Nachdem die Münchner Polizei und Staatsanwaltschaft die von Dirk Adler entworfene Schäublone offenbar für strafwürdig halten, kann ich nur empfehlen, sie massenhaft weiterzuverbreiten. (Die Blogosphäre dazu.)
Update: Die Zeitrafferin weist unter Berufung auf den AK Vorratsdatenspeicherung darauf hin, daß Beleidigung kein Offizialdelikt ist, das Ermittlungsverfahren demnach eines Antrages Schäubles bedurft hätte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen