Updates – Die Presseabteilung der Postbank meint dazu: „Seit Januar 2008 werden in den Filialen der Postbank und der Deutschen Post bei allen Bareinzahlungen mit einem Zahlschein die Daten des Einzahlers auf der Rückseite des Einzahlungsformulars erfasst. Die Postbank ist dazu gesetzlich verpflichtet. Hintergrund ist die EU-Verordnung 1781/2006 (Geldtransfer-Verordnung vom 16.November 2006). Diese verpflichtet alle deutschen Banken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken.
Die Regelung gilt sowohl für Bareinzahlungen bis 1.000 Euro - hier werden Name und Vorname des Einzahlers, Geburtsdatum und Geburtsort des Einzahlers erfasst - als auch für Bareinzahlungen über 1.000 Euro. Die Einzahlerdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort) sind bei allen Bareinzahlungen ab 1000,01 Euro zusätzlich anhand eines gültigen Ausweispapiers zu prüfen.
Diese Regelung gilt nicht bei Bareinzahlungen auf das eigene Konto oder an Behörden (z. B. Finanzamt, Stadt, Gemeinde, Polizei ), Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Bundesagentur für Arbeit, BfA, LVA Justizvollzugsanstalt) bzw. Bareinzahlungen zugunsten von Kreditinstituten, wenn als Auftraggeber ebenfalls ein Kreditinstitut angegeben ist.“
Seltsamerweise habe ich am gleichen Tag Bareinzahlungen bei der Deutschen Bank und HypoVereinsbank zu Gunsten von T-Mobile und
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen