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Dienstag, 23. September 2025

Graeter giert aufs Rathaus

Wer 239 Tage Knast ertragen konnte, hält es auch im Münchner Rathaus aus. Und so will der parteilose Michael Graeter im März als Stadtrat für die München-Liste kandidieren, wie die „Abendzeitung“ gestern als erste meldete und Graeter mir gestern Abend telefonisch bestätigte.

Die überparteiliche Wählergruppe sei auf ihn zugetreten. Die Aufstellungsversammlung steht noch bevor, aber Graeter hofft, einen Listenplatz möglichst weit oben zu ergattern. Und selbst wenn nicht: Wer, wenn nicht er, würde von den Münchner Wähler*innen nach vorne gehäufelt werden. Schließlich ist er der Mann, der das Vorbild von Baby Schimmerlos in Helmut Dietls „Kir Royal“ war. „Mister Neugier“, wie ihn Redaktionskollege Sigi Sommer mal nannte.

Kurzum: legendär. In einer Ära, in der Printmedien noch Karrieren prägten und München ein Zentrum der Mode-, Musik- und Filmbranche war, entschied der Klatschjournalist mit seiner „Leute“-Kolumne in der „Abendzeitung“ über Schicksale. Zumindest im Selbstempfinden der Erwähnten und gerade der nicht Erwähnten. Immer pointiert, oft schlüpfrig, meist bestinformiert. Wer rein kam, war drin.

Von der „Abendzeitung“ ging es zur „Bild“, danach zur „Bunten“. Nebenbei eröffnete er das Café Extrablatt an der Leopold- Ecke Georgenstraße, die Kinos Veranda und Cadillac im Arbaellapark und das Airport FJS Kino in der Feilitzschstraße. Hansdampf in allen Gassen. 

Da kann man buchhalterisch schon die Übersicht verlieren. Was erst zu einer Bewährungsstrafe führte und dann wegen Flucht in die Schweiz zu Vollpension in der Justizvollzugsanstalt Landsberg, in der von Adolf Hitler über Uli Hoeneß bis Alfons Schuhbeck viele saßen, die München prägten. 

Die letzten Jahre versuchte der inzwischen über Achtzigjährige eifrig ein Comeback. Mal raunte er von einer eigenen Zeitung, dann von einem neuen Café Extrablatt. Immer Visionen im Kopf, aber offenbar nicht genug Geldgeber im Rücken.

Dass er zu Höherem strebt, bewies er letztes Jahr bei der Mitgliederversammlung des TSV 1860. Bei der Aussprache zur Wahl des neuen Verwaltungsrates meldete er sich zu Wort, ignorierte das Saalmikrofon und enterte die Bühne. Niemand traute sich, ihn zurechtzuweisen. Aber am Rednerpult, Auge in Auge mit den Ultras und Hardcore-Fans machte er als Redner eher eine klägliche Figur. 

Seine Bühne sind die HInterstübchen, das Telefon, die regelmäßigen Auftritte am Viktualienmarkt oder Didis Obststand an der Universität, wo er die Welt erklärt und Anekdoten aus seinem an Begegnungen reichen Leben abliefert.

Am Telefon skizzierte er gestern Abend auch Eckpunkte seines Wahlprogramms. Er kämpft für die Erhaltung des Bargelds und schimpft auf die Wiesnwirte Kathrin Wickenhäuser-Egger und Alex Egger, die in ihrer Münchner Stubn nur noch Kartenzahlung akzeptieren. Auch die Stadtsparkasse hat Graeter im Visier. Statt eine „Luxusmensa“ wie das barer 41 für Studierende zu errichten, solle man lieber die dortige alte Filiale wieder eröffnen und überhaupt das Filialnetz ausbauen statt immer mehr auszudünnen. 

Die Radwege sind dem Journalisten auch ein Gräuel. Nicht, dass er etwas gegen Radfahrer hätte, aber die Fahrspuren seien so breit, als ob sie für Lastwägen bestimmt wären. Und vor allem zu rot.

Überhaupt liebt er es, mit Farben politisch zu argumentieren. Grün sei die Farbe unreifen Gemüse und unreifer Politik. Rot in München zu dominant, womit der Sechzger Graeter die Sozen wie den FC Bayern meint. München müsse wieder weiß-blau und blau werden.

Dass in ihm ein ehemaliger FDP-Fan steckt, wenn auch der FDP eines Theodor Heuss oder Hans-Dietrich Genscher, hört man aus einer weiteren Lieblingsidee heraus: Graeter fordert die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder. Da würde doch die Versicherungsbranche gutes Geld damit verdienen können.

Auf der Liste der FDP will übrigens eine andere Journalistin kandidieren, die langjährige „Bunte“-Chefredakteurin Patricia Riekel, die Graeter, Sexist, der er ist, nur als Anhängsel ihres Partners Helmut Markwort wahrnimmt.

Dabei hat Graeter in letzter Zeit, seitdem er für die „Abendzeitung“ wieder gelegentlich Nachrufe schreibt, eine neue, zärtliche Seite offenbart. Doch im Wahlkampf, so ist zu befürchten, wird er sich wieder von seiner schlechtesten Seite als alter weißer Mann zeigen. 

