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Freitag, 28. Februar 2020

Münchner Kommunalwahl (9): Cum decurg alegerile privind alegerea Consiliului Municipal şi al Comisiilor de Sector în anul 2020 în München

Dreptul electoral actual oferă alegătorilor, nu numai posibilitatea de a-şi plasa votul în favoarea unei candidaturi parlamentare (aici fiind vorba de partide sau organizaţii politice), cât şi posibilitatea de a vota candidaţi (referitor  la persoane private, independente active în mod politic) într-un mod individual.   În acest fel alegătorii au posibilitatea de a alege candidaţii lor de încredere fără a fi legaţi de candidaturi parlamentare.
Numărul de voturi care pot fi acordate rezulta din buletinul electoral.

În conformitate cu sistemul electoral actual, prin marcarea unei candidaturi parlamentare se acceptă aceasta în forma ei originală sau altfel spus: „într-o formă nemodificată”. Prin aceasta vor fi aleşi toţi candidaţii aflaţi în candidatura parlamentară în ordinea afişării acestora. Este posibilă acordarea voturilor disponibile anumitor candidaţi aflaţi doar în una sau chiar în candidaturi diferite. Mai mult decât aceasta există posibilitatea ca voturile aflate la dispoziţie să fie alocate individual candidaţilor care se află într-o candidatură/partid sau acestea să fie alocate candidaţilor aflaţi în candidaturi/partide diferite. Mai mult decât aceasta există posibilitatea - implicând numărul maxim de voturi admis - de a acorda unui candidat două sau chiar trei voturi, adică de a cumula.

Cum se desfăşoară scrutinul şi ce trebuie luat în considerare?
Fiecare persoană cu drept de vot primeşte pentru scrutin un buletin electoral în care sunt specificaţi atât candidaturile politice (partide) cât şi numele candidaţilor independenţi. În partea stângă a denumirii partidului se află un cerc iar lângă numele şi codul de identificare al fiecărui candidat - de asemenea în partea stângă - este prevăzut un careu de formă dreptunghiulară. Dacă este dorită validarea completă a unui partid politic în totalitate atunci se va aplica o cruce ( X ) în cercul aflat în partea stângă a capului de listă sau se va marca acesta într-un mod clar şi corespunzător. Dacă doriţi să acordaţi un vot unui candidat sau unei candidate, atunci aplicaţi o cruce ( X ) sau cifra unu ( 1 ) în careul aflat în stânga numelui şi al codului de identificare al candidatului. Dacă alegătorul doreşte să cumuleze (aici fiind vorba de acordarea unui vot multiplu - adică două sau trei voturi - unui candidat), atunci se va nota în careul corespunzător candidatului respectiv - în stânga numelui şi al codului de identificare - cifra doi ( 2 ) sau trei ( 3 ).
Nu este permisă acordarea a mai mult de trei ( 3 ) voturi per candidat!   
În procesul de acordare a voturilor trebuie avut în vedere faptul că numărul maxim de voturi nu are voie să fie depăşit, mai ales prin faptul că voturile pot fi împărţite pe mai multe candidaturi sau pot fi cumulate pe mai mulţi candidaţi.

În derularea scrutinului se pot lua următoarele posibilităţi în considerare:
în München, la alegerea Consiliului Municipal sunt de acordat 80 de voturi iar la alegerea Comisiilor de Sector sunt de acordat între 15 şi 45 de voturi. Din motive de lipsă de spaţiu, s-a presupus în următoarele exemple un număr maxim de voturi, având în acest caz opt ( 8 ) voturi la dispoziţie.

1. Alegerea unei liste electorale: 
O candidatură va fi acceptată şi votată într-o formă neschimbată şi în totalitatea ei. Aceasta se realizează prin marcarea cercului aflat în stânga denumirii partidului candidat prin aplicarea unei cruci ( X ). În acelaşi timp nu se vor face nici un fel de schimbări în buletinul electoral. În acest fel, fiecare candidat aflat pe lista electorală a partidului primeşte câte un vot.

Exemplu 1: 










În exemplul menţionat mai sus, fiecare candidat aflat pe lista electorală primeşte câte un vot. Dacă în exemplul de mai sus ar fi fost votată candidatura/partidul numărul 2 (Partidul B), atunci - privind forma de cumulare prestabilită - candidatul Schwarz ar primi trei (3) voturi, candidatul Vogl două (2) voturi iar candidaţii Wagner, Mader şi Lechner ar primi fiecare câte un vot.

2. Vot individual în cadrul unei candidaturi cu voturi cumulate: 
Limitarea voturilor unei candidaturi nu trebuie acceptată ca fiind de neschimbat. Alegătorul nu este obligat să aleagă toţi candidaţii unui partid/candidaturi, ci el are posibilitatea de a vota separat anumite persoane şi/sau prin cumulare poate acorda acestora maximal trei (3) voturi per candidat. În acest caz candidatul respectiv poate fi votat prin aplicarea unei cruci sau a cifrei unu (1) în careul respectiv iar în cazul unei acumulări de voturi se va aplica cifra doi (2) sau trei (3).  

Exemplu 2: 










Numărul de voturi care pot fi acordate (8) au fost repartizate între candidaţii Lang, Roth, Bock şi Moser; ceilalţi patru candidaţi al acestei candidaturi nu pot fi luaţi în considerare în scopul de a nu depăşi numărul maxim de voturi admise. În cazul în care numărul maxim de voturi este depăşit, atunci buletinul de vot nu este valid şi prin aceasta el nu va fi luat în considerare!

