Erst das Bundesverfassungsgericht konnte der Stadt München klar machen, daß Demonstrationsfreiheit ein wertvolles wie gebührenfreies Gut ist, weshalb es einen Gebührenbescheid des Kreisverwaltungsreferats für verfassungswidrig erklärte (BVerfG, 1 BvR 943/02 vom 25.10.2007) und den Vorgang ans Bayerische Verwaltungsgericht zurückverwies. Als ich mich dort nach dem Stand der Dinge erkundigte, erfuhr ich, daß das Verfahren ohne neues Urteil beendet worden sei. Den Grund hat mir jetzt Greenpeace verraten:
„Gegen uns waren zwei Gebührenbescheidsverfahren nach Versammlungsanmeldungen in den Jahren 1998 und 1999 anhängig. Bevor es zu erneuten Verhandlungen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht kam, hat die Stadt ihre Bescheide zurückgezogen, so dass in einem Fall ein bereits terminierter Gerichtsverhandlungstermin hinfällig wurde.
Bei dem Verfahren des 1998-er Gebührenbescheides war ein Verhandlungstermin für den 04.06.2008 angesetzt. Die Stadt nahm ihren Bescheid am 03.06.2008 zurück.
Bei dem Verfahren des 1999-er Gebührenbescheides (in dieser Sache hatte das BVerfG entschieden) nahm die Stadt ihren Bescheid am 14.04.2008 zurück. Hier war noch kein erneuter Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht anberaumt worden.
Einen Vergleich haben wir zu keinem Zeitpunkt mit der Stadt geschlossen.“
Das Kuriose ist nun aber, daß die Stadt bei anderen Organisationen und Bürgern gleich lautende Gebührenbescheide, die sogar erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlassen wurden, weiterhin aufrecht erhält, einzutreiben versucht, bis Mai 2008 einen „Bestandsschutz“ für sich reklamiert und von „Rechtssicherheit“ spricht, diese aber offenbar ignoriert. Aber wer sich wie die Landeshauptstadt verfassungswidrig verhält, den stört wohl auch nicht, daß er mit seinen Bescheiden willkürlich verfährt, die einen aufhebt und die anderen nicht...
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