Montag, 16. April 2007

„Eine Rose muß tun, was eine Rose tun muß“



Nachtrag von 23:47: Der Videolink wurde auf Roses Wunsch gelöscht. Siehe dazu die Kommentare...

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich gebe Dir exakt 24 Stunden Zeit und dann ist dieses Video mit mir als Einzelperson von Deinem Blog verschwunden, ist das klar?

Das Recht am eigenen Bild:

Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selber bestimmen darf, was mit einem Bild von ihm geschieht. Dieses Recht jedoch ist bei "Personen der Zeitgeschichte" wie Künstlern, Politikern oder Sportlern eingeschränkt. Der genaue Gesetzestext ist zu finden im Kunsturhebergesetz.

Dorin hat gesagt…

Schon witzig, daß der Dieb am lautesten nach dem Richter schreit...

Wer sich selber als „literarische Zukunft Deutschlands“ bezeichnet, auf landesweite Lesetour geht, eine Autorin, deren vorletzter Auftritt angeblich von der „Süddeutschen Zeitung“ als „beste Lesung seit vier Jahren“ bezeichnet wurde, also wenn das kein Künstler ist, bei dem die Presse ein berechtigtes Interesse der Berichterstattung hat, ja wer denn bitte dann?

Zumal Du ja selbst mein in der identischen Situation entstandenes Foto für veröffentlichenswert befunden hast.

Insofern hast Du juristisch ganz schlechte Karten.

Aber letzte Woche auf der re:publica haben mich Constanze und Robert im Datenschutz-Panel für solche Fragen sensibilisiert, und es geht eben nicht immer nur darum, was rechtens wäre...

Da das Video zumal nicht von mir stammt...

Aber Du hast doch sicherlich nichts dagegen, daß ich auf den Mitschnitt Deines Veranstalters verlinke, oder?

Anonym hat gesagt…

Du bist eine ganz widerliche Person.