
Vor zweieinhalb Wochen hatte ich mich
gewundert, mit welcher Selbstverständlichkeit Mediendienste wie
Turi2 oder
Meedia öffentliche Adreßlisten plündern, um den dort aufgeführten Medienprofis ihren Newsletter unaufgefordert zuzusenden. Turi, der laut eigenen Angaben 20.700 Abonnenten hat, gestand mir unlängt, daß die
„unaufgefordert Angeschriebenen rund ein Drittel aller Neuabos“ ausmachten. Nun hat einer der
Kressköpfe sich juristisch dagegen gewehrt.
Andreas Ludyk hat sich den Spam nicht einfach nur verbeten, sondern gleich seinen Anwalt in Marsch gesetzt. Zwar nahm ihn Turi2 dann auch aus dem Verteiler, weigerte sich aber, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie die gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen, weshalb es heute vormittag zu einem Gerichtstermin am Amtsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 92 C 37/09 - 12) kam. Mit dem Ergebnis, daß Peter Turi
„auf Vorschlag der Richterin“ die gewünschte Unterlassungserklarung abgab, dem Kläger keine weiteren Mails zu schicken, und jetzt auch die Gerichtskosten zu tragen hat.
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