3. Vot individual în candidaturi multiple (pe acelaşi buletin de vot se pot vota candidaţi din partide diferite): 
Votarea nu trebuie restrânsă doar pe o singură candidatură/partid ci pot fi votaţi şi candidaţi din candidaturi/partide diferite. În acelaşi timp se poate folosi posibilitatea de a cumula voturi unde totuşi trebuie respectate principiile cumulării.

Exemplu 3: 










În exemplul de mai sus, cele opt (8) voturi avute la dispoziţie au fost repartizate pe două candidaturi/partide. Candidaţii Meier, Müller, Schwarz şi Mader primesc în acest fel voturile marcate în buletinul electoral. Dacă s-a depăşit numărul maxim admis de voturi, buletinul electoral nu este valabil deoarece voinţa alegătorului nu poate fi recunoscută în mod evident.

4. Vot individual prin marcarea capului de listă: 
Prin marcarea capului de listă, alegătorul are posibilitatea să aleagă candidatura/partidul de încredere şi în acelaşi timp să plaseze voturi şi în alte candidaturi/partide. Marcajul capului de listă prin aplicarea unei cruci ( X ) este valabil atât timp cât numărul de voturi nu este epuizat.  

Exemplu 4:










În acest exemplu, prin votul individual au fost acordate şapte (7) voturi. Astfel candidaţii Huber, Vogel şi Mader obţin voturile conform buletinului electoral. Votul rămas - numărul opt - îl obţine persoana aflată pe lista candidaturii/partidului unde a fost marcat capul de listă şi în acelaşi timp nu a fost marcată sau anulată. Deoarece candidaţii Maier şi Lang au fost anulaţi iar candidatul Huber fiind deja marcat - prin numărul de voturi primite - votul rămas îl va primi candidata Müller.

Freitag, 31. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl (8): Von einer mündlichen Verhandlung kann man absehen

Wie bereits erwähnt, haben die Piraten Bayern Anfang Dezember Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben sowie eine einstweilige Anordnung beantragt, weil sie es nicht nachvollziehbar finden, dass man bei der Kommunalwahl panaschieren, also seine Stimmen auf mehrere Parteien verteilen dürfe, aber dagegen bei den Unterstützungsunterschriften für die Zulassung kleinerer Parteien auf den Stimmzettel gezwungen sei, sich ausschließlich auf eine Partei zu beschränken.
Inzwischen hat laut der „Süddeutschen Zeitung“ auch MUT Bayern eine weitere Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben: „Die Art und Weise, wie in Bayern Unterstützungsunterschriften für neue Wahlvorschläge zur Kommunalwahl zu sammeln sind, ist verfassungswidrig“.
Diese Woche habe ich mich beim Verfassungsgerichtshof erkundigt, wie in der ersteren Streitsache nach zwei Monaten der Stand der Dinge sei. Der zuständige Referent antwortete mir: „Zu Ihrer Anfrage vom 27. Januar 2020 teile ich mit, dass beim Verfassungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen Vf. 22-VII-19 eine Popularklage anhängig ist auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
Bisher wurde weder eine einstweilige Anordnung erlassen noch ist eine verfahrensabschließende Entscheidung ergangen. Auch ein Termin zur mündlichen Verhandlung, von dem der Verfassungsgerichthof im Übrigen absehen kann, wenn er eine solche nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erscheint (Art. 55 Abs. 3 VfGHG), wurde bisher nicht anberaumt.“

Freitag, 17. Januar 2020

Dorin Popa (6): Wahlkampf

Bei Google bin ich, wenn man Dorin Popa eintippt, nicht schlecht plaziert. Aber sobald man meinen Namen bei der Bildersuche eingibt, erscheinen überwiegend weit jüngere, weit muskulösere Namensvetter. Um da vielleicht endlich mal Abhilfe zu schaffen, werde ich jetzt hier wiederholt Bilder von mir posten. Vanity-SEO.

(Foto: Achim Frank Schmidt)

Mittwoch, 15. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl (7): Immer auf die Kleinen

