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Donnerstag, 24. Oktober 2024

Covid-19-Herbstwelle: Landeshauptstadt erlässt ein Beschäftigungsverbot (Updates)

Radikale Maßnahmen werden nur noch recht unterschwellig kommuniziert: Seit gestern Mittag kursiert in  unterschiedlichen Referaten und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München eine Dienstanweisung, um schwangere Mitarbeiterinnen vor der Corona-Herbstwelle zu schützen.

Auslöser war eine vorgestern vom Zentralen Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Personal- und Organisationsreferat (POR) an Führungskräfte verschickte Dienstanweisung.Wie bereits früher etwa bei Grippewellen wurden diesmal angesichts der gestiegenen SARS CoV-2-Infektionen Schutzmaßnahmen erlassen. Schwangere Mitarbeiterinnen der Landeshauptstadt dürfen bis auf weiteres nicht mehr im Parteiverkehr mit unmittelbarem Kontakt zu mehr als 15 Personen pro Tag oder zur Kinderbetreuung (inklusive Schulen) eingesetzt werden.

So einheitlich diese Regelung ist, so unterschiedlich scheint in den Referaten und Eigenbetrieben damit weiter verfahren worden zu sein. Zeitlich: Manche erfuhren noch am selben Tag davon, andere erst gestern. Inhaltlich: Mal ist konkret vom Limit der 15 Personen pro Tag die Rede, mal nur allgemein von „erhöhtem Parteiverkehr“: 

„Sie sind schwanger und arbeiten in einem Bereich mit erhöhtem Parteiverkehr bzw. sind Führungskraft und beschäftigen eine werdende Mutter? Aufgrund der aktuellen Entwicklung von Corona SARS-CoV-2 dürfen ab sofort alle schwangeren Mitarbeiterinnen nicht mehr in Bereichen eingesetzt werden, in denen ein erhöhter Parteiverkehr mit direktem Kontakt aufkommt.“

Und während im hier zitierten obigen Screenshot des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) angesichts seiner Aufgaben nur die Regelung für Einsätze mit erhöhtem Kundenverkehr berücksichtigt wird, aber die Vorgabe zur Kinderbetreuung unterschlagen wird, wies beispielweise das Baureferat in den mir vorliegenden Auskünften seine Mitarbeitenden auf beide Aspekte hin.

In manchen Referate und Eigenbetrieben sollen „alle Führungskräfte“ verständigt worden sein, in anderen liegt der Verdacht nahe, dass nur Führungskräfte eingeweiht wurden, deren Mitarbeitenden im Publikumsverkehr oder bei der Kinderbetreuung zum Einsatz kommen, während andere Führungskräfte überhaupt erst durch meine Anfrage von dem Vorgang erfuhren.

Ebenso wurden die Informationen je nach Referat und Eigenbetrieb sehr unterschiedlich gestreut, mal per Mail, mal auf den eigenen Seiten im städtischen Intranet WILMA.

Die offenbar uneinheitliche Handhabung war aber nicht abschließend zu klären, da alle von mir angeschriebenen Referate und Eigenbetriebe wie auch das Presseamt der Landeshauptstadt unisono auf das POR verwiesen und eigene Angaben zum Vorgang verweigerten oder erst gar nicht antworteten.

So blieb es nur bei einer allgemeinen Stellungnahme des POR mir gegenüber: „Arbeitgeber sind verpflichtet, schwangere Mitarbeiterinnen besonders zu schützen. Bei sich abzeichnenden Krankheitswellen in Bezug auf das Stadtgebiet München, wie z.B. SARS-CoV-2 und Influenza, spricht die Landeshauptstadt München als Arbeitgeber gemäß Mutterschutzgesetz ein befristetes betriebliches Beschäftigungsverbot aus, um werdende Mütter vor Gesundheitsgefahren zu schützen. 

Grundlage hierfür ist immer eine Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes. Die Geschäftsleitungen der Referate und Eigenbetriebe werden in solchen Fällen durch das Personal- und Organisationsreferat per Rundschreiben informiert, die jeweiligen Einheiten geben diese Information dann an ihre Beschäftigten weiter. Werdende Mütter sind für die Zeit des befristeten betrieblichen Beschäftigungsverbotes vorübergehend in einem anderen Bereich ohne Kontakt zu Kindern und ohne starken Publikumsverkehr einzusetzen oder, wenn das nicht möglich ist, freizustellen. 

Wie viele städtische Beschäftigte aktuell zur Zielgruppe gehören, wird nicht zentral erfasst.“

Die „Abendzeitung“ vom 25. Oktober greift das Thema auf und schenkt mir online sogar einen Link.

Montag, 5. August 2024

Nicole Kidman, Harry Kane, AC/DC & Co.: Selbst die Stars müssen im KVR vorsprechen

Auf dem Sommerfest des Oberbürgermeisters Anfang Juli trug Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüler-Gradl mit das glamouröseste Outfit. Eine seltene Gelegenheit, im Hof des Münchner Stadtmuseums modisch zu glänzen. Sonst ist der berufliche Alltag der Verwaltungsjuristin naturgemäß eher grau in grau.

