft mit zehn Gesellschaftern, zu denen neben dem Freistaat Bayern und den acht Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg auch die Landeshauptstadt zählt. (Auf Twitter wurde ich eben darauf hingewiesen, dass selbst die MVG als GmbH kein Eigenbetrieb der Stadt sei und deswegen auch keinen Personalrat, sondern einen Betriebsrat hätte.)
Oder um meine Gewerkschaft zu zitieren: „Der Hinweis des Wahlamtes ist an sich richtig. Es gab auch in der jüngeren Vergangenheit einen Fall eines Personalratsvorsitzenden eines städtischen Eigenbetriebs, der sich zwischen seinem Personalratsvorsitz und der Übernahme des gewonnenen Stadtratsmandats entscheiden musste. Dieses Problem trifft tatsächlich für städtische Beschäftigte in Regie- und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München zu. 
Beim MVV handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft in einer privaten Rechtsform , so dass es hier nach meiner Rechtsauffassung zu keinem Interessenskonflikt kommen kann und somit einer Mandatsübernahme nichts im Wege stehen sollte. Der Hintergrund für die Regelung bei Eigenbetrieben ist, dass der Stadtrat die Funktion eines Arbeitgebers hat, und somit eine Arbeitnehmerinteressensvertretung einerseits Arbeitgebervertreter und gleichzeitig Arbeitnehmervertreter in einer Person vereint wäre.“ Das trifft ganz offensichtlich nicht zu. Weder in meinem Fall, noch in dem meines Kollegen Andreas Paula, der Betriebsratsvorsitzender des MVV ist und für die Linke auf Platz 75 für den Stadtrat kandidiert. Guter Mann, häufelt und panaschiert ihn nach oben!

Montag, 6. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (4): Heiteres Beruferaten im Wahlamt

Wäre die Münchner Kommunalwahl ein Hollywood-Film, dann hätte das Drehbuch jetzt die erste dramatisch-überraschende Wendung genommen. Denn als der Wahlleiter vor Weihnachten den gemeinsamen Listenvorschlag der DiB*Piraten in 13 Positionen bemängelte, bot er bei den zwölf anderen Kandidaten Begründungen, Korrekturvorschläge und Alternativen auf, lehnte aber in meinem Fall die Berufsbezeichnung „Türsteher“ für eine etwaige Kandidatur zum Stadtrat in seiner Mängelfeststellung schmallippig einfach nur rundum ab.
Obwohl die Berufsbezeichnung auf einem Stimmzettel durchaus zulässig ist, denn Grundlage für den Wahlleiter ist hierbei die Veröffentlichung „Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil“ (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 902 findet man nun dort den/die „Türsteher/in“ unter „53112 Berufe im Objekt-, Werte- und Personenschutz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“. 
Damit wäre wie schon etwa in der nebenstehenden Wahlwerbung von 2014 die formale Voraussetzung für meine Berufswahl  gegeben gewesen.
Doch am 2. Januar scheint im Kreisverwaltungsreferat hektische Betriebsamkeit ausgebrochen zu sein. Sei es, weil ich an dem Tag seiner Mängelfestlegung vom 19. Dezember schriftlich widersprochen hatte oder vielleicht doch eher, weil inzwischen ein Rathausreporter eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt hatte.
Jedenfalls schlug der Wahlleiter eine Volte (der Pinch-Point in diesem Wahlkrimi). Nun lehnte man nicht mehr den Begriff Türsteher ab, sondern wollte mir nach einer eher flüchtigen Online-Recherche nachweisen, dass ich in Wahrheit Journalist sei:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag "Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019" vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Ein Vorwurf, der 2014 viel eher zugetroffen hätte, als ich noch Pauschalist bei Burda war.
Nun ist es freundlich vom Wahlamt, mich bei zwei vom MedienNetzwerk 2018 veröffentlichten Artikeln und drei Beiträgen letztes Jahr als Berufsjournalist einzuordnen. (Beim Bayerischen Journalisten-Verband scheint dagegen eher der Wunsch vorzuherrschen, mich auszuschließen.)
Etwas manipulativ wirkt dagegen, dass man nun in der Stadtverwaltung nicht etwa danach recherchiert hat, ob es im Netz Belege dafür gibt, dass die Berufsbezeichnung Türsteher plausibel wäre, wie etwa die große Geschichte im „SPIEGEL“ (Foto). Vielmehr scheinen die Kommunalbeamten fieberhaft danach gesucht zu haben, ob ich nicht etwas völlig anderes sein könnte.
Nur spielt das im Grunde keine Rolle. Denn es ist durchaus zulässig, mehrere Tätigkeiten auszuüben und sich dann bei einer Kandidatur für eine Wahl frei zu entscheiden, welche dieser Tätigkeiten man für den Stimmzettel auswählt. Es gibt viele Politiker, die nicht mit ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf antreten, sondern mit einer Nebentätigkeit, einem Orchideenfach oder gar ehrenamtlichen Jobs, von denen sie sich mehr Stimmen erhoffen.
Die Frage, ob ich nun auch als freier Journalist tätig bin, führt daher in die Irre. Zu klären wäre eher, ob ich tatsächlich Türsteher bin. Bereits der „SPIEGEL“ hat gerade meinen Wandel vom Journalisten zum Türsteher ausführlich thematisiert. Und wenn man meinen Namen googelt, ist eines der ersten Suchergebnisse der Beitrag „Was macht eigentlich Dorin Popa?“ Also genau die Frage, die man sich auch im Wahlamt stellt. Und Peter Turi beantwortet es gleich zu Beginn: „Dorin Popa war mal ein gut beschäftigter Journalist. Inzwischen verdient er sein Geld als Türsteher und vertut seine Zeit mit Twittern.“
Zum Twittern ist inzwischen die Politik dazugekommen…


Update vom 8. Januar 2020 
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.

Update vom 10. Januar 2020
Glosse des Rathausreporters Sascha Karowski über das Kreuz mit der richtigen Berufswahl (Münchner Merkur vom 10. Januar 2020)

Donnerstag, 2. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (2): Als Türsteher darf ich nicht rein

Berufsbezeichnungen sind manchmal bei Wahlen schon der halbe Sieg. Jede Partei hat da so ihre Favoriten. Kinderarzt, Architekt oder Krankenschwester sollen gemeinhin immer Extrastimmen bringen. Gerade wenn man, wie bei der bayerischen Kommunalwahl am 15. März, panaschieren und kumulieren, also einzelne Kandidaten quer durch die Wahlvorschläge individuell bevorzugen kann. Ein Kumpel aus der Filmbranche, der heuer für die Grünen kandidiert, hat sich deswegen die Berufsbezeichnung Unternehmer ausgesucht, gerade um auch Wähler auf die Seite seiner Partei zu ziehen, die sonst weniger ökoaffin sind.
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…

Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa, 
 die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung. 
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.

Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“  
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.

Update vom 8. Januar 2020 
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.