Wie bereits erwähnt, haben die Piraten Bayern Anfang Dezember Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben sowie eine einstweilige Anordnung beantragt, weil sie es nicht nachvollziehbar finden, dass man bei der Kommunalwahl panaschieren, also seine Stimmen auf mehrere Parteien verteilen dürfe, aber dagegen bei den Unterstützungsunterschriften für die Zulassung kleinerer Parteien auf den Stimmzettel gezwungen sei, sich ausschließlich auf eine Partei zu beschränken.
Inzwischen hat laut der „Süddeutschen Zeitung“ auch MUT Bayern eine weitere Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben: „Die Art und Weise, wie in Bayern Unterstützungsunterschriften für neue Wahlvorschläge zur Kommunalwahl zu sammeln sind, ist verfassungswidrig“.
Diese Woche habe ich mich beim Verfassungsgerichtshof erkundigt, wie in der ersteren Streitsache nach zwei Monaten der Stand der Dinge sei. Der zuständige Referent antwortete mir: „Zu Ihrer Anfrage vom 27. Januar 2020 teile ich mit, dass beim Verfassungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen Vf. 22-VII-19 eine Popularklage anhängig ist auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
Bisher wurde weder eine einstweilige Anordnung erlassen noch ist eine verfahrensabschließende Entscheidung ergangen. Auch ein Termin zur mündlichen Verhandlung, von dem der Verfassungsgerichthof im Übrigen absehen kann, wenn er eine solche nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erscheint (Art. 55 Abs. 3 VfGHG), wurde bisher nicht anberaumt.“
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Freitag, 31. Januar 2020
Mittwoch, 15. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl (7): Immer auf die Kleinen
Neulich stand eine alte Bekannte vor der Bartür, eine kluge, vielseitig interessierte Politikertochter, die sich – selbst auf Partys – in klassischen wie sozialen Medien auf dem laufenden hält. Und sie hatte keine Ahnung, dass kleine Wahlverbindungen oder Parteien wie MUT Bayern erst einmal jede Menge Unterstützungsunterschriften brauchen, um überhaupt zur Kommunalwahl zugelassen zu werden. In München beispielsweise 1.000 für die Wahl des Münchner Stadtrats.
Und als ich über diese nächtliche Begegnung twitterte, antwortete der nicht weniger politische interessierte Ben Neudek: „Ich bedauere immer das sporadische Wissen über die Kommunalwahl. Dabei hat man bei ihr am meisten Gestaltungsspielraum. Dass man nur für eine Liste unterschreiben kann, habe ich erst im Rathaus erfahren.“
Dabei ist man auch dort oder im KVR nicht unbedingt besser informiert. Dass es am 17. Dezember, unmittelbar nach Öffnung der Eintragungsräume zu Pannen kam? Geschenkt! Aber Wochen später, Anfang Januar, kam es immer noch vor, dass jemand für die DiB*Piraten unterschreiben wollte und daraufhin erst einmal mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das nicht möglich sei. Da unnötig, weil die Piraten doch seit 2014 bereits im Stadtrat säßen. Nicht ganz falsch. Nur wechselte Thomas Ranft von den Piraten in der Legislaturperiode zur FDP. Und der müßige Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften entfällt beispielsweise nur, wenn eine Partei oder Wählergruppe über die gesamte Legislaturperiode bereits im Stadtrat saß.
„Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen benötigen die zusätzliche Unterstützung von Wahlberechtigten“, schreibt das Wahlamt. Wobei neu sich nicht auf das Datum der Partei- oder Listengründung bezieht, sondern eher ein mandatsbezogenes Senioritätsprinzip meint.
„Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Art. 24 (1) BayGLKr
Parteien, die im Landtag, Bundestag oder Europaparlament sitzen, dürfen bei der Kommunalwahl auch ohne Unterschriftensammlung antreten, weil die nötige Verankerung in der Gesellschaft damit belegt sei. Vorausgesetzt, sie nehmen eine zusätzliche Hürde, denn das Mandat allein reicht bei weitem nicht.
„Neue Wahlvorschlagsträger benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.“ Art. 27 (1) BayGLKr
Pech für „Die Partei“, die trotz ihrer beiden MdEP, Martin Sonneborn und Nico Semsrott, offenbar nicht ausreichend in der der honorigen Gesellschaft verankert ist und 1.000 Unterschriften in der Unterstützungsliste sammeln muß, um bei der Kommunalwahl am 15. März für den Münchner Stadtrat antreten zu dürfen. Persönlich habe ich noch keine Wahlwerber der „Partei“ erlebt, aber dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen vor dem Kreisverwaltungsreferat wie am Marienplatz gesehen, um Passanten und Behördenbesucher anzusprechen und zu einer Unterschrift zu bewegen.
Am Kreisverwaltungsreferat sind nahezu jeden Vormittag auch Mitglieder der DiB*Piraten vor Ort, um Flyer zu verteilen, die die Münchner für eine Unterschrift gleich vor Ort gewinnen sollen.
Die bunteste Mischung findet man aber vor der Stadtinformation im Rathaus, wo etwa Vertreter der Tierschutzpartei, München-Liste oder Wahlliste ZuBa – Zusammen Bayern (nicht im Bild) recht einvernehmlich nebeneinander um Unterstützer buhlen.
Vom Kreisverwaltungsreferat und dem Wahlamt als neutrale Ausrichter der Kommunalwahl oder der Fachstelle Demokratie als Wahlwerber würde man erwarten, dass sie sich neutral verhalten oder gar aktiv ihrer Aufklärungspflicht nachkämen. Bei MUT Bayern hat man die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um die 1.000 Unterschriften zu erreichen, setzen die Politiker*innen um Claudia Stamm und Stephanie Dilba auf eine Plakatkampagne für die seit 17. Dezember laufende Unterschriftensammlung. Doch kamen die Wahlplakate erst dieser Tage mit Verspätung zum Einsatz, weil – wie man hört – das Kreisverwaltungsreferat sich bei der Genehmigung Zeit gelassen hätte…
Update vom 17. Januar 2020
Inzwischen hängen auch Plakate, mit denen „Die Partei“ in München um Unterstützungsunterschriften bittet.
Update vom 20. Januar 2020
Marion Ellen aka BayernDrache in einem Facebook-Beitrag ausführlich über die bürokratischen Erschwernisse beim Sammeln der bis zu 1.000 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zur Kommunalwahl überhaupt erst zu erlangen…
Update vom 26. Januar 2020
Volt, die seit Dezember weitflächig in München ihre Standardplakate verbreitet haben, als ob ihre Zulassung zur Kommunalwahl schon feststünde, haben sich inzwischen besonnen und angefangen, darauf hinzuweisen, dass man doch bitte für sie unterschreiben solle…
Und als ich über diese nächtliche Begegnung twitterte, antwortete der nicht weniger politische interessierte Ben Neudek: „Ich bedauere immer das sporadische Wissen über die Kommunalwahl. Dabei hat man bei ihr am meisten Gestaltungsspielraum. Dass man nur für eine Liste unterschreiben kann, habe ich erst im Rathaus erfahren.“
Dabei ist man auch dort oder im KVR nicht unbedingt besser informiert. Dass es am 17. Dezember, unmittelbar nach Öffnung der Eintragungsräume zu Pannen kam? Geschenkt! Aber Wochen später, Anfang Januar, kam es immer noch vor, dass jemand für die DiB*Piraten unterschreiben wollte und daraufhin erst einmal mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das nicht möglich sei. Da unnötig, weil die Piraten doch seit 2014 bereits im Stadtrat säßen. Nicht ganz falsch. Nur wechselte Thomas Ranft von den Piraten in der Legislaturperiode zur FDP. Und der müßige Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften entfällt beispielsweise nur, wenn eine Partei oder Wählergruppe über die gesamte Legislaturperiode bereits im Stadtrat saß.
„Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen benötigen die zusätzliche Unterstützung von Wahlberechtigten“, schreibt das Wahlamt. Wobei neu sich nicht auf das Datum der Partei- oder Listengründung bezieht, sondern eher ein mandatsbezogenes Senioritätsprinzip meint.
„Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Art. 24 (1) BayGLKr
Parteien, die im Landtag, Bundestag oder Europaparlament sitzen, dürfen bei der Kommunalwahl auch ohne Unterschriftensammlung antreten, weil die nötige Verankerung in der Gesellschaft damit belegt sei. Vorausgesetzt, sie nehmen eine zusätzliche Hürde, denn das Mandat allein reicht bei weitem nicht.
„Neue Wahlvorschlagsträger benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.“ Art. 27 (1) BayGLKr
Pech für „Die Partei“, die trotz ihrer beiden MdEP, Martin Sonneborn und Nico Semsrott, offenbar nicht ausreichend in der der honorigen Gesellschaft verankert ist und 1.000 Unterschriften in der Unterstützungsliste sammeln muß, um bei der Kommunalwahl am 15. März für den Münchner Stadtrat antreten zu dürfen. Persönlich habe ich noch keine Wahlwerber der „Partei“ erlebt, aber dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen vor dem Kreisverwaltungsreferat wie am Marienplatz gesehen, um Passanten und Behördenbesucher anzusprechen und zu einer Unterschrift zu bewegen.
Am Kreisverwaltungsreferat sind nahezu jeden Vormittag auch Mitglieder der DiB*Piraten vor Ort, um Flyer zu verteilen, die die Münchner für eine Unterschrift gleich vor Ort gewinnen sollen.
Die bunteste Mischung findet man aber vor der Stadtinformation im Rathaus, wo etwa Vertreter der Tierschutzpartei, München-Liste oder Wahlliste ZuBa – Zusammen Bayern (nicht im Bild) recht einvernehmlich nebeneinander um Unterstützer buhlen.
Vom Kreisverwaltungsreferat und dem Wahlamt als neutrale Ausrichter der Kommunalwahl oder der Fachstelle Demokratie als Wahlwerber würde man erwarten, dass sie sich neutral verhalten oder gar aktiv ihrer Aufklärungspflicht nachkämen. Bei MUT Bayern hat man die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um die 1.000 Unterschriften zu erreichen, setzen die Politiker*innen um Claudia Stamm und Stephanie Dilba auf eine Plakatkampagne für die seit 17. Dezember laufende Unterschriftensammlung. Doch kamen die Wahlplakate erst dieser Tage mit Verspätung zum Einsatz, weil – wie man hört – das Kreisverwaltungsreferat sich bei der Genehmigung Zeit gelassen hätte…
Update vom 17. Januar 2020
Inzwischen hängen auch Plakate, mit denen „Die Partei“ in München um Unterstützungsunterschriften bittet.
Update vom 20. Januar 2020
Marion Ellen aka BayernDrache in einem Facebook-Beitrag ausführlich über die bürokratischen Erschwernisse beim Sammeln der bis zu 1.000 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zur Kommunalwahl überhaupt erst zu erlangen…
Update vom 26. Januar 2020
Volt, die seit Dezember weitflächig in München ihre Standardplakate verbreitet haben, als ob ihre Zulassung zur Kommunalwahl schon feststünde, haben sich inzwischen besonnen und angefangen, darauf hinzuweisen, dass man doch bitte für sie unterschreiben solle…
Donnerstag, 9. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl (6): Freunde, wir müssen reden
Am 15. März sind in Bayern Kommunalwahlen, und auf der gemeinsamen Liste der Demokratie in Bewegung und Piratenpartei Deutschland könnte ich für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, es finden sich in den kommenden Tagen 1000 Münchner, die mit ihrer Unterschrift die DiB*Piraten unterstützen. Denn nur dann würden wir auch zu den Wahlen überhaupt erst zugelassen werden.
Im Augenblick sind wir davon noch sehr weit entfernt. Wenn Ihr mich also wählen wollt oder auch nur anderen die Möglichkeit einräumen wollt, für mich zu stimmen, oder Euch vielleicht auch nur wünscht, dass ich über den 3. Februar hinaus für Unruhe im Wahlamt sorge, dann müßt Ihr Euch aufraffen und zur Stadtinformation im Rathaus, ins KVR oder eine der Bezirksinspektionen (Hanauer Straße 56; Implerstraße 9; Landsberger Straße 486; Tal 31; Trausnitzstraße 33) hinbemühen.
Unterschreiben dürfen alle Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens seit zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.
Und falls es hilft, können wir uns auch gern vor oder nach dem Unterschreiben auf einen Kaffee oder ein Bier treffen, damit Ihr einen Grund mehr habt, nicht wie sonst nur ein digitales Like abzugeben, sondern Euch im Real Life aufzuraffen.
Und falls Ihr mich nicht leiden könnt, dann unterschreibt vielleicht für MUT Bayern, wo unter anderem Stephanie Dilba, Claudia Stamm oder Nicole Britz Hervorragendes leisten. Denn die stehen vor derselben Hürde. (Tragischerweise darf man zwar bei der Kommunalwahl panaschieren, aber bei der Unterstützungsunterschrift nicht auch für mehrere Listen stimmen, sondern nur für eine einzige. Dagegen klagen wir gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.)
Die Öffnungszeiten der Bezirksinspektionen und des Kreisverwaltungsreferats:
Montag 7.30-16 Uhr
Dienstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 7.30-16 Uhr
Donnerstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 7.30-13 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Dienstag, 28. Januar 2020 8.30-13 Uhr und 14-20 Uhr
Samstag, 1. Februar 2020 9-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Die Öffnungszeiten der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz:
Montag 9.30-19.30 Uhr
Dienstag 9.30-19.30 Uhr
Mittwoch 9.30-19.30 Uhr
Donnerstag 9.30-19.30 Uhr
Freitag 9.30-13.30 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Samstag, 1. Februar 2020 9.30-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Im Augenblick sind wir davon noch sehr weit entfernt. Wenn Ihr mich also wählen wollt oder auch nur anderen die Möglichkeit einräumen wollt, für mich zu stimmen, oder Euch vielleicht auch nur wünscht, dass ich über den 3. Februar hinaus für Unruhe im Wahlamt sorge, dann müßt Ihr Euch aufraffen und zur Stadtinformation im Rathaus, ins KVR oder eine der Bezirksinspektionen (Hanauer Straße 56; Implerstraße 9; Landsberger Straße 486; Tal 31; Trausnitzstraße 33) hinbemühen.
Unterschreiben dürfen alle Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens seit zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.
Und falls es hilft, können wir uns auch gern vor oder nach dem Unterschreiben auf einen Kaffee oder ein Bier treffen, damit Ihr einen Grund mehr habt, nicht wie sonst nur ein digitales Like abzugeben, sondern Euch im Real Life aufzuraffen.
Und falls Ihr mich nicht leiden könnt, dann unterschreibt vielleicht für MUT Bayern, wo unter anderem Stephanie Dilba, Claudia Stamm oder Nicole Britz Hervorragendes leisten. Denn die stehen vor derselben Hürde. (Tragischerweise darf man zwar bei der Kommunalwahl panaschieren, aber bei der Unterstützungsunterschrift nicht auch für mehrere Listen stimmen, sondern nur für eine einzige. Dagegen klagen wir gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.)
Die Öffnungszeiten der Bezirksinspektionen und des Kreisverwaltungsreferats:
Montag 7.30-16 Uhr
Dienstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 7.30-16 Uhr
Donnerstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 7.30-13 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Dienstag, 28. Januar 2020 8.30-13 Uhr und 14-20 Uhr
Samstag, 1. Februar 2020 9-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Die Öffnungszeiten der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz:
Montag 9.30-19.30 Uhr
Dienstag 9.30-19.30 Uhr
Mittwoch 9.30-19.30 Uhr
Donnerstag 9.30-19.30 Uhr
Freitag 9.30-13.30 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Samstag, 1. Februar 2020 9.30-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Montag, 6. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl 2020 (4): Heiteres Beruferaten im Wahlamt
Wäre die Münchner Kommunalwahl ein Hollywood-Film, dann hätte das Drehbuch jetzt die erste dramatisch-überraschende Wendung genommen. Denn als der Wahlleiter vor Weihnachten den gemeinsamen Listenvorschlag der DiB*Piraten in 13 Positionen bemängelte, bot er bei den zwölf anderen Kandidaten Begründungen, Korrekturvorschläge und Alternativen auf, lehnte aber in meinem Fall die Berufsbezeichnung „Türsteher“ für eine etwaige Kandidatur zum Stadtrat in seiner Mängelfeststellung schmallippig einfach nur rundum ab.
Obwohl die Berufsbezeichnung auf einem Stimmzettel durchaus zulässig ist, denn Grundlage für den Wahlleiter ist hierbei die Veröffentlichung „Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil“ (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 902 findet man nun dort den/die „Türsteher/in“ unter „53112 Berufe im Objekt-, Werte- und Personenschutz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“. Damit wäre wie schon etwa in der nebenstehenden Wahlwerbung von 2014 die formale Voraussetzung für meine Berufswahl gegeben gewesen.
Doch am 2. Januar scheint im Kreisverwaltungsreferat hektische Betriebsamkeit ausgebrochen zu sein. Sei es, weil ich an dem Tag seiner Mängelfestlegung vom 19. Dezember schriftlich widersprochen hatte oder vielleicht doch eher, weil inzwischen ein Rathausreporter eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt hatte.
Jedenfalls schlug der Wahlleiter eine Volte (der Pinch-Point in diesem Wahlkrimi). Nun lehnte man nicht mehr den Begriff Türsteher ab, sondern wollte mir nach einer eher flüchtigen Online-Recherche nachweisen, dass ich in Wahrheit Journalist sei:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag "Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019" vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Ein Vorwurf, der 2014 viel eher zugetroffen hätte, als ich noch Pauschalist bei Burda war.
Nun ist es freundlich vom Wahlamt, mich bei zwei vom MedienNetzwerk 2018 veröffentlichten Artikeln und drei Beiträgen letztes Jahr als Berufsjournalist einzuordnen. (Beim Bayerischen Journalisten-Verband scheint dagegen eher der Wunsch vorzuherrschen, mich auszuschließen.)
Etwas manipulativ wirkt dagegen, dass man nun in der Stadtverwaltung nicht etwa danach recherchiert hat, ob es im Netz Belege dafür gibt, dass die Berufsbezeichnung Türsteher plausibel wäre, wie etwa die große Geschichte im „SPIEGEL“ (Foto). Vielmehr scheinen die Kommunalbeamten fieberhaft danach gesucht zu haben, ob ich nicht etwas völlig anderes sein könnte.
Nur spielt das im Grunde keine Rolle. Denn es ist durchaus zulässig, mehrere Tätigkeiten auszuüben und sich dann bei einer Kandidatur für eine Wahl frei zu entscheiden, welche dieser Tätigkeiten man für den Stimmzettel auswählt. Es gibt viele Politiker, die nicht mit ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf antreten, sondern mit einer Nebentätigkeit, einem Orchideenfach oder gar ehrenamtlichen Jobs, von denen sie sich mehr Stimmen erhoffen.
Die Frage, ob ich nun auch als freier Journalist tätig bin, führt daher in die Irre. Zu klären wäre eher, ob ich tatsächlich Türsteher bin. Bereits der „SPIEGEL“ hat gerade meinen Wandel vom Journalisten zum Türsteher ausführlich thematisiert. Und wenn man meinen Namen googelt, ist eines der ersten Suchergebnisse der Beitrag „Was macht eigentlich Dorin Popa?“ Also genau die Frage, die man sich auch im Wahlamt stellt. Und Peter Turi beantwortet es gleich zu Beginn: „Dorin Popa war mal ein gut beschäftigter Journalist. Inzwischen verdient er sein Geld als Türsteher und vertut seine Zeit mit Twittern.“
Zum Twittern ist inzwischen die Politik dazugekommen…
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Update vom 10. Januar 2020
Glosse des Rathausreporters Sascha Karowski über das Kreuz mit der richtigen Berufswahl (Münchner Merkur vom 10. Januar 2020)
Obwohl die Berufsbezeichnung auf einem Stimmzettel durchaus zulässig ist, denn Grundlage für den Wahlleiter ist hierbei die Veröffentlichung „Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil“ (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 902 findet man nun dort den/die „Türsteher/in“ unter „53112 Berufe im Objekt-, Werte- und Personenschutz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“. Damit wäre wie schon etwa in der nebenstehenden Wahlwerbung von 2014 die formale Voraussetzung für meine Berufswahl gegeben gewesen.
Doch am 2. Januar scheint im Kreisverwaltungsreferat hektische Betriebsamkeit ausgebrochen zu sein. Sei es, weil ich an dem Tag seiner Mängelfestlegung vom 19. Dezember schriftlich widersprochen hatte oder vielleicht doch eher, weil inzwischen ein Rathausreporter eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt hatte.
Jedenfalls schlug der Wahlleiter eine Volte (der Pinch-Point in diesem Wahlkrimi). Nun lehnte man nicht mehr den Begriff Türsteher ab, sondern wollte mir nach einer eher flüchtigen Online-Recherche nachweisen, dass ich in Wahrheit Journalist sei:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag "Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019" vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Ein Vorwurf, der 2014 viel eher zugetroffen hätte, als ich noch Pauschalist bei Burda war.
Nun ist es freundlich vom Wahlamt, mich bei zwei vom MedienNetzwerk 2018 veröffentlichten Artikeln und drei Beiträgen letztes Jahr als Berufsjournalist einzuordnen. (Beim Bayerischen Journalisten-Verband scheint dagegen eher der Wunsch vorzuherrschen, mich auszuschließen.)
Etwas manipulativ wirkt dagegen, dass man nun in der Stadtverwaltung nicht etwa danach recherchiert hat, ob es im Netz Belege dafür gibt, dass die Berufsbezeichnung Türsteher plausibel wäre, wie etwa die große Geschichte im „SPIEGEL“ (Foto). Vielmehr scheinen die Kommunalbeamten fieberhaft danach gesucht zu haben, ob ich nicht etwas völlig anderes sein könnte.
Nur spielt das im Grunde keine Rolle. Denn es ist durchaus zulässig, mehrere Tätigkeiten auszuüben und sich dann bei einer Kandidatur für eine Wahl frei zu entscheiden, welche dieser Tätigkeiten man für den Stimmzettel auswählt. Es gibt viele Politiker, die nicht mit ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf antreten, sondern mit einer Nebentätigkeit, einem Orchideenfach oder gar ehrenamtlichen Jobs, von denen sie sich mehr Stimmen erhoffen.
Die Frage, ob ich nun auch als freier Journalist tätig bin, führt daher in die Irre. Zu klären wäre eher, ob ich tatsächlich Türsteher bin. Bereits der „SPIEGEL“ hat gerade meinen Wandel vom Journalisten zum Türsteher ausführlich thematisiert. Und wenn man meinen Namen googelt, ist eines der ersten Suchergebnisse der Beitrag „Was macht eigentlich Dorin Popa?“ Also genau die Frage, die man sich auch im Wahlamt stellt. Und Peter Turi beantwortet es gleich zu Beginn: „Dorin Popa war mal ein gut beschäftigter Journalist. Inzwischen verdient er sein Geld als Türsteher und vertut seine Zeit mit Twittern.“
Zum Twittern ist inzwischen die Politik dazugekommen…
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Update vom 10. Januar 2020
Glosse des Rathausreporters Sascha Karowski über das Kreuz mit der richtigen Berufswahl (Münchner Merkur vom 10. Januar 2020)
Donnerstag, 2. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl 2020 (2): Als Türsteher darf ich nicht rein
Berufsbezeichnungen sind manchmal bei Wahlen schon der halbe Sieg. Jede Partei hat da so ihre Favoriten. Kinderarzt, Architekt oder Krankenschwester sollen gemeinhin immer Extrastimmen bringen. Gerade wenn man, wie bei der bayerischen Kommunalwahl am 15. März, panaschieren und kumulieren, also einzelne Kandidaten quer durch die Wahlvorschläge individuell bevorzugen kann. Ein Kumpel aus der Filmbranche, der heuer für die Grünen kandidiert, hat sich deswegen die Berufsbezeichnung Unternehmer ausgesucht, gerade um auch Wähler auf die Seite seiner Partei zu ziehen, die sonst weniger ökoaffin sind.
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…
Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa,
die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung.
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.
Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…
Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa,
die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung.
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.
Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Dienstag, 17. Dezember 2019
Münchner Kommunalwahl 2020 (1): Es fängt schon mal seltsam an
Bei der Kommunalwahl am 15. März würde ich gern für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, die gemeinsame Liste der DiB*Piraten wird überhaupt zur Wahl zugelassen, wofür wir ab heute 1.000 Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Der Start dazu verlief etwas suboptimal.
Also flugs am ersten Tag zur Stadtinformation im Erdgeschoß des Rathauses am Marienplatz, wo man sich ebenso eintragen lassen kann wie im Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder einer der Bezirksinspektionen (Tal 31;Leopoldstraße 202 a Hanauer Straße 56, Trausnitzstraße 33, Implerstraße 9 und Landsberger Straße 486).
