Sonntag, 7. Oktober 2018
Wochenplan
Vernissagen „Phantastisch! Alfred Kubin und der Blaue Reiter“ / Lenbachhaus und „Grande Decorazione – Italienische Monumentalmalerei in der Druckgraphik“ / Graphische Sammlung, Toto-Pokal: TSV Buchbach vs TSV 1860 / Abendzeitung Online, Underdox-Filmfestival / Filmmuseum, Jack White / Zenith, Landtagswahl, Pressevorführungen „Aufbruch zum Mond“, „Astrid“, „Assassination Nation“ und „Loro – Die Verführten“ (Foto)
Samstag, 6. Oktober 2018
Gewürge: Dana Vávrovás Regiedebüt „Hunger – Sehnsucht nach Liebe“
Karriere für das Ego, Jogging für den Körper und Schlingen für die Sehnsucht. Wohlgemerkt: Schlingen und nicht etwa Schlemmen, Essen oder Fressen. Wenn Supergirl Laura (Catherine Flemming) Kummer oder Heißhunger überkommt, dann würgt sie Bonbons, Würstchen, Mayonnaise, Torten und noch mehr in sich hinein und erbricht es umgehend wieder. Ein Leben zum Kotzen, das Leben einer Karrierefrau – Bulimie.
Die Schauspielerin Dana Vávrová hat sich für ihr Regiedebüt ein ernstes Thema ausgesucht, es gut gemeint und schlecht gemacht. Wenn jaulende Rockmusik und schräge Inneneinrichtung Wahnsinn ausdrücken, fühlt man sich an frühe „Derrick“-Folgen erinnert. Andere Stilmittel wie das gleißende Monsterlicht aus dem Kühlschrank und die Traumsequenzen mit römischen Tempelbädern sind Peinlichkeiten von ganz eigener Qualität.
Hinter viel Bilderwirrwarr und Gehampel versteckt sich ein oberflächliches Nichts an dramaturgischer Entwicklung – und selbst das steht eher als Behauptung im Raum, als daß man es den Darstellern abnähme: Zum Schluß schafft es das Supergirl, die Bulimie vor den Augen des zurückgewonnenen Freundes Simon (Kai Wiesinger) auszukosten, und er hält es aus, diese Krankheit wahrzunehmen.
Der Weg dahin ist ein Leidensweg für den Zuschauer, dem Lebenssprengel vorgesetzt werden, Kindheitserinnerungen, Arbeitssituationen, Urlaubsimpressionen, die sich keinen Moment lang zu einem argumentativen Fluß oder ausdrucksstarken Entwurf zusammenfügen, sondern Realität als einen Zustand abbilden, in dem ein Schauspieler namens Kai Wiesinger mit der mimischen Vielfalt eines Lichtdoubles ein männliches Etwas verkörpert, das zugleich als jugendlicher Graffitikünstler und arrivierter Juwelier sein Geld verdient. Das ist kein Fall von Persönlichkeitsspaltung mehr, sondern schlicht Unsinn.
Die Magie des Faktischen, die Faszination eines Schicksals wahrt allein Catherine Flemming, die mit Inbrunst bis zur Selbstverleugnung spielt oder vielmehr den Hunger, die Sehnsucht, das Leiden verkörpert, die Krankheit lebt und es selbst in den unappetitlichsten Szenen schafft, dem Zuschauer die Gefühle und Leidenschaft beim Schlingen, Würgen, Kotzen zu vergegenwärtigen. Die Krankheit Bulimie, die sonst im emotionalen Intimbereich verborgen bleibt, wird hier zu einer sinnlichen Erfahrung, zu einem Spiel mit der Lust, bei dem Schweiß, Tränen, Gallensaft und das Erbrochene Körpersäfte wie andere auch sind.
Für diese Szenen hat Dana Vávrovás Kraft und Phantasie gereicht, aber leider auch nur für diese Solitäre, deren Wert die drumherum geschlampte Inszenierung gewaltig schmälert.
Update: Kurzinterview mit Catherine Flemming zu ihrer Rolle in „Hunger“.
