Dienstag, 17. Mai 2022
Briefwahl zur Seniorenvertretung
Mittwoch, 11. Mai 2022
Stimmzettel für die Wahl des Münchner Seniorenbeirats am 26. Juni 2022
Samstag, 23. April 2022
Alle Kandidierenden für die Münchner Seniorenvertretung
Hier ist eine Übersicht aller Kandidierenden, die ich laufend um Details zu den einzelnen ergänzen werde. Für Tipps und Korrekturen bin ich dankbar. Die offiziellen Selbstdarstellungen aller vieler Kandidierenden werden wurden dieser Tage von der Stadt München online geschaltet werden.
Update: Das vorläufige Endergebnis steht hier.
Disclaimer: Der Verfasser dieser Zeilen kandidiert selbst auch für die Seniorenvertretung im Bezirk 3 Maxvorstadt.
Stadtbezirk 1 Altstadt-LehelDienstag, 12. April 2022
Vorstellungsrunden der Kandidat*innen für die Münchner Seniorenvertretung
Die Geschäftsstelle des Seniorenbeirats hat auch die Termine der Vorstellungsrunden der Kandidat*innen festgelegt:
Dienstag, 31. Mai, 14.30 Uhr, ASZ-Altstadt, Sebastiansplatz 12
Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Mittwoch, 8. Juni, 16 Uhr, ASZ-Isarvorstadt, Hans-Sachs-Straße 14
Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
Dienstag, 31. Mai, 16 Uhr, ASZ-Maxvorstadt, Gabelsbergerstraße 55a
Stadtbezirk 4 Schwabing-West
Donnerstag, 2. Juni, 16 Uhr, ASZ-Schwabing-West, Hiltenspergerstraße 76
Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen
Mittwoch, 1. Juni, 14 Uhr, ASZ-Au, Balanstraße 28
Stadtbezirk 6 Sendling
Montag, 30. Mai, 16 Uhr, ASZ-Sendling, Daiserstraße 37
Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark
Donnerstag, 9. Juni, 16 Uhr, ASZ-Westpark, Garmischer Straße 209
Stadtbezirk 8 Schwanthalerhöhe
Dienstag, 31. Mai, 14 Uhr, ASZ-Westend, Tulbeckstraße 31
Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg
Dienstag, 7. Juni, 15 Uhr, ASZ-Neuhausen, Nymphenburger Straße 171
Stadtbezirk 10 Moosach
Montag, 30. Mai, 15 Uhr, ASZ-Moosach, Gubestraße 5
Stadtbezirk 11 Milbertshofen-Am Hart
Donnerstag, 2. Juni, 16 Uhr, ASZ-Milbertshofen, Schleißheimer Straße 378
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Donnerstag, 9. Juni, 16 Uhr, ASZ-Freimann, Edmund-Rumpler-Straße 1
Stadtbezirk 13 Bogenhausen
Montag, 30. Mai, 14 Uhr, ASZ-Bogenhausen, Rosenkavalierplatz 9
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Mittwoch, 8. Juni, 17 Uhr, ASZ-Berg am Laim, Berg-am-Laim-Straße 141
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
Dienstag, 7. Juni, 16 Uhr, ASZ-Riem, Platz der Menschenrechte 10
Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach
Mittwoch, 8. Juni, 16 Uhr, ASZ-Perlach, Theodor-Heuss-Platz 5
Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
Montag, 30. Mai, 14 Uhr, ASZ-Obergiesing, Werinherstraße 71
Stadtbezirk 18 Untergiesing-Harlaching
Dienstag, 31. Mai, 14 Uhr, ASZ-Harlaching, Rotbuchenstraße 32
Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Mittwoch, 1. Juni, 14 Uhr, ASZ-Fürstenried, Züricher Straße 80
Stadtbezirk 20 Hadern
Donnerstag, 9. Juni, 14 Uhr, ASZ-Kleinhadern, Alpenveilchenstraße 42
Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing
Donnerstag, 2. Juni, 15 Uhr, ASZ-Pasing, Bäckerstraße 14
Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Mittwoch, 8. Juni, 16 Uhr, ASZ-Aubing, Am Aubinger Wasserturm 30
Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
Mittwoch, 1. Juni, 14 Uhr, ASZ-Allach-Untermenzing, Manzostraße 105
Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
Freitag, 10. Juni, 15 Uhr, Altenhilfe Hasenbergl, Pfarrer-Steiner-Platz 1
Stadtbezirk 25 Laim
Mittwoch, 1. Juni, 16 Uhr, ASZ-Laim, Kiem-Pauli-Weg 22
Foto: Gerald Angerer
Donnerstag, 2. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl 2020 (2): Als Türsteher darf ich nicht rein
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…
Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa,
die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung.