Montag, 24. August 2020

Die Flüsterpreise der Landeshauptstadt München

So kleinlaut habe ich das Kulturreferat nicht mehr erlebt, seit Jürgen Kolbe vor zig Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte und alle Welt es geheimhalten wollte… Dabei war der Anlaß heuer grundsätzlich erst einmal ein erfreulicher.
Es war sogar eine der letzten rauschenden Kulturnächte in München, bevor sich Corona wie Mehltau über die Stadt legte. Die Förderpreise der Landeshauptstadt München standen an und zur Vernissage in der Lothringer 13 strömte am 5. März tout Munich oder zumindest der kulturell interessierte Teil davon nach Haidhausen.
Alle zwei Jahre vergibt die Stadt sechs dieser jeweils mit 6.000 Euro dotierten Förderpreise als Auszeichnung einer künstlerisch herausragenden Leistung in den Bereichen Architektur, Design, Fotografie, Schmuck und sogar an zwei Preisträger*innen der Bildenden Kunst. Beurteilt wird dabei von der aus Stadträt*innen und Fachleuten gebildeten Jury das gesamte bisherige Schaffen.
Die Jurysitzungen sollten dann in den Wochen nach der Vernissage in den Ausstellungsräumen stattfinden, die Preisverleihung am 7. Mai. Doch dann schlugen die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen Mitte März ein. Die Zeit, als in den Münchner Straßen Polizei und Feuerwehr via Lautsprecherdurchsagen davor warnten, das Haus ohne triftigen Grund zu verlassen. Im Wording des Kulturreferats: „ein kurzfristiger Shut Down“.
Und obwohl Kulturförderung und die Ausübung eines Wahlamtes sicherlich ein ausreichend triftiger Grund gewesen wären, die Lothringer 13 zudem groß genug, um sogar die jeweilige Fachjury mit ausreichend Sicherheitsabstand zu empfangen, und obwohl die Ausstellung selbst umgehend auch in digitaler Form online bereit stand und Jurysitzungen via Videokonferenz denkbar gewesen wären, geschah erst einmal gar nichts.
Außer einer Kommunalwahl, die dazu führte dass die aus dem Stadtrat entsandten Jurymitglieder nicht mehr zur Verfügung standen und der bürokratische Rattenschwanz: Wahl des Stadtrats, Besetzung des Kulturausschusses, Nominierung der Jurymitglieder für den Förderpreis, Wahl der Jurymitglieder von Neuem begann, während die für die Förderpreise Nominierten gerade während einer Pandemie, in der jedes Preisgeld ersehnt gewesen wäre, nicht einmal vertröstet wurden, sondern gar nichts mehr hörten. Stillstand. Schweigen.
Während die Stadt keine Probleme hatte, die Kinoprogramm- und Schwabinger Kunstpreise trotz Covid-19 wie geplant zu verleihen. Um Stadträtin Mona Fuchs von den Grünen zu zitieren: „Gerade Preisgelder sind in der jetzigen Situation ein wichtiges Zubrot.“
Anfang Mai nahm der neue Stadtrat seine Arbeit auf. Aber erst am 17. Juni erbarmte sich die in der Philharmonie im Gasteig tagende Vollversammlung endlich auch der Förderpreise und setzte die Kür der neuen Jury auf die Tagesordnung.
Weitere zwei Monate später wurden denn auch tatsächlich die Förderpreise verliehen. Der Feriensenat des Münchner Stadtrats folgte den Empfehlungen der Jurys und eine kleine Meldung in der „Rathaus-Umschau“ kündete davon. 
Die Nominierten sollen angeblich Nominierte und sogar Preisträger sind währenddessen tagelang nicht etwa vom Kulturreferat benachrichtigt worden, nichts davon erfahren und sondern haben erst auf Eigeninitiative der Webseite der Stadt München entnommen haben oder durch mich erfahren, wer die glücklichen Gewinner*innen sind: Der Designer Leonhard Rothmoser, die Architekten Carsten Jungfer & Norbert Kling/zectorarchitects, die Schmuckdesignerin Carina Shoshtary und die Fotografin Saskia Groneberg. In Bildender Kunst gewannen Sophia Süßmilch (Foto unten) und Maria VMier. Wobei Kulturreferent Anton Biebl (Foto oben) in seinem offiziellen Glückwunschschreiben Süßmilch zum Förderpreis für Architektur gratulierte…
Vielleicht die letzten Förderpreisträger*innen überhaupt. Bisher wurde nur bei den Ausstellungskosten der Förderpreise gespart. (Zum Vergleich: In den städtischen Kunstarkaden erhalten die Ausstellenden beispielsweise ein Budget in Höhe von 1.500 Euro zur Deckung ihrer Kosten.) Ausgerechnet bei den Förderpreisen erhalten aber die teilnehmenden Künstler*innen weder eine Aufwandsentschädigung, noch eine Ausstellungsvergütung. Wir wurden dazu angehalten, Werkzeug selbst mitzubringen und zur Installation/zum Aufbau gab es keine Hilfskräfte vor Ort. Man hat ja Unkosten und Zeitaufwand und es ist ein städtischer Preis in einer städtischen Einrichtung einer der reichsten Städte Deutschlands. Das geht einfach nicht. Man lässt ja auch nicht umsonst mehrere Musiker für ein öffentliches Konzert aufspielen und gibt dann nur einem davon Geld. Fehlende Vergütung ist mitunter ein Grund. warum Künstler so prekär leben, und die Stadt müsste hier eigentlich Vorreiter sein, immerhin einen Mindestlohn für den Aufwand zahlen. Es reicht nicht, dass EINER einen prestigeträchtigen Preis bekommt und alle anderen mit Unkosten dastehen – und die Stadt sich für ihre Großzügigkeit auf die Schultern klopft.“
Inzwischen ist gerüchteweise sogar die Rede davon, nicht mehr nur bei der Ausstellung zu sparen, sondern im Rahmen der pandemiebedingten kommunalen Einsparungen die Förderpreise nicht mehr nur aufzuschieben, sondern abzuschaffen. 
Vielleicht schafft man es aber im Gegenteil auch, die Förderpreise nicht nur zu bewahren, sondern auch in ihrem Profil zu schärfen? Es gibt keine festgelegten Förderkriterien: gewinnt der Nachwuchs, der oder die Bekannteste, der/die kommerzielle oder der künstlerische Designer/Künstler/...? Die Jury ist nicht unabhängig. Die Nominierenden sind gleichzeitig die Jury, zusammen mit einer Auswahl vom Stadträten, die über keinerlei Expertise verfügen, aber deren Mehrheit schließlich entscheidet (gegeben, dass jeder Nominierende sich wohl für seinen Vorschlag aussprechen dürfte). Der Preis wird fürs Lebenswerk bzw. das gesamte Schaffen verliehen – aber das ist ja in der Ausstellung nicht zu sehen, man muss auch keine Mappe oder ähnliches abgeben. Es hängt dann wohl am eigenen Nominierenden/Juror, den anderen Teilnehmern der Jury das Lebenswerk nahe zu bringen oder man muss hoffen, dass die Jury schon mal irgendwo irgendwas von einem gesehen hat.“
Nominiert waren heuer übrigens aus der Bildenden Kunst Felix Burger, Lena Grossmann, Maria VMier, Cordula Schieri, Angela Stiegler und Sophia Süssmilch. Die Fotograf*innen Maria Leonardo Cabrita, Jutta Görlich & Edward Beierle, Saskia Groneberg, Peter Langenhahn, Michael Mönnich, Sigrid Reinichs und Anne Wild. Die Schmuckdesigner*innen Eunmi Chun, Nadine Kuffner, Nicola Scholz, Barbara Schrobenhauser und Carina Shoshtary. Die Architekt*innen Florian Heim & Markus O. Kuntscher, Wolfgang Huß, Martin Kühfuss & Christian Schühle, Julian Chiellino, Felix Reiner & Sophie Reiner, Max Otto Zitzelsberger, Carsten Jungfer & Norbert Kling und Carmen Wolf. Und die Designer*innen Mario Kellhammer, Ana Relvao & Gerhardt Kellermann, Leonhard Rothmoser, Maximilian Schachtner, Conor Trawinski und Barbara Yelin.
Die fünf Teiljurys werden turnusgemäß im Herbst des Vorjahres per Kommissionenbeschluß vom Stadtrat gekürt. Jeweils sechs Fachjuroren auf Vorschlag des Kulturreferats. Dazu jeweils fünf Mitglieder des Stadtrats, die diesen Sommer teilweise ausgetauscht wurden. 2020 waren das in der Bildenden Kunst: Lisa Britzger, Babylonia Constantinides (Preisträgerin 2018), Anita Edenhofer, Christian Landspersky (Preisträger 2014), Konstantin Lannert und Leo Lencses sowie vom alten Stadtrat Kathrin Abele, Beatrix Burkhardt, Sabine Krieger, Marian Offman und Constanze Söllner-Schaar. In der Fotografie: Gürsoy Dogtas, Ulrich Gebert, Elke Jordanow, Nadine Loes, Mara Pollak (Preisträgerin 2018) und ein mir vom Kulturreferat vorenthaltenes Mitglied sowie vom alten Stadtrat Horst Lischka, Thomas Niederbühl, Marian Offman, Julia Schönfeld-Knorr und Otto Seidl. Im Design: Xugen Dam, Erika Groll, Johannes Gumpp, Ulrike Rehwagen, Tanja Seiner und Antonia Voit sowie vom alten Stadtrat Kristina Frank, Horst Lischka, Thomas Niederbühl, Otto Seidl und Constanze Söllner-Schaar. In der Architektur: Nicola Borgmann, Gabriela Cianciolo, Natalie Essig, Urs Greutmann, Karl R. Kegler und ein mir vom Kulturreferat vorenthaltenes Mitglied sowie vom alten Stadtrat Kristina Frank, Sabine Krieger, Horst Lischka (vertreten durch Klaus Peter Rupp), Julia Schönfeld-Knor (vertreten durch Constanze Söllner-Schaar) und Walter Zöller. Und im Schmuckdesign: Angela Böck, Unk Kraus, Karen Pontoppidan, Annamaria Leiste (Preisträgerin 2018), Doris Sacher und Gisbert Stach sowie vom alten Stadtrat Horst Lischka, Thomas Niederbühl, Marian Offman, Richard Quaas und Constanze Söllner-Schaar. 

