Nichts gegen den morgen startenden „Frost/Nixon“, einen wirklich herausragenden Film, aber der darin porträtierte Star-Talker David Frost ist nun wirklich keine sonderlich sympathische Person, wie Peter Morgans Stück ebenso wie Ron Howards Verfilmung durchblicken lassen. Die Jungs von Monty Python hatten länger das Vergnügen, mit dem gänzlich unbescheidenen Fernsehmacher zusammenarbeiten zu dürfen, und haben ihm zum Abschied ein liebesvolles Porträt, „Timmy Williams Coffee Time“, gewidmet.
Update: Die „Süddeutsche“ vom 5. Februar über David Frost
Mittwoch, 4. Februar 2009
Bumm Bumm Bäng Bäng
Die Geschichte von Radio Freies Europa ist auch eine Münchner Geschichte, im Guten wie im Bösen, denn mit all den rumänischen, polnischen, ungarischen, bulgarischen und tschechoslowakischen Mitarbeitern des Exilantensenders kamen auch die Geheimdienste, Bombenattentäter, Meuchelmörder und osteuropäischen Sippschaften an die Isar, deren Brut dann so wie ich dieser Stadt noch verhaftet blieben, als der Sender selbst bereits längst nach Prag weitergezogen und
sein weißer Flachbau am Englischen Garten in die Hand unschuldiger LMU-Studentinnen gefallen war. Heute abend strahlt nun arte um 21 Uhr Christian Bauers Dokumentation „Liebesgrüße nach Moskau – The Great Radio War: Radio Freies Europa und der kalte Krieg“ aus, die bereits während der Produktionszeit für viel Gerede sorgte. Ich habe sie noch nicht gesehen, aber die „Süddeutsche“ scheint beeindruckt.
(Fotos: BR/Richard H. Cummings)
sein weißer Flachbau am Englischen Garten in die Hand unschuldiger LMU-Studentinnen gefallen war. Heute abend strahlt nun arte um 21 Uhr Christian Bauers Dokumentation „Liebesgrüße nach Moskau – The Great Radio War: Radio Freies Europa und der kalte Krieg“ aus, die bereits während der Produktionszeit für viel Gerede sorgte. Ich habe sie noch nicht gesehen, aber die „Süddeutsche“ scheint beeindruckt.
(Fotos: BR/Richard H. Cummings)
Dienstag, 3. Februar 2009
GfK: Telefonterror aus dem Zufallsgenerator
Nichts gegen Marktforschung. In der Fußgängerzone stehe ich immer gern Rede und Antwort, im Internet gehöre ich dem einen oder anderen Verbraucherpanel an und immer, wenn meiner Lieblingslektüre ein Fragebogen beiliegt, fülle ich ihn gerne aus. Man tut was man kann, um die Konsumprodukte angeboten zu bekommen, die einen richtig befriedigen.
Das gilt aber nicht für die unverlangten Anrufe, die womöglich auch noch mit unterdrückter Rufnummer erfolgen. An einem Sonntag klingelte beispielsweise morgens mein Telefon und ein junger Mann wünschte mich zu Zwecken der Marktforschung zu befragen. Als ich ablehnte und ihn darum bat, meine Nummer aus seiner Datei zu löschen, gab er sich nicht etwa geschlagen, sondern wollte mir eine Rechtfertigung abpressen, warum ich dies denn wünsche.
Doch wie kommt der junge Mann von der Enigma-GfK überhaupt dazu mich anzurufen? Hatte ich womöglich bei dem einen oder anderen Gewinnspiel oder Panel dem zugestimmt? Also flugs das Institut angeschrieben und zur Antwort bekommen, daß sie mich tatsächlich ohne jede vorherige Einwilligung meinerseits telefonisch belästigt haben:
„Bei telefonischen Umfragen setzen wir ein Verfahren ein, das als Gabler-Häder-Verfahren bezeichnet wird. Dabei stellt der ADM allen seinen Mitgliedsunternehmen einmal im Jahr einen Pool von mehreren Millionen Telefonnummern zur Verfügung. Die Generierung des Pools erfolgt, indem zunächst alle eingetragenen Telefonnummern herangezogen werden.