Neulich stand eine alte Bekannte vor der Bartür, eine kluge, vielseitig interessierte Politikertochter, die sich – selbst auf Partys – in klassischen wie sozialen Medien auf dem laufenden hält. Und sie hatte keine Ahnung, dass kleine Wahlverbindungen oder Parteien wie MUT Bayern erst einmal jede Menge Unterstützungsunterschriften brauchen, um überhaupt zur Kommunalwahl zugelassen zu werden. In München beispielsweise 1.000 für die Wahl des Münchner Stadtrats.
Und als ich über diese nächtliche Begegnung twitterte, antwortete der nicht weniger politische interessierte Ben Neudek: „Ich bedauere immer das sporadische Wissen über die Kommunalwahl. Dabei hat man bei ihr am meisten Gestaltungsspielraum. Dass man nur für eine Liste unterschreiben kann, habe ich erst im Rathaus erfahren.“
Dabei ist man auch dort oder im KVR nicht unbedingt besser informiert. Dass es am 17. Dezember, unmittelbar nach Öffnung der Eintragungsräume zu Pannen kam? Geschenkt! Aber Wochen später, Anfang Januar, kam es immer noch vor, dass jemand für die DiB*Piraten unterschreiben wollte und daraufhin erst einmal mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das nicht möglich sei. Da unnötig, weil die Piraten doch seit 2014 bereits im Stadtrat säßen. Nicht ganz falsch. Nur wechselte Thomas Ranft von den Piraten in der Legislaturperiode zur FDP. Und der müßige Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften entfällt beispielsweise nur, wenn eine Partei oder Wählergruppe über die gesamte Legislaturperiode bereits im Stadtrat saß.
„Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen benötigen die zusätzliche Unterstützung von Wahlberechtigten“, schreibt das Wahlamt. Wobei neu sich nicht auf das Datum der Partei- oder Listengründung bezieht, sondern eher ein mandatsbezogenes Senioritätsprinzip meint.
„Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Art. 24 (1) BayGLKr
Parteien, die im Landtag, Bundestag oder Europaparlament sitzen, dürfen bei der Kommunalwahl auch ohne Unterschriftensammlung antreten, weil die nötige Verankerung in der Gesellschaft damit belegt sei. Vorausgesetzt, sie nehmen eine zusätzliche Hürde, denn das Mandat allein reicht bei weitem nicht.
„Neue Wahlvorschlagsträger benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.“ Art. 27 (1) BayGLKr
Pech für „Die Partei“, die trotz ihrer beiden MdEP, Martin Sonneborn und Nico Semsrott, offenbar nicht ausreichend in der der honorigen Gesellschaft verankert ist und 1.000 Unterschriften in der Unterstützungsliste sammeln muß, um bei der Kommunalwahl am 15. März für den Münchner Stadtrat antreten zu dürfen. Persönlich habe ich noch keine Wahlwerber der „Partei“ erlebt, aber dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen vor dem Kreisverwaltungsreferat wie am Marienplatz gesehen, um Passanten und Behördenbesucher anzusprechen und zu einer Unterschrift zu bewegen.
Am Kreisverwaltungsreferat sind nahezu jeden Vormittag auch Mitglieder der DiB*Piraten vor Ort, um Flyer zu verteilen, die die Münchner für eine Unterschrift gleich vor Ort gewinnen sollen.
Die bunteste Mischung findet man aber vor der Stadtinformation im Rathaus, wo etwa Vertreter der Tierschutzpartei, München-Liste oder Wahlliste ZuBa – Zusammen Bayern (nicht im Bild) recht einvernehmlich nebeneinander um Unterstützer buhlen.

Vom Kreisverwaltungsreferat und dem Wahlamt als neutrale Ausrichter der Kommunalwahl oder der Fachstelle Demokratie als Wahlwerber würde man erwarten, dass sie sich neutral verhalten oder gar aktiv ihrer Aufklärungspflicht nachkämen. Bei MUT Bayern hat man die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um die 1.000 Unterschriften zu erreichen, setzen die Politiker*innen um Claudia Stamm und Stephanie Dilba auf eine Plakatkampagne für die seit 17. Dezember laufende Unterschriftensammlung. Doch kamen die Wahlplakate erst dieser Tage mit Verspätung zum Einsatz, weil – wie man hört – das Kreisverwaltungsreferat sich bei der Genehmigung Zeit gelassen hätte…

Update vom 17. Januar 2020
Inzwischen hängen auch Plakate, mit denen „Die Partei“ in München um Unterstützungsunterschriften bittet.

Update vom 20. Januar 2020
Marion Ellen aka BayernDrache in einem Facebook-Beitrag ausführlich über die bürokratischen Erschwernisse beim Sammeln der bis zu 1.000 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zur Kommunalwahl überhaupt erst zu erlangen…
Update vom 26. Januar 2020
Volt, die seit Dezember weitflächig in München ihre Standardplakate verbreitet haben, als ob ihre Zulassung zur Kommunalwahl schon feststünde, haben sich inzwischen besonnen und angefangen, darauf hinzuweisen, dass man doch bitte für sie unterschreiben solle…

Donnerstag, 9. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl (6): Freunde, wir müssen reden

Am 15. März sind in Bayern Kommunalwahlen, und auf der gemeinsamen Liste der Demokratie in Bewegung und Piratenpartei Deutschland könnte ich für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, es finden sich in den kommenden Tagen 1000 Münchner, die mit ihrer Unterschrift die DiB*Piraten unterstützen. Denn nur dann würden wir auch zu den Wahlen überhaupt erst zugelassen werden.
Im Augenblick sind wir davon noch sehr weit entfernt. Wenn Ihr mich also wählen wollt oder auch nur anderen die Möglichkeit einräumen wollt, für mich zu stimmen, oder Euch vielleicht auch nur wünscht, dass ich über den 3. Februar hinaus für Unruhe im Wahlamt sorge, dann müßt Ihr Euch aufraffen und zur Stadtinformation im Rathaus, ins KVR oder eine der Bezirksinspektionen (Hanauer Straße 56; Implerstraße 9; Landsberger Straße 486; Tal 31; Trausnitzstraße 33) hinbemühen.
Unterschreiben dürfen alle Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens seit zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.
Und falls es hilft, können wir uns auch gern vor oder nach dem Unterschreiben auf einen Kaffee oder ein Bier treffen, damit Ihr einen Grund mehr habt, nicht wie sonst nur ein digitales Like abzugeben, sondern Euch im Real Life aufzuraffen.
Und falls Ihr mich nicht leiden könnt, dann unterschreibt vielleicht für MUT Bayern, wo unter anderem Stephanie Dilba, Claudia Stamm oder Nicole Britz Hervorragendes leisten. Denn die stehen vor derselben Hürde. (Tragischerweise darf man zwar bei der Kommunalwahl panaschieren, aber bei der Unterstützungsunterschrift nicht auch für mehrere Listen stimmen, sondern nur für eine einzige. Dagegen klagen wir gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.)

