Wie dpa seltsamerweise gestern erst meldete, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober der Stadt München untersagt, für die bloße Anmeldung einer Demonstration Gebühren zu erheben. Demnach müßte ja auch der Gebührenbescheid meiner Basic-Demo letzten Sommer unzulässig gewesen sein...
(Foto: Andreas Bock)
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