Freitag, 3. Juli 2020

Münchner Rathaus-Tweets (Updates)

Eine Übersicht twitternder Stadtratsmitglieder, Fraktionen, Dienststellen der Landeshauptstadt und Rathaus-Reporter*innen in München. (Wird laufend aktualisiert.)

Andreas Babor (CSU)
Sabine Bär (CSU)
Anja Berger (Wiesnstadträtin, Die Grünen)
Beppo Brem (Die Grünen)
Simone Burger (SPD)
Marie Burneleit (Die Partei)
Verena Dietl (3. Bürgermeisterin, SPD)
Mona Fuchs (Die Grünen)
Nikolaus Gradl (SPD)
Judith Greif (Die Grünen)
Ulrike Grimm (CSU)
Katrin Habenschaden (2. Bürgermeisterin, Die Grünen)
Sonja Haider (ÖDP)
Anna Hanusch (Die Grünen)
Anne Hübner (SPD)
Stefan Jagel (Die Linke)
Heike Kainz (CSU)
Christian Köning (SPD)
Dominik Krause (Die Grünen)
Sabine Krieger (Die Grünen)
Thomas Lechner (Die Linke)
Haimo Liebich (SPD)
Barbara Likus (SPD)
Marion Lüttig (Die Grünen)
Gudrun Lux (Die Grünen)
Lars Mentrup (SPD)
Christian Müller (SPD)
Clara Nitsche (Die Grünen)
Lena Odell (SPD)
Julia Post (Die Grünen)
Manuel Pretzl (CSU)
Richard Progl (Bayernpartei)
Florian Roth (Die Grünen)
Klaus Peter Rupp (SPD)
Sebastian Schall (CSU)
Thomas Schmid (CSU)
Florian Schönemann (Die Grünen)
Christian Smolka (Die Grünen)
Felix Sproll (Volt)
Christian Vorländer (SPD)
Markus Walbrunn (AfD)
Micky Wenngatz (SPD)

