Avantgarde der Konformität: „Die Solidarität der Städte“ mit Mario Neumann (medico international)
/ Favorit-Bar, Andreas Etges: „Wie ein Vogel im goldenen Käfig: First Ladies im Weißen Haus“ / Amerikahaus, State of the Union, Siemens-Hauptversammlung / Olympiahalle, „Tatzelturm am Tatzelwurm: Kunst und Kultur brauchen Raum!“ – Informationsveranstaltung mit Florian Schönhofer und David Süß / Freimann, Vernissagen Diplomausstellung 2020 / Akademie der Bildenden Künste und „Beat in Schwabing“ / Pasinger Fabrik, Trauergottesdienst Bruno Reich / St. Heinrich und Beerdigung / Waldfriedhof, Finest Spirits / MVG-Museum, TSV 1860 vs. SV Waldhof Mannheim / Grünwalder Stadion, 3 Jahre Bufet, 3 Jahre Bier und Wurst, „Bad Banks“ – 2. Staffel (Foto) / ZDF, „Homeland“ – Final Season / Showtime, The Oscars / Pro Sieben, Pressevorführungen „Helmut Newton – The Bad and the Beautiful“ und „The IP Man 4: The Finale“
(Foto: ZDF/Fabrizio Maltese)
Sonntag, 2. Februar 2020
Freitag, 31. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl (8): Von einer mündlichen Verhandlung kann man absehen
Wie bereits erwähnt, haben die Piraten Bayern Anfang Dezember Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben sowie eine einstweilige Anordnung beantragt, weil sie es nicht nachvollziehbar finden, dass man bei der Kommunalwahl panaschieren, also seine Stimmen auf mehrere Parteien verteilen dürfe, aber dagegen bei den Unterstützungsunterschriften für die Zulassung kleinerer Parteien auf den Stimmzettel gezwungen sei, sich ausschließlich auf eine Partei zu beschränken.
Inzwischen hat laut der „Süddeutschen Zeitung“ auch MUT Bayern eine weitere Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben: „Die Art und Weise, wie in Bayern Unterstützungsunterschriften für neue Wahlvorschläge zur Kommunalwahl zu sammeln sind, ist verfassungswidrig“.
Diese Woche habe ich mich beim Verfassungsgerichtshof erkundigt, wie in der ersteren Streitsache nach zwei Monaten der Stand der Dinge sei. Der zuständige Referent antwortete mir: „Zu Ihrer Anfrage vom 27. Januar 2020 teile ich mit, dass beim Verfassungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen Vf. 22-VII-19 eine Popularklage anhängig ist auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
Bisher wurde weder eine einstweilige Anordnung erlassen noch ist eine verfahrensabschließende Entscheidung ergangen. Auch ein Termin zur mündlichen Verhandlung, von dem der Verfassungsgerichthof im Übrigen absehen kann, wenn er eine solche nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erscheint (Art. 55 Abs. 3 VfGHG), wurde bisher nicht anberaumt.“
Inzwischen hat laut der „Süddeutschen Zeitung“ auch MUT Bayern eine weitere Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben: „Die Art und Weise, wie in Bayern Unterstützungsunterschriften für neue Wahlvorschläge zur Kommunalwahl zu sammeln sind, ist verfassungswidrig“.
Diese Woche habe ich mich beim Verfassungsgerichtshof erkundigt, wie in der ersteren Streitsache nach zwei Monaten der Stand der Dinge sei. Der zuständige Referent antwortete mir: „Zu Ihrer Anfrage vom 27. Januar 2020 teile ich mit, dass beim Verfassungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen Vf. 22-VII-19 eine Popularklage anhängig ist auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
Bisher wurde weder eine einstweilige Anordnung erlassen noch ist eine verfahrensabschließende Entscheidung ergangen. Auch ein Termin zur mündlichen Verhandlung, von dem der Verfassungsgerichthof im Übrigen absehen kann, wenn er eine solche nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erscheint (Art. 55 Abs. 3 VfGHG), wurde bisher nicht anberaumt.“
Sonntag, 26. Januar 2020
Wochenplan (Update)
Samstag, 25. Januar 2020
Dienstag, 21. Januar 2020
Feine erste Sätze (47)
„Die Erinnerung ist eines der windigsten Gebäude, in denen der Mensch überhaupt Dinge einlagert.“
Streiflicht der Süddeutschen Zeitung vom 21. Januar 2020.
Streiflicht der Süddeutschen Zeitung vom 21. Januar 2020.
Sonntag, 19. Januar 2020
Wochenplan (Update)
Jahrespressekonferenz / Lenbachhaus, Jörg Fausers „Rohstoff“ – gelesen von Lars Eidinger (Mo-Fr 14.30 und 23.04 Uhr) / rbb Kulturradio, „Leider geschlossen. Museen als Pantheonswächter“ – Podiumsdiskussion mit Julia Friedrich (Museum Ludwig, Köln), Matthias Mühling (Lenbachhaus, München), Nora Sternfeld (Kunsthochschule Kassel) und Burcu Dogramaci (LMU) / CAS, Jahrespressekonferenz des Franz-Marc-Museum / Infopoint Museen & Schlösser in Bayern, „Wie bildet sich Freiheit? Auftrag und Realität öffentlich-rechtlicher Medien“ – Podiumsdiskussion mit Berthold Seliger, Susanne Kurz, Thomas Hinrichs und Horst Konietzny / Evangelische Stadtakademie, „Dein München. Deine Stimme. Aufstehen gegen Rechts!“ Townhall-Diskussion mit Katrin Habenschaden und Katharina Schulze / Harry Klein, „Die Kurden – Unterdrückung, Terrorismus und Verrat“ / ZDFinfo, Vernissage Cigdem Aky: „Step by Step“ / Super+Centercourt, Medienrealität live: „Wem gehören die Medien?“ Vortrag von Hendrik Theine / Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung, München ist bunt: Demo „Gegen Antisemitismus - Wir stehen solidarisch zusammen“ / St.-Jakobs-Platz, „Babylon Berlin“ – 3. Staffel (Foto) / Sky, TSV 1860 vs. Eintracht Braunschweig / Grünwalder Stadion, Grammy Awards, Pressevorführungen „21 Bridges“, „Vergiftete Wahrheit – Dark Waters“, „Jenseits des Sichtbaren – Hilma af Klint“, „Russland von oben“ und „Die Känguru-Chroniken“
Freitag, 17. Januar 2020
Dorin Popa (6): Wahlkampf
Bei Google bin ich, wenn man Dorin Popa eintippt, nicht schlecht plaziert. Aber sobald man meinen Namen bei der Bildersuche eingibt, erscheinen überwiegend weit jüngere, weit muskulösere Namensvetter. Um da vielleicht endlich mal Abhilfe zu schaffen, werde ich jetzt hier wiederholt Bilder von mir posten. Vanity-SEO.
(Foto: Achim Frank Schmidt)
(Foto: Achim Frank Schmidt)
Mittwoch, 15. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl (7): Immer auf die Kleinen
Neulich stand eine alte Bekannte vor der Bartür, eine kluge, vielseitig interessierte Politikertochter, die sich – selbst auf Partys – in klassischen wie sozialen Medien auf dem laufenden hält. Und sie hatte keine Ahnung, dass kleine Wahlverbindungen oder Parteien wie MUT Bayern erst einmal jede Menge Unterstützungsunterschriften brauchen, um überhaupt zur Kommunalwahl zugelassen zu werden. In München beispielsweise 1.000 für die Wahl des Münchner Stadtrats.
Und als ich über diese nächtliche Begegnung twitterte, antwortete der nicht weniger politische interessierte Ben Neudek: „Ich bedauere immer das sporadische Wissen über die Kommunalwahl. Dabei hat man bei ihr am meisten Gestaltungsspielraum. Dass man nur für eine Liste unterschreiben kann, habe ich erst im Rathaus erfahren.“
Dabei ist man auch dort oder im KVR nicht unbedingt besser informiert. Dass es am 17. Dezember, unmittelbar nach Öffnung der Eintragungsräume zu Pannen kam? Geschenkt! Aber Wochen später, Anfang Januar, kam es immer noch vor, dass jemand für die DiB*Piraten unterschreiben wollte und daraufhin erst einmal mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das nicht möglich sei. Da unnötig, weil die Piraten doch seit 2014 bereits im Stadtrat säßen. Nicht ganz falsch. Nur wechselte Thomas Ranft von den Piraten in der Legislaturperiode zur FDP. Und der müßige Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften entfällt beispielsweise nur, wenn eine Partei oder Wählergruppe über die gesamte Legislaturperiode bereits im Stadtrat saß.
„Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen benötigen die zusätzliche Unterstützung von Wahlberechtigten“, schreibt das Wahlamt. Wobei neu sich nicht auf das Datum der Partei- oder Listengründung bezieht, sondern eher ein mandatsbezogenes Senioritätsprinzip meint.
„Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Art. 24 (1) BayGLKr
Parteien, die im Landtag, Bundestag oder Europaparlament sitzen, dürfen bei der Kommunalwahl auch ohne Unterschriftensammlung antreten, weil die nötige Verankerung in der Gesellschaft damit belegt sei. Vorausgesetzt, sie nehmen eine zusätzliche Hürde, denn das Mandat allein reicht bei weitem nicht.
„Neue Wahlvorschlagsträger benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.“ Art. 27 (1) BayGLKr
Pech für „Die Partei“, die trotz ihrer beiden MdEP, Martin Sonneborn und Nico Semsrott, offenbar nicht ausreichend in der der honorigen Gesellschaft verankert ist und 1.000 Unterschriften in der Unterstützungsliste sammeln muß, um bei der Kommunalwahl am 15. März für den Münchner Stadtrat antreten zu dürfen. Persönlich habe ich noch keine Wahlwerber der „Partei“ erlebt, aber dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen vor dem Kreisverwaltungsreferat wie am Marienplatz gesehen, um Passanten und Behördenbesucher anzusprechen und zu einer Unterschrift zu bewegen.
Am Kreisverwaltungsreferat sind nahezu jeden Vormittag auch Mitglieder der DiB*Piraten vor Ort, um Flyer zu verteilen, die die Münchner für eine Unterschrift gleich vor Ort gewinnen sollen.
Die bunteste Mischung findet man aber vor der Stadtinformation im Rathaus, wo etwa Vertreter der Tierschutzpartei, München-Liste oder Wahlliste ZuBa – Zusammen Bayern (nicht im Bild) recht einvernehmlich nebeneinander um Unterstützer buhlen.
Vom Kreisverwaltungsreferat und dem Wahlamt als neutrale Ausrichter der Kommunalwahl oder der Fachstelle Demokratie als Wahlwerber würde man erwarten, dass sie sich neutral verhalten oder gar aktiv ihrer Aufklärungspflicht nachkämen. Bei MUT Bayern hat man die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um die 1.000 Unterschriften zu erreichen, setzen die Politiker*innen um Claudia Stamm und Stephanie Dilba auf eine Plakatkampagne für die seit 17. Dezember laufende Unterschriftensammlung. Doch kamen die Wahlplakate erst dieser Tage mit Verspätung zum Einsatz, weil – wie man hört – das Kreisverwaltungsreferat sich bei der Genehmigung Zeit gelassen hätte…
Update vom 17. Januar 2020
Inzwischen hängen auch Plakate, mit denen „Die Partei“ in München um Unterstützungsunterschriften bittet.
