Mit der örtlichen Nachrichtenlage und der Münchner Topographie haben ja auch andere Lokalredaktionen gelegentlich ihre Probleme. Etwa wenn die „Süddeutsche Zeitung“ Schwabing in der Gabelsberger Straße verortet.
Aber die Kollegen der „BILD“ halten wohl doch den Rekord an Ungenauigkeiten und Falschmeldungen. Und steigern das sogar noch, wenn die Inkompetenz vom Isartorplatz sich mit den Ergüssen eines Leser-Reporters mischt.
Letzterem darf man aber nicht allzu böse sein, schließlich kommt er aus dem 112 Kilometer entfernten Gundelfingen.
„Polizei stoppt Rambo-Radler“ titelt das Boulevardblatt und fabuliert, Polizei und Ordnungsbeamte hätten „Radfahrer mitten in der Fußgängerzone in der Residenzstraße“ kontrolliert. Weiter zitiert die Redaktion ihren Leser-Reporter: „Eigentlich ist das Radfahren in der Fußgängerzone verboten (...}, aber die meisten fahren so vorsichtig, dass man ruhig einmal ein Auge zudrücken könnte.“
Nun liegt die Residenzstraße sicherlich nicht „mitten in der Fußgängerzone“, zudem ist sie laut Satzung der Landeshauptstadt für die Fußgängerbereiche in der Altstadt in dem von der „BILD“ präsentierten Abschnitt ausdrücklich für Radler zugänglich: „In der Residenzstraße zwischen Max-Joseph-Platz und Odeonsplatz ist auf der abgesenkten Fahrbahnfläche der Radfahrverkehr zugelassen.“
Die Radler dürfen dabei nur Schritttempo fahren und müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. Hier liegt auch in der Regel der Grund für Kontrollen.
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