Diese Filmkritik erschien am 4. September 1997 in „Ticket“, dem Supplement des Berliner „Tagesspiegel“, Ausgabe 36/1997.
Die Schauspielerin Dana Vávrová hat sich für ihr Regiedebüt ein ernstes Thema ausgesucht, es gut gemeint und schlecht gemacht. Wenn jaulende Rockmusik und schräge Inneneinrichtung Wahnsinn ausdrücken, fühlt man sich an frühe „Derrick“-Folgen erinnert. Andere Stilmittel wie das gleißende Monsterlicht aus dem Kühlschrank und die Traumsequenzen mit römischen Tempelbädern sind Peinlichkeiten von ganz eigener Qualität.
Hinter viel Bilderwirrwarr und Gehampel versteckt sich ein oberflächliches Nichts an dramaturgischer Entwicklung – und selbst das steht eher als Behauptung im Raum, als daß man es den Darstellern abnähme: Zum Schluß schafft es das Supergirl, die Bulimie vor den Augen des zurückgewonnenen Freundes Simon (Kai Wiesinger) auszukosten, und er hält es aus, diese Krankheit wahrzunehmen.
Der Weg dahin ist ein Leidensweg für den Zuschauer, dem Lebenssprengel vorgesetzt werden, Kindheitserinnerungen, Arbeitssituationen, Urlaubsimpressionen, die sich keinen Moment lang zu einem argumentativen Fluß oder ausdrucksstarken Entwurf zusammenfügen, sondern Realität als einen Zustand abbilden, in dem ein Schauspieler namens Kai Wiesinger mit der mimischen Vielfalt eines Lichtdoubles ein männliches Etwas verkörpert, das zugleich als jugendlicher Graffitikünstler und arrivierter Juwelier sein Geld verdient. Das ist kein Fall von Persönlichkeitsspaltung mehr, sondern schlicht Unsinn.
Die Magie des Faktischen, die Faszination eines Schicksals wahrt allein Catherine Flemming, die mit Inbrunst bis zur Selbstverleugnung spielt oder vielmehr den Hunger, die Sehnsucht, das Leiden verkörpert, die Krankheit lebt und es selbst in den unappetitlichsten Szenen schafft, dem Zuschauer die Gefühle und Leidenschaft beim Schlingen, Würgen, Kotzen zu vergegenwärtigen. Die Krankheit Bulimie, die sonst im emotionalen Intimbereich verborgen bleibt, wird hier zu einer sinnlichen Erfahrung, zu einem Spiel mit der Lust, bei dem Schweiß, Tränen, Gallensaft und das Erbrochene Körpersäfte wie andere auch sind.
Für diese Szenen hat Dana Vávrovás Kraft und Phantasie gereicht, aber leider auch nur für diese Solitäre, deren Wert die drumherum geschlampte Inszenierung gewaltig schmälert.
Update: Kurzinterview mit Catherine Flemming zu ihrer Rolle in „Hunger“.
Diese Filmkritik erschien am 4. September 1997 in „Ticket“, dem Supplement des Berliner „Tagesspiegel“, Ausgabe 36/1997.
