„Dieses Werk wurde in einer beschränkten Auflage hergestellt, der die Anzahl der Bezieher – Studienbibliotheken, Ärzte, Juristen und andere Wissenschaftler – zugrunde gelegt wurde.
Ein Verleihen des Werkes an dritte Personen, insbesondere seine Weitergabe an Jugendliche, ist unstatthaft und erfolgt entgegen der Voraussetzung, unter der der Verlag die Lieferung durchführt. Deshalb behält sich der Verlag auch die Verfolgung jeder Nichtbeachtung dieser Verkaufsbestimmung vor.
Ein Ausleihen dieses Werkes durch Leihbibliotheken, das Ausstellen im Schaufenster, das Versenden zu Ansichtszwecken ist in keinem Fall zulässig.“
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