Als ich letztes Jahr unvorsichtigerweise meinen DSL-Vertrag bei 1&1 auf eine Doppel-Flat 16.000 aufstockte, enthielt das Gesamtpaket auch ein Filmbonbon: Im Preis inbegriffen sei die maxdome Online-Videothek „Video-START“ mit „dauerhaft 125 ausgewählten Kino- und Fernseh-Filmen sowie ProSieben/Sat.1 Topproduktionen“, die kostenlos zur Verfügung stünden.
Inzwischen hat man in Montabaur das Angebot dahingehend geändert, daß man sogar „3 Film-Highlights pro Monat zusätzlich“ erhält, im Wert von 107,64 Euro jährlich. Theoretisch.
Praktisch war es mir die erste Zeit unmöglich, via „Maxdome-Komfortregistrierung exklusiv für 1&1 Kunden“ auch nur auf einen einzigen Filmschnipsel tatsächlich zuzugreifen. Schüchtern wie ich bin, sah ich die Ursache in meiner technischen Konfiguration, mit einem Mac läuft man gerade auch bei 1&1 öfters gegen die Wand und wird etwa bei den Software-Updates der FRITZ!Box schlichtwegs ignoriert.
Neuerdings verrät mir die Fehlermeldung bei Maxdome aber, daß man für die Registrierung eine „Bankverbindung benötige“. Sprich: die „1&1 Movie-Flat“ nur inklusive wäre, wenn ich 1&1 (und nicht etwa Maxdome) zuvor eine Einzugsermächtigung erteile.
Nun wäre es per se schon anrüchig, eine kostenlose, vertraglich vereinbarte Leistung an die Erteilung eines Lastschriftauftrags zu koppeln.
Doch 1&1 geht sogar noch einen Schritt weiter. Die Einzugsermächtigung kann nur pauschal, für alle bei 1&1 gebuchten Pakete erteilt werden, das heißt auch für die verbrauchsabhängig schwankenden Gebührenabrechnungen wie Telefonie und Mobilfunk. Genau dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt untersagt, der die Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung nur bei geringfügigen Beträgen zuläßt oder wenn es regelmäßig gleich bleibende, von vornherein feststehende Summen sind. Aber United Internet versucht es dann eben durchs Hintertürchen.