Mittwoch, 3. Oktober 2018
Wochenplan
Wiesn, Kayama & Takagi / Les Fleurs du Mal, Jetzt-gilt's-Demo / Odeonsplatz, Vernissage Layer Cake – Brudi Business / Farbenladen, Grand Re-Opening Bruckmanns, Oliver Polak: „Gegen Judenhass“ – Lesung und Gespräch mit Iljoma Mangold, Jakob Augstein und Maxim Drüner / Kammerspiele, Pressevorführungen „Venom“, „Bohemian Rhapsody“, „Capharnaüm“, „Jupiter's Moon“ und „Bad Times at the El Royale“ (Foto)
Samstag, 29. September 2018
Sonntag, 23. September 2018
Wochenplan (Updates)
Wiesn, „Frenemies: How Social Media Polarizes Societies“ mit Jaime Settle und Bernhard Goodwin / BayernForum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Vernissagen „Königsschlösser und Fabriken“ / Architekturmuseum, „no stop non stop“ / Lothringer 13 und Nils Jendri: „Fading Portraits“ / 404 not found (Foto), SpVgg Unterhaching vs TSV 1860 / Sportpark, „Porno, Ballerspiele, Hassportal: Wie verdorben ist das Internet?“ / Evangelische Akademie Tutzing, Atelier Monaco mit Mira Mann & Florian Kreier / Monacensia, 10 Jahre neues Franz-Marc-Museum, Pressevorführungen „So viel Zeit“, „Green Book“ und „Was uns nicht umbringt“
Montag, 17. September 2018
Sonntag, 16. September 2018
Wochenplan (Update)
Emmys, Vernissagen Ana Saraiva x Milena Wojhan / Wave Gallery, Gregor Hiltner: „Interventionen“ / Galerie Benjamin Eck und Herbert Wendling: München in den 30er bis 60er Jahren / Galerie Gerhard Grabsdorf, Die lange Nacht der (digitalen) Buzzwords / 404 page not found, SPD-Kundgebung „#Ausbefristet. Gute Arbeit ist unbefristet!“ mit Kevin Kühnert / Geschwister-Scholl-Platz, Wiesn, TSV 1860 vs. SV Wehen Wiesbaden / Grünwalder Stadion, Pressevorführungen „Der Klang der Stimme“, „Alexander McQueen – Der Film“ (Foto) und „Charles Dickens – Der Mann, der Weihnachten erfand“
(Foto: Ann Denlau/Prokino)
(Foto: Ann Denlau/Prokino)
Sonntag, 9. September 2018
Oiss Amigos: Christian Waggershauser, Dirk Ippen und zuweilen verschwiegene Besitzverhältnisse (Update)
Die Panama Papers in allen Ehren, aber wer sich für die Besitzverhältnisse ordentlicher deutscher Unternehmen interessiert, dem genügen meist wenige Klicks im Gemeinsamen Registerportal der Länder. Oder, wenn man sich die 4 Euro 50 für die Online-Auskunft sparen will, ein Gang zum zuständigen Registergericht. In München beispielsweise in der Infanteriestraße.
Darüberhinaus sehen manche Landespressegesetze bei Zeitungen und Zeitschriften durchaus vor, dass deren Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse regelmäßig im Impressum zu veröffentlichen sind, weil man offensichtlich nicht ganz zu Unrecht der Meinung ist, dass es eine Rolle spielen könne, wer im Verlag das Sagen hat und letztendlich die Journalisten für ihre Recherchen, Faktenaufbereitung oder Meinung bezahlt.
Als man 2010 in Hessen die Einführung solch einer Vorschrift diskutierte, schrieb die „Frankfurter Rundschau“: „Die Landesregierung begründete die geplante Änderung mit der stark gestiegenen Konzentration im Zeitungsmarkt. Ohne Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse könnten Leser nicht einschätzen, was freie Berichterstattung und was ,in der Berichterstattung versteckte gestaltende Politik' sei.“ Die Presse ist eben ein Tendenzbetrieb.
So entstand der § 5 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht der Presse (HPresseG). In Bayern entspricht ihm Art. 8 (3) des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG). Schließlich gibt es hier etwa dank Dirk Ippens Münchner Zeitungs-Verlag durchaus auch Konzentrationsentwicklungen.
Mit solchen Vorschriften kann man nun spielerisch umgehen, schließlich handelt es sich nur um Kleingedrucktes. Beim „Münchner Buch-Magazin“ Anfang der achtziger Jahre etwa stand im Redaktionskeller ein Flipper, auf dem Kurt Nane Jürgensen und ich regelmäßig um unsere Anteile an dem Blatt zockten und etwaige Veränderungen dann eben in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlichten.