Bayernpartei im Rathaus
CSU-Fraktion im Rathaus
Grüne Fraktion/Rosa Liste im Rathaus
SPD/Volt-Fraktion im Rathaus

Heiner Effern (Rathausreporter „Süddeutsche Zeitung“)
Emily Engels (Rathausreporterin der „Abendzeitung“ „BILD“)
Christina Hertel (Rathausreporterin der „Abendzeitung“)
Sascha Karowski (Rathausreporter der „tz“ und des „Münchner Merkur“)
Andreas Schubert („Süddeutsche Zeitung“)
Melanie Staudinger („Süddeutsche Zeitung“)

Thomas Bönig, IT-Referent und CDO der Landeshauptstadt München
Beatrix Zurek, Stadtschulrätin und Sportreferentin

IT-Referat der Stadt München
Presseamt der Stadt München
Stadtarchiv

Mittwoch, 15. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl (7): Immer auf die Kleinen

Neulich stand eine alte Bekannte vor der Bartür, eine kluge, vielseitig interessierte Politikertochter, die sich – selbst auf Partys – in klassischen wie sozialen Medien auf dem laufenden hält. Und sie hatte keine Ahnung, dass kleine Wahlverbindungen oder Parteien wie MUT Bayern erst einmal jede Menge Unterstützungsunterschriften brauchen, um überhaupt zur Kommunalwahl zugelassen zu werden. In München beispielsweise 1.000 für die Wahl des Münchner Stadtrats.
Und als ich über diese nächtliche Begegnung twitterte, antwortete der nicht weniger politische interessierte Ben Neudek: „Ich bedauere immer das sporadische Wissen über die Kommunalwahl. Dabei hat man bei ihr am meisten Gestaltungsspielraum. Dass man nur für eine Liste unterschreiben kann, habe ich erst im Rathaus erfahren.“
Dabei ist man auch dort oder im KVR nicht unbedingt besser informiert. Dass es am 17. Dezember, unmittelbar nach Öffnung der Eintragungsräume zu Pannen kam? Geschenkt! Aber Wochen später, Anfang Januar, kam es immer noch vor, dass jemand für die DiB*Piraten unterschreiben wollte und daraufhin erst einmal mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das nicht möglich sei. Da unnötig, weil die Piraten doch seit 2014 bereits im Stadtrat säßen. Nicht ganz falsch. Nur wechselte Thomas Ranft von den Piraten in der Legislaturperiode zur FDP. Und der müßige Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften entfällt beispielsweise nur, wenn eine Partei oder Wählergruppe über die gesamte Legislaturperiode bereits im Stadtrat saß.
„Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen benötigen die zusätzliche Unterstützung von Wahlberechtigten“, schreibt das Wahlamt. Wobei neu sich nicht auf das Datum der Partei- oder Listengründung bezieht, sondern eher ein mandatsbezogenes Senioritätsprinzip meint.
„Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Art. 24 (1) BayGLKr
Parteien, die im Landtag, Bundestag oder Europaparlament sitzen, dürfen bei der Kommunalwahl auch ohne Unterschriftensammlung antreten, weil die nötige Verankerung in der Gesellschaft damit belegt sei. Vorausgesetzt, sie nehmen eine zusätzliche Hürde, denn das Mandat allein reicht bei weitem nicht.
„Neue Wahlvorschlagsträger benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.“ Art. 27 (1) BayGLKr
Pech für „Die Partei“, die trotz ihrer beiden MdEP, Martin Sonneborn und Nico Semsrott, offenbar nicht ausreichend in der der honorigen Gesellschaft verankert ist und 1.000 Unterschriften in der Unterstützungsliste sammeln muß, um bei der Kommunalwahl am 15. März für den Münchner Stadtrat antreten zu dürfen. Persönlich habe ich noch keine Wahlwerber der „Partei“ erlebt, aber dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen vor dem Kreisverwaltungsreferat wie am Marienplatz gesehen, um Passanten und Behördenbesucher anzusprechen und zu einer Unterschrift zu bewegen.
Am Kreisverwaltungsreferat sind nahezu jeden Vormittag auch Mitglieder der DiB*Piraten vor Ort, um Flyer zu verteilen, die die Münchner für eine Unterschrift gleich vor Ort gewinnen sollen.
Die bunteste Mischung findet man aber vor der Stadtinformation im Rathaus, wo etwa Vertreter der Tierschutzpartei, München-Liste oder Wahlliste ZuBa – Zusammen Bayern (nicht im Bild) recht einvernehmlich nebeneinander um Unterstützer buhlen.

Vom Kreisverwaltungsreferat und dem Wahlamt als neutrale Ausrichter der Kommunalwahl oder der Fachstelle Demokratie als Wahlwerber würde man erwarten, dass sie sich neutral verhalten oder gar aktiv ihrer Aufklärungspflicht nachkämen. Bei MUT Bayern hat man die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um die 1.000 Unterschriften zu erreichen, setzen die Politiker*innen um Claudia Stamm und Stephanie Dilba auf eine Plakatkampagne für die seit 17. Dezember laufende Unterschriftensammlung. Doch kamen die Wahlplakate erst dieser Tage mit Verspätung zum Einsatz, weil – wie man hört – das Kreisverwaltungsreferat sich bei der Genehmigung Zeit gelassen hätte…

Update vom 17. Januar 2020
Inzwischen hängen auch Plakate, mit denen „Die Partei“ in München um Unterstützungsunterschriften bittet.