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.
Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Dienstag, 17. Dezember 2019
Münchner Kommunalwahl 2020 (1): Es fängt schon mal seltsam an
Also flugs am ersten Tag zur Stadtinformation im Erdgeschoß des Rathauses am Marienplatz, wo man sich ebenso eintragen lassen kann wie im Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder einer der Bezirksinspektionen (Tal 31;
Offenbar hielt sich der Andrang heute sehr in Grenzen, denn als ich mittags vorsprach, waren die städtischen Mitarbeiter*innen noch sehr mit sich und dem System beschäftigt und offensichtlich nicht auf Bürgerkontakt eingestellt. Der Aufbau der Tische und Rechner in der Stadtinformation scheint auch nicht wirklich darauf eingerichtet zu sein, dass man als Bürger ein Formular unterschreiben muss, aber dazu später noch.
Auf die Frage, welche Liste ich unterstützen wolle, antwortete ich: DiB*Piraten. Ah, die Piraten, die haben wir schon angelegt, antwortete man und ließ auch den ganzen Vorgang über die Demokratie in Bewegung (DiB) gänzlich unter den Tisch fallen.
Als nächstes wollte man wissen, ob ich alle drei Wahlvorschläge unterstütze, was mich stutzig machte, denn die DiB*Piraten treten nur zur Stadtrats- und OB-Wahl an, aber nicht für die Bezirksausschüsse. Demnach sollten auch nur zwei Listen existieren.
Ich reichte meinen maschinenlesbaren Personalausweis, den man entgegennahm, um die Infos händisch ins System zu tippen. Dann wurde das Unterstützerformular ausgedruckt, damit ich es unterschreibe. Wirklich merkwürdig fand ich nun, dass es sich dabei um ein Blankoformular handelte, ohne Angabe der von mir unterstützten Liste.
Als ich auf das Manko hinwies, reagierte man überrascht, dass der Drucker offenbar nicht die entsprechende Angabe von der Formularmaske übernommen hätte.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, inwiefern die entscheidenden Angaben zu mir und der von mir unterstützten Liste bereits im Rechner gesichert waren und der Ausdruck nur als ergänzendes unterschriebenes Dokument dient. Oder der Wählerwille doch eindeutig aus dem Ausdruck erkennbar sein muß.
Jedenfalls meinte die Leiterin der Truppe: „Kein Problem, das trage ich handschriftlich nach“, und schrieb in die entsprechende Leerzeile so etwas wie „PRITEN“. Von der DiB will ich gar nicht mehr anfangen.
Ich habe mir dann erlaubt, wiederum handschriftlich die PRITEN in DiB*PIRATEN zu verwandeln, aber die bange Frage bleibt: War meine Unterstützeraktion letztlich erfolgreich. Und wie mag es anderen ergehen?
Update vom 18. Dezember:
Ähnliche Erfahrungen eines anderen Wählers: „Ich hab ja gleich, nachdem wir mit der Einreichung fertig waren, fuer unsere Buergermeisterkandidatin unterschrieben. Das Formular war blanko, die Mitarbeiter dort waren neu, und noch etwas ueberfordert. Ich nehme mal an, ich war der erste Unterzeichner ueberhaupt.“
Und eine Info vom Wahlamt: „Die hatten gestern noch Probleme mit dem Formular, deshalb handschriftlich. Inzwischen ist das geloest, der Wahlvorschlagstraeger wird jetzt auch vorgedruckt.“
Update vom 19. Dezember:
Laut der Pressestelle des KVR handelt es sich bei meinem Malheur um einen Einzelfall.