Im nächsten Schritt werden die 2 Endziffern aller dieser Nummern sozusagen abgeschnitten und mit den Ziffern 00 bis 99 wieder ergänzt. So entstehen aus einer eingetragenen Nummer 100 neue. Im dritten Schritt werden alle mehrfach generierten Nummern, die sich durch dieses System ergeben bereinigt, so dass jede Nummer nur einmal im Pool vorhanden ist.
Aufgrund des beschriebenen Systems der Zufallsgenerierung sowie der computergestützten Anwahl dieser Nummern enthält der Nummernpool aber *keinerlei* weitere Informationen wie Name oder Adresse, so dass die Anonymität der Befragten auf jeden Fall gewährleistet ist.
Der ADM hat eine Sperrdatei eingerichtet, in welche sämtliche Telefonnummern von Befragten eingetragen werden, die erklärt haben nicht mehr zu Zwecken der Marktforschung kontaktiert werden zu wollen.
Jedes Mitglied des ADM (und wir sind Mitglied) gleicht vor Beginn einer neuen Studie seinen für die Erhebung zu verwendenden Nummernpool mit dieser Liste ab und nimmt alle heraus, die auf dieser Liste zu finden sind.“
Nun zeigt ein kurzer Check bei Wikipedia, daß solche Anrufe ohne vorherige Einwilligung in der Marktforschung verboten sind (während politische Meinugsforschungsinstitute es dürfen) und das OLG Köln hat im Dezember bestätigt, daß selbst telefonische Befragungen von Kunden – nicht Wildfremden –, auch zum Zwecke der Marktforschung, unzulässige Werbung wären (via Damm).
Von mir auf diese Rechtslage – und meine Tätigkeit als Journalist – hingewiesen, analysierte man vom Enigma-GfK-Server aus erst einmal meinen Blog und gab den Vorgang dann an das Mutterhaus ab: Abteilung Legal Services and Transactions.
Die GfK-Justiziarin Nina Gellichsheimer meint, daß die telefonische Befragung „ein unerlässliches Instrument der Datenbeschaffung“ sei, auf welches nicht verzichtet werden könne und „welches bereits seit mindestens Anfang der 60er Jahre praktiziert wird.“
„Etliche Gerichte stützen mit ihren Urteilen daher auch den Standpunkt der deutschen Marktforschungsinstitute, das Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken nichts mit solchen (verbotenen) zu Verkaufszwecken zu tun haben.“
„Das in jüngster Vergangenheit nun gegen die Marktforschung ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch kein letztinstanzliches und weist zudem nach Auffassung der deutschen Marktforscher sowie der Berufsverbände ADM und BVM erhebliche Begründungsschwächen auf.“
Da bin ich mal gespannt, ob die Richter der nächsten Instanz auch schwächeln... Meine Mitgliedschaft in allen GfK-Panels habe ich gekündigt. Aber da hätte ich wohl als Journalist auch nie mitmachen dürfen.
Update: Nachdem die GfK behauptete, das Hamburger Urteil sei noch nicht rechtskräftig, habe ich bei Anwalt Hans U. Geisler nachgefragt, der mir antwortete: „Unsinn. Nach inzwischen bundesweiter, einheitlicher Rechtsprechung sind solche Anrufe unzweifelhaft rechtswidrig, es besteht ein Unterlassungsanspruch. Hervorgetan hat sich dazu insbesondere das Kammergericht Berlin.“ Die Marktforscher hätten „bis heute nie wirklich verstanden, daß es gar nicht um Wettbewerbsrecht geht, sondern einfach um die Belästigung Dritter, also um schlichtes allgemeines Privatrecht, das hat mit dem UWG nichts zu tun.“
Auf diesen Widerspruch von mir angesprochen, hat die GfK bislang nicht reagiert.
„Der unerbetene Anruf eines Marktforschungsinstituts ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn Auftraggeber des Instituts ein Gewerbetreibender ist.“
Entscheidung des LG Berlin, 15. Zivilkammer, vom 6.Februar 2007, Aktenzeichen: 15 S 1/06
Das gilt aber nicht für die unverlangten Anrufe, die womöglich auch noch mit unterdrückter Rufnummer erfolgen. An einem Sonntag klingelte beispielsweise morgens mein Telefon und ein junger Mann wünschte mich zu Zwecken der Marktforschung zu befragen. Als ich ablehnte und ihn darum bat, meine Nummer aus seiner Datei zu löschen, gab er sich nicht etwa geschlagen, sondern wollte mir eine Rechtfertigung abpressen, warum ich dies denn wünsche.
