Donnerstag, 4. Dezember 2008

Kartellamt läßt kritische Gasverbraucher leer ausgehen

Wenn es um den deutschen Gasmarkt geht, kennt das Bundeskartellamt nur ein Mantra: Mehr Wettbewerb. Damit die Verbraucher ihren Anbieter wechseln können, wenn er Wucherpreise verlangt. Nun hat das Kartellamt seine im März eingeleiteten Mißbrauchsverfahren gegen Gasanbieter und deren Tarife in den Jahren 2007 und 2008 mit einem fragwürdigen Kompromiß abgeschlossen.
Die Unternehmen, darunter laut der „Süddeutschen Zeitung“ sechs Regionalversorger der Eon, vier Tochterunternehmen der RWE wie die Mitgas und die Süwag, die Kölner RheinEnergie AG, die Stadtwerke Düsseldorf, die Berliner Gasag und die Bad Honnefer Stadtwerke, verpflichteten sich zu freiwilligen „monetären Zusagen“ an ihre Kunden.
Der Kompromiß hat nur eine wichtige Einschränkung: „In den 33 anhängigen Verfahren haben bis heute insgesamt 29 Unternehmen monetäre Zusagen in Höhe von insgesamt 127 Mio. Euro zugunsten der Kunden abgegeben. Etwa die Hälfte davon entfällt auf Bonuszahlungen und Gutschriften in der nächsten Jahresabrechnung oder Schlussrechnung der Kunden. Der übrige Betrag wird durch Verschiebung von Preiserhöhungen oder Preissenkungen an die Kunden weitergeleitet.“
Auf gut deutsch: Wer trotz der überteuerten Tarife Kunde blieb, kommt in den Genuß günstigerer Lieferungen oder von Boni auf den Erdgaspreis. Wer sich aber in den letzten zwei Jahren als Kunde der betroffenen Unternehmen über deren Tarife ärgerte, der Aufforderung des Kartellamtes nach mehr Wettbewerb folgte und den Anbieter wechselte, geht leer aus!
Die Stadtwerke Düsseldorf bestätigen dies: „Richtig ist, dass die Vereinbarung des Vergleichs mit dem Bundeskartellamt dahingehend geschlossen wurde, dass nur Bestandskunden des Düsseldorfer Versorgungsgebietes die Rückzahlung erhalten.
Weiterhin werden die Stadtwerke Düsseldorf dem betroffenen Kundenkreis die Ansprüche in Form von Bonuszahlungen über die Jahresrechnungen ausgleichen.

Ebenso Eon: „E.ON hat sich mit dem BKartA darauf verständigt, dass Bonuszahlungen für Kunden der in die Untersuchung einbezogenen regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften erfolgen. Frühere Kunden - also Kunden, die unsere Unternehmen vor der Verständigung mit dem BKartA verlassen haben - erhalten diese Bonuszahlungen nicht.“
Andere wie die RheinEnergie oder die Gasag weisen sogar den Ausdruck Rückzahlung von sich. Bei der Gasag sieht es laut deren Pressestelle beispielsweise wie folgt aus:
„1. Das Kartellverfahren gegen die GASAG für 2007 wird eingestellt, weil kein Missbrauch festgestellt werden konnte.
2. Die Ermittlungen für das laufende Jahr 2008 werden aufgrund der wettbewerblichen und strukturellen Besonderheiten des Berliner Gasmarktes eingestellt.
3. Auf dieser Grundlage hat die GASAG wettbewerbsfördernde Zusagen gemacht:
a) Bereits vor der geplanten Preissenkung für April 2009 eine Preissenkung zum 1. Februar 2009 vorzuziehen. Diese Preissenkung entlastet die Berliner Kunden um 3 Mio. Euro.
b) Die GASAG mit der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg eine Vereinbarung zur Bereitstellung einer elektronischen Netzkarte für neue Gasanbieter treffen wird, um den Wettbewerb in Berlin weiter zu fördern.“
Also keinerlei Entschädigung für Kunden, die bereits gewechselt haben.
Das Bundeskartellamt hat auf meine schriftliche Anfrage dazu bisher nicht geantwortet.

Updates: RWE berücksichtigt immerhin ansatzweise auch Kunden, die Kürzlich gewechselt haben: „Bonuszahlungen erhalten Kunden bei nur zwei der von dem Ver­fahren betroffenen RWE-Gesellschaften; die Verfahren gegen die anderen beiden RWE-Gesellschaften wurden ohne ein solches Zugeständnis (aber ebenfalls gegen eine zusätzliche Preissenkung) eingestellt.
Auch die Modalitäten für die Rückerstattung unterscheiden sich zwischen den Gesell­schaften:
Mit dem Bundeskartellamt wurde unternehmensindividuell vereinbart, welche Kunden einen Rückzahlungs­anspruch haben: Danach erhalten Wechsel­kunden die Gutschrift mit ihrer Schlussrechnung, teilweise in Abhängigkeit von einem Stichtag. Somit kommt die Regelung auch Kunden zugute, die bereits gekündigt haben.
Weitergehende Lösungen sind aus praktischen Gründen nicht möglich; der prozessuale Auf­wand wäre einfach zu groß. Deshalb sind teilweise auch Stichtagslösungen erforderlich, durch die nur solche Wechselkunden eine Rückzahlung erhalten, die zu einem bestimmten Datum noch Kunde waren (keine Rückzahlungen an so genannte Altfälle).
Teilweise erhalten auch Neukunden eine Gutschrift. Insofern wirkt sich das einfache, unbürokra­tische Verfahren auch zugunsten wechselnder Kunden aus. Zahlungen an Neukunden erfolgen freiwillig und sind nicht Teil unserer Zusagen gegenüber dem Bundeskartellamt.


Laut der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitungen“ zählen auch die Stadtwerke Bremen und Karlsruhe sowie die RWE-Töchter Westfalen-Weser-Ems und Rhenag zu den betroffenen Unternehmen.

1 Kommentar:

genius locus hat gesagt…

Habe gerade das gleiche Thema am Wickel: Und Gasanbieter verglichen..

Gas Vergleich in Berlin