Heute war ein noch merkwürdigerer Tag. Denn bislang war ich davon ausgegangen, daß die beiden quasi hauptamtlichen Wahlforscher, die Forschungsgruppe Wahlen (ZDF) und infratest dimap (ARD) vor der großen Verkündung bereits den Nachmittag über ausgewählte Journalisten und Politiker mit Zahlen versorgen, damit beispielsweise die Tageszeitungen unter Einhaltung einer Sperrfrist ihren Andruck schaffen. Energisches Dementi aber der Betroffenen.
„Die Prognosen, die das ZDF bei Wahlen um 18.00 Uhr veröffentlicht“, so Regina Henrich-Dieler „stehen nicht vorher fest und können daher auch nicht vorher an andere Medien weitergegeben werden. Sie werden punktgenau um 18.00 Uhr nach Schließung der Wahllokale errechnet und gesendet. Sollten wirklich Zeitungen vorher gedruckt werden und schon Zahlen enthalten, so können das keine Prognosen sein, sondern eventuell Umfrageergebnisse.“
In anderen Worten: Die Forschungsgruppe Wahlen stellt Matthias Jung zufolge „niemandem unsere um 18 Uhr gesendete Prognosen vor 18 Uhr zur Verfügung. Schon allein deshalb nicht, weil wir diese erst unmittelbar vor der Ausstrahlung fertig stellen, da wir noch so viel wie möglich unserer Interviews, die wir ja bis 17:45 erheben, darin berücksichtigen wollen.“
Dito bei infratest dimap fürs Erste: „Bei unserer Wahlberichterstattung, also auch der Prognose am Wahlabend, handelt es sich um eine exklusive Auftragsarbeit für die ARD und ihrer angeschlossenen Anstalten (auch den Hörfunk). Wir bedienen darüber hinaus am Wahltag keine anderen Medien und verweisen bei Anfragen immer auf die ARD. Die Tageszeitungen zitieren meines Wissens immer die Ergebnisse aus dem Fernsehen und verweisen dann auch schon auf eine der frühen Hochrechnungen“, so infratest-Sprecherin Irina Roth.
Nun würde es einen neugierigen Menschen wie mich schon interessieren, woher sonst die bereits deutlich vor 18 Uhr zirkulierenden Zahlen stammen, die eine „SZ“ dann nach 18 Uhr nahezu zeitgleich mit den so nicht mehr ganz exklusiven Fernsehanstalten auf ihrer frisch gedruckten Titelseite präsentiert – und es könnte für den Axel Springer Verlag sogar einen beträchtlichen Kostenfaktor ausmachen.
Denn hinsichtlich des Vorpreschens von bild.de betont der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel auf meine Anfrage hin: „Ich gehe der Angelegenheit nach. Allerdings weise ich schon jetzt darauf hin, dass nach § 30 Abs. 2 LWG nur die Veröffentlichung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe verboten sind. Derartige Wählerbefragungen werden nach meiner Kenntnis nur im Auftrag von ARD und ZDF durchgeführt und von diesen Anstalten exklusiv (erst-)veröffentlicht.“
Wenn bild.de also ihre vorzeitig veröffentlichte Prognose wie die erst nach der Sperrfrist erschienene „Süddeutsche Zeitung“ auf eine „Wahlnachfrage“ stützt, läge bei bild.de eine Ordnungswidrigkeit vor, die den Verlag bis zu 50.000 Euro Strafe kosten kann.
(Weder die BILD-Gruppe, noch
Updates: Wie mir ein zuverlässiger Gewährsmann heute bestätigt hat, erhalten die im Bundestag vertretenen Parteien stets die aktuellen Trends und Prognosen der Wahlnachfrage gegen 15.30 Uhr. Und jeder der in der politischen oder Medienwelt etwas auf sich zählt, kennt diese Zahlen bis spätestens 16 Uhr, also Stunden vor Schließung der Wahllokale. Je nach Partei kommen diese Infos entweder von infratest dmap oder der Forschungsgruppe Wahlen. Womit sich die Frage stellt, wer wußte was wann und von wem. Fortsetzung folgt.
Matthias Jung von der Forschungsgruppe Wahlen (ZDF) räumt inzwischen ein, daß es durchaus den Wahltag über Gespräche mit Politikern gäbe und handverlesene Journalisten bereits um 17 Uhr vorab Zahlen erhielten.
Inzwischen gibt's in Hessen ein Aktenzeichen zum Vorgang.
„Was macht die Demokratie aus? Daß wir eine mißliebige Regierung ohne Blutvergießen wieder loswerden können, so schrieb vor fast 65 Jahren Karl Popper. Und der Wahlakt, durch den sich die Willensäußerung des demokratischen Souveräns vollzieht, ist folglich ein bis ins letzte Detail reglementiertes Verfahren.“ Oder auch nicht. Die Wissenswerkstatt greift mein Thema auf.
Mit Schreiben vom 3. März teilt mir der Landeswahlleiter mit, daß er keine Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die BILD-Gruppe sähe.
(Disclaimer: Das Foto zeigt keine hessischen, sondern Münchner Wahlurnen.)
Verdächtige Tweets bei der Europawahl und im „Spiegel“ werden Bedenken hinsichtlich herausgetwitterter Exit-Polls bei den kommenden Bundestagswahlen geäußert.