Die GEZ, „der Inkasso-Riese mit dem Stasi-Image“ („Spiegel“-Dossier) und Träger des Big-Brother-Awards, hat es mal wieder geschafft, die Öffentlich-Rechtlichen in Mißkredit zu bringen. Diesmal mittels einer Abmahnung, die der akademie.de verbieten will, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf ihre Art zu interpretieren und dabei bestimmte Begriffe zu verwenden wie etwa „GEZ-Gebühren“, „GEZ-Anmeldung“, „Gebührenfahnder“ oder „GEZ-Brief“, die sachlich falsch wären. „Für jede Zuwiderhandlung soll sich das Portal zur Zahlung von 5100 Euro verpflichten. Bei einer Liste, die über dreißig inhaltliche Punkte und etwa ebenso viele Begriffe umfasst, kann das kostspielig werden“, berichtet Heise. Wir erinnern uns, die GEZ, deren Gebührenfahnder, tschuldigung, Gebührenbeauftragte in provisionsgetriebenen Drückerkolonnen herumschnüffeln, Datenschutzvorschriften verletzen und mit falschen Tatsachenbehauptungen in Wohnungen eindringen („Spiegel“ 16/04), deren Manager Ausschreibungsregeln nicht beachten („Spiegel“ 10/05) und den Rechnungshof „eine umfassende Prüfung der Vergaben durch externe Revision“ vorschlagen lassen. Mal sehen, ob sich die GEZ traut, auch andere zu zensieren, denn die oben genannten Begriffe sind gang und gäbe. „Der Spiegel“ spricht beispielsweise vom „Fahnder“ „Gebühren“ und „Anmeldung“ (16/04), Spiegel Online vom „Gebührenfahnder“ (13.11.03), die „Süddeutsche“ allein die letzten beiden Jahre je zweimal vom „GEZ-Anmeldung“ und „Gebührenfahnder“ sowie 24 mal von „GEZ-Gebühren“, die „Welt“ und sogar Heino.
Die Blogosphäre dazu.
Update: Gegenüber dem Kress-Report begründet die GEZ ihre Abmahnung ausdrücklich damit, daß „akademie.de 'tendenziös' gegen die GEZ sei“. Unverblümter kann man diesen Zensurversuch kaum eingestehen...
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