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Mittwoch, 9. August 2017

Wenn redaktionelle Transparenz zu Schleichwerbung mutiert

Vor vielen Jahren, man könnte auch von einer längst vergessenen Ära redaktioneller Unabhängigkeit sprechen, im letzten Jahrtausend jedenfalls schickte das „FAZ-Magazin“ einen Reporter auf der Queen Elizabeth 2 über den Atlantik. Und statt sich von der Reederei einladen zu lassen, bezahlte die Redaktion selbstverständlich die mehrere tausend Mark teure Passage und druckte das Ticket stolz im Editorial ab. (Die „Frankfurter Allgemeine“ war auch die einzige Redaktion, bei der ich es bereits in den Achtzigern erlebt habe, dass sie selbst preiswerte Geschenke zurückschickt und sich Ähnliches künftig verbittet. In einer Zeit, als noch kein deutscher Verlagsmanager von Compliance sprach.)
Inzwischen lassen sich – Compliance hin oder her – immer mehr Redaktionen allein schon aus Budgetnot gerne einladen und beschenken. Durchaus auch mal hinter dem Rücken der Verlagsleitung.
Reisejournalisten, Autotester, Moderedakteure, Beauty-Experten und Filmkritiker reisen, übernachten und tafeln gern für lau. Selbstverpflichtungen, solche Einladungen am Ende der daraus generierten Veröffentlichung offen zu legen, gibt es durchaus. So auch beim Axel-Springer-Konzern in Form seiner Leitlinien journalistischer Unabhängigkeit.
„Die Journalisten bei Axel Springer tragen dafür Sorge, dass alle Kosten (Reisekosten, Bewirtungen etc.), die im Zusammenhang mit Recherchen entstehen, grundsätzlich durch die Redaktion übernommen werden. Ausnahmen sind von der Chefredaktion zu genehmigen und in der Berichterstattung entsprechend kenntlich zu machen.“
Gerade Letzteres hatte diesen Sonntag den gegenteiligen Effekt, als Airen im Reiseteil der „Welt am Sonntag“ aus dem mexikanischen Aussteigerparadies Tulum berichtete.
Airen? Einige werden sich erinnern. Berühmt geworden ist der gebürtige Bayer und langjährige Wahlberliner weniger durch seine Korrespondententätigkeit (Drogen und Mexiko) für die „Frankfurter Allgemeine“ und „Welt“, denn durch seine länger zurückliegende junge wilde Clubberprosa, aus der sich Helene Hegemann für „Axolotl Roadkill“ reichlich bediente.
Inzwischen würde es eher nur für Herzschmerzprosa à la Rosamunde Pilcher oder Katie Fforde reichen. Recht schwülstig (€ Blendle, Welt+) lobt er Tulum als einen „jener Orte, die unserer Vorstellung vom Paradies am nächsten kommen. Unter der gleißenden Sonne geht strahlend weißer Korallensand in das stille, türkis funkelnde Meer der Karibik über; ein Farbverlauf so unnatürlich intensiv, als habe jemand an den Kontrastreglern eines Grafikprogramms herumgespielt. Kokospalmen wiegen sich sanft in der Brise, silberne Albatrosse schweben reglos über dem Wasser, und irgendwo steht ein Straßenschild, das anregt: 'Be here now'.“
