Mittwoch, 4. Juli 2007
Bundeswehr bespitzelt Bürger
Beim Streit um die Amtshilfe der Bundeswehr während des G-8-Gipfels in Heiligendamm, betont das Verteidigungsministerium laut der „Süddeutschen Zeitung“, daß „die Streitkräfte nicht in Grundrechte von Bürgern eingegriffen hätten.“ Dabei haben die eingesetzten Spähpanzer des Typs Fennek im Rahmen der sogenannten Amtshilfe mit ihrer Kamera aber nicht etwa Demonstranten, sondern die Autobahn observiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht erst im März wieder am Beispiel Regensburgs festgestellt, daß Videobeobachtungen öffentlicher Plätze „einen Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung“ darstellen. Also durchaus einen Eingriff in die Grundrechte von Bürgern.
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2 Kommentare:
Soweit so gut. Du hast aber nur einen Teil der Regensburg-Begründung hier gepostet. Am Ende sieht es ja dann doch wieder anders und nivelierend aus:
"Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine Videoüberwachung
öffentlicher Einrichtungen mit Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials auf der Grundlage einer hinreichend bestimmten und normenklaren Ermächtigungsgrundlage materiell verfassungsgemäß sein kann, wenn für sie ein hinreichender Anlass besteht und Überwachung sowie Aufzeichnung
insbesondere in räumlicher und zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Möglichkeit der Auswertung der Daten das Übermaßverbot wahren."
Es geht primär erst einmal darum, daß es sich eben nicht um bloße Amtshilfe handelt, sondern daß die Bundeswehr dort direkt in die Grundrechte eingriff.
Ob dieser Eingriff nun zulässig war, ist dann die nächste juristisch zu klärende Frage. Das Verteidigungsministerium wollte sich dem aber gar nicht erst stellen, sondern bestreitet, daß überhaupt Grundrechte tangiert worden wäre.
Und ich habe nicht umsonst auf die Urteilsbegründung verlinkt.
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