Die Öffnungszeiten der Bezirksinspektionen und des Kreisverwaltungsreferats:
Montag 7.30-16 Uhr
Dienstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 7.30-16 Uhr
Donnerstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 7.30-13 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Dienstag, 28. Januar 2020 8.30-13 Uhr und 14-20 Uhr
Samstag, 1. Februar 2020 9-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr 

Die Öffnungszeiten der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz:
Montag 9.30-19.30 Uhr
Dienstag 9.30-19.30 Uhr
Mittwoch 9.30-19.30 Uhr
Donnerstag 9.30-19.30 Uhr
Freitag 9.30-13.30 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Samstag, 1. Februar 2020 9.30-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr

Mittwoch, 8. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (5): Wahlhinderungsgrund Mitbestimmung

„Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.“ Ich bin ein großer Fan dieses Gewerkschaftsslogan. Und in letzter Zeit beschlich mich das Gefühl, dass vielleicht auch das Münchner Wahlamt gelegentlich dieser Allmachtsfantasie anhängt. Wahrscheinlich machen die Mitarbeiter im Kreisverwaltungsreferat aber auch einfach nur ihren Job, der nunmal gewisse Pingeligkeit erfordert. Schließlich handelt es sich ja nicht nur darum, einen Parkschein auszustellen, sondern um die Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen. Mit das höchste Gut.
Und gelegentlich kann man dann sogar auf dem Weg dahin miteinander reden, weshalb mir das Wahlamt gestern nun mitteilen ließ, daß ich sie von meiner Tätigkeit als Türsteher überzeugt hätte und daher bei der Kommunalwahl unter dieser Berufsbezeichnung antreten dürfte.
Nur um mir im nächsten Satz die Freude darüber gleich wieder zu vermiesen. Denn jetzt stören sie sich nicht mehr nur an einer Berufsbezeichnung, diesmal zogen sie in Zweifel, ob ich überhaupt befähigt sei, ein Stadtratsmandat auszuüben:
„Herr Popa hat sich am 03.01.2020 an die AZ München gewandt. In diesem Artikel gibt Herr Popa unter anderem an, Betriebsrat beim MVV zu sein. Die Position als Betriebsrat beim MVV setzt ein Beschäftigungsverhältnis beim MVV voraus. Die Position als Betriebsrat in einem städtischen Eigenbetrieb kann aufgrund von Interessenkonflikten ein Amtsantrittshinderungsgrund für den Stadtrat sein.“
Nun verwechselt sonst auch nahezu jeder die MVG Münchner Verkehrsgesellschaft mbH („Partner im MVV“) mit der MVV GmbH. Erstere ist tatsächlich ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, letztere dagegen nur eine Beteiligungsgesellschaft mit zehn Gesellschaftern, zu denen neben dem Freistaat Bayern und den acht Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg auch die Landeshauptstadt zählt. (Auf Twitter wurde ich eben darauf hingewiesen, dass selbst die MVG als GmbH kein Eigenbetrieb der Stadt sei und deswegen auch keinen Personalrat, sondern einen Betriebsrat hätte.)
Oder um meine Gewerkschaft zu zitieren: „Der Hinweis des Wahlamtes ist an sich richtig. Es gab auch in der jüngeren Vergangenheit einen Fall eines Personalratsvorsitzenden eines städtischen Eigenbetriebs, der sich zwischen seinem Personalratsvorsitz und der Übernahme des gewonnenen Stadtratsmandats entscheiden musste. Dieses Problem trifft tatsächlich für städtische Beschäftigte in Regie- und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München zu. 
Beim MVV handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft in einer privaten Rechtsform , so dass es hier nach meiner Rechtsauffassung zu keinem Interessenskonflikt kommen kann und somit einer Mandatsübernahme nichts im Wege stehen sollte. Der Hintergrund für die Regelung bei Eigenbetrieben ist, dass der Stadtrat die Funktion eines Arbeitgebers hat, und somit eine Arbeitnehmerinteressensvertretung einerseits Arbeitgebervertreter und gleichzeitig Arbeitnehmervertreter in einer Person vereint wäre.“ Das trifft ganz offensichtlich nicht zu. Weder in meinem Fall, noch in dem meines Kollegen Andreas Paula, der Betriebsratsvorsitzender des MVV ist und für die Linke auf Platz 75 für den Stadtrat kandidiert. Guter Mann, häufelt und panaschiert ihn nach oben!

