War es ein Flüchtigkeitsfehler, ein Versehen? Der Ägypter Abu Omar sei in Italien „von CIA-Agenten auf offener Straße festgenommen worden sein“, behauptete die Pariser ARD-Korrespondentin Marion von Haaren in der „Tagesschau“. Auf eine Mail hin antwortete mir nun Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-Aktuell, „im Auftrage des Intendanten“ Jobst Plog:
„Die Formulierung 'festnehmen' ist juristisch nicht falsch. Bisher handelt es sich um einen Vorwurf, der gerade gerichtlich in Mailand geklärt wird. Ex post betrachtet wäre die Formulierung 'verschleppt' wahrscheinlich passender gewesen. Doch wie gesagt, der genaue Sachverhalt wird derzeit vor dem Gericht geklärt.“
Selbst wenn dem so wäre, würde die „Tagesschau“-Redaktion dem Gerichtsurteil vorgreifen und für die in Abwesenheit angeklagten CIA-Agenten Partei ergreifen, indem von Haaren die Verschleppung als Festnahme legitimiert.
Nun ist es aber juristisch wie journalistisch eine Volte aus einer Anklage wegen einer mutmaßlichen Entführung den Umkehrschluß zu ziehen, daß ein Freispruch der CIA Polizeigewalt in Italien verleihen würde.
Man mag es sympathisch finden, daß sich die ARD hinter ihre Korrespondentin stellt. Wenn man aber sieht, wie etwa die BBC mit Fehlern umgeht, kann man Gniffke einen gerade für einen öffentlich-rechtlichen Sender unangemessenen Corpsgeist vorwerfen.
1 Kommentar:
In der Tat. Peinlich genug, dass es zu dem Fehler kam, ihn dann aber auch noch zu rechtfertigen zeugt von vollkommen unangebrachtem Vetterngeist. Ich will keine Journalisten, die auf Teufel komm raus zusammenhalten, sondern solche, die versuchen mich gut zu informieren. Peinlich, peinlich...
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