Darüberhinaus sehen manche Landespressegesetze bei Zeitungen und Zeitschriften durchaus vor, dass deren Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse regelmäßig im Impressum zu veröffentlichen sind, weil man offensichtlich nicht ganz zu Unrecht der Meinung ist, dass es eine Rolle spielen könne, wer im Verlag das Sagen hat und letztendlich die Journalisten für ihre Recherchen, Faktenaufbereitung oder Meinung bezahlt.
Als man 2010 in Hessen die Einführung solch einer Vorschrift diskutierte, schrieb die „Frankfurter Rundschau“: „Die Landesregierung begründete die geplante Änderung mit der stark gestiegenen Konzentration im Zeitungsmarkt. Ohne Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse könnten Leser nicht einschätzen, was freie Berichterstattung und was ,in der Berichterstattung versteckte gestaltende Politik' sei.“ Die Presse ist eben ein Tendenzbetrieb.
So entstand der § 5 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht der Presse (HPresseG). In Bayern entspricht ihm Art. 8 (3) des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG). Schließlich gibt es hier etwa dank Dirk Ippens Münchner Zeitungs-Verlag durchaus auch Konzentrationsentwicklungen.
Mit solchen Vorschriften kann man nun spielerisch umgehen, schließlich handelt es sich nur um Kleingedrucktes. Beim „Münchner Buch-Magazin“ Anfang der achtziger Jahre etwa stand im Redaktionskeller ein Flipper, auf dem Kurt Nane Jürgensen und ich regelmäßig um unsere Anteile an dem Blatt zockten und etwaige Veränderungen dann eben in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlichten.
Man kann diese Pflichtmitteilung aber auch über mehrere Jahre „schlichtwegs vergessen“, wie Stefan Kukuk, Geschäftsführer der InMagazin Verlags GmbH (Amtsgericht München HRB 82409), unumwunden und durchaus schuldbewußt zugibt. Kukuk, der als ehemaliger Verlagsleiter Süd des Jahreszeiten Verlags „das Geschäft aus dem EffEff kennt“ („kress“), kann nicht einmal sagen, wann man zuletzt wie vorgeschrieben die Eigentümerverhältnisse veröffentlicht hätte. Mein flüchtiger Check der Impressen im ePaper ergaben etwa für die Zeit von 2014 bis einschließlich 2018 offensichtlich keinerlei Angaben zu den jeweils aktuellen Eigentumsverhältnissen. (Das Online-Archiv setzt erst mit Heft 5/2013 ein.)
Aber warum sollte man sich überhaupt für die Eigentümer eines kostenlos verteilten Programm-Magazins interessieren? Selbst wenn es sich selbst im Titellogo als „Das Stadtmagazin“ bezeichnet, durchaus auch lesenswerte Beiträge renommierter Journalisten wie Gebhard Hölzl, Luitgard Koch, Margret Köhler, Ssirus W. Pakzad oder Michael Sailer veröffentlicht und immerhin eine in München verbreitete Auflage von 74.166 Exemplaren laut IVW hat.
Nun steht in der aktuellen Ausgabe 17/2018 ein etwas aus der Reihe fallendes „Ortsgespräch“. Wie immer geführt von Rupert Sommer, der sonst als Münchner Korrespondent des Branchendienstes „kress“ (von ihm stammt obenstehendes Zitat über Kukuk) oder freier Mitarbeiter diverser Redaktionen wie etwa auch der „Abendzeitung“, gerade als Medienjournalist renommiert ist.
Dieses Mal interviewt Sommer im „In München“ anläßlich des 25-jährigen Jubiläums des Muffatwerks dessen beiden Geschäftsführer: Dietmar Lupfer und…Christian Waggershauser. Letzterer ist neben seinen Meriten als Betreiber des Kulturzentrums auch sonst recht umtriebig gewesen, ob bei den Grünen, dem TSV 1860 oder…, da war doch einmal was: eben auch bei der In Magazin Verlags GmbH. Dort erwarb er vor mehreren Jahrzehnten, als ich dort noch redaktionell tätig war, 12,5 Prozent der Verlagsanteile.
Aber ist das überhaupt noch aktuell? Also sicherheitshalber bei Kukuk nachgefragt, der prompt antwortet:
„Seit 2011 ist die Gesellschafterstruktur unverändert wie folgt:
25% Münchner Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG
25% Stefan Brunner, Rentner
25% Heidemarie Jefimov, Rentnerin, am 24.7.2018 verstorben (Update: die Anteile hält jetzt laut Impressum der Ausgabe 1/2019 vom 10. Januar 2019 Brigitte Strobel-Shaw, Wien)
12,5% Christian Waggershauser, Kaufmann
12,5% Paul Schmidt, Kaufmann“
Waggershauser zählt also unverändert zu den Eigentümern. Ohne dass es Rupert Sommer oder der presserechtlich verantwortliche Kukuk für notwendig befunden hätten, vielleicht in einem Disclaimer oder im Teaser kurz darauf hinzuweisen, dass hier dann eben ein Journalist über anderthalb Seiten quasi seinen Verleger interviewt. Letztendlich vielleicht nur eine Frage des guten Geschmacks und des Berufsethos.
Die über Jahre nicht veröffentlichten Inhaber- oder Besitzverhältnisse dagegen, nach denen ich ohne dieses anrüchige Interview nie gesucht hätte, stellen eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 13 BayPrG dar. Zuständig für eine mögliche Ahndung wäre laut Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184) die Kreisverwaltungsbehörde der Landeshauptstadt. Jener Kommune, die Christian Waggershauser Vermieterin beim Muffatwerk ist. Womit sich wieder einmal ein Münchner Reigen schön schließt.
Updates: Laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration wäre eine etwaige Ordnungswidrigkeit übrigens eh verjährt. „Die Bekanntgabepflicht des Art. 8 Abs. 3 BayPrG bezieht sich ausdrücklich auf die erste Ausgabe im Kalenderjahr bzw. –halbjahr. Nach drei Monaten ist eine Ordnungswidrigkeit damit in der Regel Anfang April verjährt. Eine Nichtveröffentlichung ist kein Dauerdelikt. Auch bei einer unterlassenen Veröffentlichung zu Jahres- oder Halbjahresbeginn besteht keine Pflicht in der zweiten oder einer weiter nachfolgenden Ausgabe diese Veröffentlichung nachzuholen.“
Am 17. Juli 2023 hat die InMagazin Verlags GmbH Insolvenz anmelden müssen. Neuer Inhaber ist jetzt Andreas Stahls Digital München GmbH (munichx.de, Stadtbranchenbuch), die infolgedessen zur Stadtmagazin München GmbH umfirmiert.
Fotos: Christian Waggershauser, links, mit dem Gründer des „In München“, Günter F. Bereiter, 1993 und 2004 auf Veranstaltungen des Verlages.
Aus gegebenem Anlaß ein besonders pingeliger Dislaimer: Der Autor dieses Beitrags gehörte als Freelancer bis etwa 1989 der Gründungsredaktion des „In München“ an, hat danach in dem Stadtmagazin noch bis 2010 weiterhin Filmkritiken veröffentlicht, ist dem Verlag bis etwa 2015 als Anzeigenkunde verbunden geblieben und war unabhängig davon im „In München“ gelegentlich Ziel zumeist freundlicher oder ironischer Erwähnungen oder Berichterstattung.
Fotos: Christian Waggershauser, links, mit dem Gründer des „In München“, Günter F. Bereiter, 1993 und 2004 auf Veranstaltungen des Verlages.
Aus gegebenem Anlaß ein besonders pingeliger Dislaimer: Der Autor dieses Beitrags gehörte als Freelancer bis etwa 1989 der Gründungsredaktion des „In München“ an, hat danach in dem Stadtmagazin noch bis 2010 weiterhin Filmkritiken veröffentlicht, ist dem Verlag bis etwa 2015 als Anzeigenkunde verbunden geblieben und war unabhängig davon im „In München“ gelegentlich Ziel zumeist freundlicher oder ironischer Erwähnungen oder Berichterstattung.