Montag, 6. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (4): Heiteres Beruferaten im Wahlamt

Wäre die Münchner Kommunalwahl ein Hollywood-Film, dann hätte das Drehbuch jetzt die erste dramatisch-überraschende Wendung genommen. Denn als der Wahlleiter vor Weihnachten den gemeinsamen Listenvorschlag der DiB*Piraten in 13 Positionen bemängelte, bot er bei den zwölf anderen Kandidaten Begründungen, Korrekturvorschläge und Alternativen auf, lehnte aber in meinem Fall die Berufsbezeichnung „Türsteher“ für eine etwaige Kandidatur zum Stadtrat in seiner Mängelfeststellung schmallippig einfach nur rundum ab.
Obwohl die Berufsbezeichnung auf einem Stimmzettel durchaus zulässig ist, denn Grundlage für den Wahlleiter ist hierbei die Veröffentlichung „Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil“ (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 902 findet man nun dort den/die „Türsteher/in“ unter „53112 Berufe im Objekt-, Werte- und Personenschutz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“. 
Damit wäre wie schon etwa in der nebenstehenden Wahlwerbung von 2014 die formale Voraussetzung für meine Berufswahl  gegeben gewesen.
Doch am 2. Januar scheint im Kreisverwaltungsreferat hektische Betriebsamkeit ausgebrochen zu sein. Sei es, weil ich an dem Tag seiner Mängelfestlegung vom 19. Dezember schriftlich widersprochen hatte oder vielleicht doch eher, weil inzwischen ein Rathausreporter eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt hatte.
Jedenfalls schlug der Wahlleiter eine Volte (der Pinch-Point in diesem Wahlkrimi). Nun lehnte man nicht mehr den Begriff Türsteher ab, sondern wollte mir nach einer eher flüchtigen Online-Recherche nachweisen, dass ich in Wahrheit Journalist sei:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag "Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019" vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Ein Vorwurf, der 2014 viel eher zugetroffen hätte, als ich noch Pauschalist bei Burda war.
Nun ist es freundlich vom Wahlamt, mich bei zwei vom MedienNetzwerk 2018 veröffentlichten Artikeln und drei Beiträgen letztes Jahr als Berufsjournalist einzuordnen. (Beim Bayerischen Journalisten-Verband scheint dagegen eher der Wunsch vorzuherrschen, mich auszuschließen.)
Etwas manipulativ wirkt dagegen, dass man nun in der Stadtverwaltung nicht etwa danach recherchiert hat, ob es im Netz Belege dafür gibt, dass die Berufsbezeichnung Türsteher plausibel wäre, wie etwa die große Geschichte im „SPIEGEL“ (Foto). Vielmehr scheinen die Kommunalbeamten fieberhaft danach gesucht zu haben, ob ich nicht etwas völlig anderes sein könnte.
Nur spielt das im Grunde keine Rolle. Denn es ist durchaus zulässig, mehrere Tätigkeiten auszuüben und sich dann bei einer Kandidatur für eine Wahl frei zu entscheiden, welche dieser Tätigkeiten man für den Stimmzettel auswählt. Es gibt viele Politiker, die nicht mit ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf antreten, sondern mit einer Nebentätigkeit, einem Orchideenfach oder gar ehrenamtlichen Jobs, von denen sie sich mehr Stimmen erhoffen.
Die Frage, ob ich nun auch als freier Journalist tätig bin, führt daher in die Irre. Zu klären wäre eher, ob ich tatsächlich Türsteher bin. Bereits der „SPIEGEL“ hat gerade meinen Wandel vom Journalisten zum Türsteher ausführlich thematisiert. Und wenn man meinen Namen googelt, ist eines der ersten Suchergebnisse der Beitrag „Was macht eigentlich Dorin Popa?“ Also genau die Frage, die man sich auch im Wahlamt stellt. Und Peter Turi beantwortet es gleich zu Beginn: „Dorin Popa war mal ein gut beschäftigter Journalist. Inzwischen verdient er sein Geld als Türsteher und vertut seine Zeit mit Twittern.“
Zum Twittern ist inzwischen die Politik dazugekommen…


Update vom 8. Januar 2020 
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.

Update vom 10. Januar 2020
Glosse des Rathausreporters Sascha Karowski über das Kreuz mit der richtigen Berufswahl (Münchner Merkur vom 10. Januar 2020)

Sonntag, 5. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (3): Samstags nie?

Auch wenn die Kommunalwahl nur alle sechs Jahre stattfindet, sollte die Stadtverwaltung inzwischen eine gewisse Routine darin entwickelt haben. Pannen passieren natürlich trotzdem und gerade in der Startphase geht es schon mal holperig zu.
Sei es, dass man beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften Probleme beim Ausdruck eines korrekten Dokuments hat oder schlichtwegs falsche Öffnungszeiten kommuniziert. Denn seit dem 17. Dezember kann man unter anderem auch in der Stadtinformation im Erdgeschoß des neuen Rathauses am Marienplatz Unterstützungsunterschriften abgeben, um etwa die Wahllisten der MUT Bayern oder DiB*Piraten zu unterstützen.
Mit großen Postern an den Automatiktüren warb das Wahlamt für die Öffnungszeiten der Eintragungsstelle des Wahlamtes in der Stadtinformation. „Samstag 9.30 bis 16 Uhr“ stand dort unter anderem, was ausgesprochen arbeitnehmerfreundlich wäre. Denn nicht jeder hat werktags Zeit, zum Marienplatz zu fahren.
Wenige Tage später waren nicht nur die Aushänge geschrumpft, sondern auch die Öffnungszeiten dieses Eintragungsraumes. Jetzt waren Unterstützungsunterschriften nur noch werktags möglich sowie an einem einzigen Samstag, dem 1. Februar, also kurz vor dem Ende der Unterstützungsfrist am 3. Februar. Falls dieser Samstag nicht auch noch über Nacht sang- und klanglos gestrichen wird wie die anderen zuvor…