Update vom 20. Januar 2020
Marion Ellen aka BayernDrache in einem Facebook-Beitrag ausführlich über die bürokratischen Erschwernisse beim Sammeln der bis zu 1.000 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zur Kommunalwahl überhaupt erst zu erlangen…
Update vom 26. Januar 2020
Volt, die seit Dezember weitflächig in München ihre Standardplakate verbreitet haben, als ob ihre Zulassung zur Kommunalwahl schon feststünde, haben sich inzwischen besonnen und angefangen, darauf hinzuweisen, dass man doch bitte für sie unterschreiben solle…

Donnerstag, 9. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl (6): Freunde, wir müssen reden

Am 15. März sind in Bayern Kommunalwahlen, und auf der gemeinsamen Liste der Demokratie in Bewegung und Piratenpartei Deutschland könnte ich für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, es finden sich in den kommenden Tagen 1000 Münchner, die mit ihrer Unterschrift die DiB*Piraten unterstützen. Denn nur dann würden wir auch zu den Wahlen überhaupt erst zugelassen werden.
Im Augenblick sind wir davon noch sehr weit entfernt. Wenn Ihr mich also wählen wollt oder auch nur anderen die Möglichkeit einräumen wollt, für mich zu stimmen, oder Euch vielleicht auch nur wünscht, dass ich über den 3. Februar hinaus für Unruhe im Wahlamt sorge, dann müßt Ihr Euch aufraffen und zur Stadtinformation im Rathaus, ins KVR oder eine der Bezirksinspektionen (Hanauer Straße 56; Implerstraße 9; Landsberger Straße 486; Tal 31; Trausnitzstraße 33) hinbemühen.
Unterschreiben dürfen alle Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens seit zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.
Und falls es hilft, können wir uns auch gern vor oder nach dem Unterschreiben auf einen Kaffee oder ein Bier treffen, damit Ihr einen Grund mehr habt, nicht wie sonst nur ein digitales Like abzugeben, sondern Euch im Real Life aufzuraffen.
Und falls Ihr mich nicht leiden könnt, dann unterschreibt vielleicht für MUT Bayern, wo unter anderem Stephanie Dilba, Claudia Stamm oder Nicole Britz Hervorragendes leisten. Denn die stehen vor derselben Hürde. (Tragischerweise darf man zwar bei der Kommunalwahl panaschieren, aber bei der Unterstützungsunterschrift nicht auch für mehrere Listen stimmen, sondern nur für eine einzige. Dagegen klagen wir gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.)

Die Öffnungszeiten der Bezirksinspektionen und des Kreisverwaltungsreferats:
Montag 7.30-16 Uhr
Dienstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 7.30-16 Uhr
Donnerstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 7.30-13 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Dienstag, 28. Januar 2020 8.30-13 Uhr und 14-20 Uhr
Samstag, 1. Februar 2020 9-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr 

Die Öffnungszeiten der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz:
Montag 9.30-19.30 Uhr
Dienstag 9.30-19.30 Uhr
Mittwoch 9.30-19.30 Uhr
Donnerstag 9.30-19.30 Uhr
Freitag 9.30-13.30 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Samstag, 1. Februar 2020 9.30-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr

Mittwoch, 8. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (5): Wahlhinderungsgrund Mitbestimmung

„Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.“ Ich bin ein großer Fan dieses Gewerkschaftsslogan. Und in letzter Zeit beschlich mich das Gefühl, dass vielleicht auch das Münchner Wahlamt gelegentlich dieser Allmachtsfantasie anhängt. Wahrscheinlich machen die Mitarbeiter im Kreisverwaltungsreferat aber auch einfach nur ihren Job, der nunmal gewisse Pingeligkeit erfordert. Schließlich handelt es sich ja nicht nur darum, einen Parkschein auszustellen, sondern um die Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen. Mit das höchste Gut.
Und gelegentlich kann man dann sogar auf dem Weg dahin miteinander reden, weshalb mir das Wahlamt gestern nun mitteilen ließ, daß ich sie von meiner Tätigkeit als Türsteher überzeugt hätte und daher bei der Kommunalwahl unter dieser Berufsbezeichnung antreten dürfte.
Nur um mir im nächsten Satz die Freude darüber gleich wieder zu vermiesen. Denn jetzt stören sie sich nicht mehr nur an einer Berufsbezeichnung, diesmal zogen sie in Zweifel, ob ich überhaupt befähigt sei, ein Stadtratsmandat auszuüben:
„Herr Popa hat sich am 03.01.2020 an die AZ München gewandt. In diesem Artikel gibt Herr Popa unter anderem an, Betriebsrat beim MVV zu sein. Die Position als Betriebsrat beim MVV setzt ein Beschäftigungsverhältnis beim MVV voraus. Die Position als Betriebsrat in einem städtischen Eigenbetrieb kann aufgrund von Interessenkonflikten ein Amtsantrittshinderungsgrund für den Stadtrat sein.“
Nun verwechselt sonst auch nahezu jeder die MVG Münchner Verkehrsgesellschaft mbH („Partner im MVV“) mit der MVV GmbH. Erstere ist tatsächlich ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, letztere dagegen nur eine Beteiligungsgesellschaft mit zehn Gesellschaftern, zu denen neben dem Freistaat Bayern und den acht Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg auch die Landeshauptstadt zählt. (Auf Twitter wurde ich eben darauf hingewiesen, dass selbst die MVG als GmbH kein Eigenbetrieb der Stadt sei und deswegen auch keinen Personalrat, sondern einen Betriebsrat hätte.)
Oder um meine Gewerkschaft zu zitieren: „Der Hinweis des Wahlamtes ist an sich richtig. Es gab auch in der jüngeren Vergangenheit einen Fall eines Personalratsvorsitzenden eines städtischen Eigenbetriebs, der sich zwischen seinem Personalratsvorsitz und der Übernahme des gewonnenen Stadtratsmandats entscheiden musste. Dieses Problem trifft tatsächlich für städtische Beschäftigte in Regie- und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München zu. 
Beim MVV handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft in einer privaten Rechtsform , so dass es hier nach meiner Rechtsauffassung zu keinem Interessenskonflikt kommen kann und somit einer Mandatsübernahme nichts im Wege stehen sollte. Der Hintergrund für die Regelung bei Eigenbetrieben ist, dass der Stadtrat die Funktion eines Arbeitgebers hat, und somit eine Arbeitnehmerinteressensvertretung einerseits Arbeitgebervertreter und gleichzeitig Arbeitnehmervertreter in einer Person vereint wäre.“ Das trifft ganz offensichtlich nicht zu. Weder in meinem Fall, noch in dem meines Kollegen Andreas Paula, der Betriebsratsvorsitzender des MVV ist und für die Linke auf Platz 75 für den Stadtrat kandidiert. Guter Mann, häufelt und panaschiert ihn nach oben!

Montag, 6. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (4): Heiteres Beruferaten im Wahlamt

Wäre die Münchner Kommunalwahl ein Hollywood-Film, dann hätte das Drehbuch jetzt die erste dramatisch-überraschende Wendung genommen. Denn als der Wahlleiter vor Weihnachten den gemeinsamen Listenvorschlag der DiB*Piraten in 13 Positionen bemängelte, bot er bei den zwölf anderen Kandidaten Begründungen, Korrekturvorschläge und Alternativen auf, lehnte aber in meinem Fall die Berufsbezeichnung „Türsteher“ für eine etwaige Kandidatur zum Stadtrat in seiner Mängelfeststellung schmallippig einfach nur rundum ab.
Obwohl die Berufsbezeichnung auf einem Stimmzettel durchaus zulässig ist, denn Grundlage für den Wahlleiter ist hierbei die Veröffentlichung „Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil“ (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 902 findet man nun dort den/die „Türsteher/in“ unter „53112 Berufe im Objekt-, Werte- und Personenschutz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“. 
Damit wäre wie schon etwa in der nebenstehenden Wahlwerbung von 2014 die formale Voraussetzung für meine Berufswahl  gegeben gewesen.
Doch am 2. Januar scheint im Kreisverwaltungsreferat hektische Betriebsamkeit ausgebrochen zu sein. Sei es, weil ich an dem Tag seiner Mängelfestlegung vom 19. Dezember schriftlich widersprochen hatte oder vielleicht doch eher, weil inzwischen ein Rathausreporter eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt hatte.
Jedenfalls schlug der Wahlleiter eine Volte (der Pinch-Point in diesem Wahlkrimi). Nun lehnte man nicht mehr den Begriff Türsteher ab, sondern wollte mir nach einer eher flüchtigen Online-Recherche nachweisen, dass ich in Wahrheit Journalist sei:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag "Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019" vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Ein Vorwurf, der 2014 viel eher zugetroffen hätte, als ich noch Pauschalist bei Burda war.
Nun ist es freundlich vom Wahlamt, mich bei zwei vom MedienNetzwerk 2018 veröffentlichten Artikeln und drei Beiträgen letztes Jahr als Berufsjournalist einzuordnen. (Beim Bayerischen Journalisten-Verband scheint dagegen eher der Wunsch vorzuherrschen, mich auszuschließen.)
Etwas manipulativ wirkt dagegen, dass man nun in der Stadtverwaltung nicht etwa danach recherchiert hat, ob es im Netz Belege dafür gibt, dass die Berufsbezeichnung Türsteher plausibel wäre, wie etwa die große Geschichte im „SPIEGEL“ (Foto). Vielmehr scheinen die Kommunalbeamten fieberhaft danach gesucht zu haben, ob ich nicht etwas völlig anderes sein könnte.
Nur spielt das im Grunde keine Rolle. Denn es ist durchaus zulässig, mehrere Tätigkeiten auszuüben und sich dann bei einer Kandidatur für eine Wahl frei zu entscheiden, welche dieser Tätigkeiten man für den Stimmzettel auswählt. Es gibt viele Politiker, die nicht mit ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf antreten, sondern mit einer Nebentätigkeit, einem Orchideenfach oder gar ehrenamtlichen Jobs, von denen sie sich mehr Stimmen erhoffen.
Die Frage, ob ich nun auch als freier Journalist tätig bin, führt daher in die Irre. Zu klären wäre eher, ob ich tatsächlich Türsteher bin. Bereits der „SPIEGEL“ hat gerade meinen Wandel vom Journalisten zum Türsteher ausführlich thematisiert. Und wenn man meinen Namen googelt, ist eines der ersten Suchergebnisse der Beitrag „Was macht eigentlich Dorin Popa?“ Also genau die Frage, die man sich auch im Wahlamt stellt. Und Peter Turi beantwortet es gleich zu Beginn: „Dorin Popa war mal ein gut beschäftigter Journalist. Inzwischen verdient er sein Geld als Türsteher und vertut seine Zeit mit Twittern.“
Zum Twittern ist inzwischen die Politik dazugekommen…


Update vom 8. Januar 2020 
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.