Offenbar hielt sich der Andrang heute sehr in Grenzen, denn als ich mittags vorsprach, waren die städtischen Mitarbeiter*innen noch sehr mit sich und dem System beschäftigt und offensichtlich nicht auf Bürgerkontakt eingestellt. Der Aufbau der Tische und Rechner in der Stadtinformation scheint auch nicht wirklich darauf eingerichtet zu sein, dass man als Bürger ein Formular unterschreiben muss, aber dazu später noch.
Auf die Frage, welche Liste ich unterstützen wolle, antwortete ich: DiB*Piraten. Ah, die Piraten, die haben wir schon angelegt, antwortete man und ließ auch den ganzen Vorgang über die Demokratie in Bewegung (DiB) gänzlich unter den Tisch fallen.
Als nächstes wollte man wissen, ob ich alle drei Wahlvorschläge unterstütze, was mich stutzig machte, denn die DiB*Piraten treten nur zur Stadtrats- und OB-Wahl an, aber nicht für die Bezirksausschüsse. Demnach sollten auch nur zwei Listen existieren.
Ich reichte meinen maschinenlesbaren Personalausweis, den man entgegennahm, um die Infos händisch ins System zu tippen. Dann wurde das Unterstützerformular ausgedruckt, damit ich es unterschreibe. Wirklich merkwürdig fand ich nun, dass es sich dabei um ein Blankoformular handelte, ohne Angabe der von mir unterstützten Liste.
Als ich auf das Manko hinwies, reagierte man überrascht, dass der Drucker offenbar nicht die entsprechende Angabe von der Formularmaske übernommen hätte.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, inwiefern die entscheidenden Angaben zu mir und der von mir unterstützten Liste bereits im Rechner gesichert waren und der Ausdruck nur als ergänzendes unterschriebenes Dokument dient. Oder der Wählerwille doch eindeutig aus dem Ausdruck erkennbar sein muß.
Jedenfalls meinte die Leiterin der Truppe: „Kein Problem, das trage ich handschriftlich nach“, und schrieb in die entsprechende Leerzeile so etwas wie „PRITEN“. Von der DiB will ich gar nicht mehr anfangen.
Ich habe mir dann erlaubt, wiederum handschriftlich die PRITEN in DiB*PIRATEN zu verwandeln, aber die bange Frage bleibt: War meine Unterstützeraktion letztlich erfolgreich. Und wie mag es anderen ergehen?
Update vom 18. Dezember:
Ähnliche Erfahrungen eines anderen Wählers: „Ich hab ja gleich, nachdem wir mit der Einreichung fertig waren, fuer unsere Buergermeisterkandidatin unterschrieben. Das Formular war blanko, die Mitarbeiter dort waren neu, und noch etwas ueberfordert. Ich nehme mal an, ich war der erste Unterzeichner ueberhaupt.“
Und eine Info vom Wahlamt: „Die hatten gestern noch Probleme mit dem Formular, deshalb handschriftlich. Inzwischen ist das geloest, der Wahlvorschlagstraeger wird jetzt auch vorgedruckt.“
Update vom 19. Dezember:
Laut der Pressestelle des KVR handelt es sich bei meinem Malheur um einen Einzelfall.
„Wie Ihnen das Wahlamt am Dienstag mitgeteilt hat, war zu Beginn das Formblatt falsch hinterlegt – dieser Fehler ist umgehend korrigiert worden. Der handschriftliche Eintrag des Parteinamens war korrekt. Im System wurde die Unterschrift bei dem gewünschten Wahlvorschlag erfasst. Sie waren der erste, der unterschrieben hat, somit gibt es nur dieses eine Formblatt mit einer handschriftlichen Ergänzung.
Jede Unterschrift wird digital beim jeweiligen Wahlvorschlag erfasst, anders kann gar kein Dokument erzeugt werden. Da jede Unterschrift im System erfasst wird, erfolgt eine sofortige Zulässigkeitsprüfung.
Eine Aufschlüsselung von geleisteten Unterschriften nach Listen erfolgt nicht vor Ende der Eintragungsfrist. Es liegen uns keine weitere Beschwerden vor.
Unterschriften müssen eindeutig zugeordnet werden können, da dies bei jeder Unterschrift der Fall ist, gibt es keine wahlrechtlichen Probleme.
Der Ablauf der Entgegennahme der Unterschriften ist folgender:
Ausweis muss vorgelegt werden, Personendaten werden im System gesucht, ist die Person in München gemeldet, wird die gewünschte Wahl (STR/OB/BA dort auch der Stadtbezirk) vom Sachbearbeiter aufgerufen. Anschließend muss der Wähler angeben, wen er unterstützen will, diese Partei wird ausgewählt und dann wird das Formblatt erstellt, nach der Unterschrift wird im System bestätigt, dass die Unterschrift geleistet wurde (Speichern der Angaben).