Doch wie kommt der junge Mann von der Enigma-GfK überhaupt dazu mich anzurufen? Hatte ich womöglich bei dem einen oder anderen Gewinnspiel oder Panel dem zugestimmt? Also flugs das Institut angeschrieben und zur Antwort bekommen, daß sie mich tatsächlich ohne jede vorherige Einwilligung meinerseits telefonisch belästigt haben:
„Bei telefonischen Umfragen setzen wir ein Verfahren ein, das als Gabler-Häder-Verfahren bezeichnet wird. Dabei stellt der ADM allen seinen Mitgliedsunternehmen einmal im Jahr einen Pool von mehreren Millionen Telefonnummern zur Verfügung. Die Generierung des Pools erfolgt, indem zunächst alle eingetragenen Telefonnummern herangezogen werden.
Im nächsten Schritt werden die 2 Endziffern aller dieser Nummern sozusagen abgeschnitten und mit den Ziffern 00 bis 99 wieder ergänzt. So entstehen aus einer eingetragenen Nummer 100 neue. Im dritten Schritt werden alle mehrfach generierten Nummern, die sich durch dieses System ergeben bereinigt, so dass jede Nummer nur einmal im Pool vorhanden ist.
Aufgrund des beschriebenen Systems der Zufallsgenerierung sowie der computergestützten Anwahl dieser Nummern enthält der Nummernpool aber *keinerlei* weitere Informationen wie Name oder Adresse, so dass die Anonymität der Befragten auf jeden Fall gewährleistet ist.
Der ADM hat eine Sperrdatei eingerichtet, in welche sämtliche Telefonnummern von Befragten eingetragen werden, die erklärt haben nicht mehr zu Zwecken der Marktforschung kontaktiert werden zu wollen.
Jedes Mitglied des ADM (und wir sind Mitglied) gleicht vor Beginn einer neuen Studie seinen für die Erhebung zu verwendenden Nummernpool mit dieser Liste ab und nimmt alle heraus, die auf dieser Liste zu finden sind.“
Nun zeigt ein kurzer Check bei Wikipedia, daß solche Anrufe ohne vorherige Einwilligung in der Marktforschung verboten sind (während politische Meinugsforschungsinstitute es dürfen) und das OLG Köln hat im Dezember bestätigt, daß selbst telefonische Befragungen von Kunden – nicht Wildfremden –, auch zum Zwecke der Marktforschung, unzulässige Werbung wären (via Damm).
Von mir auf diese Rechtslage – und meine Tätigkeit als Journalist – hingewiesen, analysierte man vom Enigma-GfK-Server aus erst einmal meinen Blog und gab den Vorgang dann an das Mutterhaus ab: Abteilung Legal Services and Transactions.
Die GfK-Justiziarin Nina Gellichsheimer meint, daß die telefonische Befragung „ein unerlässliches Instrument der Datenbeschaffung“ sei, auf welches nicht verzichtet werden könne und „welches bereits seit mindestens Anfang der 60er Jahre praktiziert wird.“
„Etliche Gerichte stützen mit ihren Urteilen daher auch den Standpunkt der deutschen Marktforschungsinstitute, das Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken nichts mit solchen (verbotenen) zu Verkaufszwecken zu tun haben.“
„Das in jüngster Vergangenheit nun gegen die Marktforschung ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch kein letztinstanzliches und weist zudem nach Auffassung der deutschen Marktforscher sowie der Berufsverbände ADM und BVM erhebliche Begründungsschwächen auf.“
Da bin ich mal gespannt, ob die Richter der nächsten Instanz auch schwächeln... Meine Mitgliedschaft in allen GfK-Panels habe ich gekündigt. Aber da hätte ich wohl als Journalist auch nie mitmachen dürfen.
Update: Nachdem die GfK behauptete, das Hamburger Urteil sei noch nicht rechtskräftig, habe ich bei Anwalt Hans U. Geisler nachgefragt, der mir antwortete: „Unsinn. Nach inzwischen bundesweiter, einheitlicher Rechtsprechung sind solche Anrufe unzweifelhaft rechtswidrig, es besteht ein Unterlassungsanspruch. Hervorgetan hat sich dazu insbesondere das Kammergericht Berlin.“ Die Marktforscher hätten „bis heute nie wirklich verstanden, daß es gar nicht um Wettbewerbsrecht geht, sondern einfach um die Belästigung Dritter, also um schlichtes allgemeines Privatrecht, das hat mit dem UWG nichts zu tun.“
Auf diesen Widerspruch von mir angesprochen, hat die GfK bislang nicht reagiert.
„Der unerbetene Anruf eines Marktforschungsinstituts ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn Auftraggeber des Instituts ein Gewerbetreibender ist.“
Entscheidung des LG Berlin, 15. Zivilkammer, vom 6.Februar 2007, Aktenzeichen: 15 S 1/06
Montag, 2. Februar 2009
Einer, der es wissen könnte
„Ich halte die FAZ für die beste deutsche Tageszeitung. Sie hat viele Eigenschaften, die ich für den Freitag auch gern hätte. Sie verfügt über eine große innere Bandbreite, ist sehr experimentierfreudig und lebendig.“
Jakob Augstein, früher langjähriger leitender Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ und nunmehr Verleger des „Freitag“ in einem ihm gewidmeten Porträt im „journalist“ 2/09
Update zur ersten Ausgabe nach dem Relaunch als „Das Meinungsmedium“.
Jakob Augstein, früher langjähriger leitender Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ und nunmehr Verleger des „Freitag“ in einem ihm gewidmeten Porträt im „journalist“ 2/09
Update zur ersten Ausgabe nach dem Relaunch als „Das Meinungsmedium“.
Sonntag, 1. Februar 2009
Kritisch subtiler Modejournalismus
„V.i.S.d.P.: Ist auf der Fashion Week kritischer Modejournalismus noch möglich?
Petra Winter (Cosmopolitan): Ja, er ist grundsätzlich überall möglich. Wir kritisieren subtil, indem wir bestimmte Mode nicht fotografieren, die uns missfällt.“
Auch sonst ein wunderbar entlarvendes Interview, wie man es nicht besser parodieren könnte. (Link, pdf-Download)
Petra Winter (Cosmopolitan): Ja, er ist grundsätzlich überall möglich. Wir kritisieren subtil, indem wir bestimmte Mode nicht fotografieren, die uns missfällt.“
Auch sonst ein wunderbar entlarvendes Interview, wie man es nicht besser parodieren könnte. (Link, pdf-Download)
Samstag, 31. Januar 2009
Aufgestrapste Süddeutsche Zeitung
Falls „Theater heute“ die Kategorie „Beste Nachwuchstitten“ kürt, wäre diese Abschlußproduktion der Bayerischen Theaterakademie weit vorne mit dabei. Schon die einstimmende Fotoausstellung im Foyer des ehemaligen Redaktionsgebäudes der „SZ“ lockt mit nackten Tatsachen. Dann folgt im ersten Akt zwar eine Abkühlung im Mind-Fucking dreier (echter) Feuilletonisten. Der weihrauchgeschwängerte Blick zurück dieser SZ-Weisen wird im zweiten Akt aber durch Sex, Lügen und Video abgelöst: Eine Vorahnung auf die zukünftigen Verhältnisse, wenn hier an der Sendlinger Straße mit den Luxuswohnungen die Besserverdienenden einziehen – samt Koks und Callgirls? Die wahren Nutten kommen aber erst im dritten Akt: Die Theaterabsolventen präsentieren Stage Branding, eine Eventstrategie, mit der Unternehmen „ihre Marke auf die Bretter, die die Welt bedeuten“, schicken können. Parodie? Ernst gemeinte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Das spielt an diesem unentschlossen mäandernden Theaterschülerabend keine Rolle mehr.
Update: Stephan Handels weit wohlwollendere Kritik in der „Süddeutschen“
Update: Stephan Handels weit wohlwollendere Kritik in der „Süddeutschen“
Nur Stammgäste?
Als ich das erste Mal davon hörte, hielt ich es noch für einen Witz, aber die Strähnchenstrullerer vom Bash Club warnen an ihrer Salontür tatsächlich, daß der „Haarschnitt vorbehalten“ sei, die Friseure also nicht jedem Kunden den Schopf verunstalten.
Freitag, 30. Januar 2009
Ein Hauch von Welt im Univiertel
Vor ein paar Jahren hat die ehemalige Crazy-Horse-Tänzerin Gabriela Cortese mit den puppenhaften Papouches ihres Multikulti-Modelabels Antik Batik die Herzen der Moderedakteurinnen weltweit im Sturm erobert. Inzwischen ist die Klitsche im Pariser Marais deutlich gewachsen und eröffnet dieser Tage offenbar auch eine Boutique in der Münchner Türkenstraße 71. Da fühlt sich mein Univiertel gleich viel pariserischer an. Jetzt fehlt nur noch, daß Kapinski in seinem neuen T-Shirt durch die Straße läuft und „New York Herald Tribune“ krakeelt.
Todenhöfer chattet heute beim SZ-Magazin
Im aktuellen „SZ-Magazin“ geißelt Jürgen Todenhöfer den „Geisterkrieg“ des Westens gegen die Afghanen, Iraker, Iraner, Palästinenser und warnt gleichwohl vor den Diaspora-Terroristen, die längst unter uns seien: „Mit dem Internet haben sie ein ideales Kommunikationsinstrument. Hier erfahren sie aus aller Welt, warum und wie sie Bomben bauen sollen. Das Internet ist Hassprediger und Trainingslager in einem. Das »World Wide Web« gibt ihnen das Gefühl, trotz Anonymität Mitglied einer großen Bewegung zu sein. Die Bomben, die sie bauen, sind technisch anspruchslos, aber auch billig. Die Londoner U-Bahn-Anschläge 2005 kosteten gerade einmal 2000 Dollar. Es sind zweitklassige Waffen für zweitklassige Terroristen – die Antwort auf eine zweitklassige Politik des Westens.“
Unterm Strich zwar einer seiner deutlich schwächeren Texte, aber kontrovers genug für eine flotte Diskussion: Ab 16 Uhr ist Todenhöfer heute laut der Print-Ausgabe im Live-Chat des „SZ-Magazins“ online. Auf der Homepage konnte ich dazu noch keinen Hinweis, geschweige denn Link finden.
Update: Keine Vorankündigung online, dann nach Start kein Hinweis, wie lange der Chat dauern wird, das kann man sicher besser inszenieren, wenn man schon jemanden wie Jürgen Todenhöfer im Live-Chat hat...
(Foto: Verlagsgruppe Random House GmbH C. Bertelsmann Verlag)
Unterm Strich zwar einer seiner deutlich schwächeren Texte, aber kontrovers genug für eine flotte Diskussion: Ab 16 Uhr ist Todenhöfer heute laut der Print-Ausgabe im Live-Chat des „SZ-Magazins“ online. Auf der Homepage konnte ich dazu noch keinen Hinweis, geschweige denn Link finden.
Update: Keine Vorankündigung online, dann nach Start kein Hinweis, wie lange der Chat dauern wird, das kann man sicher besser inszenieren, wenn man schon jemanden wie Jürgen Todenhöfer im Live-Chat hat...
(Foto: Verlagsgruppe Random House GmbH C. Bertelsmann Verlag)
Donnerstag, 29. Januar 2009
Turi2 vor Gericht
Vor zweieinhalb Wochen hatte ich mich gewundert, mit welcher Selbstverständlichkeit Mediendienste wie Turi2 oder Meedia öffentliche Adreßlisten plündern, um den dort aufgeführten Medienprofis ihren Newsletter unaufgefordert zuzusenden. Turi, der laut eigenen Angaben 20.700 Abonnenten hat, gestand mir unlängt, daß die „unaufgefordert Angeschriebenen rund ein Drittel aller Neuabos“ ausmachten. Nun hat einer der Kressköpfe sich juristisch dagegen gewehrt. Andreas Ludyk hat sich den Spam nicht einfach nur verbeten, sondern gleich seinen Anwalt in Marsch gesetzt. Zwar nahm ihn Turi2 dann auch aus dem Verteiler, weigerte sich aber, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie die gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen, weshalb es heute vormittag zu einem Gerichtstermin am Amtsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 92 C 37/09 - 12) kam. Mit dem Ergebnis, daß Peter Turi „auf Vorschlag der Richterin“ die gewünschte Unterlassungserklarung abgab, dem Kläger keine weiteren Mails zu schicken, und jetzt auch die Gerichtskosten zu tragen hat.
Manuelle Trackbacks: Telemedicus, Lanu
Manuelle Trackbacks: Telemedicus, Lanu
Abonnieren
Posts (Atom)