Update vom 10. Januar 2020
Glosse des Rathausreporters Sascha Karowski über das Kreuz mit der richtigen Berufswahl (Münchner Merkur vom 10. Januar 2020)

Donnerstag, 2. Januar 2020

Münchner Kommunalwahl 2020 (2): Als Türsteher darf ich nicht rein

Berufsbezeichnungen sind manchmal bei Wahlen schon der halbe Sieg. Jede Partei hat da so ihre Favoriten. Kinderarzt, Architekt oder Krankenschwester sollen gemeinhin immer Extrastimmen bringen. Gerade wenn man, wie bei der bayerischen Kommunalwahl am 15. März, panaschieren und kumulieren, also einzelne Kandidaten quer durch die Wahlvorschläge individuell bevorzugen kann. Ein Kumpel aus der Filmbranche, der heuer für die Grünen kandidiert, hat sich deswegen die Berufsbezeichnung Unternehmer ausgesucht, gerade um auch Wähler auf die Seite seiner Partei zu ziehen, die sonst weniger ökoaffin sind.
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…

Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa, 
 die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung. 
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.

Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“  
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.

Update vom 8. Januar 2020 
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.

Dienstag, 17. Dezember 2019

Münchner Kommunalwahl 2020 (1): Es fängt schon mal seltsam an

Bei der Kommunalwahl am 15. März würde ich gern für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, die gemeinsame Liste der DiB*Piraten wird überhaupt zur Wahl zugelassen, wofür wir ab heute 1.000 Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Der Start dazu verlief etwas suboptimal.
Also flugs am ersten Tag zur Stadtinformation im Erdgeschoß des Rathauses am Marienplatz, wo man sich ebenso eintragen lassen kann wie im Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder einer der Bezirksinspektionen (Tal 31; Leopoldstraße 202 a Hanauer Straße 56, Trausnitzstraße 33, Implerstraße 9 und Landsberger Straße 486).
Offenbar hielt sich der Andrang heute sehr in Grenzen, denn als ich mittags vorsprach, waren die städtischen Mitarbeiter*innen noch sehr mit sich und dem System beschäftigt und offensichtlich nicht auf Bürgerkontakt eingestellt. Der Aufbau der Tische und Rechner in der Stadtinformation scheint auch nicht wirklich darauf eingerichtet zu sein, dass man als Bürger ein Formular unterschreiben muss, aber dazu später noch.
Auf die Frage, welche Liste ich unterstützen wolle, antwortete ich: DiB*Piraten. Ah, die Piraten, die haben wir schon angelegt, antwortete man und ließ auch den ganzen Vorgang über die Demokratie in Bewegung (DiB) gänzlich unter den Tisch fallen.
Als nächstes wollte man wissen, ob ich alle drei Wahlvorschläge unterstütze, was mich stutzig machte, denn die DiB*Piraten treten nur zur Stadtrats- und OB-Wahl an, aber nicht für die Bezirksausschüsse. Demnach sollten auch nur zwei Listen existieren.
Ich reichte meinen maschinenlesbaren Personalausweis, den man entgegennahm, um die Infos händisch ins System zu tippen. Dann wurde das Unterstützerformular ausgedruckt, damit ich es unterschreibe. Wirklich merkwürdig fand ich nun, dass es sich dabei um ein Blankoformular handelte, ohne Angabe der von mir unterstützten Liste.
Als ich auf das Manko hinwies, reagierte man überrascht, dass der Drucker offenbar nicht die entsprechende Angabe von der Formularmaske übernommen hätte.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, inwiefern die entscheidenden Angaben zu mir und der von mir unterstützten Liste bereits im Rechner gesichert waren und der Ausdruck nur als ergänzendes unterschriebenes Dokument dient. Oder der Wählerwille doch eindeutig aus dem Ausdruck erkennbar sein muß.
Jedenfalls meinte die Leiterin der Truppe: „Kein Problem, das trage ich handschriftlich nach“, und schrieb in die entsprechende Leerzeile so etwas wie „PRITEN“. Von der DiB will ich gar nicht mehr anfangen.
Ich habe mir dann erlaubt, wiederum handschriftlich die PRITEN in DiB*PIRATEN zu verwandeln, aber die bange Frage bleibt: War meine Unterstützeraktion letztlich erfolgreich. Und wie mag es anderen ergehen?

Update vom 18. Dezember:
Ähnliche Erfahrungen eines anderen Wählers: „Ich hab ja gleich, nachdem wir mit der Einreichung fertig waren, fuer unsere Buergermeisterkandidatin unterschrieben. Das Formular war blanko, die Mitarbeiter dort waren neu, und noch etwas ueberfordert. Ich nehme mal an, ich war der erste Unterzeichner ueberhaupt.“
Und eine Info vom Wahlamt: „Die hatten gestern noch Probleme mit dem Formular, deshalb handschriftlich. Inzwischen ist das geloest, der Wahlvorschlagstraeger wird jetzt auch vorgedruckt.“

Update vom 19. Dezember:
Laut der Pressestelle des KVR handelt es sich bei meinem Malheur um einen Einzelfall.
„Wie Ihnen das Wahlamt am Dienstag mitgeteilt hat, war zu Beginn das Formblatt falsch hinterlegt – dieser Fehler ist umgehend korrigiert worden. Der handschriftliche Eintrag des Parteinamens war korrekt. Im System wurde die Unterschrift bei dem gewünschten Wahlvorschlag erfasst. Sie waren der erste, der unterschrieben hat, somit gibt es nur dieses eine Formblatt mit einer handschriftlichen Ergänzung. 
 Jede Unterschrift wird digital beim jeweiligen Wahlvorschlag erfasst, anders kann gar kein Dokument erzeugt werden. Da jede Unterschrift im System erfasst wird, erfolgt eine sofortige Zulässigkeitsprüfung. 
Eine Aufschlüsselung von geleisteten Unterschriften nach Listen erfolgt nicht vor Ende der Eintragungsfrist. Es liegen uns keine weitere Beschwerden vor. 
Unterschriften müssen eindeutig zugeordnet werden können, da dies bei jeder Unterschrift der Fall ist, gibt es keine wahlrechtlichen Probleme. 
Der Ablauf der Entgegennahme der Unterschriften ist folgender: 
Ausweis muss vorgelegt werden, Personendaten werden im System gesucht, ist die Person in München gemeldet, wird die gewünschte Wahl (STR/OB/BA dort auch der Stadtbezirk) vom Sachbearbeiter aufgerufen. Anschließend muss der Wähler angeben, wen er unterstützen will, diese Partei wird ausgewählt und dann wird das Formblatt erstellt, nach der Unterschrift wird im System bestätigt, dass die Unterschrift geleistet wurde (Speichern der Angaben). 
Das Formblatt kommt in einen Ordner zur jeweiligen Partei und ist einmal damit physikalisch und einmal digital erfasst.“