Man kann diese Pflichtmitteilung aber auch über mehrere Jahre „schlichtwegs vergessen“, wie Stefan Kukuk, Geschäftsführer der InMagazin Verlags GmbH (Amtsgericht München HRB 82409), unumwunden und durchaus schuldbewußt zugibt. Kukuk, der als ehemaliger Verlagsleiter Süd des Jahreszeiten Verlags „das Geschäft aus dem EffEff kennt“ („kress“), kann nicht einmal sagen, wann man zuletzt wie vorgeschrieben die Eigentümerverhältnisse veröffentlicht hätte. Mein flüchtiger Check der Impressen im ePaper ergaben etwa für die Zeit von 2014 bis einschließlich 2018 offensichtlich keinerlei Angaben zu den jeweils aktuellen Eigentumsverhältnissen. (Das Online-Archiv setzt erst mit Heft 5/2013 ein.)
Aber warum sollte man sich überhaupt für die Eigentümer eines kostenlos verteilten Programm-Magazins interessieren? Selbst wenn es sich selbst im Titellogo als „Das Stadtmagazin“ bezeichnet, durchaus auch lesenswerte Beiträge renommierter Journalisten wie Gebhard Hölzl, Luitgard Koch, Margret Köhler, Ssirus W. Pakzad oder Michael Sailer veröffentlicht und immerhin eine in München verbreitete Auflage von 74.166 Exemplaren laut IVW hat.
Nun steht in der aktuellen Ausgabe 17/2018 ein etwas aus der Reihe fallendes „Ortsgespräch“. Wie immer geführt von Rupert Sommer, der sonst als Münchner Korrespondent des Branchendienstes „kress“ (von ihm stammt obenstehendes Zitat über Kukuk) oder freier Mitarbeiter diverser Redaktionen wie etwa auch der „Abendzeitung“, gerade als Medienjournalist renommiert ist.
Dieses Mal interviewt Sommer im „In München“ anläßlich des 25-jährigen Jubiläums des Muffatwerks dessen beiden Geschäftsführer: Dietmar Lupfer und…Christian Waggershauser. Letzterer ist neben seinen Meriten als Betreiber des Kulturzentrums auch sonst recht umtriebig gewesen, ob bei den Grünen, dem TSV 1860 oder…, da war doch einmal was: eben auch bei der In Magazin Verlags GmbH. Dort erwarb er vor mehreren Jahrzehnten, als ich dort noch redaktionell tätig war, 12,5 Prozent der Verlagsanteile.
Aber ist das überhaupt noch aktuell? Also sicherheitshalber bei Kukuk nachgefragt, der prompt antwortet:
„Seit 2011 ist die Gesellschafterstruktur unverändert wie folgt:
25% Münchner Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG
25% Stefan Brunner, Rentner
25% Heidemarie Jefimov, Rentnerin, am 24.7.2018 verstorben (Update: die Anteile hält jetzt laut Impressum der Ausgabe 1/2019 vom 10. Januar 2019 Brigitte Strobel-Shaw, Wien)
12,5% Christian Waggershauser, Kaufmann
12,5% Paul Schmidt, Kaufmann“
Waggershauser zählt also unverändert zu den Eigentümern. Ohne dass es Rupert Sommer oder der presserechtlich verantwortliche Kukuk für notwendig befunden hätten, vielleicht in einem Disclaimer oder im Teaser kurz darauf hinzuweisen, dass hier dann eben ein Journalist über anderthalb Seiten quasi seinen Verleger interviewt. Letztendlich vielleicht nur eine Frage des guten Geschmacks und des Berufsethos.
Die über Jahre nicht veröffentlichten Inhaber- oder Besitzverhältnisse dagegen, nach denen ich ohne dieses anrüchige Interview nie gesucht hätte, stellen eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 13 BayPrG dar. Zuständig für eine mögliche Ahndung wäre laut Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184) die Kreisverwaltungsbehörde der Landeshauptstadt. Jener Kommune, die Christian Waggershauser Vermieterin beim Muffatwerk ist. Womit sich wieder einmal ein Münchner Reigen schön schließt.
