Thomas Knüwer fand sie letztes Jahr „prunkvoll“. Katharina Borchert „sonderbar“. Die „Clap“-Redaktion hält die „Nacht der Medien“, mit der die Münchner Medientage morgen abend ihr Get-together im Justizpalast feiern, für den „Treffpunkt der wirklich Wichtigen“. Eben deshalb hat man mich wohl letztes Jahr bei den Münchner Medientage für eine Frauenzeitschrift nicht akkreditieren wollen – und mir auch keine Eintrittskarte für den Abend verkauft, da die Party angeblich schon längst ausverkauft gewesen wäre.
Um so erstaunter war ich, als ich mitbekam, daß es sehr wohl möglich war, am Veranstaltungsabend ohne Reservierung, gegen Cash und ohne Quittung Einlaß zu finden (nicht abgeholte Karten oder ein Zusatzverdienst der Mitarbeiter?).
Nun habe ich heuer wieder versucht, eine Eintrittskarte für die Party zu erwerben – den Kongress schenke ich mir, da ich tags eh keine Zeit dafür hätte. Wie erwartet antwortete mir Nathalie Jennes von den Medientagen, daß es „seit Ende Juli keine Karten mehr für die Get-Together Veranstaltung“ gäbe, woraufhin ich ihr schrieb, daß ich letztes Jahr die gleiche Absage bekommen hätte und es eben dann am Abend den Handel mit den Standy-by-Tickets gegeben hätte.
Dazu keine Antwort von den Medientagen. Stattdessen aber Post von Alex Wolfrum, dem Münchner Partypudel und Organisator des Abends (den die „Clap“-Redaktion in ihrer aktuellen Ausgabe für seine Mediennacht feiert, meines Erachtens dabei aber mogelt und ein Foto abdruckt, das Wolfrum beim Handkuß während eines Empfangs des Champagnerhauses Veuve-Cliquot zeigt, an dem gemessen die Medientage gerade mal Faßbrause sind.) Jedenfalls schreibt Wolfrum, der mich seit gefühlten zwanzig Jahren sonst beständig ignoriert (mit cc an Christopher Tusch von den Medientagen): „Dies ist so nicht richtig. Zum einen war in der Vergangenheit der Ticketpreis, bei den Tickets, die uns für all die Fälle übergeben wurden bei denen Gäste am Trouble-Counter glaubhaft machen konnten, daß die Karte im Hotelzimmer etc. liegt, aufgedruckt. Somit wäre eine Quittungserstellung nach deutschem Steuerrecht nicht statthaft. Zum anderen haben wir alle Kautionsbeträge, die wir für diese Fälle angenommen haben, am nächsten Tag an genau die Gäste wieder ausbezahlen können.
Ich muss Sie dringend bitten davon Abstand zu nehmen unser kundenfreundliches Troublecounter-Personal mit falschen Vorwürfen zu konfrontieren.
Ich freue mich, daß unsere Dienstleistung bei der Locationsuche und Eventdurchführung solche Begehrlichkeiten nach Karten hervorruft.
Ich wünsche Ihnen, daß Sie doch noch eine Karte z.B. von einem Gastgebersponsor erhalten. Wir tragen die alleinige verwaltungsrechtliche und OWiG-rechtliche Verantwortung dafür, daß die maximale Besucherzahl, die von den Sicherheitsbehörden festgelegt wurde, nicht überschritten wird. Auch deshalb schon können wir Ihnen keine Karte verkaufen, was wir stets buchhalterisch korrekt abwickeln würden.“
Hm, offenbar irritiert ihn nur der Vorwurf, es hätte keine Quittung gegeben, aber nicht der Gedanke, daß man unangemeldet eine Karte für einen „ausverkauften“ Abend erwerben konnte...