„Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.“ Ich bin ein großer Fan dieses Gewerkschaftsslogan. Und in letzter Zeit beschlich mich das Gefühl, dass vielleicht auch das Münchner Wahlamt gelegentlich dieser Allmachtsfantasie anhängt. Wahrscheinlich machen die Mitarbeiter im Kreisverwaltungsreferat aber auch einfach nur ihren Job, der nunmal gewisse Pingeligkeit erfordert. Schließlich handelt es sich ja nicht nur darum, einen Parkschein auszustellen, sondern um die Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen. Mit das höchste Gut.
Und gelegentlich kann man dann sogar auf dem Weg dahin miteinander reden, weshalb mir das Wahlamt gestern nun mitteilen ließ, daß ich sie von meiner Tätigkeit als Türsteher überzeugt hätte und daher bei der Kommunalwahl unter dieser Berufsbezeichnung antreten dürfte.
Nur um mir im nächsten Satz die Freude darüber gleich wieder zu vermiesen. Denn jetzt stören sie sich nicht mehr nur an einer Berufsbezeichnung, diesmal zogen sie in Zweifel, ob ich überhaupt befähigt sei, ein Stadtratsmandat auszuüben:
„Herr Popa hat sich am 03.01.2020 an die AZ München gewandt. In diesem Artikel gibt Herr Popa unter anderem an, Betriebsrat beim MVV zu sein. Die Position als Betriebsrat beim MVV setzt ein Beschäftigungsverhältnis beim MVV voraus. Die Position als Betriebsrat in einem städtischen Eigenbetrieb kann aufgrund von Interessenkonflikten ein Amtsantrittshinderungsgrund für den Stadtrat sein.“
Nun verwechselt sonst auch nahezu jeder die MVG Münchner Verkehrsgesellschaft mbH („Partner im MVV“) mit der MVV GmbH. Erstere ist tatsächlich ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, letztere dagegen nur eine Beteiligungsgesellschaft mit zehn Gesellschaftern, zu denen neben dem Freistaat Bayern und den acht Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg auch die Landeshauptstadt zählt. (Auf Twitter wurde ich eben darauf hingewiesen, dass selbst die MVG als GmbH kein Eigenbetrieb der Stadt sei und deswegen auch keinen Personalrat, sondern einen Betriebsrat hätte.)
Oder um meine Gewerkschaft zu zitieren: „Der Hinweis des Wahlamtes ist an sich richtig. Es gab auch in der jüngeren Vergangenheit einen Fall eines Personalratsvorsitzenden eines städtischen Eigenbetriebs, der sich zwischen seinem Personalratsvorsitz und der Übernahme des gewonnenen Stadtratsmandats entscheiden musste.
Dieses Problem trifft tatsächlich für städtische Beschäftigte in Regie- und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt München zu.
Beim MVV handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft in einer privaten Rechtsform , so dass es hier nach meiner Rechtsauffassung zu keinem Interessenskonflikt kommen kann und somit einer Mandatsübernahme nichts im Wege stehen sollte. Der Hintergrund für die Regelung bei Eigenbetrieben ist, dass der Stadtrat die Funktion eines Arbeitgebers hat, und somit eine Arbeitnehmerinteressensvertretung einerseits Arbeitgebervertreter und gleichzeitig Arbeitnehmervertreter in einer Person vereint wäre.“ Das trifft ganz offensichtlich nicht zu. Weder in meinem Fall, noch in dem meines Kollegen Andreas Paula, der Betriebsratsvorsitzender des MVV ist und für die Linke auf Platz 75 für den Stadtrat kandidiert. Guter Mann, häufelt und panaschiert ihn nach oben!
Mittwoch, 8. Januar 2020
Montag, 6. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl 2020 (4): Heiteres Beruferaten im Wahlamt
Wäre die Münchner Kommunalwahl ein Hollywood-Film, dann hätte das Drehbuch jetzt die erste dramatisch-überraschende Wendung genommen. Denn als der Wahlleiter vor Weihnachten den gemeinsamen Listenvorschlag der DiB*Piraten in 13 Positionen bemängelte, bot er bei den zwölf anderen Kandidaten Begründungen, Korrekturvorschläge und Alternativen auf, lehnte aber in meinem Fall die Berufsbezeichnung „Türsteher“ für eine etwaige Kandidatur zum Stadtrat in seiner Mängelfeststellung schmallippig einfach nur rundum ab.
Obwohl die Berufsbezeichnung auf einem Stimmzettel durchaus zulässig ist, denn Grundlage für den Wahlleiter ist hierbei die Veröffentlichung „Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil“ (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 902 findet man nun dort den/die „Türsteher/in“ unter „53112 Berufe im Objekt-, Werte- und Personenschutz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“. Damit wäre wie schon etwa in der nebenstehenden Wahlwerbung von 2014 die formale Voraussetzung für meine Berufswahl gegeben gewesen.
Doch am 2. Januar scheint im Kreisverwaltungsreferat hektische Betriebsamkeit ausgebrochen zu sein. Sei es, weil ich an dem Tag seiner Mängelfestlegung vom 19. Dezember schriftlich widersprochen hatte oder vielleicht doch eher, weil inzwischen ein Rathausreporter eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt hatte.
Jedenfalls schlug der Wahlleiter eine Volte (der Pinch-Point in diesem Wahlkrimi). Nun lehnte man nicht mehr den Begriff Türsteher ab, sondern wollte mir nach einer eher flüchtigen Online-Recherche nachweisen, dass ich in Wahrheit Journalist sei:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag "Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019" vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Ein Vorwurf, der 2014 viel eher zugetroffen hätte, als ich noch Pauschalist bei Burda war.
Nun ist es freundlich vom Wahlamt, mich bei zwei vom MedienNetzwerk 2018 veröffentlichten Artikeln und drei Beiträgen letztes Jahr als Berufsjournalist einzuordnen. (Beim Bayerischen Journalisten-Verband scheint dagegen eher der Wunsch vorzuherrschen, mich auszuschließen.)
Etwas manipulativ wirkt dagegen, dass man nun in der Stadtverwaltung nicht etwa danach recherchiert hat, ob es im Netz Belege dafür gibt, dass die Berufsbezeichnung Türsteher plausibel wäre, wie etwa die große Geschichte im „SPIEGEL“ (Foto). Vielmehr scheinen die Kommunalbeamten fieberhaft danach gesucht zu haben, ob ich nicht etwas völlig anderes sein könnte.
Nur spielt das im Grunde keine Rolle. Denn es ist durchaus zulässig, mehrere Tätigkeiten auszuüben und sich dann bei einer Kandidatur für eine Wahl frei zu entscheiden, welche dieser Tätigkeiten man für den Stimmzettel auswählt. Es gibt viele Politiker, die nicht mit ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf antreten, sondern mit einer Nebentätigkeit, einem Orchideenfach oder gar ehrenamtlichen Jobs, von denen sie sich mehr Stimmen erhoffen.
Die Frage, ob ich nun auch als freier Journalist tätig bin, führt daher in die Irre. Zu klären wäre eher, ob ich tatsächlich Türsteher bin. Bereits der „SPIEGEL“ hat gerade meinen Wandel vom Journalisten zum Türsteher ausführlich thematisiert. Und wenn man meinen Namen googelt, ist eines der ersten Suchergebnisse der Beitrag „Was macht eigentlich Dorin Popa?“ Also genau die Frage, die man sich auch im Wahlamt stellt. Und Peter Turi beantwortet es gleich zu Beginn: „Dorin Popa war mal ein gut beschäftigter Journalist. Inzwischen verdient er sein Geld als Türsteher und vertut seine Zeit mit Twittern.“
Zum Twittern ist inzwischen die Politik dazugekommen…
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Update vom 10. Januar 2020
Glosse des Rathausreporters Sascha Karowski über das Kreuz mit der richtigen Berufswahl (Münchner Merkur vom 10. Januar 2020)
Obwohl die Berufsbezeichnung auf einem Stimmzettel durchaus zulässig ist, denn Grundlage für den Wahlleiter ist hierbei die Veröffentlichung „Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil“ (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 902 findet man nun dort den/die „Türsteher/in“ unter „53112 Berufe im Objekt-, Werte- und Personenschutz – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“. Damit wäre wie schon etwa in der nebenstehenden Wahlwerbung von 2014 die formale Voraussetzung für meine Berufswahl gegeben gewesen.
Doch am 2. Januar scheint im Kreisverwaltungsreferat hektische Betriebsamkeit ausgebrochen zu sein. Sei es, weil ich an dem Tag seiner Mängelfestlegung vom 19. Dezember schriftlich widersprochen hatte oder vielleicht doch eher, weil inzwischen ein Rathausreporter eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt hatte.
Jedenfalls schlug der Wahlleiter eine Volte (der Pinch-Point in diesem Wahlkrimi). Nun lehnte man nicht mehr den Begriff Türsteher ab, sondern wollte mir nach einer eher flüchtigen Online-Recherche nachweisen, dass ich in Wahrheit Journalist sei:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag "Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019" vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Ein Vorwurf, der 2014 viel eher zugetroffen hätte, als ich noch Pauschalist bei Burda war.
Nun ist es freundlich vom Wahlamt, mich bei zwei vom MedienNetzwerk 2018 veröffentlichten Artikeln und drei Beiträgen letztes Jahr als Berufsjournalist einzuordnen. (Beim Bayerischen Journalisten-Verband scheint dagegen eher der Wunsch vorzuherrschen, mich auszuschließen.)
Etwas manipulativ wirkt dagegen, dass man nun in der Stadtverwaltung nicht etwa danach recherchiert hat, ob es im Netz Belege dafür gibt, dass die Berufsbezeichnung Türsteher plausibel wäre, wie etwa die große Geschichte im „SPIEGEL“ (Foto). Vielmehr scheinen die Kommunalbeamten fieberhaft danach gesucht zu haben, ob ich nicht etwas völlig anderes sein könnte.
Nur spielt das im Grunde keine Rolle. Denn es ist durchaus zulässig, mehrere Tätigkeiten auszuüben und sich dann bei einer Kandidatur für eine Wahl frei zu entscheiden, welche dieser Tätigkeiten man für den Stimmzettel auswählt. Es gibt viele Politiker, die nicht mit ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf antreten, sondern mit einer Nebentätigkeit, einem Orchideenfach oder gar ehrenamtlichen Jobs, von denen sie sich mehr Stimmen erhoffen.
Die Frage, ob ich nun auch als freier Journalist tätig bin, führt daher in die Irre. Zu klären wäre eher, ob ich tatsächlich Türsteher bin. Bereits der „SPIEGEL“ hat gerade meinen Wandel vom Journalisten zum Türsteher ausführlich thematisiert. Und wenn man meinen Namen googelt, ist eines der ersten Suchergebnisse der Beitrag „Was macht eigentlich Dorin Popa?“ Also genau die Frage, die man sich auch im Wahlamt stellt. Und Peter Turi beantwortet es gleich zu Beginn: „Dorin Popa war mal ein gut beschäftigter Journalist. Inzwischen verdient er sein Geld als Türsteher und vertut seine Zeit mit Twittern.“
Zum Twittern ist inzwischen die Politik dazugekommen…
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Update vom 10. Januar 2020
Glosse des Rathausreporters Sascha Karowski über das Kreuz mit der richtigen Berufswahl (Münchner Merkur vom 10. Januar 2020)
Wochenplan (Update)
Infostand der DiB*Piraten vor dem Kreisverwaltungsreferat, Trauerfeier Ernst Hess alias Peter Brügge / Nordfriedhof, Gastrosilvester / P1, Vernissage Norihiko Terayama: „Crossing Borders“ / Galerie Micheko, LUNAparty / Blue Spa im Bayerischen Hof, Die Stunde der Wintervögel, Fantasy Filmfest White Nights / Cinema, Neujahrsempfang der Löwenfans gegen Rechts / Gewerkschaftshaus, Oliver B. Weber: „Ausgetalkt? Wie Talkshows den politischen Diskurs verändern“ / Favorit-Bar, Pressevorführungen „Sorry We Missed You“, „The Grudge“, „Little Women“ (Foto) und „Weathering with You“
Sonntag, 5. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl 2020 (3): Samstags nie?
Auch wenn die Kommunalwahl nur alle sechs Jahre stattfindet, sollte die Stadtverwaltung inzwischen eine gewisse Routine darin entwickelt haben. Pannen passieren natürlich trotzdem und gerade in der Startphase geht es schon mal holperig zu.
Sei es, dass man beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften Probleme beim Ausdruck eines korrekten Dokuments hat oder schlichtwegs falsche Öffnungszeiten kommuniziert. Denn seit dem 17. Dezember kann man unter anderem auch in der Stadtinformation im Erdgeschoß des neuen Rathauses am Marienplatz Unterstützungsunterschriften abgeben, um etwa die Wahllisten der MUT Bayern oder DiB*Piraten zu unterstützen.
Mit großen Postern an den Automatiktüren warb das Wahlamt für die Öffnungszeiten der Eintragungsstelle des Wahlamtes in der Stadtinformation. „Samstag 9.30 bis 16 Uhr“ stand dort unter anderem, was ausgesprochen arbeitnehmerfreundlich wäre. Denn nicht jeder hat werktags Zeit, zum Marienplatz zu fahren.
Wenige Tage später waren nicht nur die Aushänge geschrumpft, sondern auch die Öffnungszeiten dieses Eintragungsraumes. Jetzt waren Unterstützungsunterschriften nur noch werktags möglich sowie an einem einzigen Samstag, dem 1. Februar, also kurz vor dem Ende der Unterstützungsfrist am 3. Februar. Falls dieser Samstag nicht auch noch über Nacht sang- und klanglos gestrichen wird wie die anderen zuvor…
Sei es, dass man beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften Probleme beim Ausdruck eines korrekten Dokuments hat oder schlichtwegs falsche Öffnungszeiten kommuniziert. Denn seit dem 17. Dezember kann man unter anderem auch in der Stadtinformation im Erdgeschoß des neuen Rathauses am Marienplatz Unterstützungsunterschriften abgeben, um etwa die Wahllisten der MUT Bayern oder DiB*Piraten zu unterstützen.
Mit großen Postern an den Automatiktüren warb das Wahlamt für die Öffnungszeiten der Eintragungsstelle des Wahlamtes in der Stadtinformation. „Samstag 9.30 bis 16 Uhr“ stand dort unter anderem, was ausgesprochen arbeitnehmerfreundlich wäre. Denn nicht jeder hat werktags Zeit, zum Marienplatz zu fahren.
Wenige Tage später waren nicht nur die Aushänge geschrumpft, sondern auch die Öffnungszeiten dieses Eintragungsraumes. Jetzt waren Unterstützungsunterschriften nur noch werktags möglich sowie an einem einzigen Samstag, dem 1. Februar, also kurz vor dem Ende der Unterstützungsfrist am 3. Februar. Falls dieser Samstag nicht auch noch über Nacht sang- und klanglos gestrichen wird wie die anderen zuvor…
So um die vierzig Jahre Journalismus
Gleich nach dem Abitur 1980 habe ich angefangen, mit Journalismus Geld zu verdienen. Was mit ein entscheidender Grund dafür war, dass ich mich in den Hörsälen der Ludwig-Maximilians-Universität unglaublich gelangweilt und keins meiner Studien sonderlich ernsthaft betrieben habe. Deswegen auch zweimal zwangsexmatrikuliert.
Publiziert und verlegt habe ich schon davor, während meiner Schulzeit. Und nun, ungefähr vier Dekaden später, ist meine journalistische Tätigkeit zwar deutlich seltener geworden, aber immer noch nicht ganz abgerissen.
Der Münchner Wahlleiter, der mich nicht als „Türsteher“ für die Kommunalwahl am 15. März antreten lassen will und Wochen nach der entsprechenden Mängelfeststellung offensichtlich die Suchmaschinen bemühte, um seinen Fehler nachträglich zu heilen, schrieb am 2. Januar 2019: „Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt.“
Und wie das so zwischen den Jahren ist, wenn auch nicht am Ende eines Jahrzehnts, denn das kommt erst in zwölf Monaten, jedenfalls fühle ich mich gerade sentimental genug, um anzufangen, alle meine journalistischen Stationen aufzulisten… (Die Liste wird laufend aktualisiert und ergänzt.)
Publiziert und verlegt habe ich schon davor, während meiner Schulzeit. Und nun, ungefähr vier Dekaden später, ist meine journalistische Tätigkeit zwar deutlich seltener geworden, aber immer noch nicht ganz abgerissen.
Der Münchner Wahlleiter, der mich nicht als „Türsteher“ für die Kommunalwahl am 15. März antreten lassen will und Wochen nach der entsprechenden Mängelfeststellung offensichtlich die Suchmaschinen bemühte, um seinen Fehler nachträglich zu heilen, schrieb am 2. Januar 2019: „Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt.“
Und wie das so zwischen den Jahren ist, wenn auch nicht am Ende eines Jahrzehnts, denn das kommt erst in zwölf Monaten, jedenfalls fühle ich mich gerade sentimental genug, um anzufangen, alle meine journalistischen Stationen aufzulisten… (Die Liste wird laufend aktualisiert und ergänzt.)
- „Wittelsbacher Kurier“ („WiKu“), 70er Jahre, Schülerzeitung des Wittelsbacher Gymnasiums in München. Nachweisbar ist für mich derzeit nur zwei 1978 dort veröffentlichte Beiträge („Ernüchterung“ 2/78, „Erlösung“ 3/78). Gefühlt müßte ich aber so von 1974 bis 1978 dafür geschrieben haben.
- „wie kurz“, 1978, jugendeigene, also von Schülern des Wittelsbacher Gymnasiums in Eigenregie publizierte und nur vor der Schule verkaufte Schülerzeitung, quasi das Gegenstück zum „WiKu“. Der Schuldirektor reagierte auf diese Unbotmäßigkeit seiner Schüler mit einem Disziplinarverfahren, das im wiederum den „Silbernen Maulkorb“ der Jungen Presse Bayern bescherte.
Die weiteren Ausgaben dieses jugendeigenen Mediums erschienen 1979 und 1980 nicht unter demselben Titel, sondern jedes Heft erhielt einen neuen Namen: „Schierlingsbecher“, „Kafka Hauser“ und „Dauerlutscher“. - „Die Provinz“, 1979 bis 1981, Autor, zeitweise Verleger und Anzeigenakquisiteur.
- „Outonom“, 1980 bis 1981, Redaktion.
- „Münchner Buch-Magazin – Zeitschrift für Kunst, Kultur & Kritik“, 1981 bis 1982, Gründungsredakteur.
- „Münchner Stadt-Zeitung“, 1982 eine Filmkritik sowie – unter meinem Pseudonym Hallenberger –1986 eine Reportage über Münchner*innen, die Kitsch sammeln.
- „City München“, 1982 bis 1983, Autor.
- „IN München“, 1983 bis 2010, ein erst wöchentlich, später vierzehntägliches erscheinendes Programm-Magazin. Gründungsredakteur, fester freier Mitarbeiter, zeitweise verantwortlicher Redakteur, Lifestyle-Artikel, Programmtips und Filmkritiken.
- „Trends – Das Magazin für Film & Musik“, 1983, Autor.
- „Kino“, 1983, Autor.
- „Plärrer“, 1983 bis 1986, Filmkritiken für die Nürnberger Stadtzeitung.
- „Traveller's World“, 1984, Reisereporter.
- „lui“.
- „DON“, 1983 bis 1984, Alleinredakteur. Ein erst monatlich, dann alle zwei Monate erscheinendes Männermagazin für homosexuelle Männer. Seinerzeit nach „Du & ich“ Deutschland zweitwichtigstes Schwulenmagazin.
- „Melanie/Popcorn“, 1986 bis 1987, Autor.
- „Szene München“, 1986 bis 1987, Redakteur.
- „Musikexpress/Sounds“, 1987, Autor.
- „funk + fernseh journal“, 1989, Redakteur.
- „Uni München“.
- „Ufa-Filmillustrierte“. Filmkritiken.
- RTL plus „Punkt Zwölf“. Freier Mitarbeiter im Hauptstadt Studio Berlin im Mai und Juni 1992. Drei Fernsehreportagen. Über die „Stullenmetropole Berlin“ anläßlich des 200. Todesstag des Earl of Sandwich, eine Restaurant-Testerin des „Gault-Millau“ sowie Przewalski-Pferde in Brandenburg.
- Pro Sieben „Liebe Sünde“, Themenscout und Rechercheur.
- „w&v Werben und Verkaufen“, 1992 bis 1994, Beiträge über die Medienlandschaft in den Neuen Bundesländern.
- „Süddeutsche Zeitung“, 1993, Gastbeitrag für das Medienressort über die Medienlandschaft in Rumänien.
- „Ticket“, 1995 bis 1998, wöchentliches Supplement des Berliner „Tagesspiegel“, das zeitweise auch als Stadtzeitung eigenständig verkauft wurde. Fester freier Mitarbeiter, Klatschkolumnist unter dem Pseudonym Dolce Rita und von 1998 bis 1999 angestellter Redaktionsleiter.
- „030“, 1995, Filmkritiken.
- „Tagesspiegel“, 1994 bis 1998, Freelancer (Feuilleton, Lokales, Wochenendbeilage) und Kolumnist („Nachtspitzen“).
- „Berliner Morgenpost“, 1997 bis 1999, fester Freier im Feuilleton. Teils unter dem Pseudonym Hallenberger bzw. Fredi Hallenberger.
- „Sympathie Magazin“, 1999, gekürzter Nachdruck eines zuerst im „Tagesspiegel“ veröffentlichten Artikels.
- „Playboy“, Model- und Location-Scout in Berlin für die deutsche und US-amerikanische Ausgaben des Männermagazins.
- Aenne Burda Verlag, 1999-2000, Entwicklung eines neuen Magazins für junge Frauen in Berlin und anschließend verantwortlicher Redakteur in Offenburg.
- „Burda International – Magazin für Fashion, Style & Living“, 2000, Redaktion.
- „Yam!“, 2000, Textchef während der Startphase des neuen Jugendmagazins des Springer-Konzerns in München.
- „F.A.Z.“, 2001, Gastbeitrag für die „Berliner Seiten“.
- „whow“, 2001, Autor zum Start des neuen täglichen Online-Entertainmentformats des Burda-Verlags in Berlin.
- „Cosmopolitan“, 2001 bis 2005, fester freier Mitarbeiter (Interviews, Reisereportagen, Lifestyle. Urlaubsvertretungen in der Redaktion, redaktionelle Betreuung des jährlichen Supplements mit Sex-Tipps).
- „Der Kontakter“, 2002, Gastbeitrag.
- „Shape“, 2003 bis 2005, fester freier Mitarbeiter (Interviews, Lifestyle).
- „freundin“, 2005 bis 2007, fester freier Mitarbeiter, Porträts, Interviews, Reiseberichte, Relaunch der „freundin“-Blogs, Entwicklung eines Klickdummy für „freundin Web-TV“, Urlaubsvertretungen in der Redaktion.
- „Maxim – Das internationale Männermagazin“, 2008 bis April 2009, freier Autor.
- „Spy Magazin“, 2009, Kolumnist.
- „DONNA“, 2010 bis 2014, Pauschalist, monatliche Doppelseite über „Starke Frauen“, Interviews, Social-Media-Betreuung und Urlaubsvertretungen in der Redaktion.
- „BuchMarkt“, 2010 bis 2016, Autor.
- „Sono – Musik für erwachsene Hörer“, 2010, Autor.
- „Clap“, 2010, Kolumne „Popa pöbelt“.
- MedienNetzwerk Bayern, bei der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien angesiedeltes Online-Magazin. Freier Mitarbeiter
seitvon Juli 2018 bis November 2019. - „tz“, verantwortlicher Redakteur im Spätdienst der Printausgabe, seit 2020
Sachbücher als Herausgeber, Alleinautor, Koautor oder Mitarbeiter:
- „Stadtbuch für München 1981/82“, 1981.
- „Stadtlexikon München 83/84“, Verlag Markt + Technik, 1983
- „WOM Musikbuch '85“, WOM – World of Music, 1985
- „Stadtlexikon München 86/87“, Verlag Markt + Technik, 1986
- „Das Kurbel-Brevier“, Fischer Taschenbuch Verlag, 1985
- „Cinema Taschenkalender“, Kinoverlag, 1989
- „O.W. Fischer – Seine Filme, sein Leben“, Heyne Verlag, 1989
- „München Full Service“, märkte & medien, 1991
Donnerstag, 2. Januar 2020
Münchner Kommunalwahl 2020 (2): Als Türsteher darf ich nicht rein
Berufsbezeichnungen sind manchmal bei Wahlen schon der halbe Sieg. Jede Partei hat da so ihre Favoriten. Kinderarzt, Architekt oder Krankenschwester sollen gemeinhin immer Extrastimmen bringen. Gerade wenn man, wie bei der bayerischen Kommunalwahl am 15. März, panaschieren und kumulieren, also einzelne Kandidaten quer durch die Wahlvorschläge individuell bevorzugen kann. Ein Kumpel aus der Filmbranche, der heuer für die Grünen kandidiert, hat sich deswegen die Berufsbezeichnung Unternehmer ausgesucht, gerade um auch Wähler auf die Seite seiner Partei zu ziehen, die sonst weniger ökoaffin sind.
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…
Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa,
die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung.
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.
Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Ich dagegen kandidiere als Parteiloser auf dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Demokratie in Bewegung/Piratenpartei Deutschland unter der Berufsbezeichnung Türsteher, obwohl mich das eher Stimmen kosten wird. Aber wenn nicht ich hart daran arbeite, das Klischee der Türsteher zu durchbrechen, wer dann…
Genau genommen würde ich gern als Türsteher kandidieren, darf es aber vielleicht nicht. Denn der Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat in einer Mängelfeststellung vom 19. Dezember 2019 verfügt, dass er Türsteher als Beruf ablehnt. Vielleicht haben sie ihn mal in einem Club abgewiesen. Oder er hält das als kommunaler Bürokrat für keinen ordentlichen Beruf…
Kurios ist nur, daß dasselbe Wahlamt bei der letzten Kommunalwahl 2014 in meinem Fall dieselbe Berufsbezeichnung kommentarlos durchgewunken und auf die Wahlzettel gedruckt hat…
Update vom 3. Januar 2020
Bisher konnte man davon ausgehen, dass das Wahlamt schlichtwegs nicht parat hatte, dass es mich 2014 als Türsteher kandidieren ließ. Dafür vollstes Verständnis, schließlich kann man sich nicht alle Kandidaten merken, und die Unbedeutenden erst recht nicht.
Aber gestern wies ich den Wahlleiter im Kreisverwaltungsreferat auf diesen Widerspruch hin. Seine Antwort: Als Listenfünfter hätte ich nicht das Recht, mit ihm zu kommunizieren. Und die Mängelfeststellung bleibt bestehen und somit die Ablehnung meiner Berufsbezeichnung:
„Sehr geehrter Herr Popa,
die Kommunikation zwischen den Kandidierenden und dem Büro des Wahlleiters hat über die Beauftragten des Wahlvorschlags zu erfolgen. Beschwerden/ Änderungswünsche gegen Mängelanschreiben sind ausschließlich über die Beauftragten an die Behörde zu richten. Nur diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindelandkreiswahlgesetz.
Die Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags trifft der Wahlausschuss am 04.02.2020.
Nach den Kommunalwahlen 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Wahlanfechtung.
Sollten Sie Anmerkungen Ihren Wahlvorschlag betreffend haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragten Ihres Wahlvorschlags.“
Kann man so machen. Ist wohl auch faktisch richtig. Aber jetzt kann sich das Wahlamt zumindest nicht mehr darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, und hält weiterhin an seiner Fehlentscheidung unbeirrt fest.
Als ich 2009 das letzte Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht das Wahlamt verklagte und gewann, hielt mir das Gericht noch vor, nicht den direkten Kontakt, etwa via Telefon, versucht zu haben, und brummte mir trotz Siegs in der Sache einen Teil der Prozesskosten auf. Diesmal habe ich es zumindest per direkter Kommunikation versucht. Wenn auch vergeblich.
Update vom 5. Januar 2020
Inzwischen hat das Wahlamt, offenbar bemüht seine Entscheidung vom 19. Dezember nachträglich zu belegen, die Suchmaschinen bemüht und doch recht einseitig und vorschnell gefolgert, dass ich Journalist sei, ausschließlich Journalist, und deshalb auch als Journalist zur Wahl antreten müsse:
„Als Behörde sind wir verpflichtet und berechtigt allen Angaben nachzugehen und zu überprüfen, ob diese korrekt getätigt wurden. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass Herr Popa freier Journalist ist und noch immer diesen Beruf ausübt. Das belegen sowohl seine Bloggeraktivitäten, als auch die von ihm verfassten Artikel, wie zuletzt der Beitrag 'Mehr Austausch, mehr Partizipation - der Zündfunk Netzkongress 2019' vom 13. November 2019 im Mediennetzwerk Bayern.“
Selbst wenn man erstere Meinung teilt, schließt das keineswegs aus, dass ich auch als Türsteher arbeite… Mehr dazu morgen im Blog.
Update vom 8. Januar 2020
Dem Wahlamt genügen inzwischen „die Nachweise des Kandidaten Dorin Popa grundsätzlich für die Aufnahme der Bezeichnung "Türsteher" als Beruf.“
Stattdessen sieht es aber bei meiner Kandidatur zum Stadtrat grundsätzlich „aufgrund von Interessenkonflikten“ einen „Amtsantrittshinderungsgrund“.
Dienstag, 31. Dezember 2019
Wochenplan (Updates)
Silvester im Ginkgo, Back to the USSR / Provisorium, „Jeanne“ (Foto) / Werkstattkino, „Mackie Messer“ / arte, „Die 1860er Story“ (1963) / ARD alpha, „Geheimsache Doping – Der Herr der Heber“ / ARD, Presentation of the 77th Annual Golden Globe Awards / TNT Serie
Feine erste Sätze (45)
„Große Familienfeiern werden in Frankreich gerne so begangen, dass auch Erwachsene Spaß haben.“
Nadia Pantel in der Süddeutschen Zeitung vom 31. Dezember 2019
Nadia Pantel in der Süddeutschen Zeitung vom 31. Dezember 2019
Sonntag, 22. Dezember 2019
Dienstag, 17. Dezember 2019
Münchner Kommunalwahl 2020 (1): Es fängt schon mal seltsam an
Bei der Kommunalwahl am 15. März würde ich gern für den Münchner Stadtrat kandidieren. Vorausgesetzt, die gemeinsame Liste der DiB*Piraten wird überhaupt zur Wahl zugelassen, wofür wir ab heute 1.000 Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Der Start dazu verlief etwas suboptimal.
Also flugs am ersten Tag zur Stadtinformation im Erdgeschoß des Rathauses am Marienplatz, wo man sich ebenso eintragen lassen kann wie im Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder einer der Bezirksinspektionen (Tal 31;Leopoldstraße 202 a Hanauer Straße 56, Trausnitzstraße 33, Implerstraße 9 und Landsberger Straße 486).
Offenbar hielt sich der Andrang heute sehr in Grenzen, denn als ich mittags vorsprach, waren die städtischen Mitarbeiter*innen noch sehr mit sich und dem System beschäftigt und offensichtlich nicht auf Bürgerkontakt eingestellt. Der Aufbau der Tische und Rechner in der Stadtinformation scheint auch nicht wirklich darauf eingerichtet zu sein, dass man als Bürger ein Formular unterschreiben muss, aber dazu später noch.
Auf die Frage, welche Liste ich unterstützen wolle, antwortete ich: DiB*Piraten. Ah, die Piraten, die haben wir schon angelegt, antwortete man und ließ auch den ganzen Vorgang über die Demokratie in Bewegung (DiB) gänzlich unter den Tisch fallen.
Als nächstes wollte man wissen, ob ich alle drei Wahlvorschläge unterstütze, was mich stutzig machte, denn die DiB*Piraten treten nur zur Stadtrats- und OB-Wahl an, aber nicht für die Bezirksausschüsse. Demnach sollten auch nur zwei Listen existieren.
Ich reichte meinen maschinenlesbaren Personalausweis, den man entgegennahm, um die Infos händisch ins System zu tippen. Dann wurde das Unterstützerformular ausgedruckt, damit ich es unterschreibe. Wirklich merkwürdig fand ich nun, dass es sich dabei um ein Blankoformular handelte, ohne Angabe der von mir unterstützten Liste.
Als ich auf das Manko hinwies, reagierte man überrascht, dass der Drucker offenbar nicht die entsprechende Angabe von der Formularmaske übernommen hätte.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, inwiefern die entscheidenden Angaben zu mir und der von mir unterstützten Liste bereits im Rechner gesichert waren und der Ausdruck nur als ergänzendes unterschriebenes Dokument dient. Oder der Wählerwille doch eindeutig aus dem Ausdruck erkennbar sein muß.
Jedenfalls meinte die Leiterin der Truppe: „Kein Problem, das trage ich handschriftlich nach“, und schrieb in die entsprechende Leerzeile so etwas wie „PRITEN“. Von der DiB will ich gar nicht mehr anfangen.
Ich habe mir dann erlaubt, wiederum handschriftlich die PRITEN in DiB*PIRATEN zu verwandeln, aber die bange Frage bleibt: War meine Unterstützeraktion letztlich erfolgreich. Und wie mag es anderen ergehen?
Update vom 18. Dezember:
Ähnliche Erfahrungen eines anderen Wählers: „Ich hab ja gleich, nachdem wir mit der Einreichung fertig waren, fuer unsere Buergermeisterkandidatin unterschrieben. Das Formular war blanko, die Mitarbeiter dort waren neu, und noch etwas ueberfordert. Ich nehme mal an, ich war der erste Unterzeichner ueberhaupt.“
Und eine Info vom Wahlamt: „Die hatten gestern noch Probleme mit dem Formular, deshalb handschriftlich. Inzwischen ist das geloest, der Wahlvorschlagstraeger wird jetzt auch vorgedruckt.“
Update vom 19. Dezember:
Laut der Pressestelle des KVR handelt es sich bei meinem Malheur um einen Einzelfall.
„Wie Ihnen das Wahlamt am Dienstag mitgeteilt hat, war zu Beginn das Formblatt falsch hinterlegt – dieser Fehler ist umgehend korrigiert worden. Der handschriftliche Eintrag des Parteinamens war korrekt. Im System wurde die Unterschrift bei dem gewünschten Wahlvorschlag erfasst. Sie waren der erste, der unterschrieben hat, somit gibt es nur dieses eine Formblatt mit einer handschriftlichen Ergänzung.
Jede Unterschrift wird digital beim jeweiligen Wahlvorschlag erfasst, anders kann gar kein Dokument erzeugt werden. Da jede Unterschrift im System erfasst wird, erfolgt eine sofortige Zulässigkeitsprüfung.
Eine Aufschlüsselung von geleisteten Unterschriften nach Listen erfolgt nicht vor Ende der Eintragungsfrist. Es liegen uns keine weitere Beschwerden vor.
Unterschriften müssen eindeutig zugeordnet werden können, da dies bei jeder Unterschrift der Fall ist, gibt es keine wahlrechtlichen Probleme.
Der Ablauf der Entgegennahme der Unterschriften ist folgender:
Ausweis muss vorgelegt werden, Personendaten werden im System gesucht, ist die Person in München gemeldet, wird die gewünschte Wahl (STR/OB/BA dort auch der Stadtbezirk) vom Sachbearbeiter aufgerufen. Anschließend muss der Wähler angeben, wen er unterstützen will, diese Partei wird ausgewählt und dann wird das Formblatt erstellt, nach der Unterschrift wird im System bestätigt, dass die Unterschrift geleistet wurde (Speichern der Angaben).
Das Formblatt kommt in einen Ordner zur jeweiligen Partei und ist einmal damit physikalisch und einmal digital erfasst.“
Also flugs am ersten Tag zur Stadtinformation im Erdgeschoß des Rathauses am Marienplatz, wo man sich ebenso eintragen lassen kann wie im Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder einer der Bezirksinspektionen (Tal 31;
Offenbar hielt sich der Andrang heute sehr in Grenzen, denn als ich mittags vorsprach, waren die städtischen Mitarbeiter*innen noch sehr mit sich und dem System beschäftigt und offensichtlich nicht auf Bürgerkontakt eingestellt. Der Aufbau der Tische und Rechner in der Stadtinformation scheint auch nicht wirklich darauf eingerichtet zu sein, dass man als Bürger ein Formular unterschreiben muss, aber dazu später noch.
Auf die Frage, welche Liste ich unterstützen wolle, antwortete ich: DiB*Piraten. Ah, die Piraten, die haben wir schon angelegt, antwortete man und ließ auch den ganzen Vorgang über die Demokratie in Bewegung (DiB) gänzlich unter den Tisch fallen.
Als nächstes wollte man wissen, ob ich alle drei Wahlvorschläge unterstütze, was mich stutzig machte, denn die DiB*Piraten treten nur zur Stadtrats- und OB-Wahl an, aber nicht für die Bezirksausschüsse. Demnach sollten auch nur zwei Listen existieren.
Ich reichte meinen maschinenlesbaren Personalausweis, den man entgegennahm, um die Infos händisch ins System zu tippen. Dann wurde das Unterstützerformular ausgedruckt, damit ich es unterschreibe. Wirklich merkwürdig fand ich nun, dass es sich dabei um ein Blankoformular handelte, ohne Angabe der von mir unterstützten Liste.
Als ich auf das Manko hinwies, reagierte man überrascht, dass der Drucker offenbar nicht die entsprechende Angabe von der Formularmaske übernommen hätte.
Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, inwiefern die entscheidenden Angaben zu mir und der von mir unterstützten Liste bereits im Rechner gesichert waren und der Ausdruck nur als ergänzendes unterschriebenes Dokument dient. Oder der Wählerwille doch eindeutig aus dem Ausdruck erkennbar sein muß.
Jedenfalls meinte die Leiterin der Truppe: „Kein Problem, das trage ich handschriftlich nach“, und schrieb in die entsprechende Leerzeile so etwas wie „PRITEN“. Von der DiB will ich gar nicht mehr anfangen.
Ich habe mir dann erlaubt, wiederum handschriftlich die PRITEN in DiB*PIRATEN zu verwandeln, aber die bange Frage bleibt: War meine Unterstützeraktion letztlich erfolgreich. Und wie mag es anderen ergehen?
Update vom 18. Dezember:
Ähnliche Erfahrungen eines anderen Wählers: „Ich hab ja gleich, nachdem wir mit der Einreichung fertig waren, fuer unsere Buergermeisterkandidatin unterschrieben. Das Formular war blanko, die Mitarbeiter dort waren neu, und noch etwas ueberfordert. Ich nehme mal an, ich war der erste Unterzeichner ueberhaupt.“
Und eine Info vom Wahlamt: „Die hatten gestern noch Probleme mit dem Formular, deshalb handschriftlich. Inzwischen ist das geloest, der Wahlvorschlagstraeger wird jetzt auch vorgedruckt.“
Update vom 19. Dezember:
Laut der Pressestelle des KVR handelt es sich bei meinem Malheur um einen Einzelfall.
„Wie Ihnen das Wahlamt am Dienstag mitgeteilt hat, war zu Beginn das Formblatt falsch hinterlegt – dieser Fehler ist umgehend korrigiert worden. Der handschriftliche Eintrag des Parteinamens war korrekt. Im System wurde die Unterschrift bei dem gewünschten Wahlvorschlag erfasst. Sie waren der erste, der unterschrieben hat, somit gibt es nur dieses eine Formblatt mit einer handschriftlichen Ergänzung.
Jede Unterschrift wird digital beim jeweiligen Wahlvorschlag erfasst, anders kann gar kein Dokument erzeugt werden. Da jede Unterschrift im System erfasst wird, erfolgt eine sofortige Zulässigkeitsprüfung.
Eine Aufschlüsselung von geleisteten Unterschriften nach Listen erfolgt nicht vor Ende der Eintragungsfrist. Es liegen uns keine weitere Beschwerden vor.
Unterschriften müssen eindeutig zugeordnet werden können, da dies bei jeder Unterschrift der Fall ist, gibt es keine wahlrechtlichen Probleme.
Der Ablauf der Entgegennahme der Unterschriften ist folgender:
Ausweis muss vorgelegt werden, Personendaten werden im System gesucht, ist die Person in München gemeldet, wird die gewünschte Wahl (STR/OB/BA dort auch der Stadtbezirk) vom Sachbearbeiter aufgerufen. Anschließend muss der Wähler angeben, wen er unterstützen will, diese Partei wird ausgewählt und dann wird das Formblatt erstellt, nach der Unterschrift wird im System bestätigt, dass die Unterschrift geleistet wurde (Speichern der Angaben).
Das Formblatt kommt in einen Ordner zur jeweiligen Partei und ist einmal damit physikalisch und einmal digital erfasst.“
Sonntag, 15. Dezember 2019
Wochenplan
FC Ingolstadt 04 vs. TSV 1860 / Audi-Sportpark, Almost Kosher Christmas: Chicago Williams @ Amano München, „Star Wars: Der Aufstieg Skywalkers“ (Foto), Tiki Tuesday before Christmas / Trisoux, MVV-Weihnachtsfeier, Release Party „Nackt“ / Alte Utting, „FRUST – das magazin“ mit Olli Dittrich, Sebastian Bezzel, Sibel Kekilli, Andreas Kieling, Marius Müller-Westernhagen, Axel Schulz und Ranga Yogeshwar/ ARD, Sensual Xmas / Villa Flora, MVV-Packerlbus
Freitag, 13. Dezember 2019
Gebrauchsanweisung für den Besuch von Stadelheim (Update)
Die Justizvollzugsanstalt München, besser bekannt als Stadelheim – oder wie wir alten Münchner euphemistisch sagen: St. Adelheim. Obergiesing at it's best, auch wenn der Haupteingang an der Stadelheimer Straße gschamig in Kellertiefe versteckt ist. Da der Navi offenbar auch die Spediteure hierher statt zum Südtor führt, stauen sich gelegentlich die Trucks an der Bushaltestelle in der Stadelheimer Straße, während die Fahrer zu Fuß verzweifelt den Eingang suchen.
Jugendarrest und Frauenabteilung sind ein paar Blöcke weiter in dem abgerundeten rötlichen Bau an der Ecke Tegernseer Landstraße.
Als ich selber einmal einen halben Tag in einer Zelle in der Ettstraße verbrachte, freuten sich die Mitinsassen riesig über die von mir mitgebrachten Zigaretten und „BILD“-Zeitung.
Diesmal war ich nur Besucher. Die Vorstellung, den Strafgefangenen nun mit Zigaretten oder Lektüre eine Freude machen zu können, verflog rasch. Im Grunde darf man nichts mitbringen außer abgezählten 1,20 Euro, 2,40 Euro oder maximal 3,60 Euro, von denen sich der Insasse nach dem Besuch dann ein, zwei oder drei Tafeln Schokolade kaufen darf. Mehr Geld kann man Strafgefangenen nur per Überweisung zukommen lassen.
Diesmal war ich nur Besucher. Die Vorstellung, den Strafgefangenen nun mit Zigaretten oder Lektüre eine Freude machen zu können, verflog rasch. Im Grunde darf man nichts mitbringen außer abgezählten 1,20 Euro, 2,40 Euro oder maximal 3,60 Euro, von denen sich der Insasse nach dem Besuch dann ein, zwei oder drei Tafeln Schokolade kaufen darf. Mehr Geld kann man Strafgefangenen nur per Überweisung zukommen lassen.
Der Besuch ist telefonisch mehrere Tage vorab anzumelden, wobei man neben dem Namen auch das Geburtsdatum des Gefangenen angeben muß. (Diesen 27. Dezember 2019 sind gar keine Besuche möglich.) Und man sollte berücksichtigen, dass Strafgefangenen nur begrenzt Besuchszeiten zugestanden werden. Man sollte sich daher vorab mit ihnen und untereinander absprechen, da bei einem Besuch bis zu drei Besucher erlaubt sind. Der Klassiker: die Eltern des Strafgefangenen mit seiner Braut.
„Schlachtbänke“ heißen die Besucherzellen in Stefan Endrös' Reportage in der „Münchner Stadt-Zeitung“ vom Juli 1984. Auf über fünf Seiten berichtet er über Stadelheim und andere bayerische Anstalten, wo eine 18-Jährige, die Sehnsucht nach ihrem Freund hatte, den Knastbesuch als „kürzeste halbe Stunde meines Lebens“ bezeichnet.
„Schlachtbänke“ heißen die Besucherzellen in Stefan Endrös' Reportage in der „Münchner Stadt-Zeitung“ vom Juli 1984. Auf über fünf Seiten berichtet er über Stadelheim und andere bayerische Anstalten, wo eine 18-Jährige, die Sehnsucht nach ihrem Freund hatte, den Knastbesuch als „kürzeste halbe Stunde meines Lebens“ bezeichnet.
Nach dem Betreten der JVA ist ein auf den Tischen im Foyer ausliegender Besucherschein auszufüllen und mit einem amtlichen Ausweisdokument, also Perso oder Reisepaß, an der Haupttorwache abzugeben. Man wird dann auch gefragt, ob es sich um einen Erstbesuch handelt und in welchem Verhältnis man zu ihm stünde (Verwandter, Freund, Arbeitskollege…) Der Ausweis verbleibt an der Pforte, im Gegenzug erhält man eine Kontrollkarte, einen Besucherbegleitschein sowie einen Schlüssel, um Handy, Schlüssel usw usf selbst in den Schrankfächern im Foyer wegzusperren. Dann geht es durch den Metalldetektor zum Besucherbereich. Vorbei an einem Innenhof, den eine Vogelskulptur ziert. Ist das noch Ironie oder schon Zynismus?
Das Merkblatt mit allen wichtigen Informationen für Freunde und Angehörige Inhaftierter fand ich dann erst innerhalb des Sicherheitsbereich, weshalb ich es hier für alle Interessierten dokumentiere. Denn wer ahnt schon, dass etwa Lippenstiftabdrücke im „Postverkehr“ mit Gefangenen tabu sind.
Justizvollzugsanstalt München
Wichtige Information für Angehörige von Gefangenen
Stand: Mai 2019
Justizvollzugsanstalt München
Stadelheimer Straße 12
81549 Munchen
Tel. 089/69922-0
Briefanschrift:
Justizvollzugsanstalt München
Postfach 900655
81506 München
Besuch:
Besuch von Angehörigen oder Bekannten kann nur nach rechtzeitiger telefonischer Voranmeldung (einige Tage vorher) erfolgen.
Telefonische Voranmeldung 089/699 22-250
Anmeldezeiten:
Montag bis Donnerstag (nicht an Feiertagen) von 09.00-11.30 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag (nicht an Feiertagen) von 09.00-12.00 Uhr
Einlass:
Montag bis Donnerstag (nicht an Feiertagen) von 07.30-10.00 Uhr und 12.30-14.30 Uhr
Freitag (nicht an Feiertagen) von 07.30 -10.30 Uhr
Jeden 3. Samstag (auch an Feiertagen), vor allem für Berufstätige, von 07.30-10.00 Uhr und 12.00-14.15 Uhr
Teilnehmer:
Maximal 3 Personen für einen Besuch. Beim Besuch eines Gefangenen muss ein gültiger amtlicher Ausweis oder Reisepass vorgelegt werden, der eine Identitätsfeststellung ermöglicht. Führerscheine, Fahrzeugpapiere, ablaufende oder nicht als Ausweisersatz wertende aufenthaltsrechtliche Papiere und unkenntliche Ausweise genügen nicht.
Genehmigung:
Erwachsene Strafgefangene
2 x 30 Minuten oder 1 Stunde pro Monat.
2 x 30 Minuten oder 1 Stunde pro Monat.
Justizvollzugsanstalt München
(Besuchsbeamte Zimmer-Nr. 013)
A-K 089/69922-257
L-Z 089/69922-259
Junge Strafgefangene
4 x 60 Minuten pro Monat. Maximal 4 Stunden pro Monat.
Justizvollzugsanstalt Mlinchen
(Besuchsbeamte Zimmer-Nr. 013)
A-K 089/69922-257
L-Z 089/69922-259
Erwachsene Untersuchungsgefangen
2 x 60 Minuten pro Monat
Jeweils zuständiger Richter oder Staatsanwalt (Einzel- oder Dauersprechschein)
Junge Untersuchungsgefangene
4 x 60 Minuten pro Monat
Jeweils zuständiger Richter oder Staatsanwalt (Einzel- oder Dauersprechschein)
Übergabe von Gegenständen
Abgezähltes Münzgeld 1.20 Euro, 2.40 Euro oder 3.60 Euro für Schokolade. Die Übergabe von Nahrungs- und Genussmitteln oder sonstigen Gegenständen ist nicht erlaubt.
Kasse:
Überweisungen für Gefangene (Bareinzahlungen sind nicht möglich)
Kontodaten für Überweisungen
Name und Geburtsdatum des Gefangenen
Landesjustizkasse Bamberg
Bayerische Landesbank
BLZ 700 500 00, Kto.-Nr.: 24919
IBAN: DE 3470 0500 0000 0002 4919
Überweisungen aus dem Ausland
IBAN: DE 3470 0500 0000 0002 4919
BIC (Swift-Code): BYLADEMM
Wäsche & Pakete:
Die Annahme von Wäsche und Paketen erfolgt ausschließlich am Südtor (Stettnerstraße) der Justizvollzugsanstalt München.
Annahmezeiten:
Montag bis Donnerstag (nicht an Feiertagen) 08.00-15.45 Uhr
Freitag (nicht an Feiertagen) 08.00-14.00 Uhr
Jeden 3. Samstag (auch an Feiertagen) 08.00-11.00 Uhr und 11.30-15.45 Uhr
Für die Zufahrt über das Südtor folgen Sie bitte der gepunkteten Linie.
Wäsche
Wäsche für Untersuchungsgefangene kann nur am Südtor, Stettnerstr. abgegeben werden. Sie muss in Plastiktüten verpackt sein. Wäsche kann auch auf dem Postweg an die Anstalt geschickt werden. Gebrauchte Wäsche kann nur an der Haupttorwache, Stadelheimer Straße 12 zur Reinigung abgeholt werden.
Pakete
Die Zusendung oder Abgabe von Paketen (Adresse: Südtor, Stettnerstr.) ist nur mit einer Paketmarke möglich, die der Gefangene auf Antrag erhalt. Die Zusendung von Nahrungs- und Genussmittel ist nicht erlaubt.
Postverkehr
Gefangene dürfen Briefe schreiben, absenden und empfangen. Ein- und ausgehende Post der Untersuchungsgefangenen läuft oft über den zuständigen Richter oder Staatsanwalt, deshalb sind Verzögerungen möglich. Post für Gefangene kann in den Briefkasten am Südtor, Stettnerstr. geworfen werden. Gefütterte Umschlage sind nicht erlaubt. Die Briefe dürfen keine Aufkleber, Lippenstiftabdrücke oder sonstige Anhaftungen, Bargeld oder Wertgegenstände enthalten. Ohne Genehmigung der Anstalt dürfen Schreiben auch keine Einlagen wie z.B. Schreibmaterial, Zeitungen oder Zeitschriften enthalten. Die Zusendung von Briefmarken ist bis zu einem Wert von 30
Euro gestattet.
Zeitungen
Zeitungen und Zeitschriften können nur direkt vom Verlag im Abonnement zugestellt werden.
Radio-und Fernsehgeräte
Falls der Gefangene über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann er Radio- und Fernsehgeräte mieten, in besonderen Fällen auch kaufen.
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