Updates: Laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration wäre eine etwaige Ordnungswidrigkeit übrigens eh verjährt. „Die Bekanntgabepflicht des Art. 8 Abs. 3 BayPrG bezieht sich ausdrücklich auf die erste Ausgabe im Kalenderjahr bzw. –halbjahr. Nach drei Monaten ist eine Ordnungswidrigkeit damit in der Regel Anfang April verjährt. Eine Nichtveröffentlichung ist kein Dauerdelikt. Auch bei einer unterlassenen Veröffentlichung zu Jahres- oder Halbjahresbeginn besteht keine Pflicht in der zweiten oder einer weiter nachfolgenden Ausgabe diese Veröffentlichung nachzuholen.“
Darüberhinaus sehen manche Landespressegesetze bei Zeitungen und Zeitschriften durchaus vor, dass deren Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse regelmäßig im Impressum zu veröffentlichen sind, weil man offensichtlich nicht ganz zu Unrecht der Meinung ist, dass es eine Rolle spielen könne, wer im Verlag das Sagen hat und letztendlich die Journalisten für ihre Recherchen, Faktenaufbereitung oder Meinung bezahlt.
Als man 2010 in Hessen die Einführung solch einer Vorschrift diskutierte, schrieb die „Frankfurter Rundschau“: „Die Landesregierung begründete die geplante Änderung mit der stark gestiegenen Konzentration im Zeitungsmarkt. Ohne Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse könnten Leser nicht einschätzen, was freie Berichterstattung und was ,in der Berichterstattung versteckte gestaltende Politik' sei.“ Die Presse ist eben ein Tendenzbetrieb.
So entstand der § 5 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht der Presse (HPresseG). In Bayern entspricht ihm Art. 8 (3) des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG). Schließlich gibt es hier etwa dank Dirk Ippens Münchner Zeitungs-Verlag durchaus auch Konzentrationsentwicklungen.
Mit solchen Vorschriften kann man nun spielerisch umgehen, schließlich handelt es sich nur um Kleingedrucktes. Beim „Münchner Buch-Magazin“ Anfang der achtziger Jahre etwa stand im Redaktionskeller ein Flipper, auf dem Kurt Nane Jürgensen und ich regelmäßig um unsere Anteile an dem Blatt zockten und etwaige Veränderungen dann eben in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlichten.
Man kann diese Pflichtmitteilung aber auch über mehrere Jahre „schlichtwegs vergessen“, wie Stefan Kukuk, Geschäftsführer der InMagazin Verlags GmbH (Amtsgericht München HRB 82409), unumwunden und durchaus schuldbewußt zugibt. Kukuk, der als ehemaliger Verlagsleiter Süd des Jahreszeiten Verlags „das Geschäft aus dem EffEff kennt“ („kress“), kann nicht einmal sagen, wann man zuletzt wie vorgeschrieben die Eigentümerverhältnisse veröffentlicht hätte. Mein flüchtiger Check der Impressen im ePaper ergaben etwa für die Zeit von 2014 bis einschließlich 2018 offensichtlich keinerlei Angaben zu den jeweils aktuellen Eigentumsverhältnissen. (Das Online-Archiv setzt erst mit Heft 5/2013 ein.)
Aber warum sollte man sich überhaupt für die Eigentümer eines kostenlos verteilten Programm-Magazins interessieren? Selbst wenn es sich selbst im Titellogo als „Das Stadtmagazin“ bezeichnet, durchaus auch lesenswerte Beiträge renommierter Journalisten wie Gebhard Hölzl, Luitgard Koch, Margret Köhler, Ssirus W. Pakzad oder Michael Sailer veröffentlicht und immerhin eine in München verbreitete Auflage von 74.166 Exemplaren laut IVW hat.
Nun steht in der aktuellen Ausgabe 17/2018 ein etwas aus der Reihe fallendes „Ortsgespräch“. Wie immer geführt von Rupert Sommer, der sonst als Münchner Korrespondent des Branchendienstes „kress“ (von ihm stammt obenstehendes Zitat über Kukuk) oder freier Mitarbeiter diverser Redaktionen wie etwa auch der „Abendzeitung“, gerade als Medienjournalist renommiert ist.
