Der Fortschritt, sprich: der Trend zu Entbürokratisierung und Digitalisierung führt höchstens dazu, dass man sich beim Verkauf der Fahrausweise zunehmend aus der dinglichen Welt verabschiedet. Das Deutschlandticket: ein Handyticket und in Ausnahmefällen vielleicht noch als Chipkarte. Die Bahncard: digital in der Bahn-App hinterlegt, dort aber keineswegs mit den Fahrkarten verknüpft, sondern gesondert zum Nachweis aufzurufen. Die örtlichen Verkaufsstellen für Fahrkarten wie Lottoannahmestellen, Kioske oder Servicecenter der Beförderungsunternehmen: radikal abgebaut. Und die MVG reduziert selbst die Fahrkartenautomaten an den Bus- und Tramhaltestellen massiv.
Der in den Augen von Bahn, MVV und MVG gute Fahrgast ist digital unterwegs, also für die Unternehmen dank bargeldlos gezahlten Abonnements und In-App-Käufen kostengünstig und für die Verkehrsforschung leicht auslesbar.
Mit einer Ausnahme: allen das Sozialticket Nutzenden. Die MVV-Monatskarte S ist ein Relikt. Um sie zu nutzen, anerkannt arm zu sein, braucht man noch einen mehrseitigen, mit Stempeln und Passbild versehenen, befristet ausgestellten und daher alle sechs bis zwölf Monate zu erneuernden Berechtigungsausweis, den München-, Rosenheim- oder Landkreispass.
Nun hat sich die Nachfrage nach der Monatskarte S seit der Einführung des Deutschlandtickets natürlich von durchschnittlich 26.550 monatlichen Sozialtickets Anfang 2023 auf 13.621 im Jahr 2024 nahezu halbiert. Aber je teurer das Deutschlandticket wird, desto interessanter bleibt das Sozialticket. Statt aktuell 63 Euro für das Deutschlandticket kostet die MVV-Monatskarte S für eine Landkreiszone gerade mal 27,90 Euro und für zwei Landkreiszonen oder die städtische Zone M 31,10 Euro. Erst ab zehn Zonen beziehungsweise M plus sieben Zonen ist ein Deutschlandticket günstiger. Wer etwa als Empfänger von Grund- oder Alterssicherung jeden Cent zweimal umdrehen muss, wird es sich also gut überlegen, für welche Fahrkarte er sich entscheidet.
Die MVG verzeichnet seit diesem Winter denn auch einen Anstieg von vier Prozent beim Verkauf der MVV-Monatskarte S. Das muss aber nicht an der Preiserhöhung des Deutschlandtickets von 58 auf 63 Euro liegen, sondern kann auch darauf zurückzuführen sein, dass der ÖPNV im Winter generell stärker genutzt wird als im Sommer.
Im Unterschied zum Deutschlandticket kann man die MVV-Monatskarte S aber nicht abonnieren und es gibt sie auch nicht als Handyticket. Sie ist – wie beispielsweise auch das BayernTicket – nicht übertragbar. Aber während man beim BayernTicket nur die Namen der Reisenden eintragen muss, ob bereits bei Buchung als Online-Ticket oder erst handschriftlich beim aus dem Automaten gezogenen Fahrausweis, ist es bei der MVV-Monatskarte S natürlich komplizierter.
Und auch wenn die Landeshauptstadt in den nächsten Jahren den München-Pass als digitalisierte Variante anbieten will, darf man gespannt sein, ob sich an der bürokratischen Ausstellung des monatlichen Sozialtickets für den Nahverkehr etwas ändern wird.
Denn im Städte- oder Landkreispass ist, dem Amtsschimmel sei Dank, eine siebenstellige Kontrollnummer eingetragen. Und diese Kontrollnummer muss man beim Kauf der Monatsmarke für den MVV angeben, damit das Ticket personalisiert wird. (Und die ausgedruckte Monatsmarke ist natürlich auch ein paar Millimeter zu groß, um problemlos in die dafür im Sozialpass vorgesehene Hülle zu passen.)
Die Alternative zu einer Kontrollnummer, die Monatsmarke ähnlich dem BayernTicket nur mit einer Namensangabe zu versehen, ist ausgeschlossen. Vielleicht damit zwei zufällig gleich heißende Grundsicherungsempfänger nicht den Staat hintergehen, indem sie sich ein Sozialticket teilen.
Kauft man nun eine Monatskarte S an einem der wenigen verbliebenden Fahrkartenautomaten der MVG, so gibt man während des Bestellvorgangs diese siebenstellige Nummer ein und erhält prompt die Marke. (Die MVG vertreibt 72 Prozent ihrer Sozialtickets via Automaten, drei Prozent über ihre Kundencenter und 25 Prozent über andere Verkaufsstellen.)
An den schicken neuen Bahnland-Bayern-Fahrkartenautomaten der DB an S- und Regionalbahnhöfen funktioniert das seit Mitte April nicht mehr. Natürlich kann man im Menü das MVV-Angebot aufrufen und dort wiederum die Monatskarte S. Dann fordert die DB, ähnlich der MVG, die Kundschaft auf, die siebenstellige Kontrollnummer aus dem Pass einzutippen. Doch welche Nummer man auch eingibt, stets erfolgt die Meldung: „Fehler. Prüfung der Eingabe erforderlich. Bitte überprüfen Sie die eingegebenen Ziffern und beachten Sie den Hinweis oben links.“Tilt. So oft man es auch versucht. Und selbst wenn man etwa aus dem Vormonat eine Monatsmarke S mit QR-Code besitzt und den alternativen Weg über den im Automaten eingebauten Scanner geht, führt das nicht zum Erfolg.
Die Deutsche Bahn bestätigte gestern auf Anfrage den Fehler, der ihr seit über einer Woche bekannt ist: „Ursächlich ist ein fehlerhaftes Softwareupdate der Automaten, das Mitte April aufgespielt wurde. Erst seit diesem Zeitpunkt ist der Erwerb des Tickets nicht mehr möglich, da die Berechtigungsnummer nicht akzeptiert wird.
Um den Fehler zuverlässig und nachhaltig zu beheben, spielt DB Vertrieb seit gestern ein entsprechendes Softwareupdate probeweise zunächst an einzelnen Automaten auf. Wenn diese Tests positiv verlaufen, kann das Update schon in den nächsten Tagen ausgerollt werden, sodass die Monatskarte S wieder an allen Automaten erworben werden kann.
Wir wurden über den Hinweis eines Kunden auf den Fehler aufmerksam, der Ende April bei uns einging. Darüber hinaus verzeichnet der Kundendialog keine ungewöhnliche Häufung von Beschwerden zum Thema.“


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