„Wie Ihnen das Wahlamt am Dienstag mitgeteilt hat, war zu Beginn das Formblatt falsch hinterlegt – dieser Fehler ist umgehend korrigiert worden. Der handschriftliche Eintrag des Parteinamens war korrekt. Im System wurde die Unterschrift bei dem gewünschten Wahlvorschlag erfasst. Sie waren der erste, der unterschrieben hat, somit gibt es nur dieses eine Formblatt mit einer handschriftlichen Ergänzung.
Jede Unterschrift wird digital beim jeweiligen Wahlvorschlag erfasst, anders kann gar kein Dokument erzeugt werden. Da jede Unterschrift im System erfasst wird, erfolgt eine sofortige Zulässigkeitsprüfung.
Eine Aufschlüsselung von geleisteten Unterschriften nach Listen erfolgt nicht vor Ende der Eintragungsfrist. Es liegen uns keine weitere Beschwerden vor.
Unterschriften müssen eindeutig zugeordnet werden können, da dies bei jeder Unterschrift der Fall ist, gibt es keine wahlrechtlichen Probleme.
Der Ablauf der Entgegennahme der Unterschriften ist folgender:
Ausweis muss vorgelegt werden, Personendaten werden im System gesucht, ist die Person in München gemeldet, wird die gewünschte Wahl (STR/OB/BA dort auch der Stadtbezirk) vom Sachbearbeiter aufgerufen. Anschließend muss der Wähler angeben, wen er unterstützen will, diese Partei wird ausgewählt und dann wird das Formblatt erstellt, nach der Unterschrift wird im System bestätigt, dass die Unterschrift geleistet wurde (Speichern der Angaben).
Das Formblatt kommt in einen Ordner zur jeweiligen Partei und ist einmal damit physikalisch und einmal digital erfasst.“
Mittwoch, 18. Dezember 2013
Es gibt Privilegierte und die Piraten
Und jetzt unabhängig davon, ob man uns Piraten wählen will, oder sogar mich von meinem 18. Listenplatz bei der Piratenpartei in den Stadtrat nach vorne häufeln will, kann man es überhaupt für eine gute Idee halten, daß die Münchner zumindest die Wahl haben sollten, für die Piraten zu stimmen.
Anders als etwa bei unserer Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Studiengebühren ist es auch nicht mit einem Autogramm irgendwo getan, man muß sich hochoffiziell ins Rathaus, Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder eine der fünf Münchner Bezirksinspektionen begeben, um die Unterschrift zu leisten (Pech für uns, daß das Pasinger Rathaus gerade jetzt geschlossen bleibt):
- Stadt-Information im Rathaus, Marienplatz 8
- Kreisverwaltungsreferat, Rupperstraße 19, 3. OG, Raum 3008
- Bezirksinspektion Mitte, Tal 31
- Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202a
- Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33
- Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9
- Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
In den Bezirksinspektionen und im KVR gelten folgende Öffnungszeiten, durchgehend auch in den Weihnachtsferien (mit Ausnahme vom 24. und 31. Dezember sowie an den Feiertagen): Montag, Mittwoch von 7.30 bis 16.30 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr. Am Dienstag, 28. Januar, von 8.30 bis 20 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 9 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar, von 7.30 bis 12 Uhr.
Die Stadt-Information im Rathaus ist wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag von 10 bis 20 Uhr, Freitag, von 10 bis 14 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 10 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar von 10 bis 12 Uhr.
Update:
Unterschriftsberechtigt sind alle bei den Kommunalwahlen in München Wahlberechtigten, das heißt hier gemeldete Deutsche und sonstige EU-Bürger. „Wählen gehen dürfen alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“
Die Piraten treten nur zur Stadtratswahl an, und nicht zur OB- und Bezirksausschusswahl. Bei ersterem hat sich die Aufstellungsversammlung gegen die Nominierung eines Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt ausgesprochen, da sie nur ein Schaulaufen dargestellt hätte. Bei der Wahl zu den Bezirksausschüssen sah man die Schwierigkeit, genug Kandidaten für die Bezirksausschüsse zu finden. Zudem hätte man da noch einmal zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln müssen.
(Fotos: Nicole Britz, Dorin Popa)