Dieses Mal interviewt Sommer im „In München“ anläßlich des 25-jährigen Jubiläums des Muffatwerks dessen beiden Geschäftsführer: Dietmar Lupfer und…Christian Waggershauser. Letzterer ist neben seinen Meriten als Betreiber des Kulturzentrums auch sonst recht umtriebig gewesen, ob bei den Grünen, dem TSV 1860 oder…, da war doch einmal was: eben auch bei der In Magazin Verlags GmbH. Dort erwarb er vor mehreren Jahrzehnten, als ich dort noch redaktionell tätig war, 12,5 Prozent der Verlagsanteile.
Aber ist das überhaupt noch aktuell? Also sicherheitshalber bei Kukuk nachgefragt, der prompt antwortet:
„Seit 2011 ist die Gesellschafterstruktur unverändert wie folgt:
25% Münchner Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG
25% Stefan Brunner, Rentner
25% Heidemarie Jefimov, Rentnerin, am 24.7.2018 verstorben (Update: die Anteile hält jetzt laut Impressum der Ausgabe 1/2019 vom 10. Januar 2019 Brigitte Strobel-Shaw, Wien)
12,5% Christian Waggershauser, Kaufmann
12,5% Paul Schmidt, Kaufmann“
Waggershauser zählt also unverändert zu den Eigentümern. Ohne dass es Rupert Sommer oder der presserechtlich verantwortliche Kukuk für notwendig befunden hätten, vielleicht in einem Disclaimer oder im Teaser kurz darauf hinzuweisen, dass hier dann eben ein Journalist über anderthalb Seiten quasi seinen Verleger interviewt. Letztendlich vielleicht nur eine Frage des guten Geschmacks und des Berufsethos.
Die über Jahre nicht veröffentlichten Inhaber- oder Besitzverhältnisse dagegen, nach denen ich ohne dieses anrüchige Interview nie gesucht hätte, stellen eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 13 BayPrG dar. Zuständig für eine mögliche Ahndung wäre laut Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184) die Kreisverwaltungsbehörde der Landeshauptstadt. Jener Kommune, die Christian Waggershauser Vermieterin beim Muffatwerk ist. Womit sich wieder einmal ein Münchner Reigen schön schließt.
Updates: Laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration wäre eine etwaige Ordnungswidrigkeit übrigens eh verjährt. „Die Bekanntgabepflicht des Art. 8 Abs. 3 BayPrG bezieht sich ausdrücklich auf die erste Ausgabe im Kalenderjahr bzw. –halbjahr. Nach drei Monaten ist eine Ordnungswidrigkeit damit in der Regel Anfang April verjährt. Eine Nichtveröffentlichung ist kein Dauerdelikt. Auch bei einer unterlassenen Veröffentlichung zu Jahres- oder Halbjahresbeginn besteht keine Pflicht in der zweiten oder einer weiter nachfolgenden Ausgabe diese Veröffentlichung nachzuholen.“
Am 17. Juli 2023 hat die InMagazin Verlags GmbH Insolvenz anmelden müssen. Neuer Inhaber ist jetzt Andreas Stahls Digital München GmbH (munichx.de, Stadtbranchenbuch), die infolgedessen zur Stadtmagazin München GmbH umfirmiert.
Fotos: Christian Waggershauser, links, mit dem Gründer des „In München“, Günter F. Bereiter, 1993 und 2004 auf Veranstaltungen des Verlages.
Aus gegebenem Anlaß ein besonders pingeliger Dislaimer: Der Autor dieses Beitrags gehörte als Freelancer bis etwa 1989 der Gründungsredaktion des „In München“ an, hat danach in dem Stadtmagazin noch bis 2010 weiterhin Filmkritiken veröffentlicht, ist dem Verlag bis etwa 2015 als Anzeigenkunde verbunden geblieben und war unabhängig davon im „In München“ gelegentlich Ziel zumeist freundlicher oder ironischer Erwähnungen oder Berichterstattung.
Fotos: Christian Waggershauser, links, mit dem Gründer des „In München“, Günter F. Bereiter, 1993 und 2004 auf Veranstaltungen des Verlages.
