Die Regiebetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt sind davon nicht direkt betroffen. Das sei auch nicht nötig, betonten die SWM Stadtwerke München mir gegenüber im Januar, denn: „Natürlich arbeiten aber auch wir als im Wettbewerb stehendes Unternehmen mit wirtschaftlichem Auftrag laufend an unserer Kosteneffizienz.“
Das gilt wohl auch für die zu den SWM zählende Münchner Verkehrsgesellschaft MVG, die den Öffentlichen Nahverkehr betreibt. Dort hatte ich ein Deutschlandticket abonniert und angesichts der bevorstehenden Steuererklärung am 12. März einen Zahlungsnachweis für das zurückliegende Jahr 2025 abgerufen.
Dazu ruft man im Kundenportal der MVG den Bereich „Vertrag verwalten“ auf. Dann klickt man bei dem gewünschten Abovertrag das Stiftsymbol an, um die Vertragsdetails anzusehen. Es erscheint rechts oben der Button „Rechnung anfordern“. Nun kann man bis zu zwei Jahre rückwirkend den Zeitraum definieren, für den man einen Zahlungsnachweis wünscht. Das ist für jeden Zeitraum nur einmal möglich. Innerhalb von 24 Stunden wird dann die gewünschte Rechnung im Postfach des Kundenportals hinterlegt, wobei man dafür von der Kundenverwaltung in die Vertragsverwaltung wechseln muss. Effizienz!
Die so für das Jahr 2025 generierte Rechnung der MVG wies nun mehrere Merkwürdigkeiten auf. Es wurde darin der monatliche Preis von 58 Euro im letzten Jahr für ein Deutschlandticket korrekt aufgeschlüsselt in den Nettobetrag von 54,21 Euro und die gesetzliche Mehrwertsteuer von sieben Prozent in Höhe von 3,79 Euro.
Dass dieser Teilbetrag mit zwölf zu multiplizieren ist, es sich also um eine Rechnung für zwölf Monate, sprich zwölf Deutschlandtickets, handelt, war nur indirekt abzuleiten, weil von einer Gültigkeitsdauer für das ganze Jahr die Rede war. Es wurden aber weder die zwölf geleisteten Tickets noch die gesamte Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Zudem wurden beim Gesamtbetrag 100 Prozent aufgeschlagen. Die Rechnung bestätigte die Zahlung von 1392 Euro im Jahr 2025, obwohl man bei zwölf Deutschlandtickets insgesamt nur auf 696 Euro käme.
Ich fand das erstmal nur amüsant, verzichtete darauf, die falsche Rechnung in meine Steuererklärung aufzunehmen, veröffentlichte sie aber spontan auf diversen Plattformen, weil ich sie eben unterhaltsam fand: „Bei der MVG ergibt 12 x 58 nicht 696, sondern 1392 Euro.“ Das sorgte sofort für Likes, Kommentare und einen satten Algorithmus-Boost. Obwohl ich beispielsweise bei X/Twitter gerade mal etwas über 4400 Follower*innen habe und in der Ära Musk viele meiner Tweets auch nur zwei- bis dreistellige Reichweiten erreichen, kam dieser Tweet allein bei X auf über 309.000. Sechsstellige Reichweiten erreiche ich dort sonst nur mit Kommentaren gegen die AfD. Bei Bluesky, Mastodon, Threads und Facebook kam die Rechnung auch gut an.
Nun weckte der unerwartete Erfolg meine journalistische Neugier. Zumal weitere, sechs Wochen später, Ende April abgerufene Rechnungen für Teile der Jahre 2024 und 2026 fehlerfrei waren.
Also fragte ich bei der MVG nach, was da schief gelaufen war. Anders als von manchen Kommentierenden vermutet, hat sich da nicht ein Schülerpraktikant verrechnet und auch sonst sind nicht Mitarbeitende zur Rechenschaft zu ziehen. „Die Erstellung erfolgt im Hintergrundsystem.“ Sogar ganz ohne KI!
„Seit Mitte Februar war die automatische Erzeugung von Rechnungen über mehr als einen Kalendermonat fehlerhaft. Auf der Website gab es seitdem einen entsprechenden Hinweis sowie die Empfehlung, die Rechnung vorübergehend für jeden Monat einzeln zu beantragen. Der Fehler ist mittlerweile behoben, seit dem 21. April können Rechnungen wieder für mehr als einen Kalendermonat fehlerfrei über das Kundenportal abgerufen werden. Kunden, die den Hinweis übersehen haben und sich im Zeitraum Mitte Februar bis 21.04. eine Rechnung im Kundenportal generiert haben, wurde die Rechnung auf Wunsch manuell durch unsere Sachbearbeiter erstellt.“
Gott sei Dank, allein ich war schuld, weil ich den Hinweis offensichtlich übersehen habe.


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