Update vom 20. Januar 2020
Marion Ellen aka BayernDrache in einem Facebook-Beitrag ausführlich über die bürokratischen Erschwernisse beim Sammeln der bis zu 1.000 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zur Kommunalwahl überhaupt erst zu erlangen…
Update vom 26. Januar 2020
Volt, die seit Dezember weitflächig in München ihre Standardplakate verbreitet haben, als ob ihre Zulassung zur Kommunalwahl schon feststünde, haben sich inzwischen besonnen und angefangen, darauf hinzuweisen, dass man doch bitte für sie unterschreiben solle…
Und als ich über diese nächtliche Begegnung twitterte, antwortete der nicht weniger politische interessierte Ben Neudek: „Ich bedauere immer das sporadische Wissen über die Kommunalwahl. Dabei hat man bei ihr am meisten Gestaltungsspielraum. Dass man nur für eine Liste unterschreiben kann, habe ich erst im Rathaus erfahren.“
Dabei ist man auch dort oder im KVR nicht unbedingt besser informiert. Dass es am 17. Dezember, unmittelbar nach Öffnung der Eintragungsräume zu Pannen kam? Geschenkt! Aber Wochen später, Anfang Januar, kam es immer noch vor, dass jemand für die DiB*Piraten unterschreiben wollte und daraufhin erst einmal mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das nicht möglich sei. Da unnötig, weil die Piraten doch seit 2014 bereits im Stadtrat säßen. Nicht ganz falsch. Nur wechselte Thomas Ranft von den Piraten in der Legislaturperiode zur FDP. Und der müßige Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften entfällt beispielsweise nur, wenn eine Partei oder Wählergruppe über die gesamte Legislaturperiode bereits im Stadtrat saß.
„Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen benötigen die zusätzliche Unterstützung von Wahlberechtigten“, schreibt das Wahlamt. Wobei neu sich nicht auf das Datum der Partei- oder Listengründung bezieht, sondern eher ein mandatsbezogenes Senioritätsprinzip meint.
„Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Art. 24 (1) BayGLKr
Parteien, die im Landtag, Bundestag oder Europaparlament sitzen, dürfen bei der Kommunalwahl auch ohne Unterschriftensammlung antreten, weil die nötige Verankerung in der Gesellschaft damit belegt sei. Vorausgesetzt, sie nehmen eine zusätzliche Hürde, denn das Mandat allein reicht bei weitem nicht.
„Neue Wahlvorschlagsträger benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.“ Art. 27 (1) BayGLKr
Pech für „Die Partei“, die trotz ihrer beiden MdEP, Martin Sonneborn und Nico Semsrott, offenbar nicht ausreichend in der der honorigen Gesellschaft verankert ist und 1.000 Unterschriften in der Unterstützungsliste sammeln muß, um bei der Kommunalwahl am 15. März für den Münchner Stadtrat antreten zu dürfen. Persönlich habe ich noch keine Wahlwerber der „Partei“ erlebt, aber dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen vor dem Kreisverwaltungsreferat wie am Marienplatz gesehen, um Passanten und Behördenbesucher anzusprechen und zu einer Unterschrift zu bewegen.
Am Kreisverwaltungsreferat sind nahezu jeden Vormittag auch Mitglieder der DiB*Piraten vor Ort, um Flyer zu verteilen, die die Münchner für eine Unterschrift gleich vor Ort gewinnen sollen.
Die bunteste Mischung findet man aber vor der Stadtinformation im Rathaus, wo etwa Vertreter der Tierschutzpartei, München-Liste oder Wahlliste ZuBa – Zusammen Bayern (nicht im Bild) recht einvernehmlich nebeneinander um Unterstützer buhlen.
Vom Kreisverwaltungsreferat und dem Wahlamt als neutrale Ausrichter der Kommunalwahl oder der Fachstelle Demokratie als Wahlwerber würde man erwarten, dass sie sich neutral verhalten oder gar aktiv ihrer Aufklärungspflicht nachkämen. Bei MUT Bayern hat man die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um die 1.000 Unterschriften zu erreichen, setzen die Politiker*innen um Claudia Stamm und Stephanie Dilba auf eine Plakatkampagne für die seit 17. Dezember laufende Unterschriftensammlung. Doch kamen die Wahlplakate erst dieser Tage mit Verspätung zum Einsatz, weil – wie man hört – das Kreisverwaltungsreferat sich bei der Genehmigung Zeit gelassen hätte…
Update vom 17. Januar 2020
Inzwischen hängen auch Plakate, mit denen „Die Partei“ in München um Unterstützungsunterschriften bittet.
Update vom 20. Januar 2020
Marion Ellen aka BayernDrache in einem Facebook-Beitrag ausführlich über die bürokratischen Erschwernisse beim Sammeln der bis zu 1.000 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zur Kommunalwahl überhaupt erst zu erlangen…
Update vom 26. Januar 2020
Volt, die seit Dezember weitflächig in München ihre Standardplakate verbreitet haben, als ob ihre Zulassung zur Kommunalwahl schon feststünde, haben sich inzwischen besonnen und angefangen, darauf hinzuweisen, dass man doch bitte für sie unterschreiben solle…
Feine erste Sätze (46)
„Keine Frage, das deutsche Grundgesetz gilt irgendwie auch für den Bundesnachrichtendienst.“
Wolfgang Janisch in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 15. Januar 2020 anläßlich der mündlichen Verhandlung in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wolfgang Janisch in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 15. Januar 2020 anläßlich der mündlichen Verhandlung in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ vor dem Bundesverfassungsgericht.
Sonntag, 12. Januar 2020
Wochenplan (Updates)
Presserundgang durch die historischen Hallen auf dem ehemaligen Firmengelände von Houdek an der Moosstraße: „Starnbergs verbindendes Quartier:
Arbeiten – Wohnen – Leben“, „Politik im Netz – zwischen Partizipation und Manipulation“ mit Carline Mohr (SPD-Newsroom) und Martin Fuchs / VHS, Mündliche Verhandlung in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ / Bundesverfassungsgericht, Pressekonferenz der Münchner Linken zu ihrer Kommunalwahlkampagne / Studio der Münchner AIDS-Hilfe, Trauerfeier Florian Hufnagl / Nordfriedhof, Marcus Vetters Doku-Thriller „The Forum“ / HFF, David Nirenberg: „Islam and Judaism: The Past As Archive For The Future“ / Bayerische Akademie der Wissenschaften, „Harmonie du soir“ – Charles Baudelaires „Die Blumen des Bösen“ und „Der Spleen von Paris“:
Simon Werle präsentiert seine neuen Übersetzungen / Lyrik Kabinett, Fans & Polizei – Vortrag & Diskussion mit Christoph Ruf / riffraff, „Katar, Menschenrechte und der FC Bayern – Hand auf, Mund zu?“ / EineWeltHaus, Informationsveranstaltung für Anwohner zum Ausbau des Grünwalder Stadions / Turnhalle Säbener Straße, Literarischer Abend mit Doron Rabinovici & SAID / Bayerische Akademie der Wissenschaften, Neujahrsempfang / Heart, Münchner Premiere von „LINDENBERG! Mach dein Ding“ / Astor im ARRI, „Swans – Where Does a Body End?“ / Werkstattkino, Bayerischer Filmpreis / Prinzregententheater, Kid the Child / Milla, Gedenkstunde für die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie-Morde / Innenministerium, „Lionhearted – Aus der Deckung“ (Foto) und anschließend Boxkampf zwischen der Boxabteilung des TSV 1860, dem Attoh Quashie Boxing Gym und der Charles Quartey Boxing Foundation (Accra, Ghana) / Kammerspiele, 4. Giasinger Metalfest / Grünwalder Stadion, Social Munich Jahresauftakt / Couch Club, Pressevorführung „Bad Boys for Life“
Donnerstag, 9. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl (6): Freunde, wir müssen reden
Am 15. März sind in Bayern Kommunalwahlen, und auf der gemeinsamen Liste der Demokratie in Bewegung und Piratenpartei Deutschland könnte ich für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, es finden sich in den kommenden Tagen 1000 Münchner, die mit ihrer Unterschrift die DiB*Piraten unterstützen. Denn nur dann würden wir auch zu den Wahlen überhaupt erst zugelassen werden.
Im Augenblick sind wir davon noch sehr weit entfernt. Wenn Ihr mich also wählen wollt oder auch nur anderen die Möglichkeit einräumen wollt, für mich zu stimmen, oder Euch vielleicht auch nur wünscht, dass ich über den 3. Februar hinaus für Unruhe im Wahlamt sorge, dann müßt Ihr Euch aufraffen und zur Stadtinformation im Rathaus, ins KVR oder eine der Bezirksinspektionen (Hanauer Straße 56; Implerstraße 9; Landsberger Straße 486; Tal 31; Trausnitzstraße 33) hinbemühen.
Unterschreiben dürfen alle Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens seit zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.
Und falls es hilft, können wir uns auch gern vor oder nach dem Unterschreiben auf einen Kaffee oder ein Bier treffen, damit Ihr einen Grund mehr habt, nicht wie sonst nur ein digitales Like abzugeben, sondern Euch im Real Life aufzuraffen.
Und falls Ihr mich nicht leiden könnt, dann unterschreibt vielleicht für MUT Bayern, wo unter anderem Stephanie Dilba, Claudia Stamm oder Nicole Britz Hervorragendes leisten. Denn die stehen vor derselben Hürde. (Tragischerweise darf man zwar bei der Kommunalwahl panaschieren, aber bei der Unterstützungsunterschrift nicht auch für mehrere Listen stimmen, sondern nur für eine einzige. Dagegen klagen wir gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.)
Die Öffnungszeiten der Bezirksinspektionen und des Kreisverwaltungsreferats:
Montag 7.30-16 Uhr
Dienstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 7.30-16 Uhr
Donnerstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 7.30-13 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Dienstag, 28. Januar 2020 8.30-13 Uhr und 14-20 Uhr
Samstag, 1. Februar 2020 9-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Die Öffnungszeiten der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz:
Montag 9.30-19.30 Uhr
Dienstag 9.30-19.30 Uhr
Mittwoch 9.30-19.30 Uhr
Donnerstag 9.30-19.30 Uhr
Freitag 9.30-13.30 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Samstag, 1. Februar 2020 9.30-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Im Augenblick sind wir davon noch sehr weit entfernt. Wenn Ihr mich also wählen wollt oder auch nur anderen die Möglichkeit einräumen wollt, für mich zu stimmen, oder Euch vielleicht auch nur wünscht, dass ich über den 3. Februar hinaus für Unruhe im Wahlamt sorge, dann müßt Ihr Euch aufraffen und zur Stadtinformation im Rathaus, ins KVR oder eine der Bezirksinspektionen (Hanauer Straße 56; Implerstraße 9; Landsberger Straße 486; Tal 31; Trausnitzstraße 33) hinbemühen.
Unterschreiben dürfen alle Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens seit zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.
Und falls es hilft, können wir uns auch gern vor oder nach dem Unterschreiben auf einen Kaffee oder ein Bier treffen, damit Ihr einen Grund mehr habt, nicht wie sonst nur ein digitales Like abzugeben, sondern Euch im Real Life aufzuraffen.
Und falls Ihr mich nicht leiden könnt, dann unterschreibt vielleicht für MUT Bayern, wo unter anderem Stephanie Dilba, Claudia Stamm oder Nicole Britz Hervorragendes leisten. Denn die stehen vor derselben Hürde. (Tragischerweise darf man zwar bei der Kommunalwahl panaschieren, aber bei der Unterstützungsunterschrift nicht auch für mehrere Listen stimmen, sondern nur für eine einzige. Dagegen klagen wir gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.)
Die Öffnungszeiten der Bezirksinspektionen und des Kreisverwaltungsreferats:
Montag 7.30-16 Uhr
Dienstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 7.30-16 Uhr
Donnerstag 8.30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 7.30-13 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Dienstag, 28. Januar 2020 8.30-13 Uhr und 14-20 Uhr
Samstag, 1. Februar 2020 9-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Die Öffnungszeiten der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz:
Montag 9.30-19.30 Uhr
Dienstag 9.30-19.30 Uhr
Mittwoch 9.30-19.30 Uhr
Donnerstag 9.30-19.30 Uhr
Freitag 9.30-13.30 Uhr
Außerdem im Endspurt:
Samstag, 1. Februar 2020 9.30-16 Uhr
Montag, 3. Februar 2020 7.30-12 Uhr
Mittwoch, 8. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl 2020 (5): Wahlhinderungsgrund Mitbestimmung
„Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.“ Ich bin ein großer Fan dieses Gewerkschaftsslogan. Und in letzter Zeit beschlich mich das Gefühl, dass vielleicht auch das Münchner Wahlamt gelegentlich dieser Allmachtsfantasie anhängt. Wahrscheinlich machen die Mitarbeiter im Kreisverwaltungsreferat aber auch einfach nur ihren Job, der nunmal gewisse Pingeligkeit erfordert. Schließlich handelt es sich ja nicht nur darum, einen Parkschein auszustellen, sondern um die Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen. Mit das höchste Gut.
Und gelegentlich kann man dann sogar auf dem Weg dahin miteinander reden, weshalb mir das Wahlamt gestern nun mitteilen ließ, daß ich sie von meiner Tätigkeit als Türsteher überzeugt hätte und daher bei der Kommunalwahl unter dieser Berufsbezeichnung antreten dürfte.
Nur um mir im nächsten Satz die Freude darüber gleich wieder zu vermiesen. Denn jetzt stören sie sich nicht mehr nur an einer Berufsbezeichnung, diesmal zogen sie in Zweifel, ob ich überhaupt befähigt sei, ein Stadtratsmandat auszuüben:
„Herr Popa hat sich am 03.01.2020 an die AZ München gewandt. In diesem Artikel gibt Herr Popa unter anderem an, Betriebsrat beim MVV zu sein. Die Position als Betriebsrat beim MVV setzt ein Beschäftigungsverhältnis beim MVV voraus. Die Position als Betriebsrat in einem städtischen Eigenbetrieb kann aufgrund von Interessenkonflikten ein Amtsantrittshinderungsgrund für den Stadtrat sein.“
Nun verwechselt sonst auch nahezu jeder die MVG Münchner Verkehrsgesellschaft mbH („Partner im MVV“) mit der MVV GmbH. Erstere ist tatsächlich ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, letztere dagegen nur eine Beteiligungsgesellschaft mit zehn Gesellschaftern, zu denen neben dem Freistaat Bayern und den acht Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg auch die Landeshauptstadt zählt. (Auf Twitter wurde ich eben darauf hingewiesen, dass selbst die MVG als GmbH kein Eigenbetrieb der Stadt sei und deswegen auch keinen Personalrat, sondern einen Betriebsrat hätte.)
Oder um meine Gewerkschaft zu zitieren: „Der Hinweis des Wahlamtes ist an sich richtig. Es gab auch in der jüngeren Vergangenheit einen Fall eines Personalratsvorsitzenden eines städtischen Eigenbetriebs, der sich zwischen seinem Personalratsvorsitz und der Übernahme des gewonnenen Stadtratsmandats entscheiden musste. Dieses Problem trifft tatsächlich für städtische Beschäftigte in Regie- und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München zu.