Aus gegebenem Anlaß ein besonders pingeliger Dislaimer: Der Autor dieses Beitrags gehörte als Freelancer bis etwa 1989 der Gründungsredaktion des „In München“ an, hat danach in dem Stadtmagazin noch bis 2010 weiterhin Filmkritiken veröffentlicht, ist dem Verlag bis etwa 2015 als Anzeigenkunde verbunden geblieben und war unabhängig davon im „In München“ gelegentlich Ziel zumeist freundlicher oder ironischer Erwähnungen oder Berichterstattung.
Wochenplan
35 Jahre Galerie Karl Pfefferle, Vernissagen Jörg Immendorf: „Für ein Leben in der Welt“ / Haus der Kunst, „Monumental 2018“ (Foto) / Størpunkt und „Il Mondo Botanico“ / Klüser, Open Scene: Ein Abend für Enno Patalas / Filmmuseum, Tagung „Verblasstes Vertrauen – Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft in der Glaubwürdigkeitskrise“ / Akademie für politische Bildung Tutzing, 30 Jahre Fortuna Falsche Freunde / The Lovelace, Open Art München, „Ausspekuliert“ – Großdemo für bezahlbaren Wohnraum / Mariahilfplatz, Masako Ohta spielt auf der Taishōgoto / Galerie Micheko, SZ-Nacht der Autoren, Pressevorführungen „25 km/h“, „Loro“, „Predator – Upgrade“, „Der Vorname“ und „Intrigo – Tod eines Autors“
(Foto: Anna Baranowski, „Reiterstandbild“, photography, 233 x 150 cm)
(Foto: Anna Baranowski, „Reiterstandbild“, photography, 233 x 150 cm)
Wenn Engel morden: „God's Army“
Wenn Engel morden, wird selbst der Himmel auf Erden zum Inferno. Gregory Widens brillanter Thriller vom erbitterten Kampf unter den himmlischen Heerscharen bildet den Höhepunkt der Retrospektive, mit der sich das Fantasy Filmfest zum Jubiläum selber feiert. Zumal es das souverän mit den Genres spielende Meisterwerk bei uns nur bis in die Videotheken geschafft hat. Dabei muß man Dialogwitz, Phantasiereichtum und die Schauspieler dieses teuflich guten Mordfalls auf der großen Leinwand erlebt haben.
Diese Kurzkritik erschien im Rahmen meiner Titelgeschichte über das Fantasy Filmfest in „Ticket“, dem Supplement des Berliner „Tagesspiegel“, Ausgabe 32/1996.
Diese Kurzkritik erschien im Rahmen meiner Titelgeschichte über das Fantasy Filmfest in „Ticket“, dem Supplement des Berliner „Tagesspiegel“, Ausgabe 32/1996.
Montag, 3. September 2018
Wochenplan (Update)
Klaus Kastan & Isabell Zacharias: „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Stadt“ / SPD-Bürgerbüro, Der Mittagsstammtisch: Helmut Markwort trifft Christian Lindner / Gasthof Schmuck, „Hamburger Gitter“ / Werkstattkino, Mercedes Lauenstein liest aus „Nichts als Freiheit“ / Parisbar, Vernissagen Katsumi Hayakawa: „Intersections“ / Micheko, Youlee Ku: „Fit“ / AkademieGalerie, Debütantinnen 2018 / BBK und Mila Mönlam: „Fließen lassen“ / Farbenladen, „Flagge zeigen! Herausforderungen einer multikulturellen Gesellschaft“ – Podiumsdiskussion mit Norbert Lammert / Bayerische Akademie der Wissenschaften, „Technikpolitik von unten. Digitalisierung, Gewerkschaft, Emanzipation“ – Gründungskonferenz des Zentrums emanzipatorische Technikforschung / Gewerkschaftshaus, „Die Stadt ohne Juden“ im Rahmen der Internationalen Stummfilmtage / Filmmuseum, Pressevorführungen „I Can Only Imagine“, „So viel Zeit“, „Juliet Naked“ (Foto), „Astrid“ und „Wuff“
Sonntag, 2. September 2018
Abonnieren
Posts (Atom)