Gleiche Rechte für Blogger und Journalisten in den USA, wurde Mitte Mai
verkündet, Blogger genießen Quellenschutz,
hieß es. Im Justizausschuß des US-Kongresses haben Demokraten und Republikaner diesem
Free Flow of Information Act aber am 1. August einen entscheidenden Stempel aufgedrückt: Die Pressefreiheit gilt zwar unabhängig vom Medium, ob nun Zeitung, Radiosender oder Blog, in ihren Genuß kommen aber nur Journalisten oder Blogger, die durch diese Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten oder Gewinn (
„financial gain or livelihood“) erzielen. (Womit mir als derzeit arbeitsloser Journalist und werbefreier Blogger beispielsweise kein Informantenschutz zustünde.)
Ausgerechnet ein Vertreter der old media springt den Bloggern hier bei. Tim Rutten von der
„L.A. Times“ führt heute nachhaltig aus, daß kein Bundesgericht die Grundrechte des Ersten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten (
First Amendment) vom Einkommen abhängig machen würde. Vor allem betont er aber, daß heutzutage niemand diese Grundrechte so sehr im Sinne der Verfassungsväter ausübe wie die Blogger.
Gegen Blogger und Onlinemedien zielt auch ein kalifornischer
Gesetzentwurf, der vom
Verlegerverband kritisiert, auch schon als
„Paris Hilton and Mel Gibson Protection Act“ stigmatisiert wurde und es Polizeibeamten und Gerichtsmitarbeitern verbieten soll, Informationen und Bilder an die Medien zu
verkaufen. Hier versteht Rutten zurecht nicht die ganze Aufregung. Schließlich bleibe es jedem frei, Journalisten und Blogger zu informieren – nur sollten Staatsdiener damit kein Geschäft machen.