Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ hat mir schon manches Wochenende verschönt. Gestern aber ganz besonders. Denn auf Seite 42 verrät die Steuerfachanwältin Ulrike Höreth, daß man nicht nur Haushaltshilfen absetzen kann, sondern auch Mietnebenkosten wie Schornsteinfeger, Treppenreinigung, Aufzugswartung, Hausmeister oder Gartenpflege. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums gibt's als Download oder über Google als HTML-Dokument.
Update: Das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat das Aktenzeichen IV C 4 - S 2296b - 60/06. Falls der Link nicht funktioniert, einfach danach googeln!
2 Kommentare:
Beim Link zum Finanzministerium gibt's nichts zum Downloaden.
Stimmt. Gestern ging's noch. Kümmere mich drum. Danke!
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