Das Formblatt kommt in einen Ordner zur jeweiligen Partei und ist einmal damit physikalisch und einmal digital erfasst.“
Also flugs am ersten Tag zur Stadtinformation im Erdgeschoß des Rathauses am Marienplatz, wo man sich ebenso eintragen lassen kann wie im Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder einer der Bezirksinspektionen (Tal 31;
Offenbar hielt sich der Andrang heute sehr in Grenzen, denn als ich mittags vorsprach, waren die städtischen Mitarbeiter*innen noch sehr mit sich und dem System beschäftigt und offensichtlich nicht auf Bürgerkontakt eingestellt. Der Aufbau der Tische und Rechner in der Stadtinformation scheint auch nicht wirklich darauf eingerichtet zu sein, dass man als Bürger ein Formular unterschreiben muss, aber dazu später noch.
Auf die Frage, welche Liste ich unterstützen wolle, antwortete ich: DiB*Piraten. Ah, die Piraten, die haben wir schon angelegt, antwortete man und ließ auch den ganzen Vorgang über die Demokratie in Bewegung (DiB) gänzlich unter den Tisch fallen.
Als nächstes wollte man wissen, ob ich alle drei Wahlvorschläge unterstütze, was mich stutzig machte, denn die DiB*Piraten treten nur zur Stadtrats- und OB-Wahl an, aber nicht für die Bezirksausschüsse. Demnach sollten auch nur zwei Listen existieren.
Ich reichte meinen maschinenlesbaren Personalausweis, den man entgegennahm, um die Infos händisch ins System zu tippen. Dann wurde das Unterstützerformular ausgedruckt, damit ich es unterschreibe. Wirklich merkwürdig fand ich nun, dass es sich dabei um ein Blankoformular handelte, ohne Angabe der von mir unterstützten Liste.
Als ich auf das Manko hinwies, reagierte man überrascht, dass der Drucker offenbar nicht die entsprechende Angabe von der Formularmaske übernommen hätte.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, inwiefern die entscheidenden Angaben zu mir und der von mir unterstützten Liste bereits im Rechner gesichert waren und der Ausdruck nur als ergänzendes unterschriebenes Dokument dient. Oder der Wählerwille doch eindeutig aus dem Ausdruck erkennbar sein muß.
Jedenfalls meinte die Leiterin der Truppe: „Kein Problem, das trage ich handschriftlich nach“, und schrieb in die entsprechende Leerzeile so etwas wie „PRITEN“. Von der DiB will ich gar nicht mehr anfangen.
Ich habe mir dann erlaubt, wiederum handschriftlich die PRITEN in DiB*PIRATEN zu verwandeln, aber die bange Frage bleibt: War meine Unterstützeraktion letztlich erfolgreich. Und wie mag es anderen ergehen?
Update vom 18. Dezember:
Ähnliche Erfahrungen eines anderen Wählers: „Ich hab ja gleich, nachdem wir mit der Einreichung fertig waren, fuer unsere Buergermeisterkandidatin unterschrieben. Das Formular war blanko, die Mitarbeiter dort waren neu, und noch etwas ueberfordert. Ich nehme mal an, ich war der erste Unterzeichner ueberhaupt.“
Und eine Info vom Wahlamt: „Die hatten gestern noch Probleme mit dem Formular, deshalb handschriftlich. Inzwischen ist das geloest, der Wahlvorschlagstraeger wird jetzt auch vorgedruckt.“
Update vom 19. Dezember:
Laut der Pressestelle des KVR handelt es sich bei meinem Malheur um einen Einzelfall.
„Wie Ihnen das Wahlamt am Dienstag mitgeteilt hat, war zu Beginn das Formblatt falsch hinterlegt – dieser Fehler ist umgehend korrigiert worden. Der handschriftliche Eintrag des Parteinamens war korrekt. Im System wurde die Unterschrift bei dem gewünschten Wahlvorschlag erfasst. Sie waren der erste, der unterschrieben hat, somit gibt es nur dieses eine Formblatt mit einer handschriftlichen Ergänzung.
Jede Unterschrift wird digital beim jeweiligen Wahlvorschlag erfasst, anders kann gar kein Dokument erzeugt werden. Da jede Unterschrift im System erfasst wird, erfolgt eine sofortige Zulässigkeitsprüfung.
Eine Aufschlüsselung von geleisteten Unterschriften nach Listen erfolgt nicht vor Ende der Eintragungsfrist. Es liegen uns keine weitere Beschwerden vor.
Unterschriften müssen eindeutig zugeordnet werden können, da dies bei jeder Unterschrift der Fall ist, gibt es keine wahlrechtlichen Probleme.
Der Ablauf der Entgegennahme der Unterschriften ist folgender:
Ausweis muss vorgelegt werden, Personendaten werden im System gesucht, ist die Person in München gemeldet, wird die gewünschte Wahl (STR/OB/BA dort auch der Stadtbezirk) vom Sachbearbeiter aufgerufen. Anschließend muss der Wähler angeben, wen er unterstützen will, diese Partei wird ausgewählt und dann wird das Formblatt erstellt, nach der Unterschrift wird im System bestätigt, dass die Unterschrift geleistet wurde (Speichern der Angaben).
