
Das Bundesverfassungsgericht
erklärte im März 2006 das staatliche Glücksspielmonopol nur unter der Bedingung für zulässig, daß damit Maßnahmen gegen die Spielsucht verknüpft sind. Und natürlich folgten prompt wohlfeile
Versprechen des deutschen Lotto- und Totoblocks, mit Warnhinweisen der Suchtgefahr vorzubeugen und außergewöhnlich hohe Jackpots nicht mehr plakativ zu bewerben. Doch heute in der „BILD“-Zeitung war von solcher
Zurückhaltung nichts zu sehen. Kein Warnhinweis, nur aufreizende Werbung für den 17 Millionen schweren Jackpot.
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