So um die vierzig Jahre Journalismus

Gleich nach dem Abitur 1980 habe ich angefangen, mit Journalismus Geld zu verdienen. Was mit ein entscheidender Grund dafür war, dass ich mich in den Hörsälen der Ludwig-Maximilians-Universität unglaublich gelangweilt und keins meiner Studien sonderlich ernsthaft betrieben habe. Deswegen auch zweimal zwangsexmatrikuliert.
Publiziert und verlegt habe ich schon davor, während meiner Schulzeit. Und nun, ungefähr vier Dekaden später, ist meine journalistische Tätigkeit zwar deutlich seltener geworden, aber immer noch nicht ganz abgerissen.
Der Münchner Wahlleiter, der mich nicht als „Türsteher“ für die Kommunalwahl am 15. März antreten lassen will und Wochen nach der entsprechenden Mängelfeststellung offensichtlich die Suchmaschinen bemühte, um seinen Fehler nachträglich zu heilen, schrieb am 2. Januar 2019: „Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt.“
Und wie das so zwischen den Jahren ist, wenn auch nicht am Ende eines Jahrzehnts, denn das kommt erst in zwölf Monaten, jedenfalls fühle ich mich gerade sentimental genug, um anzufangen, alle meine journalistischen Stationen aufzulisten… (Die Liste wird laufend aktualisiert und ergänzt.)
  • „Wittelsbacher Kurier“ („WiKu“), 70er Jahre, Schülerzeitung des Wittelsbacher Gymnasiums in München. Nachweisbar ist für mich derzeit nur zwei 1978 dort veröffentlichte Beiträge („Ernüchterung“ 2/78, „Erlösung“ 3/78). Gefühlt müßte ich aber so von 1974 bis 1978 dafür geschrieben haben.
  • „wie kurz“, 1978, jugendeigene, also von Schülern des Wittelsbacher Gymnasiums in Eigenregie publizierte und nur vor der Schule verkaufte Schülerzeitung, quasi das Gegenstück zum „WiKu“. Der Schuldirektor reagierte auf diese Unbotmäßigkeit seiner Schüler mit einem Disziplinarverfahren, das im wiederum den „Silbernen Maulkorb“ der Jungen Presse Bayern bescherte.
    Die weiteren Ausgaben dieses jugendeigenen Mediums erschienen 1979 und 1980 nicht unter demselben Titel, sondern jedes Heft erhielt einen neuen Namen: „Schierlingsbecher“, „Kafka Hauser“ und „Dauerlutscher“.
  • „Die Provinz“, 1979 bis 1981, Autor, zeitweise Verleger und Anzeigenakquisiteur.
  • „Outonom“, 1980 bis 1981, Redaktion.
  • „Münchner Buch-Magazin – Zeitschrift für Kunst, Kultur & Kritik“, 1981 bis 1982, Gründungsredakteur.
  • „Münchner Stadt-Zeitung“, 1982 eine Filmkritik sowie – unter meinem Pseudonym Hallenberger –1986 eine Reportage über Münchner*innen, die Kitsch sammeln.
  • „City München“, 1982 bis 1983, Autor.
  • „IN München“, 1983 bis 2010, ein erst wöchentlich, später vierzehntägliches erscheinendes Programm-Magazin. Gründungsredakteur, fester freier Mitarbeiter, zeitweise verantwortlicher Redakteur, Lifestyle-Artikel, Programmtips und Filmkritiken.
  • „Trends – Das Magazin für Film & Musik“, 1983, Autor.
  • „Kino“, 1983, Autor.
  • „Plärrer“, 1983 bis 1986, Filmkritiken für die Nürnberger Stadtzeitung.
  • „Traveller's World“, 1984, Reisereporter.
  • „lui“.
  • „DON“, 1983 bis 1984, Alleinredakteur. Ein erst monatlich, dann alle zwei Monate erscheinendes Männermagazin für homosexuelle Männer. Seinerzeit nach „Du & ich“ Deutschland zweitwichtigstes Schwulenmagazin.
  • „Melanie/Popcorn“, 1986 bis 1987, Autor.
  • „Szene München“, 1986 bis 1987, Redakteur.
  • „Musikexpress/Sounds“, 1987, Autor.
  • „funk + fernseh journal“, 1989, Redakteur.
  • „Uni München“.
  • „Ufa-Filmillustrierte“. Filmkritiken.
  • RTL plus „Punkt Zwölf“. Freier Mitarbeiter im Hauptstadt Studio Berlin im Mai und Juni 1992. Drei Fernsehreportagen. Über die „Stullenmetropole Berlin“ anläßlich des 200. Todesstag des Earl of Sandwich, eine Restaurant-Testerin des „Gault-Millau“ sowie Przewalski-Pferde in Brandenburg.
  • Pro Sieben „Liebe Sünde“, Themenscout und Rechercheur.
  • „w&v Werben und Verkaufen“, 1992 bis 1994, Beiträge über die Medienlandschaft in den Neuen Bundesländern.
  • „Süddeutsche Zeitung“, 1993, Gastbeitrag für das Medienressort über die Medienlandschaft in Rumänien.
  • „Ticket“, 1995 bis 1998, wöchentliches Supplement des Berliner „Tagesspiegel“, das zeitweise auch als Stadtzeitung eigenständig verkauft wurde. Fester freier Mitarbeiter, Klatschkolumnist unter dem Pseudonym Dolce Rita und von 1998 bis 1999 angestellter Redaktionsleiter. 
  • „030“, 1995, Filmkritiken.
  • „Tagesspiegel“, 1994 bis 1998, Freelancer (Feuilleton, Lokales, Wochenendbeilage) und Kolumnist („Nachtspitzen“).
  • „Berliner Morgenpost“, 1997 bis 1999, fester Freier im Feuilleton. Teils unter dem Pseudonym Hallenberger bzw. Fredi Hallenberger.
  • „Sympathie Magazin“, 1999, gekürzter Nachdruck eines zuerst im „Tagesspiegel“ veröffentlichten Artikels.
  • „Playboy“, Model- und Location-Scout in Berlin für die deutsche und US-amerikanische Ausgaben des Männermagazins.
  • Aenne Burda Verlag, 1999-2000, Entwicklung eines neuen Magazins für junge Frauen in Berlin und anschließend verantwortlicher Redakteur in Offenburg.
  • „Burda International – Magazin für Fashion, Style & Living“, 2000, Redaktion. 
  • „Yam!“, 2000, Textchef während der Startphase des neuen Jugendmagazins des Springer-Konzerns in München.
  • „F.A.Z.“, 2001, Gastbeitrag für die „Berliner Seiten“.
  • „whow“, 2001, Autor zum Start des neuen täglichen Online-Entertainmentformats des Burda-Verlags in Berlin.
  • „Cosmopolitan“, 2001 bis 2005, fester freier Mitarbeiter (Interviews, Reisereportagen, Lifestyle. Urlaubsvertretungen in der Redaktion, redaktionelle Betreuung des jährlichen Supplements mit Sex-Tipps).
  • „Der Kontakter“, 2002, Gastbeitrag.
  • „Shape“, 2003 bis 2005, fester freier Mitarbeiter (Interviews, Lifestyle).
  • „freundin“, 2005 bis 2007, fester freier Mitarbeiter, Porträts, Interviews, Reiseberichte, Relaunch der „freundin“-Blogs, Entwicklung eines Klickdummy für „freundin Web-TV“, Urlaubsvertretungen in der Redaktion.
  • „Maxim – Das internationale Männermagazin“, 2008 bis April 2009, freier Autor.
  • „Spy Magazin“, 2009, Kolumnist.
  • „DONNA“, 2010 bis 2014, Pauschalist, monatliche Doppelseite über „Starke Frauen“, Interviews, Social-Media-Betreuung und Urlaubsvertretungen in der Redaktion.
  • „BuchMarkt“, 2010 bis 2016, Autor.
  • „Sono – Musik für erwachsene Hörer“, 2010, Autor.
  • „Clap“, 2010, Kolumne „Popa pöbelt“.
  • MedienNetzwerk Bayern, bei der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien angesiedeltes Online-Magazin. Freier Mitarbeiter seit von Juli 2018 bis November 2019.
  • „tz“, verantwortlicher Redakteur im Spätdienst der Printausgabe, seit 2020
Sachbücher als Herausgeber, Alleinautor, Koautor oder Mitarbeiter:
  • „Stadtbuch für München 1981/82“, 1981.
  • „Stadtlexikon München 83/84“, Verlag Markt + Technik, 1983
  • „WOM Musikbuch '85“, WOM – World of Music, 1985
  • „Stadtlexikon München 86/87“, Verlag Markt + Technik, 1986
  • „Das Kurbel-Brevier“, Fischer Taschenbuch Verlag, 1985
  • „Cinema Taschenkalender“, Kinoverlag, 1989
  • „O.W. Fischer – Seine Filme, sein Leben“, Heyne Verlag, 1989
  • „München Full Service“, märkte & medien, 1991

