Entsprechend hat mich dieser Tage Radio Gong 96,3 überrascht, das in seinen Sendungen wie auch in seiner App und auf seiner Homepage (siehe Screenshot unten) intensiv für „das badende Klassenzimmer“ wirbt:
„Stellt euch vor: Ihr sitzt im Unterricht und unter eurem Stuhl kleben Tickets für die Therme Erding. Gong 96.3 versteckt vom 18.05. bis 22.05. Frei-Tickets in Klassenzimmern in München und der Region. Ob Grundschule, Mittelschule, Realschule, Förderschule, Gymnasium oder Berufsschule.“
Nun sind solche Verkaufsförderungsaktionen an Schulen immer noch tabu. Gemäß Art. 84 Abs. 1 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) ist kommerzielle Werbung, d.h. insbesondere der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung hierzu an Schulen, grundsätzlich unzulässig.
Doch sind Ausnahmen laut dem Kultusministerium „im schulischen Interesse im Einzelfall nach den Regelungen der Schulordnungen möglich. So entscheidet etwa nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Bayerische Schulordnung (BaySchO) die Schulleitung über die Verbreitung von Schriften und Plakaten und § 26 BaySchO enthält Vorgaben für Sammlungen und Spenden. Die entsprechende Prüfung und Entscheidung obliegt der jeweiligen Schulleitung in eigener Zuständigkeit und erfordert auch keine Meldung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.“
Während also die Staatsregierung „die Verwendung von Gendersprache in Schulen bereits konsequent abgeschafft“ hat, um Söder zu zitieren, hat man sich beim Thema Werbung und Promotion an Schulen dafür entschieden, die Direktoren nach Belieben walten und schalten zu lassen. Liberalitas Bavarica – aber nur, wenn Wirtschaftsunternehmen davon profitieren.
Aber handelt es sich noch um den vom Kultusministerium erwähnten Einzelfall, wenn ein Sender eine koordinierte regionale Marketingkampagne quer durch alle Schulzweige in München und der Region fährt? Und wo liegt das schulische Interesse?
Die Landeshauptstadt ist nun hinsichtlich des Genderns an städtischen Schulen großzügiger: „Anders als beim Freistaat gibt es kein Genderverbot sondern ein Gebot gendersensibler Sprache.“ Dagegen muss bei Werbeaktionen das Referat für Bildung und Sport um Erlaubnis gefragt werden. Was im Endergebnis aber nichts ändert. Eine einzige städtische Münchner Schule hat das hinsichtlich der Cross-Marketing-Aktion von Radio Gong 96,3 und der Therme Erding getan, und die Schulaufsicht hat es auch genehmigt.
Warum? „Wir haben diese Aktion nicht als Werbeaktion eingestuft, bei der jemand zu einem Kauf eines Produktes veranlasst wird, sondern als PR-Aktion eines lokalen Radiosenders mit einem positiven Effekt in einem für junge Menschen höchst relevanten Feld: nämlich einem zusätzlichen Impuls im Bereich des Schwimmsports. In diesem Bereich mangelt es in vielen Familien an Möglichkeiten und Mitteln.
Es ging an keiner Stelle um die Bewerbung von konkreten Produkten und es ist kein Infomaterial ausgeteilt worden. Zentral war die Such- und Verlosungsaktion, an der sich die Schule zugunsten der Schüler*innen von sich aus gerne beteiligen wollte. In der Gesamtbetrachtung/-abwägung wurde dies daher genehmigt.“


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