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Es gibt Privilegierte und die Piraten

SPD, CSU, die Grünen und sogar die F.D.P. sind es natürlich, aber auch die Freien Wähler, die Rosa Liste und die rechtsradikale BIA. Sie dürfen einfach so zur Kommunalwahl am 16. März in München antreten, da sie bereits im alten Stadtrat vertreten waren. Die Piraten nicht. Sie müssen als sogenannter neuer Wahlvorschlag von heute an bis zum 2. 3. Februar mindestens 1.000 Unterstützungsunterschriften einsammeln, um überhaupt zur Kommunalwahl 2014 antreten zu dürfen.
Und jetzt unabhängig davon, ob man uns Piraten wählen will, oder sogar mich von meinem 18. Listenplatz bei der Piratenpartei in den Stadtrat nach vorne häufeln will, kann man es überhaupt für eine gute Idee halten, daß die Münchner zumindest die Wahl haben sollten, für die Piraten zu stimmen.
Anders als etwa bei unserer Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Studiengebühren ist es auch nicht mit einem Autogramm irgendwo getan, man muß sich hochoffiziell ins Rathaus, Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder eine der fünf Münchner Bezirksinspektionen begeben, um die Unterschrift zu leisten (Pech für uns, daß das Pasinger Rathaus gerade jetzt geschlossen bleibt):

  • Stadt-Information im Rathaus, Marienplatz 8
  • Kreisverwaltungsreferat, Rupperstraße 19, 3. OG, Raum 3008
  • Bezirksinspektion Mitte, Tal 31
  • Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202a
  • Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33
  • Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9
  • Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486 

In den Bezirksinspektionen und im KVR gelten folgende Öffnungszeiten, durchgehend auch in den Weihnachtsferien (mit Ausnahme vom 24. und 31. Dezember sowie an den Feiertagen): Montag, Mittwoch von 7.30 bis 16.30 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr. Am Dienstag, 28. Januar, von 8.30 bis 20 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 9 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar, von 7.30 bis 12 Uhr.
Die Stadt-Information im Rathaus ist wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag von 10 bis 20 Uhr, Freitag, von 10 bis 14 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 10 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar von 10 bis 12 Uhr.

Update:
Unterschriftsberechtigt sind alle bei den Kommunalwahlen in München Wahlberechtigten, das heißt hier gemeldete Deutsche und sonstige EU-Bürger. „Wählen gehen dürfen alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“
Die Piraten treten nur zur Stadtratswahl an, und nicht zur OB- und Bezirksausschusswahl. Bei ersterem hat sich die Aufstellungsversammlung gegen die Nominierung eines Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt ausgesprochen, da sie nur ein Schaulaufen dargestellt hätte. Bei der Wahl zu den Bezirksausschüssen sah man die Schwierigkeit, genug Kandidaten für die Bezirksausschüsse zu finden. Zudem hätte man da noch einmal zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln müssen.

(Fotos: Nicole Britz, Dorin Popa)

Montag, 3. März 2008

Wahlbingo

Große Ratlosigkeit heute morgen beim Stimmenauszählen oder vielmehr davor. Da die Kiddies der Grundschule an der Türkenstraße heute wieder Wie- und Tunwörter büffeln dürfen, mußten wir alle Abstimmungsräume sprich: Klassenzimmer gestern abend räumen und die Urnen in der Turnhalle deponieren. Nur mit den paar Stühlen und Tischen dort war kein Auszählen möglich, also bye-bye Ihr Wahlbunnies aus den anderen Stimmkreisen und zurück mit meinem Wahlvorstand in einen flugs aufgetriebenen Gruppenraum.

Das Auszählen kumulierter, panaschierter oder ungültiger Stimmzahlen ist in etwa so aufregend wie ein Bingoabend unter komatösen Rentnern, andererseits war es schon erschreckend, mal nicht nur zu erleben, sondern teilzuhaben an diesem Vorgang, der sich Demokratie nennt. Gestern hat sich schon eine Wählerin empört, wieso man mit radierbaren Buntstiften abstimmen müsse. Ihr Wunsch nach einem Kugelschreiber wurde aber abgelehnt, da sonst das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet gewesen wäre. Klar, wenn sie als einzige mit Kuli abstimmt.

Aber dann heute morgen zu erleben wie so eine Auszählung läuft, bei aller Liebe und dem wirklich vorbildlichen Engagement aller Beteiligten, ich möchte nicht wissen wie hoch die Fehlerquote wäre, wenn man alle Stimmen ein zweites Mal nachzählen würde. Denn während die OB-Wahl doppelt gecheckt wird, verlor sich heute bei den weit unübersichtlicheren Stadtratsstimmen jeder von uns allein in einem Stapel Stimmzettel.

Aber das sind wohl Luxusprobleme. Weit schockierender finde ich, daß wir in einer Welt leben, wo die Toiletten an einer Volksschule abgesperrt bleiben müssen, und man – zurecht – als Wahlhelfer nur die Personaltoilette des Hausmeister benutzen kann, weil die kleinen Kiddies traumatisiert werden würden, müßten sie einen Erwachsenen auf der Toilette treffen. Es ist schon eine Scheißwelt...