
Nachdem die Münchner Polizei und Staatsanwaltschaft die von Dirk Adler entworfene Schäublone
offenbar für strafwürdig halten, kann ich nur empfehlen, sie
massenhaft weiterzuverbreiten. (Die
Blogosphäre dazu.)
Update: Die
Zeitrafferin weist unter Berufung auf den AK Vorratsdatenspeicherung darauf hin, daß Beleidigung kein Offizialdelikt ist, das Ermittlungsverfahren demnach eines Antrages Schäubles bedurft hätte.
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