Letzte Woche hat das Landgericht München im Prozeß der Gaspreisrebellen gegen die Stadtwerke die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Erhöhung der Gaspreise in den letzten Jahren mehr oder weniger durchgewunken. Fragen zu etwaigen Gewinnverschiebungen innerhalb des Stadtwerke-Konzerns (zu dem auch Anteile am Gaslieferanten zählen) wurden vom Gericht nicht zugelassen.
Das Landgericht würde die Klage abweisen und hat uns Klägern eine Frist bis zum 26. September eingeräumt, um die Klage zurückzunehmen. Ich als Angehöriger der Betonfraktion würde es dagegen eher auf eine Klageabweisung ankommen lassen, um in Berufung zu gehen – selbst wenn unser Anwalt deren Chancen auf nicht mehr als vierzig Prozent eingestuft hat. Freitag nachmittag treffen sich alle Kläger im Hacker-Pschorr-Bräuhaus an der Theresienhöhe, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Update: Langfristig werden die Stadtwerke und anderen Energiekonzerne verlieren, denn wie die „Süddeutsche Zeitung“ heute auf ihrer Titelseite meldet, will die Europäische Kommission „niedrigere Preise bei Strom und Gas erzwingen.“ Geplant sei, „einen Teil der Gewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen. Außerdem wird die Kommission an diesem Mittwoch vorschlagen, die Unternehmen per Gesetz in zwei Teile zu zerlegen; die Konzerne sollen damit die Hoheit über die Netze verlieren.“ Energiekommissar Andris Piebalgs sei „nach monatelangen Untersuchungen überzeugt, dass Kunden für Strom und Gas mehr zahlen als nötig. Dies gelte auch für die Bundesrepublik. (...) In einigen Staaten, die ihre Konzerne bereits aufgespalten haben, sind die Energiepreise günstiger. So zahlte ein durchschnittlicher Haushaltskunde in Deutschland im vergangenen Jahr 280 beziehungsweise 180 Euro mehr als Kunden in der Schweiz und Großbritannien, die Netz und Produktion von Energie getrennt haben.“
1 Kommentar:
Wow, Fragen nicht zugelassen? Das klingt aber arg nach dunklen Machenschaften. Oder halten die die Kunden für zu dumm, um Zusammenhänge zu verstehen? Ich wünsche Euch viel Glück für Euer Unternehmen!
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