Doch selbst in dem eher häßlichen Behördenriegel des KVR an der Ruppertstraße, wo sonst höchstens das Standesamt mit seinen Hochzeiten etwas Flair kreiert, gibt es immer wieder mal hochkarätige Star-Auftritte, bei denen Münchens Klatschkolumnist*innen gern dabei wären.

Ausgerechnet die Ausländerbehörde, dieses gefürchtete bürokratische Nadelöhr für Expats, Flüchtlinge oder Leiharbeiter, rollt zumindest ideell den roten Teppich aus, wenn millionenschwere Stars ihrer Dienste bedürfen.

Die generelle Umbenennung der Ausländerbehörde in Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung mag der Stadtrat gerade mal vor einem Monat beschlossen haben. Und irgendwann schlägt sich das vielleicht auch im öffentlichen Auftritt des KVR nieder. 

Aber wenn Hollywoodstars, Altrocker oder Ballkünstler eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung für Dreharbeiten, Konzerttourneen oder den FC Bayern brauchten, bot das Kreisverwaltungsreferat schon längst exquisiten Service. Die Pressestelle beharrt auf Nachfrage zwar darauf, dass selbst für Stars und VIPs das „Standardprozedere“ gelte und auch „Künstler*innen, so wie jeder andere Kunde der Ausländerbehörde auch, persönlich vorsprechen“ müssten, „um die Biometriedaten (Fingerabdrücke und biometrisches Foto)“ abzugeben. Aber manche Standardprozeduren sind gleicher als andere. Was die Pressestelle nicht verrät, aber im Haus durchaus bekannt ist: Für Stars gibt es „individuelle Lösungen“, sogar „außerhalb der regulären Öffnungszeiten“. Und das will bei städtischen Angestellten etwas heißen.

Da muss man keine Nummern ziehen oder Schlange stehen. Da ist die Willkommenskultur auf Grand-Hotel-Niveau. Ob Harry Kane, Nicole Kidman oder Angus Young von AC/DC. Sie alle mussten vorsprechen, wurden aber dabei angemessen gepampert.

Doch quid pro quo. Wenn man schon die Weltprominenz im Hinterzimmer empfängt, muss natürlich auch etwas für die städtischen Bediensteten abfallen. Ruhm und Ehre in Wilma, dem Intranet der Landeshauptstadt. Da posieren die Sachbearbeiter*innen oder Stadtdirektoren mit der Prominenz. Und selbst Hanna Sammüller-Gradl lässt sich so etwas manchmal nicht entgehen.

Die Behauptung der Kreisverwaltungsreferats, dass es sich in der Szene einen so guten Ruf erarbeitet hätte, dass Künstler*innen und Bands deswegen gezielt einen Zwischenstopp in München einlegten, mag man bezweifeln, wenn man sieht, dass viele Gastspiele in Deutschland sich auf Berlin, Hamburg und Köln beschränken.

Update vom 12. August: Im Rahmen meiner Recherchen für diesen Beitrag hatte ich am 5. August auch die Pressestelle des IT-Referats angemailt. Ich wollte wissen, ob es korrekt wäre, Wilma als städtisches Intranet zu bezeichnen und wie viele Nutzer*innen Wilma hat. Die Antwort, für die das IT-Referat eine ganze Woche brauchte: „Können Sie uns bitte noch den Kontext Ihrer Recherche mitteilen, damit wir Ihre Anfrage richtig einordnen und adäquat beantworten können?“
Nun die erste Frage habe ich anderweitig klären können. Laut Dienstanweisung IT der Landeshauptstadt (DA-IT) „ist jede aktive Dienstkraft zur Nutzung des städtischen Intranets (WILMA) angehalten, soweit dies zum Rahmen der dienstlichen Tätigkeit gehört (Informationsbeschaffung und -bereitstellung). Dies soll die übergreifende Zusammenarbeit verbessern und vor allem einen beschleunigten Informationstransfer ermöglichen.“
Und inzwischen hat auch die Pressestelle des IT-Referats geantwortet. Wilma hätte rund 44.500 Nutzer*innen. Dem widerspricht ein*e Insider*in. Die Landeshauptstadt hätte vermutlich aktuell so viele Mitarbeiter*innen, aber nur die Hälfte davon hätte Zugang zum internen Verwaltungsnetz. Wilma sei zwar in der Cloud, aber aktuell noch nur über dieses Netz zugänglich. Erziehungs- und Lehrpersonal etwa ohne Zugang zum Verwaltungsnetz könnte Wilma nicht nutzen.
Stadträtin Anne Hübner weist aber darauf hin, dass Lehrer*innen „aber wohl inzwischen nahezu alle einen sogenannten Yubikey und damit Zugang“ hätten. „Aber es gibt sicher sehr viele inaktive Zugangsberechtigte.“
Dazu meint eine Quelle wiederum, dass Lehrkräfte Yubikeys für städtische Mails nutzten. Man könne damit zwar auch Wilma aufrufen, müsste dafür aber einen virtuellen Desktop öffnen, was „mega umständlich“ sei.