Donnerstag, 2. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (2): Als Türsteher darf ich nicht rein

Berufsbezeichnungen sind manchmal bei Wahlen schon der halbe Sieg. Jede Partei hat da so ihre Favoriten. Kinderarzt, Architekt oder Krankenschwester sollen gemeinhin immer Extrastimmen bringen. Gerade wenn man, wie bei der bayerischen Kommunalwahl am 15. März, panaschieren und kumulieren, also einzelne Kandidaten quer durch die Wahlvorschläge individuell bevorzugen kann. Ein Kumpel aus der Filmbranche, der heuer für die Grünen kandidiert, hat sich deswegen die Berufsbezeichnung Unternehmer ausgesucht, gerade um auch Wähler auf die Seite seiner Partei zu ziehen, die sonst weniger ökoaffin sind.
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…

Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa, 
 die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung. 
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.

Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“  
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.

Update vom 8. Januar 2020 
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.

Dienstag, 17. Dezember 2019

Münchner Kommunalwahl 2020 (1): Es fängt schon mal seltsam an

Bei der Kommunalwahl am 15. März würde ich gern für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, die gemeinsame Liste der DiB*Piraten wird überhaupt zur Wahl zugelassen, wofür wir ab heute 1.000 Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Der Start dazu verlief etwas suboptimal.
Also flugs am ersten Tag zur Stadtinformation im Erdgeschoß des Rathauses am Marienplatz, wo man sich ebenso eintragen lassen kann wie im Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder einer der Bezirksinspektionen (Tal 31; Leopoldstraße 202 a Hanauer Straße 56, Trausnitzstraße 33, Implerstraße 9 und Landsberger Straße 486).
Offenbar hielt sich der Andrang heute sehr in Grenzen, denn als ich mittags vorsprach, waren die städtischen Mitarbeiter*innen noch sehr mit sich und dem System beschäftigt und offensichtlich nicht auf Bürgerkontakt eingestellt. Der Aufbau der Tische und Rechner in der Stadtinformation scheint auch nicht wirklich darauf eingerichtet zu sein, dass man als Bürger ein Formular unterschreiben muss, aber dazu später noch.
Auf die Frage, welche Liste ich unterstützen wolle, antwortete ich: DiB*Piraten. Ah, die Piraten, die haben wir schon angelegt, antwortete man und ließ auch den ganzen Vorgang über die Demokratie in Bewegung (DiB) gänzlich unter den Tisch fallen.
Als nächstes wollte man wissen, ob ich alle drei Wahlvorschläge unterstütze, was mich stutzig machte, denn die DiB*Piraten treten nur zur Stadtrats- und OB-Wahl an, aber nicht für die Bezirksausschüsse. Demnach sollten auch nur zwei Listen existieren.
Ich reichte meinen maschinenlesbaren Personalausweis, den man entgegennahm, um die Infos händisch ins System zu tippen. Dann wurde das Unterstützerformular ausgedruckt, damit ich es unterschreibe. Wirklich merkwürdig fand ich nun, dass es sich dabei um ein Blankoformular handelte, ohne Angabe der von mir unterstützten Liste.
Als ich auf das Manko hinwies, reagierte man überrascht, dass der Drucker offenbar nicht die entsprechende Angabe von der Formularmaske übernommen hätte.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, inwiefern die entscheidenden Angaben zu mir und der von mir unterstützten Liste bereits im Rechner gesichert waren und der Ausdruck nur als ergänzendes unterschriebenes Dokument dient. Oder der Wählerwille doch eindeutig aus dem Ausdruck erkennbar sein muß.
Jedenfalls meinte die Leiterin der Truppe: „Kein Problem, das trage ich handschriftlich nach“, und schrieb in die entsprechende Leerzeile so etwas wie „PRITEN“. Von der DiB will ich gar nicht mehr anfangen.
Ich habe mir dann erlaubt, wiederum handschriftlich die PRITEN in DiB*PIRATEN zu verwandeln, aber die bange Frage bleibt: War meine Unterstützeraktion letztlich erfolgreich. Und wie mag es anderen ergehen?

Update vom 18. Dezember:
Ähnliche Erfahrungen eines anderen Wählers: „Ich hab ja gleich, nachdem wir mit der Einreichung fertig waren, fuer unsere Buergermeisterkandidatin unterschrieben. Das Formular war blanko, die Mitarbeiter dort waren neu, und noch etwas ueberfordert. Ich nehme mal an, ich war der erste Unterzeichner ueberhaupt.“
Und eine Info vom Wahlamt: „Die hatten gestern noch Probleme mit dem Formular, deshalb handschriftlich. Inzwischen ist das geloest, der Wahlvorschlagstraeger wird jetzt auch vorgedruckt.“

Update vom 19. Dezember:
Laut der Pressestelle des KVR handelt es sich bei meinem Malheur um einen Einzelfall.
„Wie Ihnen das Wahlamt am Dienstag mitgeteilt hat, war zu Beginn das Formblatt falsch hinterlegt – dieser Fehler ist umgehend korrigiert worden. Der handschriftliche Eintrag des Parteinamens war korrekt. Im System wurde die Unterschrift bei dem gewünschten Wahlvorschlag erfasst. Sie waren der erste, der unterschrieben hat, somit gibt es nur dieses eine Formblatt mit einer handschriftlichen Ergänzung. 
 Jede Unterschrift wird digital beim jeweiligen Wahlvorschlag erfasst, anders kann gar kein Dokument erzeugt werden. Da jede Unterschrift im System erfasst wird, erfolgt eine sofortige Zulässigkeitsprüfung. 
Eine Aufschlüsselung von geleisteten Unterschriften nach Listen erfolgt nicht vor Ende der Eintragungsfrist. Es liegen uns keine weitere Beschwerden vor. 
Unterschriften müssen eindeutig zugeordnet werden können, da dies bei jeder Unterschrift der Fall ist, gibt es keine wahlrechtlichen Probleme. 
Der Ablauf der Entgegennahme der Unterschriften ist folgender: 
Ausweis muss vorgelegt werden, Personendaten werden im System gesucht, ist die Person in München gemeldet, wird die gewünschte Wahl (STR/OB/BA dort auch der Stadtbezirk) vom Sachbearbeiter aufgerufen. Anschließend muss der Wähler angeben, wen er unterstützen will, diese Partei wird ausgewählt und dann wird das Formblatt erstellt, nach der Unterschrift wird im System bestätigt, dass die Unterschrift geleistet wurde (Speichern der Angaben). 
Das Formblatt kommt in einen Ordner zur jeweiligen Partei und ist einmal damit physikalisch und einmal digital erfasst.“