Nachdem das Bundesverfassungsgericht der Stadt München untersagt (BVerfG, 1 BvR 943/02 vom 25.10.2007) hat, für die bloße Anmeldung einer Demonstration Gebühren zu erheben, bat ich die Stadt nun um Aufhebung des Kostenbescheids für die von mir seinerzeit angemeldete Demo gegen den Einstieg der Schwarz-Gruppe bei Basic.
Nun antwortete mir Verwaltungsamtsrat Jürgen Rappold: „Zum Zeitpunkt der Sie betreffenden Kostenentscheidung handelte das Kreisverwaltungsreferat in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage und der höchsten bayerischen Verwaltungsrechtsprechung. Insoweit ist der Rechtssicherheit und der Bestandskraft gegenüber dem individuellen Interesse, den Bescheid aufzuheben, der Vorzug zu geben.“
Ich denke, das sollte noch nicht das letzte Wort sein...
(Foto: Andreas Bock)
3 Kommentare:
Dein Anwalt sollte Dir ewig dankbar dafür sein, dass Du soviel Beschäftigung für ihn kreierst.
Anwalt, was für ein Anwalt? Alles unterhalb des Landgerichts (wo Anwaltszwang herrscht) betreibe ich in der Regel selbst, würde sich sonst nie rechnen...
Ein Richter anno dazumal wollte mir nicht glauben, daß ich kein Jurist sei, so spitzfindig wie ich argumentierte.
Du bist doch fast ein Jurist... ;)
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