Beim MVV handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft in einer privaten Rechtsform , so dass es hier nach meiner Rechtsauffassung zu keinem Interessenskonflikt kommen kann und somit einer Mandatsübernahme nichts im Wege stehen sollte. Der Hintergrund für die Regelung bei Eigenbetrieben ist, dass der Stadtrat die Funktion eines Arbeitgebers hat, und somit eine Arbeitnehmerinteressensvertretung einerseits Arbeitgebervertreter und gleichzeitig Arbeitnehmervertreter in einer Person vereint wäre.“ Das trifft ganz offensichtlich nicht zu. Weder in meinem Fall, noch in dem meines Kollegen Andreas Paula, der Betriebsratsvorsitzender des MVV ist und für die Linke auf Platz 75 für den Stadtrat kandidiert. Guter Mann, häufelt und panaschiert ihn nach oben!
Und gelegentlich kann man dann sogar auf dem Weg dahin miteinander reden, weshalb mir das Wahlamt gestern nun mitteilen ließ, daß ich sie von meiner Tätigkeit als Türsteher überzeugt hätte und daher bei der Kommunalwahl unter dieser Berufsbezeichnung antreten dürfte.
Nur um mir im nächsten Satz die Freude darüber gleich wieder zu vermiesen. Denn jetzt stören sie sich nicht mehr nur an einer Berufsbezeichnung, diesmal zogen sie in Zweifel, ob ich überhaupt befähigt sei, ein Stadtratsmandat auszuüben:
„Herr Popa hat sich am 03.01.2020 an die AZ München gewandt. In diesem Artikel gibt Herr Popa unter anderem an, Betriebsrat beim MVV zu sein. Die Position als Betriebsrat beim MVV setzt ein Beschäftigungsverhältnis beim MVV voraus. Die Position als Betriebsrat in einem städtischen Eigenbetrieb kann aufgrund von Interessenkonflikten ein Amtsantrittshinderungsgrund für den Stadtrat sein.“
Nun verwechselt sonst auch nahezu jeder die MVG Münchner Verkehrsgesellschaft mbH („Partner im MVV“) mit der MVV GmbH. Erstere ist tatsächlich ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, letztere dagegen nur eine Beteiligungsgesellschaft mit zehn Gesellschaftern, zu denen neben dem Freistaat Bayern und den acht Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg auch die Landeshauptstadt zählt. (Auf Twitter wurde ich eben darauf hingewiesen, dass selbst die MVG als GmbH kein Eigenbetrieb der Stadt sei und deswegen auch keinen Personalrat, sondern einen Betriebsrat hätte.)
Oder um meine Gewerkschaft zu zitieren: „Der Hinweis des Wahlamtes ist an sich richtig. Es gab auch in der jüngeren Vergangenheit einen Fall eines Personalratsvorsitzenden eines städtischen Eigenbetriebs, der sich zwischen seinem Personalratsvorsitz und der Übernahme des gewonnenen Stadtratsmandats entscheiden musste. Dieses Problem trifft tatsächlich für städtische Beschäftigte in Regie- und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München zu.
Beim MVV handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft in einer privaten Rechtsform , so dass es hier nach meiner Rechtsauffassung zu keinem Interessenskonflikt kommen kann und somit einer Mandatsübernahme nichts im Wege stehen sollte. Der Hintergrund für die Regelung bei Eigenbetrieben ist, dass der Stadtrat die Funktion eines Arbeitgebers hat, und somit eine Arbeitnehmerinteressensvertretung einerseits Arbeitgebervertreter und gleichzeitig Arbeitnehmervertreter in einer Person vereint wäre.“ Das trifft ganz offensichtlich nicht zu. Weder in meinem Fall, noch in dem meines Kollegen Andreas Paula, der Betriebsratsvorsitzender des MVV ist und für die Linke auf Platz 75 für den Stadtrat kandidiert. Guter Mann, häufelt und panaschiert ihn nach oben!
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