Das Formblatt kommt in einen Ordner zur jeweiligen Partei und ist einmal damit physikalisch und einmal digital erfasst.“
Mittwoch, 18. Dezember 2013
Es gibt Privilegierte und die Piraten
SPD, CSU, die Grünen und sogar die F.D.P. sind es natürlich, aber auch die Freien Wähler, die Rosa Liste und die rechtsradikale BIA. Sie dürfen einfach so zur Kommunalwahl am 16. März in München antreten, da sie bereits im alten Stadtrat vertreten waren. Die Piraten nicht. Sie müssen als sogenannter neuer Wahlvorschlag von heute an bis zum 2. 3. Februar mindestens 1.000 Unterstützungsunterschriften einsammeln, um überhaupt zur Kommunalwahl 2014 antreten zu dürfen.
Und jetzt unabhängig davon, ob man uns Piraten wählen will, oder sogar mich von meinem 18. Listenplatz bei der Piratenpartei in den Stadtrat nach vorne häufeln will, kann man es überhaupt für eine gute Idee halten, daß die Münchner zumindest die Wahl haben sollten, für die Piraten zu stimmen.
Anders als etwa bei unserer Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Studiengebühren ist es auch nicht mit einem Autogramm irgendwo getan, man muß sich hochoffiziell ins Rathaus, Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder eine der fünf Münchner Bezirksinspektionen begeben, um die Unterschrift zu leisten (Pech für uns, daß das Pasinger Rathaus gerade jetzt geschlossen bleibt):
In den Bezirksinspektionen und im KVR gelten folgende Öffnungszeiten, durchgehend auch in den Weihnachtsferien (mit Ausnahme vom 24. und 31. Dezember sowie an den Feiertagen): Montag, Mittwoch von 7.30 bis 16.30 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr. Am Dienstag, 28. Januar, von 8.30 bis 20 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 9 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar, von 7.30 bis 12 Uhr.
Die Stadt-Information im Rathaus ist wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag von 10 bis 20 Uhr, Freitag, von 10 bis 14 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 10 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar von 10 bis 12 Uhr.
Update:
Unterschriftsberechtigt sind alle bei den Kommunalwahlen in München Wahlberechtigten, das heißt hier gemeldete Deutsche und sonstige EU-Bürger. „Wählen gehen dürfen alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“
Die Piraten treten nur zur Stadtratswahl an, und nicht zur OB- und Bezirksausschusswahl. Bei ersterem hat sich die Aufstellungsversammlung gegen die Nominierung eines Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt ausgesprochen, da sie nur ein Schaulaufen dargestellt hätte. Bei der Wahl zu den Bezirksausschüssen sah man die Schwierigkeit, genug Kandidaten für die Bezirksausschüsse zu finden. Zudem hätte man da noch einmal zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln müssen.
(Fotos: Nicole Britz, Dorin Popa)
Und jetzt unabhängig davon, ob man uns Piraten wählen will, oder sogar mich von meinem 18. Listenplatz bei der Piratenpartei in den Stadtrat nach vorne häufeln will, kann man es überhaupt für eine gute Idee halten, daß die Münchner zumindest die Wahl haben sollten, für die Piraten zu stimmen.
Anders als etwa bei unserer Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Studiengebühren ist es auch nicht mit einem Autogramm irgendwo getan, man muß sich hochoffiziell ins Rathaus, Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder eine der fünf Münchner Bezirksinspektionen begeben, um die Unterschrift zu leisten (Pech für uns, daß das Pasinger Rathaus gerade jetzt geschlossen bleibt):
- Stadt-Information im Rathaus, Marienplatz 8
- Kreisverwaltungsreferat, Rupperstraße 19, 3. OG, Raum 3008
- Bezirksinspektion Mitte, Tal 31
- Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202a
- Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33
- Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9
- Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
In den Bezirksinspektionen und im KVR gelten folgende Öffnungszeiten, durchgehend auch in den Weihnachtsferien (mit Ausnahme vom 24. und 31. Dezember sowie an den Feiertagen): Montag, Mittwoch von 7.30 bis 16.30 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr. Am Dienstag, 28. Januar, von 8.30 bis 20 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 9 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar, von 7.30 bis 12 Uhr.
Die Stadt-Information im Rathaus ist wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag von 10 bis 20 Uhr, Freitag, von 10 bis 14 Uhr, am Samstag, 1. Februar, von 10 bis 16 Uhr und Montag, 3. Februar von 10 bis 12 Uhr.
Update:
Unterschriftsberechtigt sind alle bei den Kommunalwahlen in München Wahlberechtigten, das heißt hier gemeldete Deutsche und sonstige EU-Bürger. „Wählen gehen dürfen alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“
Die Piraten treten nur zur Stadtratswahl an, und nicht zur OB- und Bezirksausschusswahl. Bei ersterem hat sich die Aufstellungsversammlung gegen die Nominierung eines Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt ausgesprochen, da sie nur ein Schaulaufen dargestellt hätte. Bei der Wahl zu den Bezirksausschüssen sah man die Schwierigkeit, genug Kandidaten für die Bezirksausschüsse zu finden. Zudem hätte man da noch einmal zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln müssen.
(Fotos: Nicole Britz, Dorin Popa)
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