Das mag kitschig klingen, aber tatsächlich sein. Zweifel weckt dagegen Airens Hinweis, „erschwingliche Zimmer finde man eigentlich nur noch über Online-Vermittlungsplattformen.“ Nicht, dass er sich etwa selbst soweit hinauslehne. Er zitiert vorsichtshalber nur eine Insiderin, eine 40-jährige Yoga-Lehrerin, die einerseits beklagt, dass eine Übernachtung inzwischen auch schon mal vierstellig zu Buche schlage. Angeblich aber andererseits einen Ausweg bietet: erschwingliche Zimmer via Online-Plattformen. Die meisten Textchefs oder Redakteure hätten wohl dennoch – selbst wenn es sich nur um ein Zitat handelt – den Rotstift angesetzt, denn solche Behauptungen sind selten faktenfest.
Und tatsächlich zeigt ein kurzer Testcheck, dass ein Hotelportal durchaus günstiger als eine Zimmervermittlungsplattform sein kann. Anfang September etwa bietet HRS für Tulum 25 freie Hostels und Hotels bei Übernachtungspreisen zwischen 8,04 und 462,74 Euro an. Airbnb dagegen listet im selben Zeitfenster zwanzig freie Unterkünfte für 28 bis 2.304 (!) Euro pro Nacht auf.
Aber damit noch nicht genug. Einen Hautgout bekommt das Ganze eben gerade erst durch den journalistische Unabhängigkeit versprechenden Abbinder: „Die Teilnahme an der Reise wurde unterstützt von Airbnb.“ Und so wird aus den unverbindlich allgemein formulierten „Online-Vermittlungsplattformen“ eine recht eindeutige Empfehlung: Airbnb.
Chefredakteur Peter Huth – sie erinnern sich, derjenige, dessen Chefredaktion die Unterstützung durch Airbnb laut Konzernrichtlinie abnicken müßte – verweist auf meine Anfrage hin recht schmalllippig an die Verlagspressestelle, was ausgesprochen schade ist. Macht er doch eine meist sehr lesenswerte „Welt am Sonntag“ und hat davor bei der „B.Z.“ durch seine forschen Titelseiten sogar Leute überzeugen können, die sonst kein Springer-Blatt anfassen würden.
Die Konzernpressestelle kreiste ein kreißte einen Tag lang und gebar dann ein Statement: „Mit dem klaren Hinweis, dass die Reise für den Autoren-Beitrag durch Airbnb finanziell unterstützt wurde, entspricht der Text branchenüblichen Transparenz-Standards“. Was nun aber in Zusammenhang mit der eindeutigen Empfehlung innerhalb des Artikels zum Problem wird. Nur nicht für die blaue Gruppe. In der inzwischen veröffentlichten Onlinefassung des Zeitungstextes findet sich die Formulierung unverändert.

Der Blogeintrag wurde überarbeitet und ein Wörtchen gestrichen gelöscht, da ein Dissenz auftrat, ob es sich dabei möglicherweise um ein unautorisiertes Zitat handle oder um eine zitierfähige Antwort auf eine offizielle Anfrage.

Sonntag, 26. Februar 2017

Feine erste Sätze (27)

„Die Begegnung mit Wladimir Kaminer begann lustig, und sie endete kurz vor dem Dritten Weltkrieg.“
Kathrin Spoerr in der „Welt am Sonntag“ vom 26. Februar 2017 ()

Montag, 4. Januar 2016

Rot-grün & das Nachtleben – Vom Türsteher (2)

Sonst kennt man Ulf Poschardt eher von seinem Kampf um freie Fahrt für freie Bürger, aber letzte Woche hat der „WELT“-Vize mal den Fuß vom Gaspedal genommen, um das Nachtleben vor jeder Regulierung zu schützen und die Türsteher der Republik vor jeder Gängelung.
„Rot-Grün will die Freiheit der Nacht reglementieren“, kommentierte er Gesetzesinitiativen in Bremen und Niedersachsen, die es erleichtern sollen, Clubs zu ahnden, die aus rassistischen Gründen Gäste an der Tür abweisen. Und rast dabei leider ein bißchen übers Ziel hinaus.
Während das bundesweit geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgewiesenen Gästen nur den Weg einer Zivilklage erlaubt, Beweislast und Prozessrisiko also den abgewiesenen Gästen auferlegt, können Bundesländer über entsprechende Änderungen des Gaststättenrechts von Amts wegen rassistische Vorfälle als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Wirte könnten nun bestraft werden, „wenn sie aus 'rassistischen' Gründen junge Männer abweisen“, behauptet Poschardt, der dabei einiges über sein Selektionsdenken verrät. Denn die Gesetzesänderungen verbieten unabhängig vom Geschlecht, „eine Person wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion“ (Niedersachsen – pdf) beim Einlass zu benachteiligen oder in Bremen gar „einer Person wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität oder der Religion oder Weltanschauung“ (BremGastG) den Zutritt zu verwehren. Und es ist keineswegs so, daß Rassismus nur Männer träfe.
Als ich von 2013 bis 2015 wieder einmal zweieinhalb Jahre in München als Türsteher arbeitete, fiel mir bei den Gästen ein Phänomen besonders eklatant auf: die überwiegende Mehrheit aller, die vor meiner Tür standen und auf den ersten Blick ausländisch wirkten, also gerade Schwarze oder Asiaten, traten überraschend ängstlich auf, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Münchner, in München lebende Expats oder Reisende handelte, und auch unabhängig davon, ob sie Männer oder Frauen waren. Es war keine allgemeine Scheu vor Türstehern, diese unter Nachtschwärmern gerade in München weit verbreitete leichte Unsicherheit, am Einlaß zu scheitern. Es war eine aus vielen erfahrenen Abweisungen genährte blanke Angst. Ein Spiegelbild des alltäglichen Rassismus.
„Das Welt- und Menschenbild dieser rot-grünen Politiker, ihre mega uncoole Regelungswut, ihr alltags- und lebensfernes Moraldiktat, wo es nicht hingehört, ihre Viktimisierung von jedem – das alles ist nur schwer zu ertragen“, zetert nun der alte, weiße Mann Poschardt.
Das ist besonders ulkig, denn die von ihm in seinem Kommentar beschworenen „künstlichen Paradiese“, die legendären Clubs und Bars, die nicht nur eine Nacht, sondern ganze Generationen prägen, sind meist Phänomene der Großstadt und ihrer Subkultur. Und Großstädte, aber vor allem ihr Welt- und Menschenbild traditionell eher links geprägt: Abraham D. Beame bzw. Ed Koch & das Studio 54, Stobbe & der Dschungel, und selbst wenn Diepgen nach der Wiedervereinigung den Regiermeister Momper bald verdrängte, so blühte die Berliner Techno-Szene zumindest unter einer großen Koalition weiter auf. Denn nicht nur das Herz, sondern auch der Beat schlägt links.
Und wer jetzt mit der kurzen Ära Erich Kiesl kommt: Das Münchner Nachtleben florierte damals weniger dank der CSU, sondern eher gegen sie und vor allem gegen ihren Kreisverwaltungsrefenten Peter Gauweiler.

Samstag, 19. Januar 2008

Himi Kreuz Sakrament!

Heute abend wird Gloria von Thurn und Taxis für „ihre Lebensleistung und ihren Humor, mit dem sie sich den Herausforderungen ihres Standes stellt“ zur Ritterin wider den tierischen Ernst geschlagen. Die „Süddeutsche Zeitung“ bemerkt in diesem Zusammenhang, daß die Fürstin auch schon lange nicht mehr mit unangenehmen Äußerungen aufgefallen wäre. Stimmt, ihr letztes Interview in der „Welt“ liegt schon vier Wochen zurück:

WELT ONLINE: In Zeiten der Patchworkfamilie, wie lädt man Ex, Mätresse und Neuvermählte ein?

Fürstin Gloria: Für uns Katholiken ist die Ehe ein Sakrament. Darum werden in einem katholischen Haus neu verheiratete Paare eigentlich nicht eingeladen.

WELT ONLINE:
Ihre beste Freundin dürfte ihren neuen Mann nicht mitbringen?

Fürstin Gloria: Tja, das muss sie wissen. Letztlich ist es nicht korrekt. Scheidung ist okay. Aber wieder heiraten ist für uns ein Tabu.

Kriterien für eine Auszeichnung mit dem Karnevalsorden sind übrigens „Humor und Menschlichkeit im Amt“!

(Foto: Sabine Brauer/AKV)